Wir sind ein fröhliches,
sympathisches und engagiertes Team
und suchen
ab sofort eine Physiotherapeutin
oder einen Physiotherapeuten in
Vollzeit oder
Teilzeit.
Was bieten wir?
- ein motiviertes Team, das gerne
zusammenarbeitet
- helle Behandlungsräume
- Rezeption ist an allen Vor- und
Nachmittagen in der Praxis
- Überdurchschnittliches Gehalt
- Fortbildungstage und
Fortbildungszuschüsse
- Parkplätze und Bushaltestelle
direkt vor unserer Praxis
Eine Zusatzqualifikation, wie MT,
...
sympathisches und engagiertes Team
und suchen
ab sofort eine Physiotherapeutin
oder einen Physiotherapeuten in
Vollzeit oder
Teilzeit.
Was bieten wir?
- ein motiviertes Team, das gerne
zusammenarbeitet
- helle Behandlungsräume
- Rezeption ist an allen Vor- und
Nachmittagen in der Praxis
- Überdurchschnittliches Gehalt
- Fortbildungstage und
Fortbildungszuschüsse
- Parkplätze und Bushaltestelle
direkt vor unserer Praxis
Eine Zusatzqualifikation, wie MT,
...
wir haben uns die Frage gestellt, ob man bei einer Erstverordnung z.B. für Logopädie oder Ergotherapie aufgrund des Aufnahmegespräches mehr abrechnen kann? Jedoch besitzen wir nur eine Krankenhaustarifzulassung?!
Es wäre toll wenn uns jemand diese Frage beantworten könnte. :blush:
Vielen Dank im Voraus :blush:
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
ZarTr schrieb:
Hallo Zusammen,
wir haben uns die Frage gestellt, ob man bei einer Erstverordnung z.B. für Logopädie oder Ergotherapie aufgrund des Aufnahmegespräches mehr abrechnen kann? Jedoch besitzen wir nur eine Krankenhaustarifzulassung?!
Es wäre toll wenn uns jemand diese Frage beantworten könnte. :blush:
Vielen Dank im Voraus :blush:
Ist im Erstbehandlungsfall einmalig, nur in Zusammenhang mit der 1. Beh. Einheit pro Klient abrechenbar, sowohl bei RVO als auch bei VDEK; Also jedes Mal, wenn ein Klient neu in die Praxis kommt, gilt auch für VOadR`s, die vorher schon in anderer Einrichtung waren, gilt auch, wenn nach Therapiepause neuer Regelfall eintritt;
Ist keine zusätzliche Beh.-zeit, sondern dient der Sichtung der Unterlagen, der Doku der Eigen- und Fremd - Anamnese, des Erstellen des Behandlungsplanes - und ist, wen wundert es noch nix mehr als eine Aufwandsentschädigung
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Andrea Bartels schrieb:
>Position 54002
Ist im Erstbehandlungsfall einmalig, nur in Zusammenhang mit der 1. Beh. Einheit pro Klient abrechenbar, sowohl bei RVO als auch bei VDEK; Also jedes Mal, wenn ein Klient neu in die Praxis kommt, gilt auch für VOadR`s, die vorher schon in anderer Einrichtung waren, gilt auch, wenn nach Therapiepause neuer Regelfall eintritt;
Ist keine zusätzliche Beh.-zeit, sondern dient der Sichtung der Unterlagen, der Doku der Eigen- und Fremd - Anamnese, des Erstellen des Behandlungsplanes - und ist, wen wundert es noch nix mehr als eine Aufwandsentschädigung
Mein Profilbild bearbeiten