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  1. Neue Beiträge Alle Foren Heilmittelrichtlinie und Abrechnung Minderjähriger Patient und unterschrift

Der gesamte Thread wurde geschlossen.
Neues Thema
Minderjähriger Patient und unterschrift
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gelbeZitrone
23.04.2021 22:34
Ich habe ein 13 jährigen Jungen, der immer allein zur Behandlung kommt. Darf er auf dem Rezept unterschreiben oder muss ich seine Mutter kommen lassen?
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Ich habe ein 13 jährigen Jungen, der immer allein zur Behandlung kommt. Darf er auf dem Rezept unterschreiben oder muss ich seine Mutter kommen lassen?
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idefix-
27.04.2021 07:45
Wer schreiben kann unterschreibt. Uns wurde mal ein 6-monate altes Baby-Rezept abgelehnt , das nicht draufstand, dass die Unterschrift von der Mutter ist. Habe dann von den Eltern eine schriftliche Bestätigung eingeholt, dass ihr Sohn noch keinen Schulabschluss hat und leider auch noch nicht schreiben kann und es ihnen leid tut, das ein Sachbearbeiter bei der Kasse anscheinend im gleichen Entwicklungsstatus sich befindet, denn dann würde er dies wissen und somit die erbrachten Unterschriften anerkennen.
Diese Schreiben ging zusammen mit meinem Brief, plus 40Euro Verzugspauschale an den Vorstandvorsitzenden der Kasse. Geld wurde innerhalb 8 Tagen überwiesen.
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• hgb
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Wer schreiben kann unterschreibt. Uns wurde mal ein 6-monate altes Baby-Rezept abgelehnt , das nicht draufstand, dass die Unterschrift von der Mutter ist. Habe dann von den Eltern eine schriftliche Bestätigung eingeholt, dass ihr Sohn noch keinen Schulabschluss hat und leider auch noch nicht schreiben kann und es ihnen leid tut, das ein Sachbearbeiter bei der Kasse anscheinend im gleichen Entwicklungsstatus sich befindet, denn dann würde er dies wissen und somit die erbrachten Unterschriften anerkennen. Diese Schreiben ging zusammen mit meinem Brief, plus 40Euro Verzugspauschale an den Vorstandvorsitzenden der Kasse. Geld wurde innerhalb 8 Tagen überwiesen.
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idefix- schrieb:

Wer schreiben kann unterschreibt. Uns wurde mal ein 6-monate altes Baby-Rezept abgelehnt , das nicht draufstand, dass die Unterschrift von der Mutter ist. Habe dann von den Eltern eine schriftliche Bestätigung eingeholt, dass ihr Sohn noch keinen Schulabschluss hat und leider auch noch nicht schreiben kann und es ihnen leid tut, das ein Sachbearbeiter bei der Kasse anscheinend im gleichen Entwicklungsstatus sich befindet, denn dann würde er dies wissen und somit die erbrachten Unterschriften anerkennen.
Diese Schreiben ging zusammen mit meinem Brief, plus 40Euro Verzugspauschale an den Vorstandvorsitzenden der Kasse. Geld wurde innerhalb 8 Tagen überwiesen.

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gelbeZitrone schrieb:

Ich habe ein 13 jährigen Jungen, der immer allein zur Behandlung kommt. Darf er auf dem Rezept unterschreiben oder muss ich seine Mutter kommen lassen?

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mosaik
24.04.2021 03:49
Lt. BGB ist man ab dem 7 Lebensjahr bedingt geschäftsfähig (BGB§106). Deshalb haben bisher alle KK die Unterschrift ab dem 7. LJ akzeptiert, wenn ich jüngere Patienten unterschreiben lasse, kommt eine handschriftliche Zeile: "alle Unterschriften gesehen, Therapie hat so stattgefunden und wurde mit meinem Willen vom Patienten unterschrieben (BGB§107)" hinzu, die ich von dem begleitendem Elternteil unterschreiben lasse.
Denn manchmal halte ich es für sehr sinnvoll, wenn ein Kitakind seinen Vornamen auf die Behandlungsbestätigung gibt.
Hatte bisher deshalb noch nie Schwierigkeiten.

Viele Grüße
Monika
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• hgb
• Susulo
Lt. BGB ist man ab dem 7 Lebensjahr bedingt geschäftsfähig (BGB§106). Deshalb haben bisher alle KK die Unterschrift ab dem 7. LJ akzeptiert, wenn ich jüngere Patienten unterschreiben lasse, kommt eine handschriftliche Zeile: "alle Unterschriften gesehen, Therapie hat so stattgefunden und wurde mit meinem Willen vom Patienten unterschrieben (BGB§107)" hinzu, die ich von dem begleitendem Elternteil unterschreiben lasse. Denn manchmal halte ich es für sehr sinnvoll, wenn ein Kitakind seinen Vornamen auf die Behandlungsbestätigung gibt. Hatte bisher deshalb noch nie Schwierigkeiten. Viele Grüße Monika
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gelbeZitrone
24.04.2021 07:10
Ok danke, dann lass ich den Bengel unterschreiben.
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gelbeZitrone schrieb:

Ok danke, dann lass ich den Bengel unterschreiben.

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mosaik schrieb:

Lt. BGB ist man ab dem 7 Lebensjahr bedingt geschäftsfähig (BGB§106). Deshalb haben bisher alle KK die Unterschrift ab dem 7. LJ akzeptiert, wenn ich jüngere Patienten unterschreiben lasse, kommt eine handschriftliche Zeile: "alle Unterschriften gesehen, Therapie hat so stattgefunden und wurde mit meinem Willen vom Patienten unterschrieben (BGB§107)" hinzu, die ich von dem begleitendem Elternteil unterschreiben lasse.
Denn manchmal halte ich es für sehr sinnvoll, wenn ein Kitakind seinen Vornamen auf die Behandlungsbestätigung gibt.
Hatte bisher deshalb noch nie Schwierigkeiten.

Viele Grüße
Monika

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Jan Herrmann
24.04.2021 09:18
Ich richte mich danach.

Abrechnung | Dürfen Kinder Rezepte selbst unterschreiben?
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Ich richte mich danach. https://www.iww.de/pp/recht/abrechnung-duerfen-kinder-rezepte-selbst-unterschreiben-f69088
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Susulo
24.04.2021 10:05
Ich halte mich an unseren Rahmenvertrag (Logo!)
Da steht unter Punkt 10 /Absatz 5 folgendes:

5 Bestätigung der Leistung
(4) Die Leistungen, die an Versicherte abgegeben werden, die das 7. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sind von der gesetzlichen Vertreterin oder dem gesetzlichen Vertreter oder einer anderen Betreuungsperson durch Unterschrift auf dem Verordnungsblatt zu bestätigen.


Das bedeutet (im Umkehrschluss): es ist genau, wie Monika es beschreibt. Ich lasse auch ab 7 unterschreiben.
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Ich halte mich an unseren Rahmenvertrag (Logo!) Da steht unter Punkt 10 /Absatz 5 folgendes: [i]5 Bestätigung der Leistung (4) Die Leistungen, die an Versicherte abgegeben werden, die das 7. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sind von der gesetzlichen Vertreterin oder dem gesetzlichen Vertreter oder einer anderen Betreuungsperson durch Unterschrift auf dem Verordnungsblatt zu bestätigen.[/i] Das bedeutet (im Umkehrschluss): es ist genau, wie Monika es beschreibt. Ich lasse auch ab 7 unterschreiben.
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Susulo schrieb:

Ich halte mich an unseren Rahmenvertrag (Logo!)
Da steht unter Punkt 10 /Absatz 5 folgendes:

5 Bestätigung der Leistung
(4) Die Leistungen, die an Versicherte abgegeben werden, die das 7. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sind von der gesetzlichen Vertreterin oder dem gesetzlichen Vertreter oder einer anderen Betreuungsperson durch Unterschrift auf dem Verordnungsblatt zu bestätigen.


Das bedeutet (im Umkehrschluss): es ist genau, wie Monika es beschreibt. Ich lasse auch ab 7 unterschreiben.

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hgb
24.04.2021 16:11
es ist ein Unterschied, ob ich einen Behandlungsvertrag abschließe oder mein Kind sein Kommen mit einer Unterschrift bestätigt. Es gibt leider Juristen, die nur am Schreibtisch und nicht in der Realität leben.
mfg + ein schönes WE
hgbblush
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• Susulo
• britta109
es ist ein Unterschied, ob ich einen [b]Behandlungsvertrag [/b]abschließe oder mein Kind [b]sein Kommen [/b]mit einer Unterschrift bestätigt. Es gibt leider Juristen, die nur am Schreibtisch und nicht in der Realität leben. mfg + ein schönes WE hgb[emoji]blush[/emoji]
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hgb schrieb:

es ist ein Unterschied, ob ich einen Behandlungsvertrag abschließe oder mein Kind sein Kommen mit einer Unterschrift bestätigt. Es gibt leider Juristen, die nur am Schreibtisch und nicht in der Realität leben.
mfg + ein schönes WE
hgbblush

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Jan Herrmann schrieb:

Ich richte mich danach.

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