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Ich hatte mal was gelesen von bis zu 12 Massagen pro Verordnungsfall.
Oder gilt der Verordnungsfall nur für Arzt A?
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Heuberger schrieb:
wenn ich nach zwei abgearbeiteten Verordnungen (je 6xKMT) mit dem selben ICD 10 Code von Arzt A nun eine dritte Verordnung mit dem selben ICD 10 Code aber von einem anderen Arzt B bekomme, kann ich diese dann abarbeiten oder muss der ICD 10 Code bzw. das Heilmittel geändert werden?
Ich hatte mal was gelesen von bis zu 12 Massagen pro Verordnungsfall.
Oder gilt der Verordnungsfall nur für Arzt A?
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
Seufz:
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Heuberger schrieb:
Sehe meine Frage darin nirgendwo beantwortet, tut mir leid. Vielleicht kannst du mir weiterhelfen?
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mia73 schrieb:
Soweit ich weiß ist ein neuer Arzt ein neuer Verordnungsfall.
Heilmittel-Richtlinie § 7 Abs. 1:
Heilmittel-Richtlinie § 7 Abs. 3:
Gruß
Nora
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pt ani schrieb:
@Nora Weber , Du bist meine persönliche Königin der Quellenangabe und überhaupt des Wissens um die ganzen Regelungen *Herz*
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Nora Weber schrieb:
Heilmittel-Richtlinie § 12 Abs. 6:
Die Verordnungsmenge von einer „standardisierten Heilmittelkombination“ und Maßnahmen der Massagetherapie nach § 18 Absatz 2 Nummer 1 bis 6 sind auf jeweils 12 Einheiten je Verordnungsfall begrenzt, sofern im Heilmittelkatalog nichts Abweichendes bestimmt ist.
Ein Verordnungsfall umfasst alle Heilmittelbehandlungen für eine Patientin oder einen Patienten auf Grund derselben Diagnose (d. h. die ersten drei Stellen des ICD-10-GM-Codes sind identisch) und derselben Diagnosegruppe nach Heilmittelkatalog.
Der Verordnungsfall und die orientierende Behandlungsmenge beziehen sich auf die jeweilige Verordnerin oder den jeweiligen Verordner.
Heilmittel-Richtlinie § 7 Abs. 1:
Heilmittel-Richtlinie § 7 Abs. 3:
Gruß
Nora
Dann kann ich die aktuelle VO ohne Probleme abarbeiten...?!
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Heuberger schrieb:
Ok super, Danke Nora. Also gilt der Verordnungsfall nur für den Arzt A.
Dann kann ich die aktuelle VO ohne Probleme abarbeiten...?!
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