Wir suchen DICH als
Physiotherapeutin /
Physiotherapeuten (w/m/d)
in Teilzeit oder Vollzeit,
unbefristet und zum
nächstmöglichen Zeitpunkt.
Das Universitätsklinikum Zentrum
für Physiotherapie (UZP) ist eine
Heilmittelpraxis für
ambulante Physiotherapie im neuen
Gesundheitszentrum auf dem Campus
Schnarrenberg des
Universitätsklinikums Tübingen
(100%-ige Tochtergesellschaft).
Wir bieten Dir:
Umfangreiche Therapieangebote mit
besonderen Schwerpunkten und die
Möglichkeit zum Mitwirk...
Physiotherapeutin /
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ich habe eine Patientin mit folgendem Rezept:
10 x MLD 60 und LY3a bei folgender Diagnose: Lymphstauung bei diabet. Fußsyndrom Venolymphatisches Syndrom linker Arm.
Nun passen Indikationsschlüssel und Dignose nicht zusammen, oder? Mein Problem: wir hatten bereits 3 Rezepte wie diese abgerechnet..... Soll ich bei der KK anrufen und es erklären? Jetzt muss ich bei dem laufenden Rezept ja den Indikationsschlüssel ändern lassen?! Von LY3a darf man ja eigentlich nicht in LY2a ändern lassen, aber der Indikationsschlüssel und die Diagnose passen ja nicht zusammen?!! Wie würdet ihr vorgehen?
Danke für die Hilfe!
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo,
ich habe eine Patientin mit folgendem Rezept:
10 x MLD 60 und LY3a bei folgender Diagnose: Lymphstauung bei diabet. Fußsyndrom Venolymphatisches Syndrom linker Arm.
Nun passen Indikationsschlüssel und Dignose nicht zusammen, oder? Mein Problem: wir hatten bereits 3 Rezepte wie diese abgerechnet..... Soll ich bei der KK anrufen und es erklären? Jetzt muss ich bei dem laufenden Rezept ja den Indikationsschlüssel ändern lassen?! Von LY3a darf man ja eigentlich nicht in LY2a ändern lassen, aber der Indikationsschlüssel und die Diagnose passen ja nicht zusammen?!! Wie würdet ihr vorgehen?
Danke für die Hilfe!
Ich habe es bei einem ähnlichen Fall nach der ersten "falschen" Verordnung ändern lassen und einfach weiter gemacht. War nach vorheriger Absprache mit KK ok.
Ist aber mit Sicherheit keine allgemein gültige Regelung.
LG
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Lamaca schrieb:
Hab das gleiche Problem, wie hast Du es gelöst ?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Ich habe inzwischen Kontakt mit dem Anwalt des ZVKs aufgenommen: wenn in diesem Fall einer Probleme bekäme, wäre es der Arzt, was jedoch nicht der Fall sein wird, denn wenn die Erkrankung für den Arzt so schwer erscheint, ist er berechtigt LY3a auch bei dieser Diagnose zu nennen! Ich brauche mir in diesem Fall keine Sorgen machen, deshalb hat die Kasse auch weiterhin nicht abgesetzt und wird dies auch nicht tun!
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Lamaca schrieb:
:sunglasses: Danke für die schnelle und sehr beruhigende Antwort. Hab mir echt Sorgen gemacht, da es auch noch ne DAK Patientin ist. Also kann alles so weiter laufen wie bisher. Nochmals Danke und liebe Grüße !
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Stephen Ziegler schrieb:
Sehe ich es richtig das ihr schon 3 mal (fälschlicher Weise) Ly3a abgerechnet habt und jetzt mitten in der 4. VO seid?
Ich habe es bei einem ähnlichen Fall nach der ersten "falschen" Verordnung ändern lassen und einfach weiter gemacht. War nach vorheriger Absprache mit KK ok.
Ist aber mit Sicherheit keine allgemein gültige Regelung.
LG
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