Über uns:
Rössle Reha ist ein renommiertes
Reha Zentrum, das sich auf die
ganzheitliche Behandlung und
Betreuung unserer Patienten
spezialisiert hat. Unser
engagiertes Team arbeitet täglich
daran, die Lebensqualität unserer
Patienten zu verbessern und ihnen
zu einem schmerzfreien Alltag zu
verhelfen.
Ihre Aufgaben:
• Durchführung von
physiotherapeutischen Behandlungen
und Therapien
• Erstellung individueller
Therapiepläne basierend auf den
Bedürfnissen der Patienten
• Anleitung...
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• Erstellung individueller
Therapiepläne basierend auf den
Bedürfnissen der Patienten
• Anleitung...
kann mir bitte jemand sagen,ob die LKK eine Unterbrechung der Behandlung von 21 Tagen duldet (mit Begründung) ?Danke
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moinalgie schrieb:
Moin,
kann mir bitte jemand sagen,ob die LKK eine Unterbrechung der Behandlung von 21 Tagen duldet (mit Begründung) ?Danke
Am besten du schaust in deinem RV mit der LKK nach.
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moinalgie schrieb:
Bin PT und AN,Chefin in Urlaub..Gruß
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rudibam schrieb:
Bei der LKK würde ich vorsichtig sein und die Verordnung wegen Überschreitung der Fristen abbrechen.
> Bei der LKK würde ich vorsichtig sein und die Verordnung wegen
> Überschreitung der Fristen abbrechen.
warum?
Das ist doch im LKK Vertrag eindeutig geregelt, §6 Abs. 4b.
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morpheus-06 schrieb:
rudibam schrieb:
> Bei der LKK würde ich vorsichtig sein und die Verordnung wegen
> Überschreitung der Fristen abbrechen.
warum?
Das ist doch im LKK Vertrag eindeutig geregelt, §6 Abs. 4b.
bin leider immer noch nicht schlauer,habe keinen Vertrag o.a. vorliegen.Bin AN und will nur wissen,ob ich nach 14 Tagen (mit Begründung) noch behandeln kann.Gruß und Danke
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moinalgie schrieb:
Hey,
bin leider immer noch nicht schlauer,habe keinen Vertrag o.a. vorliegen.Bin AN und will nur wissen,ob ich nach 14 Tagen (mit Begründung) noch behandeln kann.Gruß und Danke
Unterbrechungsfristen sind wie bei den VdEK-Verträgen geregelt: Längere Unterbrechung nach Absprache mit Arzt bei Krankheit bzw. Urlaub des Therapeuten bzw. Pat. möglich (Der Grund muass auf der VO angegeben werden (mit den Buchstaben T,K bzw. F).
Du darfst also die Behandlung 21 Tage unterbrechen lassen.
Siehe auch:
http://www.physio.de/preislisten/index.php?listenid=001265&mode=6
LG
A. Korn
[bearbeitet am 05.01.13 19:55]
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Körnchen schrieb:
Hallo, Monalgie,
Unterbrechungsfristen sind wie bei den VdEK-Verträgen geregelt: Längere Unterbrechung nach Absprache mit Arzt bei Krankheit bzw. Urlaub des Therapeuten bzw. Pat. möglich (Der Grund muass auf der VO angegeben werden (mit den Buchstaben T,K bzw. F).
Du darfst also die Behandlung 21 Tage unterbrechen lassen.
Siehe auch:
http://www.physio.de/preislisten/index.php?listenid=001265&mode=6
LG
A. Korn
[bearbeitet am 05.01.13 19:55]
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moinalgie schrieb:
Danke!
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morpheus-06 schrieb:
PT, Ergo, Logo?
Am besten du schaust in deinem RV mit der LKK nach.
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