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unser Team an und wenn Du genauso
begeistert von uns bist, wie wir
selbst, kannst Du Deine Arbeitszeit
in unserer Praxis im Herzen von
Köln flexibel gestalten. Für die
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volker991 schrieb:
Soviel ich weiß, sind nur die ersten drei Stellen vor dem Punkt relevant.....
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kroetzi schrieb:
Nein, endstellig!
Kannst du mir sagen wo das steht in diesen 1000seitigen HMR mit seinen 10.000 Paragraphen.
Schrecklich.
Was man uns alles zumutet.... Physio, IT-Spezialist, Jurist, Kaufmann... ich habe sicher einiges vergessen !!
Danke und Gruß
Volker
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volker991 schrieb:
Hab schon gemerkt, Kroetzi, dass Du viel weißt.
Kannst du mir sagen wo das steht in diesen 1000seitigen HMR mit seinen 10.000 Paragraphen.
Schrecklich.
Was man uns alles zumutet.... Physio, IT-Spezialist, Jurist, Kaufmann... ich habe sicher einiges vergessen !!
Danke und Gruß
Volker
Es wird von den ersten drei Ziffern des ICD 10 gesprochen, wenn es sich um den Verordnungsfall handelt:
§ 7Verordnungsfall, orientierende Behandlungsmenge,Höchstmenge je Verordnung(1)1Ein Verordnungsfall umfasst alle Heilmittelbehand-lungen für eine Patientin oder einen Patienten auf Grundderselben Diagnose (d. h. die ersten drei Stellen des ICD-10-GM-Codes sind identisch) und derselben Diagnosegruppe nachHeilmittelkatalog. 2Dies gilt auch, wenn sich innerhalb desVerordnungsfalles die Leitsymptomatik ändert oder unter-schiedliche Heilmittel zum Einsatz kommen. 3Im Rahmen einesVerordnungsfalles können mehrere Verordnungen getätigt wer-den. 4Treten im zeitlichen Zusammenhang mehrere voneinan-der unabhängige Diagnosen derselben oder unterschiedlicherDiagnosegruppe(n) auf, kann dies weitere Verordnungsfälleauslösen, für die jeweils separate Verordnungen auszustellensind. 5Ein neuer Verordnungsfall tritt ein, wenn seit dem Datumder letzten Verordnung ein Zeitraum von 6 Monaten vergangenist, in dem keine weitere Verordnung für diesen Verordnungs-fall ausgestellt wurde
Anderseits muss die ganze Diagnose, sprich ICD10 angegeben sein:
§13k
konkrete behandlungsrelevante Diagnose(n). Die Diagnose ist grundsätzlich als ICD-10-Code anzugeben. Der standard-mäßig in den elektronischen Programmen nach § 73 Absatz10 SGB V hinterlegte ICD-10-Klartext kann ergänzt oderdurch einen Freitext ersetzt werden
Viele Grüße
Monika
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mosaik schrieb:
In den Heilmittelrichtlinien steht:
Es wird von den ersten drei Ziffern des ICD 10 gesprochen, wenn es sich um den Verordnungsfall handelt:
§ 7Verordnungsfall, orientierende Behandlungsmenge,Höchstmenge je Verordnung(1)1Ein Verordnungsfall umfasst alle Heilmittelbehand-lungen für eine Patientin oder einen Patienten auf Grundderselben Diagnose (d. h. die ersten drei Stellen des ICD-10-GM-Codes sind identisch) und derselben Diagnosegruppe nachHeilmittelkatalog. 2Dies gilt auch, wenn sich innerhalb desVerordnungsfalles die Leitsymptomatik ändert oder unter-schiedliche Heilmittel zum Einsatz kommen. 3Im Rahmen einesVerordnungsfalles können mehrere Verordnungen getätigt wer-den. 4Treten im zeitlichen Zusammenhang mehrere voneinan-der unabhängige Diagnosen derselben oder unterschiedlicherDiagnosegruppe(n) auf, kann dies weitere Verordnungsfälleauslösen, für die jeweils separate Verordnungen auszustellensind. 5Ein neuer Verordnungsfall tritt ein, wenn seit dem Datumder letzten Verordnung ein Zeitraum von 6 Monaten vergangenist, in dem keine weitere Verordnung für diesen Verordnungs-fall ausgestellt wurde
Anderseits muss die ganze Diagnose, sprich ICD10 angegeben sein:
§13k
konkrete behandlungsrelevante Diagnose(n). Die Diagnose ist grundsätzlich als ICD-10-Code anzugeben. Der standard-mäßig in den elektronischen Programmen nach § 73 Absatz10 SGB V hinterlegte ICD-10-Klartext kann ergänzt oderdurch einen Freitext ersetzt werden
Viele Grüße
Monika
Schau mal hier
https://www.physio.de/community/news/die-neue-heilmittel-richtlinie/99/10347/1
Die endstellige Prüfung also genauer Abgleich des ICD Codes ist zwingend bei LHMB und BVB zu prüfen. Also alles was mehr als 6 bzw. 10 Einheiten verordnet wurde. Sonst hast du halt unter Umständen Pech gehabt.
Bei den anderen Verordnungen gelten die ersten 3 Stellen wenn sie gleich sind als Verordnungsfall .
Ich find das ja auch alles ziemlich umfangreich und eine Zumutung für uns armen Physioleins. Was wir alles können,wissen und machen sollen.
Aber wat willste machen? Man muß halt immer mal wieder rein in die Basics.
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kroetzi schrieb:
Hallo Volker,
Schau mal hier
https://www.physio.de/community/news/die-neue-heilmittel-richtlinie/99/10347/1
Die endstellige Prüfung also genauer Abgleich des ICD Codes ist zwingend bei LHMB und BVB zu prüfen. Also alles was mehr als 6 bzw. 10 Einheiten verordnet wurde. Sonst hast du halt unter Umständen Pech gehabt.
Bei den anderen Verordnungen gelten die ersten 3 Stellen wenn sie gleich sind als Verordnungsfall .
Ich find das ja auch alles ziemlich umfangreich und eine Zumutung für uns armen Physioleins. Was wir alles können,wissen und machen sollen.
Aber wat willste machen? Man muß halt immer mal wieder rein in die Basics.
ICD: S68.2 : traumatische Amputation mehrere Finger
KG x 20 Doppelstunde
Geht das?
Ich kann es nicht in Diagnoseliste Langfristiger Heilmittelbedarf / Besonderer Verordnungsbedarf finden.
Bitte um Hilfe mit dem Verstehen: falls es nicht auf der Diagnoseliste Langfristiger Heilmittelbedarf / Besonderer Verordnungsbedarf steht, bedeutet dass, das nur max. 6x zugelassen ist, oder?
Merci!
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postri-77 schrieb:
Habe eine Frage:
ICD: S68.2 : traumatische Amputation mehrere Finger
KG x 20 Doppelstunde
Geht das?
Ich kann es nicht in Diagnoseliste Langfristiger Heilmittelbedarf / Besonderer Verordnungsbedarf finden.
Bitte um Hilfe mit dem Verstehen: falls es nicht auf der Diagnoseliste Langfristiger Heilmittelbedarf / Besonderer Verordnungsbedarf steht, bedeutet dass, das nur max. 6x zugelassen ist, oder?
Merci!
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Alex Moro schrieb:
wenn der code nicht in den listen auftaucht, dann ja, der arzt kann zunächst 3x6 behandlungen verordnen (ggf. als doppelbehandlung). mit einem vermerk in der krankenakte, kann er aber auch darüber hinaus ausstellen oder man bemüht den patienten mit einem genehmigungsantrag für weitere heilmittelbehandlungen
Viele Grüße
Monika
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mosaik schrieb:
Es steht nicht auf der Liste, also sind max. 6 Einheiten auf einem Rezept möglich (es sei denn der Pat hat eine Genehmigung seitens der KK). Diese kannst Du, wenn es so vorgesehen ist, auch als Doppelbehandlung abgeben.
Viele Grüße
Monika
Da die Diagnosegruppe PN (periphere Nervenläsion) denkbar ist: die Höchstmenge von 6 Terminen gilt für alle Diagnosegruppen mit Ausnahme von ZN und PN - dort sind jeweils 10 Behandlungseinheiten möglich.
Gruß
Nora
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Nora Weber schrieb:
Korrekt: nur ein ICD-10-Code, der als LHB oder BVB gelistet ist, erlaubt ein Überschreiten der Höchstmenge je Verordnung.
Da die Diagnosegruppe PN (periphere Nervenläsion) denkbar ist: die Höchstmenge von 6 Terminen gilt für alle Diagnosegruppen mit Ausnahme von ZN und PN - dort sind jeweils 10 Behandlungseinheiten möglich.
Gruß
Nora
BKK Mobil hat mich zu DAVASO geschickt.
DAVASO sagt das die ab dieses Jahr keine vorabrechnung Info mitteilen und ich soll zum BKK sich wenden.
Wieder anruf zum BKK und die sagen das DAVASO dafür zuständig ist.
Endeffekt: BKK->DAVASO->BKK->DAVASO usw.
Keine Hilfe von denen Seite.
Ich bin euch sehr dankbar für Aussagen.
Ohne Hilfe Forum es wäre sehr schwierig.
Merci!!!
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postri-77 schrieb:
Ich versuchte heute mit KKH das klären.
BKK Mobil hat mich zu DAVASO geschickt.
DAVASO sagt das die ab dieses Jahr keine vorabrechnung Info mitteilen und ich soll zum BKK sich wenden.
Wieder anruf zum BKK und die sagen das DAVASO dafür zuständig ist.
Endeffekt: BKK->DAVASO->BKK->DAVASO usw.
Keine Hilfe von denen Seite.
Ich bin euch sehr dankbar für Aussagen.
Ohne Hilfe Forum es wäre sehr schwierig.
Merci!!!
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