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  1. Neue Beiträge Alle Foren Heilmittelrichtlinie und Abrechnung Maximale Behandlungsdauer

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Neues Thema
Maximale Behandlungsdauer
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Jan Herrmann
30.08.2022 21:57
Nehmen wir an wir haben die erste Behandlung einer Physiotherapie 6er-VO am 04.06.2022.
Würde dann BRV, §7, 3a bedeuten, dass die 
3 Monate zu Ende sind am

A: 03.09.2022
B: 04.09.2022

Sprich, darf ich am 04.10.2022 noch behandeln oder nicht?

Meine Software sagt B bzw. Ja.

Was sagt Ihr bzw. Eure Software?
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Nehmen wir an wir haben die erste Behandlung einer Physiotherapie 6er-VO am 04.06.2022. Würde dann BRV, §7, 3a bedeuten, dass die  3 Monate zu Ende sind am A: 03.09.2022 B: 04.09.2022 Sprich, darf ich am 04.10.2022 noch behandeln oder nicht? Meine Software sagt B bzw. Ja. Was sagt Ihr bzw. Eure Software?
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Ahn
30.08.2022 22:26
Am 04.09. darfst du noch behandeln, am 04.10. nicht mehr 😁
1

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Am 04.09. darfst du noch behandeln, am 04.10. nicht mehr 😁
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Ahn schrieb:

Am 04.09. darfst du noch behandeln, am 04.10. nicht mehr 😁

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Alex Moro
31.08.2022 02:27
möglicherweise ist mein wissensstand schon wieder veraltet, aber soweit ich weiß, wird der ausstellungstag nicht mitgezählt
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• Jan Herrmann
möglicherweise ist mein wissensstand schon wieder veraltet, aber soweit ich weiß, wird der ausstellungstag nicht mitgezählt
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Alex Moro schrieb:

möglicherweise ist mein wissensstand schon wieder veraltet, aber soweit ich weiß, wird der ausstellungstag nicht mitgezählt

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Jan Herrmann
31.08.2022 06:19
@Ahn Woraus leitest Du das ab?
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[mention]Ahn[/mention] Woraus leitest Du das ab?
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Jan Herrmann schrieb:

@Ahn Woraus leitest Du das ab?

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Ingo Friedrich
31.08.2022 07:48
Letzter Tag ist der 3.9. Der 4.9. wäre ja 3 Monate plus 1 Tag.
"Verordnung verliert ihre Gültigkeit nach 3 Monaten".
MfG :)
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Letzter Tag ist der 3.9. Der 4.9. wäre ja 3 Monate plus 1 Tag. "Verordnung verliert ihre Gültigkeit nach 3 Monaten". MfG :)
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Ingo Friedrich schrieb:

Letzter Tag ist der 3.9. Der 4.9. wäre ja 3 Monate plus 1 Tag.
"Verordnung verliert ihre Gültigkeit nach 3 Monaten".
MfG :)

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Udo
31.08.2022 12:20
@Alex Moro
Der Ausstellungstag in nicht relevant. Es zählt der Tag der ersten Behandlung
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• MeFe89
[mention]Alex Moro[/mention] Der Ausstellungstag in nicht relevant. Es zählt der Tag der ersten Behandlung
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Udo schrieb:

@Alex Moro
Der Ausstellungstag in nicht relevant. Es zählt der Tag der ersten Behandlung

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MeFe89
31.08.2022 12:20
@Alex Moro der ausstellungstag spielt hier keine Rolle, es zählt der erste behandlungstag
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[mention]Alex Moro[/mention] der ausstellungstag spielt hier keine Rolle, es zählt der erste behandlungstag
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MeFe89 schrieb:

@Alex Moro der ausstellungstag spielt hier keine Rolle, es zählt der erste behandlungstag

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Jan Herrmann schrieb:

Nehmen wir an wir haben die erste Behandlung einer Physiotherapie 6er-VO am 04.06.2022.
Würde dann BRV, §7, 3a bedeuten, dass die 
3 Monate zu Ende sind am

A: 03.09.2022
B: 04.09.2022

Sprich, darf ich am 04.10.2022 noch behandeln oder nicht?

Meine Software sagt B bzw. Ja.

Was sagt Ihr bzw. Eure Software?

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Shia
31.08.2022 09:45
Es kommt auf den 1. Behandlungstag an.
Ab diesem Tag zählen die drei Monate
04.06 Ausstellungsdatum
30.06. 1. Behandlungstag
Ab 30.06 drei Monate
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Es kommt auf den 1. Behandlungstag an. Ab diesem Tag zählen die drei Monate 04.06 Ausstellungsdatum 30.06. 1. Behandlungstag Ab 30.06 drei Monate
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Shia
31.08.2022 09:46
Ups, habe gelesen, 04.06 war Ausstellungstag
Mir noch nen Kaffee hole
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• Jan Herrmann
Ups, habe gelesen, 04.06 war Ausstellungstag Mir noch nen Kaffee hole
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Shia schrieb:

Ups, habe gelesen, 04.06 war Ausstellungstag
Mir noch nen Kaffee hole

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Shia schrieb:

Es kommt auf den 1. Behandlungstag an.
Ab diesem Tag zählen die drei Monate
04.06 Ausstellungsdatum
30.06. 1. Behandlungstag
Ab 30.06 drei Monate

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SNS37
31.08.2022 10:31
Ab dem 1. Behandlungstermin 3 Monate.

Ausnahme: Fällt der letzte Tag, der möglichen Behandlung, auf einen Feiertag oder Sonntag, dann gilt der nächste Werktag.
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Ab dem 1. Behandlungstermin 3 Monate. Ausnahme: Fällt der letzte Tag, der möglichen Behandlung, auf einen Feiertag oder Sonntag, dann gilt der nächste Werktag.
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Sabine Rabbel
31.08.2022 12:00
Ist juristisch richtig wg. § 193 BGB. Aber hör dann lieber noch ein bißchen früher auf, sofern Du nicht Spaß an juristischen Auseinandersetzungen und die Zeit dafür hast: Davaso, die ja viele Kassen prüft, hat mir mal mitgeteilt, daß sie auf § 193 BGB pfeift.
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Ist juristisch richtig wg. § 193 BGB. Aber hör dann lieber noch ein bißchen früher auf, sofern Du nicht Spaß an juristischen Auseinandersetzungen und die Zeit dafür hast: Davaso, die ja viele Kassen prüft, hat mir mal mitgeteilt, daß sie auf § 193 BGB pfeift.
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Sabine Rabbel schrieb:

Ist juristisch richtig wg. § 193 BGB. Aber hör dann lieber noch ein bißchen früher auf, sofern Du nicht Spaß an juristischen Auseinandersetzungen und die Zeit dafür hast: Davaso, die ja viele Kassen prüft, hat mir mal mitgeteilt, daß sie auf § 193 BGB pfeift.

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SNS37
31.08.2022 12:56
@Sabine Rabbel Sicherlich kann man den Ärger vermeiden, aber letztendlich gibt es einen gesetzliche Grundlage und die sollte auch Davaso interessieren.
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• Lars van Ravenzwaaij
• Shia
[mention]Sabine Rabbel[/mention] Sicherlich kann man den Ärger vermeiden, aber letztendlich gibt es einen gesetzliche Grundlage und die sollte auch Davaso interessieren.
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SNS37 schrieb:

@Sabine Rabbel Sicherlich kann man den Ärger vermeiden, aber letztendlich gibt es einen gesetzliche Grundlage und die sollte auch Davaso interessieren.

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Lars van Ravenzwaaij
31.08.2022 16:16
@Sabine Rabbel Wenn Davoso drauf pfeift, geht die Sache halt an deren Auftraggeber und notfalls zum Gericht. Seit wann bestimmt DAVASO was juristisch richtig ist?
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• Jan Herrmann
[mention]Sabine Rabbel[/mention] Wenn Davoso drauf pfeift, geht die Sache halt an deren Auftraggeber und notfalls zum Gericht. Seit wann bestimmt DAVASO was juristisch richtig ist?
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@Sabine Rabbel Wenn Davoso drauf pfeift, geht die Sache halt an deren Auftraggeber und notfalls zum Gericht. Seit wann bestimmt DAVASO was juristisch richtig ist?

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Sabine Rabbel
01.09.2022 07:14
@Lars van Ravenzwaaij
Die Sache ging damals zuerst an die DAK und die hat es an Davaso weitergeleitet. Wie fast immer bei Kassen- bzw. Prüfstellenschikanen hatte die Kundin (ich kümmer mich nur um die Abrechnung) dann nicht den Nerv und/oder nicht die Zeit, die Sache vor Gericht zu bringen, obwohl die Rechtslage m.E. eindeutig war.
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[mention]Lars van Ravenzwaaij[/mention] Die Sache ging damals zuerst an die DAK und die hat es an Davaso weitergeleitet. Wie fast immer bei Kassen- bzw. Prüfstellenschikanen hatte die Kundin (ich kümmer mich nur um die Abrechnung) dann nicht den Nerv und/oder nicht die Zeit, die Sache vor Gericht zu bringen, obwohl die Rechtslage m.E. eindeutig war.
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Sabine Rabbel schrieb:

@Lars van Ravenzwaaij
Die Sache ging damals zuerst an die DAK und die hat es an Davaso weitergeleitet. Wie fast immer bei Kassen- bzw. Prüfstellenschikanen hatte die Kundin (ich kümmer mich nur um die Abrechnung) dann nicht den Nerv und/oder nicht die Zeit, die Sache vor Gericht zu bringen, obwohl die Rechtslage m.E. eindeutig war.

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SNS37 schrieb:

Ab dem 1. Behandlungstermin 3 Monate.

Ausnahme: Fällt der letzte Tag, der möglichen Behandlung, auf einen Feiertag oder Sonntag, dann gilt der nächste Werktag.

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Jan Herrmann
31.08.2022 22:10
B scheint richtig zu sein.

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 187 Fristbeginn
(1) Ist für den Anfang einer Frist ein Ereignis oder ein in den Lauf eines Tages fallender Zeitpunkt maßgebend, so wird bei der Berechnung der Frist der Tag nicht mitgerechnet, in welchen das Ereignis oder der Zeitpunkt fällt.
(2) Ist der Beginn eines Tages der für den Anfang einer Frist maßgebende Zeitpunkt, so wird dieser Tag bei der Berechnung der Frist mitgerechnet. Das Gleiche gilt von dem Tage der Geburt bei der Berechnung des Lebensalters.
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• Lars van Ravenzwaaij
B scheint richtig zu sein. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 187 Fristbeginn (1) Ist für den Anfang einer Frist ein Ereignis oder ein in den Lauf eines Tages fallender Zeitpunkt maßgebend, so wird bei der Berechnung der Frist der Tag nicht mitgerechnet, in welchen das Ereignis oder der Zeitpunkt fällt. (2) Ist der Beginn eines Tages der für den Anfang einer Frist maßgebende Zeitpunkt, so wird dieser Tag bei der Berechnung der Frist mitgerechnet. Das Gleiche gilt von dem Tage der Geburt bei der Berechnung des Lebensalters.
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Jan Herrmann schrieb:

B scheint richtig zu sein.

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 187 Fristbeginn
(1) Ist für den Anfang einer Frist ein Ereignis oder ein in den Lauf eines Tages fallender Zeitpunkt maßgebend, so wird bei der Berechnung der Frist der Tag nicht mitgerechnet, in welchen das Ereignis oder der Zeitpunkt fällt.
(2) Ist der Beginn eines Tages der für den Anfang einer Frist maßgebende Zeitpunkt, so wird dieser Tag bei der Berechnung der Frist mitgerechnet. Das Gleiche gilt von dem Tage der Geburt bei der Berechnung des Lebensalters.



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