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Eine Patientin von mir kam mit zwei KG-Rezepten an. Die Rezepte wurden von verschiedenen Ärzten mit unterschiedlichen
Diagnosen ausgestellt. Ausstellungsdatum war einmal Anfang und dann Mitte des Monats; wöchentliche Behandlungsfrequenz jeweils
2 x/Woche. Wenn ich nun die Daten so eintrage, wie vorgesehen, dann habe ich die Patientin zeitenweise viermal/Woche behandelt
(2 x KG-Rezept). Kann ich das trotz der Überschneidung so in die Abrechnung geben oder muß ich da eines der beiden Rezepte
abändern lassen?
Vielen Dank für Eure Informationen.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo!
Eine Patientin von mir kam mit zwei KG-Rezepten an. Die Rezepte wurden von verschiedenen Ärzten mit unterschiedlichen
Diagnosen ausgestellt. Ausstellungsdatum war einmal Anfang und dann Mitte des Monats; wöchentliche Behandlungsfrequenz jeweils
2 x/Woche. Wenn ich nun die Daten so eintrage, wie vorgesehen, dann habe ich die Patientin zeitenweise viermal/Woche behandelt
(2 x KG-Rezept). Kann ich das trotz der Überschneidung so in die Abrechnung geben oder muß ich da eines der beiden Rezepte
abändern lassen?
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Simon1904 schrieb:
Zwei unterschiedliche Diagnosen können problemlos parallel behandelt werden. Also wenn auf beiden Rezepten eine wöchentliche Frequenz von 2 Behandlungen pro Woche angegeben ist kann der Pat auch viermal in der Woche auflaufen.
Alles geht.
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Minza schrieb:
Du könntest auch Doppeltermine durchführen, also 2x2 Termine pro Woche oder einzeln also 4 Termine pro Woche
Alles geht.
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