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innerhalb der Praxis
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• Mit Profisportler/inn...
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Geht das überhaupt?
Danke im Voraus
MfG
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Fuzziguzzi schrieb:
Gestern kam eine Stammpatientin statt mit ihren 10er Rezept mit einen 20 x ML6 Rezept außerhalb des Regelfalles.
Geht das überhaupt?
Danke im Voraus
MfG
Es muss (theoretisch) gewährleistet sein, dass die Pat. nach 12 Wochen wieder beim Arzt vorsprechen muss. Sprich bei einer Frequenz von 2x pro Woche geht es.
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StefanP schrieb:
Welche Frequenzangabe?
Es muss (theoretisch) gewährleistet sein, dass die Pat. nach 12 Wochen wieder beim Arzt vorsprechen muss. Sprich bei einer Frequenz von 2x pro Woche geht es.
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Fuzziguzzi schrieb:
Dann geht so ein Rezept wenn man diese Frist einhält in Ordnung.
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was hat die Gesamtmenge im Regelfall mit der Menge adR zu tun.. :tired_face:
Eine entsprechende Erklärung wäre gut
JürgenK :kissing_closed_eyes:
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JürgenK schrieb:
hm...wieso darf maximal 50 stehen... :tired_face:
was hat die Gesamtmenge im Regelfall mit der Menge adR zu tun.. :tired_face:
Eine entsprechende Erklärung wäre gut
JürgenK :kissing_closed_eyes:
Schönen So. noch.
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Charlotte 11 schrieb:
Im HMK steht.. Anzahl der VO adR darf die Gesamtmenge im RF nicht übersteigen. Wer soll bei dieser Winkeladvokatie der KK noch durchblicken.
Schönen So. noch.
Das ist nicht richtig - siehe Pkt. 9, 10 und 13 des neuen inoffiziellen FAQ des GKV-SV. Angespielt wird hier auf Pkt. 14 dieses Werkes - trifft aber auf MLD nicht zu.
[bearbeitet am 08.04.13 12:09]
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SGBV schrieb:
Wo genau steht das so? § ??? Abs.??? HMR??? HMK???
Das ist nicht richtig - siehe Pkt. 9, 10 und 13 des neuen inoffiziellen FAQ des GKV-SV. Angespielt wird hier auf Pkt. 14 dieses Werkes - trifft aber auf MLD nicht zu.
[bearbeitet am 08.04.13 12:09]
In einem Schreiben der AOK Rheinland/Hamburg vom 22.01.2013 an die Berufsverbände der Heilmittel-Leistungserbringer, weist die Referentin Frau Alexandra Rehbach (Durchwahl 0211-8791-1162) auf Seite 3 wiefolgt darauf hin:
>>Unabhängig davon darf der Arzt eine Heilmittel-Verordnung nur für einen Zeitraum von 12 Wochen ausstellen. Im § 8 Absatz 1 Satz 4 der HMRL ist bestimmt, das die Verordnungsmenge abhängig von der Behandlungsfrequenz so zu bemessen ist, dass mindestens eine ärztliche Untersuchung innerhalb einer Zeitspanne von 12 Wochen nach der Verordnung gewährleistet ist.
Wir bitten Sie, Ihre Mitglieder entsprechend zu informieren.<<
Mit freundlichen Grüßen
JürgenK :kissing_closed_eyes:
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JürgenK schrieb:
Für alle,
In einem Schreiben der AOK Rheinland/Hamburg vom 22.01.2013 an die Berufsverbände der Heilmittel-Leistungserbringer, weist die Referentin Frau Alexandra Rehbach (Durchwahl 0211-8791-1162) auf Seite 3 wiefolgt darauf hin:
>>Unabhängig davon darf der Arzt eine Heilmittel-Verordnung nur für einen Zeitraum von 12 Wochen ausstellen. Im § 8 Absatz 1 Satz 4 der HMRL ist bestimmt, das die Verordnungsmenge abhängig von der Behandlungsfrequenz so zu bemessen ist, dass mindestens eine ärztliche Untersuchung innerhalb einer Zeitspanne von 12 Wochen nach der Verordnung gewährleistet ist.
Wir bitten Sie, Ihre Mitglieder entsprechend zu informieren.<<
Mit freundlichen Grüßen
JürgenK :kissing_closed_eyes:
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StefanP schrieb:
Da hast Du aber was vollkommen falsch verstanden, Wisser! :point_up:
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Charlotte 11 schrieb:
Wenn bei einer Anzahl von 50x LD 5x/ Wo als Frequenz angegeben ist, dann darf die Menge auch 50x betragen oder? Die 12- Wo- Frist wird zumindest eingehalten.
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SGBV schrieb:
Kann in 10 Wochen erledigt sein, ist also HMR-konform.
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StefanP schrieb:
Das ist richtig.
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SGBV schrieb:
Das ist falsch. So war es zunächst geplant, aber es kam doch anders (siehe Punkt 2.2).: Link
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Wisser schrieb:
die max Anzahl bei ly3 im Regelfall beträgt 50x. D.h. außehalb des RF darf max. 50x stehen. Die 12 wochenfrist ist dabei unerheblich wenn der Pat. nachweißlich zwichendurch beim Doc. war. Du bist also mit 20x voll im Limit.
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