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Hauptbahnhof/Killesberg?Stellenangebot
UNICUM. Gesundheitszentrum am
Hauptbahnhof oder Killesberg
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Unsere Praxis liegt im Herzen der
Stuttgarter City, direkt am
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Stuttgarter Killesberg. Wir
arbeiten in schönen, hellen
Räumlichkeiten auf über 300qm"²
und legen großen Wert auf
hochwertige Therapie, die reg...
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es nervt mich zunehmend, daß ich bei allen Kassen länger auf mein Geld warten muß, als auf meiner Rechnung steht. Ich habe ein Zahlungsziel von 14 Tagen. Nur im Rahmenvertrag mit der AOK steht drin, wann sie zahlen (28 Tage), bei allen anderen habe ich nichts gefunden.
Mahnt ihr die Kassen an, wenn sie überfällig sind? Laut §288 BGB dürfen wir ja bei ungerechtfertigter Absetzung der Kassen oder verspäteter Zahlung 40 Euro pauschal + 8,17% des Rechnungsbetrages einfordern. Zieht das hier irgendjemand durch oder nehmen wir die Zahlungsmoral wieder mal schweigend hin?
Freue mich über Antworten!
dicke
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dicke schrieb:
Hallo Forum,
es nervt mich zunehmend, daß ich bei allen Kassen länger auf mein Geld warten muß, als auf meiner Rechnung steht. Ich habe ein Zahlungsziel von 14 Tagen. Nur im Rahmenvertrag mit der AOK steht drin, wann sie zahlen (28 Tage), bei allen anderen habe ich nichts gefunden.
Mahnt ihr die Kassen an, wenn sie überfällig sind? Laut §288 BGB dürfen wir ja bei ungerechtfertigter Absetzung der Kassen oder verspäteter Zahlung 40 Euro pauschal + 8,17% des Rechnungsbetrages einfordern. Zieht das hier irgendjemand durch oder nehmen wir die Zahlungsmoral wieder mal schweigend hin?
Freue mich über Antworten!
dicke
Liebe Grüsse
Ergänzung: Bei uns im Rahmenvertrag Vdek Punkt 10
Die Bezahlung der Rechnungen bei elektronischer Datenübermittlung...erfolgt innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der vollständigen Abrechnungsunterlagen...
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dicke schrieb:
nö, Punkt 10 erklärt bei mir die HB-Pauschale...
dann lies es bitte selbst §12/10
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666 schrieb:
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dann lies es bitte selbst §12/10
VdEK: 14 Tage
RVO: 28 Tage (alle?)
BG: drei Wochen
LKK: 14 Tage
Außer vor ein paar Jahren bei der Bahn BKK gibt es bei mir eigentlich nie Zahlungsverzug ohne Rechnungskorrekturen.
Den Verzugsschaden mache ich dafür regelmäßig bei ungerechtfertigten Ansetzungen geltend, so dass sich die Kassen über 40,- Eruo zusätzliche Kosten freuen dürfen: erst heute Abend, weil die DDG der Meinung ist, dass die Mitgliedschaft eines Patienten erst zwei Monate später bei der vom Arzt auf der Verordnung genannten Kasse begonnen haben soll - was mir aber recht egal ist... :smile:
Gruß
Nora
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Nora Weber schrieb:
Naja: ein eigenes Zahlungsziel zu setzen, wenn in allen Rahmenverträgen genaue Zeiten genannt sind, wird sohl nichts bringen...
VdEK: 14 Tage
RVO: 28 Tage (alle?)
BG: drei Wochen
LKK: 14 Tage
Außer vor ein paar Jahren bei der Bahn BKK gibt es bei mir eigentlich nie Zahlungsverzug ohne Rechnungskorrekturen.
Den Verzugsschaden mache ich dafür regelmäßig bei ungerechtfertigten Ansetzungen geltend, so dass sich die Kassen über 40,- Eruo zusätzliche Kosten freuen dürfen: erst heute Abend, weil die DDG der Meinung ist, dass die Mitgliedschaft eines Patienten erst zwei Monate später bei der vom Arzt auf der Verordnung genannten Kasse begonnen haben soll - was mir aber recht egal ist... :smile:
Gruß
Nora
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dicke schrieb:
Das ist definitiv nicht der, den ich geschickt bekommen und unterschrieben habe...
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666 schrieb:
Ich habe doch auch für Bayern plädiert, Dicke. Weiss ich welchen Vertrag du unterzeichnet hast. nein
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morpheus-06 schrieb:
ist der VdEK RV nicht in jedem BL gleich? Bei mir ist es im aktuellen VdEK RV auch §12 Abs. 10.
[...] im aktuellen [...]
Das wird der Knackpunkt sein!
Selbstverständlich gilt der Rahmenvertrag für alle Bundesländer gleich.
Gruß
Nora
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Nora Weber schrieb:
morpheus-06 schrieb am 21.8.15 17:54:
[...] im aktuellen [...]
Das wird der Knackpunkt sein!
Selbstverständlich gilt der Rahmenvertrag für alle Bundesländer gleich.
Gruß
Nora
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666 schrieb:
Genau den Gleichen habe ich doch auch :wink:, ich kann dickes unterschriebene Vertragsunterlagen nicht "zuordnen". :hushed:
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666 schrieb:
Ich kann weder bestätigen, dass AOK Bayern, noch Ersatzkassen, unpünktlich zahlen, daher mussten wir ausser vor drei Jahren BKK Mobil Oil niemanden anmahnen (aber das lag wohl an den damaligen Probleme beim Abrechnungsprüfer Medent). Im Gegenteil, div. BG zahlen jetzt schon nach einigen Tagen (Rechn.datum: 12.8., Zahlung: 14.8.).
Liebe Grüsse
Ergänzung: Bei uns im Rahmenvertrag Vdek Punkt 10
Die Bezahlung der Rechnungen bei elektronischer Datenübermittlung...erfolgt innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der vollständigen Abrechnungsunterlagen...
Gleiches Spiel habe ich grade mit der TK: ging ein Änderungsfax verloren, da ich es aber eingescannt hatte, war es 100% in der Abrechnung (was ich scanne, wandert sofort in das Kuvert, welches weggeschickt wird). Nochmal hingeschickt, +40€ + 8,17% und seither ignorieren die mich...
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Anders kann es natürlich z.B. bei dem "möglicherweise verlorenen" Änderungsfax sein: dass du mit höchster Wahrscheinlichkeit das Fax mit eingetütet hast, ist ja juristisch kaum belegbar, so dass du den Zugang desselben auch nicht nachweisen kannst. Hier könnten sie sich wohl erfolgreich um die Zahlung drücken.
Gruß
Nora
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Nora Weber schrieb:
Über die Ausfallpauschale nach § 288 Abs. 5 BGB freuen sich die Kostenträger selbstverständlich nicht und versuchen tatsächlich, diese zu ignorieren. Aber da muss man nur beharrlich bleiben, da dies eine eindeutig gesetzlich geregelte Größe für den Verzugsschaden ist und sie nicht darum herum kommen. Spätestens bei Androhung von Weitergabe des Falls an den Anwalt habe ich das Geld immer schon bekommen.
Anders kann es natürlich z.B. bei dem "möglicherweise verlorenen" Änderungsfax sein: dass du mit höchster Wahrscheinlichkeit das Fax mit eingetütet hast, ist ja juristisch kaum belegbar, so dass du den Zugang desselben auch nicht nachweisen kannst. Hier könnten sie sich wohl erfolgreich um die Zahlung drücken.
Gruß
Nora
Und die zahlen die 40 Euro dann auch? Ich habe nämlich Anfang August die Bahn BKK angemahnt (+40€). Nach einem Telefonat kam dann raus, daß hausintern meine Rezepte verschlampt wurden. [...]
...und ich zahl nächstes Jahr keine Einkommenssteuer weil ich den Steuerbescheid [s]in den Müll geworfen[/s] verschlampt habe.
Zahlungsverzug ist Zahlungsverzug, unabhängig davon ob absichtlich oder unabsichtlich.
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Papa Alpaka schrieb:
dicke schrieb am 18.8.15 12:07:
Und die zahlen die 40 Euro dann auch? Ich habe nämlich Anfang August die Bahn BKK angemahnt (+40€). Nach einem Telefonat kam dann raus, daß hausintern meine Rezepte verschlampt wurden. [...]
...und ich zahl nächstes Jahr keine Einkommenssteuer weil ich den Steuerbescheid [s]in den Müll geworfen[/s] verschlampt habe.
Zahlungsverzug ist Zahlungsverzug, unabhängig davon ob absichtlich oder unabsichtlich.
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dicke schrieb:
Ich verstehe und werde in Zukunft deutlich hartnäckiger sein, gestern ging die 2. Mahnung raus :sunglasses:
"Ihre Forderung der Verzugspauschale können wir nicht entsprechen. Ursächlich hierfür ist die aktuelle Gesetzeslage in Verbindung mit der vorliegenden Vertragskonstellation. Wie Sie wissen, besagt §288 Abs. 5 S. 1 BGB "Der Gläubiger einer Entgeltforderung hat bei Verzug des Schuldners (...) einen Anspruch auf Zahlung einer Pauschale in Höhe von 40,00 EUR."
Jedoch ist §288 BGB - in der seit dem 29.07.2014 geltenden Fassung - nur auf solche Schuldverhältnisse anzuwenden, die nach dem 28.07.14 entstanden sind (Art. 229 § 34 S. 1 EGBGB).
Für davor entstandene Dauerschuldverhältnisse gilt die Ausnahme, dass § 288 Abs. 5 BGB dann Anwendung finden soll, wenn die Gegenleistung nach dem 30.06.16 erbracht wird (Art. 229 §34 S. 2 EGBGB).
Beide Konstellationen sind in Ihrem Fall nicht enschlägig."
Hääää :tired_face: Sowohl die ursprüngliche Rechnung wie auch der ganze weitere Schriftverkehr finden seit dem 01.07.2015 statt.
Wollen die sich jetzt mit Dauerschuldverhältnis rausreden, weil ich den Rahmenvertrag 2012 unterschrieben habe? Das kann ja wohl nicht sein...
Immerhin entschuldigen Sie sich für die Verzögerung bei der Zahlung und haben auch meine Mahngebühren überwiesen, nur bei den 40 Euro stellen sie sich quer. Wer kann helfen?
eure weiterhin hartnäckige
dicke
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dicke schrieb:
So, tataaa, eine Reaktion der TK, die mich allerdings weiterhin verwirrt...:
"Ihre Forderung der Verzugspauschale können wir nicht entsprechen. Ursächlich hierfür ist die aktuelle Gesetzeslage in Verbindung mit der vorliegenden Vertragskonstellation. Wie Sie wissen, besagt §288 Abs. 5 S. 1 BGB "Der Gläubiger einer Entgeltforderung hat bei Verzug des Schuldners (...) einen Anspruch auf Zahlung einer Pauschale in Höhe von 40,00 EUR."
Jedoch ist §288 BGB - in der seit dem 29.07.2014 geltenden Fassung - nur auf solche Schuldverhältnisse anzuwenden, die nach dem 28.07.14 entstanden sind (Art. 229 § 34 S. 1 EGBGB).
Für davor entstandene Dauerschuldverhältnisse gilt die Ausnahme, dass § 288 Abs. 5 BGB dann Anwendung finden soll, wenn die Gegenleistung nach dem 30.06.16 erbracht wird (Art. 229 §34 S. 2 EGBGB).
Beide Konstellationen sind in Ihrem Fall nicht enschlägig."
Hääää :tired_face: Sowohl die ursprüngliche Rechnung wie auch der ganze weitere Schriftverkehr finden seit dem 01.07.2015 statt.
Wollen die sich jetzt mit Dauerschuldverhältnis rausreden, weil ich den Rahmenvertrag 2012 unterschrieben habe? Das kann ja wohl nicht sein...
Immerhin entschuldigen Sie sich für die Verzögerung bei der Zahlung und haben auch meine Mahngebühren überwiesen, nur bei den 40 Euro stellen sie sich quer. Wer kann helfen?
eure weiterhin hartnäckige
dicke
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dicke schrieb:
Und die zahlen die 40 Euro dann auch? Ich habe nämlich Anfang August die Bahn BKK angemahnt (+40€). Nach einem Telefonat kam dann raus, daß hausintern meine Rezepte verschlampt wurden. Ich durfte meine Kopien hinmailen und dann war die Zahlung innerhalb von 2 Tagen da, allerdings ohne die 40€... die haben sie einfach mal wegignoriert...
Gleiches Spiel habe ich grade mit der TK: ging ein Änderungsfax verloren, da ich es aber eingescannt hatte, war es 100% in der Abrechnung (was ich scanne, wandert sofort in das Kuvert, welches weggeschickt wird). Nochmal hingeschickt, +40€ + 8,17% und seither ignorieren die mich...
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