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Wrupe schrieb:
Ist es möglich Verordnungen ausserhalb des Regelfalles für Massage auszustellen
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Beschränkung auf 10x stand im alten Frage-/Antwortenkatalog. Wurde nicht in die neue HMR übernommen, gilt nicht mehr (egal was der neue Frage-/Antworten-Katalog dazu sagt).
Siehe Punkt 2.2 -> momentan gelten gar keine Beschränkungen für Massagen jeder Art adR : Link
(Der Satz, mit dem die Beschränkung für KMT UND MLD gekommen wäre, wurde wieder gestrichen Link).
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SGBV schrieb:
Nein, adR ist ohne Beschränkung auf 10x.
Beschränkung auf 10x stand im alten Frage-/Antwortenkatalog. Wurde nicht in die neue HMR übernommen, gilt nicht mehr (egal was der neue Frage-/Antworten-Katalog dazu sagt).
Siehe Punkt 2.2 -> momentan gelten gar keine Beschränkungen für Massagen jeder Art adR : Link
(Der Satz, mit dem die Beschränkung für KMT UND MLD gekommen wäre, wurde wieder gestrichen Link).
32) Können Massagen außerhalb des Regelfalls verordnet werden?
Ja. Wenn diese im Regelfall möglich waren, jedoch für alle Verordnungen außerhalb des Regelfalls zusammen insgesamt bis zu der im Regelfall genannten Anzahl für Massagen. Soweit auch dies nicht ausreicht, ist zu prüfen, ob ggf. Rehabilitationsleistungen oder andere Maßnahmen notwendig sind.
Und die Menge der Massagen im Regelfall ist auch max. 10 begrenzt und lt. HMR gilt das dann auch für Vo. adR. Alles andere setzen die Kassen meist ab.
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morpheus-06 schrieb:
der alte und noch gültige FAQ sagt:
32) Können Massagen außerhalb des Regelfalls verordnet werden?
Ja. Wenn diese im Regelfall möglich waren, jedoch für alle Verordnungen außerhalb des Regelfalls zusammen insgesamt bis zu der im Regelfall genannten Anzahl für Massagen. Soweit auch dies nicht ausreicht, ist zu prüfen, ob ggf. Rehabilitationsleistungen oder andere Maßnahmen notwendig sind.
Und die Menge der Massagen im Regelfall ist auch max. 10 begrenzt und lt. HMR gilt das dann auch für Vo. adR. Alles andere setzen die Kassen meist ab.
Warum hätte der G-BA bei Neufassung der HMR eine Begrenzung in § 8 für KMT reinschreiben wollen, wenn der von Dir zitierte Satz des alten FAQ damals von der HMR/dem HMK gedeckt gewesen wäre??? Dann hätte man ihn gar nicht gebraucht! Bei Neufassung der HMR wurde der alte FAQ mit in die HMR "verbaut" (deshalb gilt er auch nicht für Vo ab 01.07.11).
Daher wollte man die Massagen adR begrenzen. Das fiel beim Gesundheitsministerium durch, nachdem es massive Widerstände gab. Resultat: Alle Begrenzungen für Massagen adR wurde zurückgenommen und sollen später in die HMR eingebracht werden. "Später" war aber noch nicht.
Klar setzen die Kassen ab, weil sie von der alten Regelung nicht lassen wollen (und auch die wenigsten die G-BA Schriften kennen). Mit den in den Links zitierten Klarstellungen bekommt man im Widerspruchsverfahren sein Geld - weil es keine gültige Begrenzung auf 10x KMT adR gibt und man das nachweisen kann. Dort steht doch wohl schwarz auf weiß, dass KMT und MLD adR gleich zu setzen sind.
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SGBV schrieb:
Der alte FAQ ist gültig für Vo vor 01.07.2011, nicht für neue.
Warum hätte der G-BA bei Neufassung der HMR eine Begrenzung in § 8 für KMT reinschreiben wollen, wenn der von Dir zitierte Satz des alten FAQ damals von der HMR/dem HMK gedeckt gewesen wäre??? Dann hätte man ihn gar nicht gebraucht! Bei Neufassung der HMR wurde der alte FAQ mit in die HMR "verbaut" (deshalb gilt er auch nicht für Vo ab 01.07.11).
Daher wollte man die Massagen adR begrenzen. Das fiel beim Gesundheitsministerium durch, nachdem es massive Widerstände gab. Resultat: Alle Begrenzungen für Massagen adR wurde zurückgenommen und sollen später in die HMR eingebracht werden. "Später" war aber noch nicht.
Klar setzen die Kassen ab, weil sie von der alten Regelung nicht lassen wollen (und auch die wenigsten die G-BA Schriften kennen). Mit den in den Links zitierten Klarstellungen bekommt man im Widerspruchsverfahren sein Geld - weil es keine gültige Begrenzung auf 10x KMT adR gibt und man das nachweisen kann. Dort steht doch wohl schwarz auf weiß, dass KMT und MLD adR gleich zu setzen sind.
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morpheus-06 schrieb:
Hm.............. :unamused: das gibt mir zu denken, werde noch einmal genau nachlesen.
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SGBV schrieb:
Tu das und probier es aus. Du scheust doch den Widerspruch sonst auch nicht.
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morpheus-06 schrieb:
richtig, ich war allerdings anderer Meinung.
Die Kassen vertreten mit der Begrenzung auf 10x KMT adR eine Meinung des GKV-SV, aber keine des G-BA.
w.z.b.w.
[bearbeitet am 04.06.13 11:46]
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SGBV schrieb:
Der GKV-SV war auch anderer Meinung. Daher wurde die HMR vom 01.07.2011 ohne seine Stimme beschlossen: Deutsches Ärzteblatt: Heilmittelrichtlinie: Immer noch Beratungsbedarf (01.07.2011)
Die Kassen vertreten mit der Begrenzung auf 10x KMT adR eine Meinung des GKV-SV, aber keine des G-BA.
w.z.b.w.
[bearbeitet am 04.06.13 11:46]
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morpheus-06 schrieb:
Ja für max. 10 Behandlungen -> HMR u. HMK
[bearbeitet am 04.06.13 11:45]
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SGBV schrieb:
sorry, war falsch platziert.
[bearbeitet am 04.06.13 11:45]
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