In den interdisziplinären
Heilmittelpraxen an den
LVR-Förderschulen übernehmen
LVR-Therapeut*innen die
therapeutische Versorgung der
Schüler*innen, die zum Teil hohe
intensivpädagogische
Unterstützungsbedarfe aufweisen.
Ihre Aufgaben umfassen
insbesondere:
- Physiotherapeutische
Behandlung von zum Teil
schwerstmehrfachbehinderten
Schüler*innen auf Basis
ärztlicher Verordnungen
- Fertigung der erforderlichen
Therapiedokumentation und
Vorbereitung der Abrechnung der
Heilmittelver...
Heilmittelpraxen an den
LVR-Förderschulen übernehmen
LVR-Therapeut*innen die
therapeutische Versorgung der
Schüler*innen, die zum Teil hohe
intensivpädagogische
Unterstützungsbedarfe aufweisen.
Ihre Aufgaben umfassen
insbesondere:
- Physiotherapeutische
Behandlung von zum Teil
schwerstmehrfachbehinderten
Schüler*innen auf Basis
ärztlicher Verordnungen
- Fertigung der erforderlichen
Therapiedokumentation und
Vorbereitung der Abrechnung der
Heilmittelver...
habe ein Rezept über 6xLD45 bei Ind.Schlüssel 1b. Arzt hat das Rp. auf 45 Min. ausgestellt, kürzt hier die Kasse auf die 30 Min.?
Danke für eure Antworten.
physiline1
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physiline1 schrieb:
Guten Abend Kollegen,
habe ein Rezept über 6xLD45 bei Ind.Schlüssel 1b. Arzt hat das Rp. auf 45 Min. ausgestellt, kürzt hier die Kasse auf die 30 Min.?
Danke für eure Antworten.
physiline1
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physiline1 schrieb:
das heißt, ich muß den Arzt bitten, daß er das Rezept ändert auf Ly1a oder ich behandle nur die 30 Min. auf dem z.zt. vorliegenden Rezept, da der Arzt jetzt im Urlaub ist?
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morpheus-06 schrieb:
wenn die Kasse nach dem HMK prüft -> ja
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wann Änderung, dann auf Ly1 a. Meine Frage war, ob die Kassen das kürzen können obwohl der Arzt 45 Min. rezeptiert. Danke für die Antwort.
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physiline1 schrieb:
Hallo Leni,
wann Änderung, dann auf Ly1 a. Meine Frage war, ob die Kassen das kürzen können obwohl der Arzt 45 Min. rezeptiert. Danke für die Antwort.
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Leni C. schrieb:
Aber Ly 1 sind immer 30 Min. Ansonsten können die Kassen , wenn du 45 Min. abrechnest , nicht nur kürzen , sie werden es auch tun .
im Verzeichnis für Heilmittel sind bei Ly1 a) MLD30/45/60 (einschl. Kompress.bandagierung) angegeben
bei Ly1 b nur MLD 30.
(Ich mache aber keine Kompress.band. , meine Pat. hat Kompressstrümpfe die ich ihr wieder anziehe.)
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physiline1 schrieb:
Hallo Leni,
im Verzeichnis für Heilmittel sind bei Ly1 a) MLD30/45/60 (einschl. Kompress.bandagierung) angegeben
bei Ly1 b nur MLD 30.
(Ich mache aber keine Kompress.band. , meine Pat. hat Kompressstrümpfe die ich ihr wieder anziehe.)
Eine Plausibilitätsprüfung beinhaltet die Prüfung auf formale Übereinstimmung mit der HeilM-RL. Eine Prüfung auf fachlich-inhaltliche Richtigkeit der Verordnung ist hingegen auch weiterhin ausschließlich der Verantwortung des Arztes überschrieben. Beispiel: Die nach der
Diagnostik gewählte Kombination von Diagnose, Leitsymptomatik und vorrangigem Heilmittel fällt allein in die ärztliche Verantwortung. Enthält die Verordnung bei einer Diagnose aus der Gruppe Ly1 mit der Leitsymptomatik „b“ (lokale Schwellung) das Heilmittel MLD-45 ist dies eine rein
medizinische Therapieentscheidung, die der Physiotherapeut weder in Frage stellen darf noch muss.
Ich würde annehmen und behandeln - in dem Bewusstsein das es Ärger geben könnte. Aber ich kann begründen warum i.O..
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paracelsus65 schrieb:
Ich als Physiotherapeut muss eine Verordnung auf Plausibilität prüfen!!!
Eine Plausibilitätsprüfung beinhaltet die Prüfung auf formale Übereinstimmung mit der HeilM-RL. Eine Prüfung auf fachlich-inhaltliche Richtigkeit der Verordnung ist hingegen auch weiterhin ausschließlich der Verantwortung des Arztes überschrieben. Beispiel: Die nach der
Diagnostik gewählte Kombination von Diagnose, Leitsymptomatik und vorrangigem Heilmittel fällt allein in die ärztliche Verantwortung. Enthält die Verordnung bei einer Diagnose aus der Gruppe Ly1 mit der Leitsymptomatik „b“ (lokale Schwellung) das Heilmittel MLD-45 ist dies eine rein
medizinische Therapieentscheidung, die der Physiotherapeut weder in Frage stellen darf noch muss.
Ich würde annehmen und behandeln - in dem Bewusstsein das es Ärger geben könnte. Aber ich kann begründen warum i.O..
Gruß asterix61
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asterix61 schrieb:
Dieser Fall LY1b /45 min wurde bei uns schon anstandslos vergütet. Aber wir erfragen solche Fälle IMMER telefonisch bei der jeweiligen Kasse und lassen uns bei Bewilligung den Namen des Gesprächspartners geben, was dann auf der Verordnung (mit beigeheftetem Zettel) angegeben wird. Wir haben in den 20 Jahren eigener Praxis so gut wie noch nie Absetzungen gehabt, und wenn ja, dann liess sich das "Problem" fast zu 100% mit der Kasse klären, immer telefonisch. Ich mache das NIE schriftlich, sondern suche immer das persönliche Gespräch, aber ausschliesslich mit den ZUSTÄNDIGEN Sachbearbeitern, das ist ganz wichtig!
Gruß asterix61
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Leni C. schrieb:
Entweder behandelst du nur 30 Min. und erklärst dem Patiente , warum das so ist , oder der Arzt ändert auf LY 2 b.
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