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habe nun tatsächlich auch mal eine Pat mit Postbeamte A (bislang nur B und die haben "brav" meine Privatsätze bezahlt). Nun lese ich hier unter Preislisten, dass diese nach VdeK abzurechnen seien, aber kein Rahmenvertrag bestehe. Was heißt das im Klartext?
1. Kann ich jetzt z.B. die Diagnostik wie bei BKK / IKK parallel zur ersten Therapieeinheit berechnen?
2. Bin ich an die 14 Tage -Frist gebunden?
3. Bin ich überhaupt an diesen Preis gebunden, wenn da kein Vertrag unterschrieben ist ???
Ist mir nämlich eigentlich zu wenig. Wobei die Pat (hab noch nicht angefangen, nur telefoniert) mir gleich sagte, sie wird die Therapie nicht wahrnehmen, wenn die Kasse nicht übernimmt. (sie hatte in der VorgängerPraxis über den KFO ein Privatrezept für Logo und NIX erstattet bekommen. Jetzt will sie einen neuen Versuch über GKV Rezept versuchen. Ausgerechnet bei mir ...) Habe ihr in jedem Fall gesagt, sie soll sich vorab bei ihrer Kasse erkundigen. Dennoch ist sie ja keine PP und ich muss mit der Kasse abrechnen, nicht mit der Pat.
Ich erinnere mich, dass im dbl-Forum jemand schrieb, er würde grundsätzlich keine Postbeamten mehr behandeln ... Leider ist es nicht mehr nachzulesen, da der dbl ja alle Archive von Selbständigen gelöscht hat. Weiß jemand was?
Danke schon mal.
Su
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Susulo schrieb:
Hallo,
habe nun tatsächlich auch mal eine Pat mit Postbeamte A (bislang nur B und die haben "brav" meine Privatsätze bezahlt). Nun lese ich hier unter Preislisten, dass diese nach VdeK abzurechnen seien, aber kein Rahmenvertrag bestehe. Was heißt das im Klartext?
1. Kann ich jetzt z.B. die Diagnostik wie bei BKK / IKK parallel zur ersten Therapieeinheit berechnen?
2. Bin ich an die 14 Tage -Frist gebunden?
3. Bin ich überhaupt an diesen Preis gebunden, wenn da kein Vertrag unterschrieben ist ???
Ist mir nämlich eigentlich zu wenig. Wobei die Pat (hab noch nicht angefangen, nur telefoniert) mir gleich sagte, sie wird die Therapie nicht wahrnehmen, wenn die Kasse nicht übernimmt. (sie hatte in der VorgängerPraxis über den KFO ein Privatrezept für Logo und NIX erstattet bekommen. Jetzt will sie einen neuen Versuch über GKV Rezept versuchen. Ausgerechnet bei mir ...) Habe ihr in jedem Fall gesagt, sie soll sich vorab bei ihrer Kasse erkundigen. Dennoch ist sie ja keine PP und ich muss mit der Kasse abrechnen, nicht mit der Pat.
Ich erinnere mich, dass im dbl-Forum jemand schrieb, er würde grundsätzlich keine Postbeamten mehr behandeln ... Leider ist es nicht mehr nachzulesen, da der dbl ja alle Archive von Selbständigen gelöscht hat. Weiß jemand was?
Danke schon mal.
Su
Bei Logopäden gibt es möglicherweise unterschiedliche Positionen betr. Befundterminen o. Äh. (ggf. zwischen RVO-Kassen und VDEK-Kassen) als bei uns, hier kann ich natürlich kein Detailwissen dazu beitragen.
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Shakespeare schrieb:
Bei uns (Physio) werden PBK-A Patienten genauso abgerechnet wie andere GKV Patienten auch (ich weiß nicht mehr ob da eigene Sätze waren ähnlich VDEK oder exakt nach VDEK abgerechnet wird) nur das hier keine Zuzahlung fällig ist. Warum sollte man diese bei gleichen Bedingungen ablehnen, wenn man auch andere GKV Patienten behandelt? Bisher wurde immer so vergütet wie abgerechnet wurde.
Bei Logopäden gibt es möglicherweise unterschiedliche Positionen betr. Befundterminen o. Äh. (ggf. zwischen RVO-Kassen und VDEK-Kassen) als bei uns, hier kann ich natürlich kein Detailwissen dazu beitragen.
Schau doch mal hier in den Preislisten für Dein Bundesland nach.
Allerdings kann ich mir vorstellen, daß Deine Patientin Probleme bei der Erstattung bekommen hat, wenn sie mit einem Privatrezept und der Rechnung bei ihrer Versicherung aufgeschlagen ist.
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die neue schrieb:
in der Physiotherapie gibt es eine Post-A-Preisliste, welche etwas über dem GKV-Niveau liegt, Zuzahlung ist nicht erforderlich. Die Verordnungen werden auf Muster 13 ausgestellt (also genauso wie die GKV-Versicherten). Früher (als FM) hatte ich Post-A-Patienten, meines Wissens nach gab es keine Probleme mit Erstattungen. Sollte Deine Pat. also Post-A sein, eine VO auf dem richtigen Formular haben (also definitiv kein Privatrezept, dürfte es auch keine Probleme mit der Erstattung geben.
Schau doch mal hier in den Preislisten für Dein Bundesland nach.
Allerdings kann ich mir vorstellen, daß Deine Patientin Probleme bei der Erstattung bekommen hat, wenn sie mit einem Privatrezept und der Rechnung bei ihrer Versicherung aufgeschlagen ist.
A: Leistungen wie für Kassenversicherte, keine Privatleistungen außer bei Überweisung zu einem Privatarzt durch den Vertragsarzt der PBeaKK
B1, B2, C und E (von Versicherten aus B): Erstattung von privatärztlichen Leistungen
Das bedeutet, dass auch ohne Rahmenvertrag die PBeaK A nur die VdEk-Sätze zahlt.
Wie von der Deutschen Post AG (aber auch Telekom oder Deutsche Bahn,...) bekannt, ist die Sturheit nicht zu überbieten und die Flexibilität nahe am Nullpunkt.
Möglichkeiten gibt es nur zwei:
1. Patienten behandeln (1x Befund, 10x Therapie bei Erstverordnung) und nach aktuellen VdEk-Sätzen abrechnen (ohne Zuzahlung)
2. Keinen Termin vereinbaren.
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Verstehe das ganze trotzdem nicht wirklich.Warum feste Vorgaben , wenn es keinen Vertrag gibt?? Mal sehen, wie es läuft.
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Susulo schrieb:
also, vielen Dank euch allen. Sofern die Pat nä woche mit einem gültigen gkv Rezept erscheint werde ich also wie bei VdeK behandeln .... Für mich in BaWü leider der niedrigste aller möglichen Sätze, aber Patienten der TKK usw. lehne ich ja auch nicht ab.
Verstehe das ganze trotzdem nicht wirklich.Warum feste Vorgaben , wenn es keinen Vertrag gibt?? Mal sehen, wie es läuft.
http://www.physio.de/preislisten/index.php?listenid=001128&gueltig_ab=2014-01-01&mode=2
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die neue schrieb:
hier ist die Liste für Postbeamte in BW
http://www.physio.de/preislisten/index.php?listenid=001128&gueltig_ab=2014-01-01&mode=2
Vor kurzer Zeit wurde in "unserem" Forum (damit meine ich das auf der dbl homepage, nur für Mitglieder ) länger über dieses Thema diskutiert und es gab einige sehr interessante Beiträge. Leider hab ich mir die damals vor 6 Wochen oder so nicht kopiert. Wie gesagt hat der dbl Vorstand gemeint, er müsse alles löschen, was Freiberufler interessieren könnte - anscheinend waren schon Gespräche über Abrechnungsmodalitäten verbandsschädigend ... man muss das nicht verstehen. Aber nun gut, dieses Thema ist sowieso demnächst Vergangenheit.
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Susulo schrieb:
Ja, liebe "neue", die Liste habe ich schon gelesen. Ist identisch mit vdek, was mich ärgert, aber es ist dann halt wohl so. Wenn ich das Geld zuverlässig bekomme ist es dann ja ok. Trotzdem vielen Dank für die Mühe !!
Vor kurzer Zeit wurde in "unserem" Forum (damit meine ich das auf der dbl homepage, nur für Mitglieder ) länger über dieses Thema diskutiert und es gab einige sehr interessante Beiträge. Leider hab ich mir die damals vor 6 Wochen oder so nicht kopiert. Wie gesagt hat der dbl Vorstand gemeint, er müsse alles löschen, was Freiberufler interessieren könnte - anscheinend waren schon Gespräche über Abrechnungsmodalitäten verbandsschädigend ... man muss das nicht verstehen. Aber nun gut, dieses Thema ist sowieso demnächst Vergangenheit.
Habe jetzt die erste Kürzung und werde rechtlich dagegen vorgehen.
Grüße
CSM
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Christiane Sautter-Müller schrieb:
Habe jahrelang) bei A Patienten Beihilfesätze berechnet und auch ohne Probleme bezahlt bekommen, da wir Logopäden eben KEINEN Vertrag mit der Postbeamten A Kasse haben und die Patienten (so sie keinen "billigeren" Therapeuten finden) bis zu Beihilfesätzen bezahlt bekommen.
Habe jetzt die erste Kürzung und werde rechtlich dagegen vorgehen.
Grüße
CSM
Die PBeaKK weigert sich regelmäßig dennoch, die in Rechnung gestellten Vergütungen zu übernehmen.
Wer von uns hat soviel Muße und Zeit, erst nach einer gerichtlichen Odyssee endlich die Überweisung der Kostenträger zu erhalten?
Das Einzige was hilft, ist eine Berufsvertretung die sich damit befasst und Rückendeckung gibt.
Die 49cent/min Rechtsberatung beim DBL sind dabei rausgeworfenes Geld.
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LogoMijo schrieb:
Es ist tatsächlich so, dass keine Vereinbarung besteht.
Die PBeaKK weigert sich regelmäßig dennoch, die in Rechnung gestellten Vergütungen zu übernehmen.
Wer von uns hat soviel Muße und Zeit, erst nach einer gerichtlichen Odyssee endlich die Überweisung der Kostenträger zu erhalten?
Das Einzige was hilft, ist eine Berufsvertretung die sich damit befasst und Rückendeckung gibt.
Die 49cent/min Rechtsberatung beim DBL sind dabei rausgeworfenes Geld.
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Christiane Sautter-Müller schrieb:
Hatte für Forum Logopädie schon einmal einen ausführlichen Artikel zum Thema geschrieben. Ist leider nie veröffentlicht worden.
Der Beitrag wird ebeso den Mitgliedern vorenthalten.
Was dann letztlich zeigt, wofür der DBL mittlerweile steht.
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LogoMijo schrieb:
Ich auch.
Der Beitrag wird ebeso den Mitgliedern vorenthalten.
Was dann letztlich zeigt, wofür der DBL mittlerweile steht.
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LogoMijo schrieb:
Die Postbeamtenkasse gliedert sich in Gruppen, die einen unterschiedlichen Leistungsumfang haben:
A: Leistungen wie für Kassenversicherte, keine Privatleistungen außer bei Überweisung zu einem Privatarzt durch den Vertragsarzt der PBeaKK
B1, B2, C und E (von Versicherten aus B): Erstattung von privatärztlichen Leistungen
Das bedeutet, dass auch ohne Rahmenvertrag die PBeaK A nur die VdEk-Sätze zahlt.
Wie von der Deutschen Post AG (aber auch Telekom oder Deutsche Bahn,...) bekannt, ist die Sturheit nicht zu überbieten und die Flexibilität nahe am Nullpunkt.
Möglichkeiten gibt es nur zwei:
1. Patienten behandeln (1x Befund, 10x Therapie bei Erstverordnung) und nach aktuellen VdEk-Sätzen abrechnen (ohne Zuzahlung)
2. Keinen Termin vereinbaren.
Aufwendungen für vom Arzt schriftlich verordnete Heilmittel und die dabei verbrauchten berechnungsfähigen Stoffe sind grundsätzlich erstattungsfähig, wenn diese in Anlage 9 der Bundesbeihilfeverordnung aufgeführt sind.
Die Behandlung muss von einem zugelassenen Leistungserbringer durchgeführt werden und die erbrachten Leistungen müssen der staatlichen Berufsausbildung oder dem Berufsbild entsprechen. Zugelassene Leistungserbringer für Heilmittel sind Beschäftigungs- und Arbeitstherapeuten, Ergotherapeuten, Physiotherapeuten, Krankengymnasten, Logopäden, Podologen, klinische Linguisten, Masseure und medizinische Bademeister. Bei einer Sprachtherapie können auch Aufwendungen für die Behandlung durch staatlich anerkannte Sprachtherapeuten und staatlich geprüfte Atem-, Sprech- und Stimmlehrer der Schule Schlaffhorst-Andersen anerkannt werden.
Versicherte der Gruppe A haben freie Wahl unter den Leistungserbringern, die den Verbänden angehören, mit denen die PBeaKK entsprechende Verträge vereinbart hat (Vertragsheilbehandler). Die Vertragsheilbehandler rechnen die Vertragssätze im Rahmen der ärztlichen Verordnung direkt mit uns ab. Soweit keine Verträge bestehen, können die Leistungserbringer auch die ortsüblichen Sätze der gesetzlichen Krankenversicherung direkt mit uns abrechnen.
Können Heilmittel zu Vertrags- oder Kassensätzen ohne Verschulden des Mitglieds nicht in Anspruch genommen werden, so gewährt die Postbeamtenkrankenkasse Leistungen nach der Leistungsordnung B. Hierbei bildet das Verzeichnis der erstattungsfähigen Höchstbeträge für ärztlich verordnete Heilbehandlungen die Obergrenze für die Kostenerstattung von Heilbehandlungen.
Logopädie/Sprachtherapie
Voraussetzung für eine Leistungsgewährung ist, dass die Behandlung
von staatlich geprüften Logopäden,
klinischen Linguisten,
staatlich anerkannten Sprachtherapeuten oder
staatlich geprüften Atem-, Sprech- und Stimmlehrern der Schule Schlaffhorst Andersen durchgeführt wird.
Die Aufwendungen für eine Behandlung durch Angehörige anderer Berufsgruppen, wie z.B. Diplom-Pädagogen, können leider nicht anerkannt werden.
Medizinische Fußpflege/Podologische Therapie
Medizinische Fußpflege kann nur unter folgenden Voraussetzungen übernommen werden:
Ärztliche Verordnung mit Nennung der Diagnose "Diabetisches Fußsyndrom".
Der Behandler muss Podologe sein: Podologen sind Fußpfleger mit einer bestimmten Ausbildung, die eine ausdrückliche Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung "Podologe" oder "medizinischer Fußpfleger" nach dem Podologengesetz (einschließlich der Übergangsregelungen) haben.
Für die Behandlung durch andere Leistungserbringer oder aufgrund anderer Diagnosen kann keine Kostenerstattung erfolgen.
Verzeichnis der beihilfefähigen Höchstbeträge für Heilmittel
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Viel Erfolg beim "Eintreiben" des Geldes ... Das wäre jetzt natürlich eine hohe Motivation , den Beihilfesatz abzurechnen - nur wie "beweise" ich, dass die Pat. keine andere Möglichkeit hatte, als meine "teueren" Preise zu akzeptieren?
" Soweit keine Verträge bestehen, können die Leistungserbringer auch die ortsüblichen Sätze der gesetzlichen Krankenversicherung direkt mit uns abrechnen. " Hm. Wenn ich mich an der GKV orientiere, würde ich momentan ja eher die AOK - Sätze in Ba-Wü nehmen.
Und wie ist nun das Verhältnis Diagnostik - Behandlung ? Extratermin oder "Aufschlag" ?
Ganz liebe Grüße
Susanne S.
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Susulo schrieb:
:thumbsdown: Danke, Chris! Es ist immer wieder klasse, wie schnell und kompetent du Auskunft gibst. Auf die Idee, auf der hp der PbKK mal nachzuschauen hätte ich ja auch selbst mal kommen können .... danke, dass du es trotzdem machst !!
Viel Erfolg beim "Eintreiben" des Geldes ... Das wäre jetzt natürlich eine hohe Motivation , den Beihilfesatz abzurechnen - nur wie "beweise" ich, dass die Pat. keine andere Möglichkeit hatte, als meine "teueren" Preise zu akzeptieren?
" Soweit keine Verträge bestehen, können die Leistungserbringer auch die ortsüblichen Sätze der gesetzlichen Krankenversicherung direkt mit uns abrechnen. " Hm. Wenn ich mich an der GKV orientiere, würde ich momentan ja eher die AOK - Sätze in Ba-Wü nehmen.
Und wie ist nun das Verhältnis Diagnostik - Behandlung ? Extratermin oder "Aufschlag" ?
Ganz liebe Grüße
Susanne S.
die Nachrichten von euch sind ja schon etwas älter, trotzdem neue Infos von mir:
Habe auch jahrelang problemlos die Beihilfesätze bei Post A vergütet bekommen bis vor ca. 2 Jahren. Dann habe ich nach Bestehen auf meinen Preisen nach ursprünglicher Absetzung (kulanterweise trotz nicht vorliegender Vereinbarung nicht ortsübliche Privat-, sondern nur Beihilfeniveau) mein Geld bekommen. Jetzt nicht mehr, aber die Info, dass ich DIREKT mit dem Patienten abrechnen soll, der das mit Beihilfeantrag o. Ä. wie beim Zahnarzt einreicht - und dann bekomme ich Beihilfesätze.
Bei Direktabrechnung mit Post A bekomme ich nur VDEK-Sätze, also BITTE ALLE AUFPASSEN.
Nachdem die Sachbearbeiter sich jetzt schon 3x mit mir "rumgeärgert" hatten, wollen sie irgendwann mit den Verbänden was aushandeln.
Bitte, liebe CSM, setzen Sie sich für vernünftige Preise ein. Gerne auch alle evtl. lesenden dbl-Funktionäre.
LG
Asima
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asima schrieb:
Hallo zusammen,
die Nachrichten von euch sind ja schon etwas älter, trotzdem neue Infos von mir:
Habe auch jahrelang problemlos die Beihilfesätze bei Post A vergütet bekommen bis vor ca. 2 Jahren. Dann habe ich nach Bestehen auf meinen Preisen nach ursprünglicher Absetzung (kulanterweise trotz nicht vorliegender Vereinbarung nicht ortsübliche Privat-, sondern nur Beihilfeniveau) mein Geld bekommen. Jetzt nicht mehr, aber die Info, dass ich DIREKT mit dem Patienten abrechnen soll, der das mit Beihilfeantrag o. Ä. wie beim Zahnarzt einreicht - und dann bekomme ich Beihilfesätze.
Bei Direktabrechnung mit Post A bekomme ich nur VDEK-Sätze, also BITTE ALLE AUFPASSEN.
Nachdem die Sachbearbeiter sich jetzt schon 3x mit mir "rumgeärgert" hatten, wollen sie irgendwann mit den Verbänden was aushandeln.
Bitte, liebe CSM, setzen Sie sich für vernünftige Preise ein. Gerne auch alle evtl. lesenden dbl-Funktionäre.
LG
Asima
Habe auch jahrelang problemlos die Beihilfesätze bei Post A vergütet bekommen bis vor ca. 2 Jahren. Dann habe ich nach Bestehen auf meinen Preisen nach ursprünglicher Absetzung (kulanterweise trotz nicht vorliegender Vereinbarung nicht ortsübliche Privat-, sondern nur Beihilfeniveau) mein Geld bekommen. Jetzt nicht mehr, aber die Info, dass ich DIREKT mit dem Patienten abrechnen soll, der das mit Beihilfeantrag o. Ä. wie beim Zahnarzt einreicht - und dann bekomme ich Beihilfesätze.
Bei Direktabrechnung mit Post A bekomme ich nur VDEK-Sätze
Wann war das je anders? PostA ist kein Privatpatient!
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Wonderwoman schrieb:
asima schrieb am 1.7.15 21:27:
Habe auch jahrelang problemlos die Beihilfesätze bei Post A vergütet bekommen bis vor ca. 2 Jahren. Dann habe ich nach Bestehen auf meinen Preisen nach ursprünglicher Absetzung (kulanterweise trotz nicht vorliegender Vereinbarung nicht ortsübliche Privat-, sondern nur Beihilfeniveau) mein Geld bekommen. Jetzt nicht mehr, aber die Info, dass ich DIREKT mit dem Patienten abrechnen soll, der das mit Beihilfeantrag o. Ä. wie beim Zahnarzt einreicht - und dann bekomme ich Beihilfesätze.
Bei Direktabrechnung mit Post A bekomme ich nur VDEK-Sätze
Wann war das je anders? PostA ist kein Privatpatient!
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Tempelritter schrieb:
bei den Logos ist das anders da es keine Verträge gibt. Bisher wurden immer die Beihilfesätze bezahlt.
bei den Logos ist das anders da es keine Verträge gibt. Bisher wurden immer die Beihilfesätze bezahlt.
Ah... danke für den Hinweis. Das ist ja eine Horrorbezahlung!!! Beihilfe... mies. :thumbsup:
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Wonderwoman schrieb:
Tempelritter schrieb am 2.7.15 09:26:
bei den Logos ist das anders da es keine Verträge gibt. Bisher wurden immer die Beihilfesätze bezahlt.
Ah... danke für den Hinweis. Das ist ja eine Horrorbezahlung!!! Beihilfe... mies. :thumbsup:
wie ist denn bei euch der Unterschied zwischen Beihilfe und VDEK?
LG
Asima
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asima schrieb:
Hallo,
wie ist denn bei euch der Unterschied zwischen Beihilfe und VDEK?
LG
Asima
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martin1601 schrieb:
VDEK sind ein gesetzliche KTR , die Beihilfe ist wie ein privater KTR zu behandeln.
Bin Logo, bei uns ist Beihilfe deutlich besser als VDEK, wie ist es bei euch? Klang weiter oben ja anders...
LG
Asima
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asima schrieb:
Präziser: Preisunterschied?
Bin Logo, bei uns ist Beihilfe deutlich besser als VDEK, wie ist es bei euch? Klang weiter oben ja anders...
LG
Asima
Da kann man nach Lust und Laune stöbern.
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LogoMijo schrieb:
Die Preise lassen sich doch einfach recherchieren: Auf der physio.de-Seite ist oben als Drittes der Reiter "Preislisten".
Da kann man nach Lust und Laune stöbern.
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Christiane Sautter-Müller schrieb:
Hier Zitat von der Homepage der PbKK
Aufwendungen für vom Arzt schriftlich verordnete Heilmittel und die dabei verbrauchten berechnungsfähigen Stoffe sind grundsätzlich erstattungsfähig, wenn diese in Anlage 9 der Bundesbeihilfeverordnung aufgeführt sind.
Die Behandlung muss von einem zugelassenen Leistungserbringer durchgeführt werden und die erbrachten Leistungen müssen der staatlichen Berufsausbildung oder dem Berufsbild entsprechen. Zugelassene Leistungserbringer für Heilmittel sind Beschäftigungs- und Arbeitstherapeuten, Ergotherapeuten, Physiotherapeuten, Krankengymnasten, Logopäden, Podologen, klinische Linguisten, Masseure und medizinische Bademeister. Bei einer Sprachtherapie können auch Aufwendungen für die Behandlung durch staatlich anerkannte Sprachtherapeuten und staatlich geprüfte Atem-, Sprech- und Stimmlehrer der Schule Schlaffhorst-Andersen anerkannt werden.
Versicherte der Gruppe A haben freie Wahl unter den Leistungserbringern, die den Verbänden angehören, mit denen die PBeaKK entsprechende Verträge vereinbart hat (Vertragsheilbehandler). Die Vertragsheilbehandler rechnen die Vertragssätze im Rahmen der ärztlichen Verordnung direkt mit uns ab. Soweit keine Verträge bestehen, können die Leistungserbringer auch die ortsüblichen Sätze der gesetzlichen Krankenversicherung direkt mit uns abrechnen.
Können Heilmittel zu Vertrags- oder Kassensätzen ohne Verschulden des Mitglieds nicht in Anspruch genommen werden, so gewährt die Postbeamtenkrankenkasse Leistungen nach der Leistungsordnung B. Hierbei bildet das Verzeichnis der erstattungsfähigen Höchstbeträge für ärztlich verordnete Heilbehandlungen die Obergrenze für die Kostenerstattung von Heilbehandlungen.
Logopädie/Sprachtherapie
Voraussetzung für eine Leistungsgewährung ist, dass die Behandlung
von staatlich geprüften Logopäden,
klinischen Linguisten,
staatlich anerkannten Sprachtherapeuten oder
staatlich geprüften Atem-, Sprech- und Stimmlehrern der Schule Schlaffhorst Andersen durchgeführt wird.
Die Aufwendungen für eine Behandlung durch Angehörige anderer Berufsgruppen, wie z.B. Diplom-Pädagogen, können leider nicht anerkannt werden.
Medizinische Fußpflege/Podologische Therapie
Medizinische Fußpflege kann nur unter folgenden Voraussetzungen übernommen werden:
Ärztliche Verordnung mit Nennung der Diagnose "Diabetisches Fußsyndrom".
Der Behandler muss Podologe sein: Podologen sind Fußpfleger mit einer bestimmten Ausbildung, die eine ausdrückliche Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung "Podologe" oder "medizinischer Fußpfleger" nach dem Podologengesetz (einschließlich der Übergangsregelungen) haben.
Für die Behandlung durch andere Leistungserbringer oder aufgrund anderer Diagnosen kann keine Kostenerstattung erfolgen.
Verzeichnis der beihilfefähigen Höchstbeträge für Heilmittel
Da es keine offiziellen Verträge gibt, kann sie sich ja auch nicht auf irgendein "Recht" berufen, oder?
Letztlich nicht mehr mein Problem, und vielleicht habe ich mir eine Menge Ärger erspart, wenn die Therapie nun nicht stattfindet. Dennoch finde ich das alles sehr fragwürdig. Da könnte ich jetzt theoretisch einen Einzelvertrag mit der Kasse aushandeln, oder? Das Kosten-Nutzen Verhältnis wird sich da nicht rechnen, deshalb lasse ich es tunlichst, aber ich meine ja nur ....
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Christiane Sautter-Müller schrieb:
Solange der KFO Logopädie bzw. Stimm/Sprech/Sprachtherapie verordnet muss auch die PbeKK zahlen. Erstattungsfähig sind alle in Anlage 9 der Bundebeihilfeverordnung aufgeführten Leistungen. Myofunktionelle Therapie ist nicht aufgeführt, daher aufpassen, was genau der KFO verordnet.
Ich würde mich mit der KK auseinandersetzen, wenn ich schon die Behandlung begonnen hätte und diese mir die korrekte Verordnung nicht vergüten wollten. Wenn aber die Patientin von vorneherein eine Zusammenarbeit ausschließt - dann belasse ich es dabei.
habe aber auf jeden Fall fürs nächste Mal was gelernt und bedanke mich nochmal !!!
Liebe Grüße
su
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Susulo schrieb:
seufz, ich weiß das und dieser Arzt schreibt grundsätzlich immer "Sigmatismus" und sogar SP 3 mit auf die Verordnung. Aber ehrlich gesagt, habe ich keine Lust, der Patientin und damit ihrer Krankenversicherung hinterherzulaufen. Ich hatte den Eindruck, der Frau war es ganz recht, dass sie einen Grund hatte, die Therapie nicht wahrzunhemen ( "ich komme nicht, ich glaube auch nicht, dass es so schlimm ist")
Ich würde mich mit der KK auseinandersetzen, wenn ich schon die Behandlung begonnen hätte und diese mir die korrekte Verordnung nicht vergüten wollten. Wenn aber die Patientin von vorneherein eine Zusammenarbeit ausschließt - dann belasse ich es dabei.
habe aber auf jeden Fall fürs nächste Mal was gelernt und bedanke mich nochmal !!!
Liebe Grüße
su
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Susulo schrieb:
So. Gerade rief mich die Patientin an. Sie wird die Therapie jetzt nicht wahrnehmen, da ihre Kasse gesagt hätte, sie würde auf keinen Fall eine logopädische Therapie bezahlen, die ein Kieferorthopäde verordnet hat, egal ob Kassen- oder Privatrezept. Selber zahlen will die Frau nicht.
Da es keine offiziellen Verträge gibt, kann sie sich ja auch nicht auf irgendein "Recht" berufen, oder?
Letztlich nicht mehr mein Problem, und vielleicht habe ich mir eine Menge Ärger erspart, wenn die Therapie nun nicht stattfindet. Dennoch finde ich das alles sehr fragwürdig. Da könnte ich jetzt theoretisch einen Einzelvertrag mit der Kasse aushandeln, oder? Das Kosten-Nutzen Verhältnis wird sich da nicht rechnen, deshalb lasse ich es tunlichst, aber ich meine ja nur ....
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