physio.dephysio.de
  • Jobs
  • Kleinanzeigen
  • Ausbildung
    • Ausbildung
    • Schulen
    • Studium
    • Skripte
  • Selbstständig
    • Preislisten
    • Fortbildungen
    • Terminplan
    • Firmen und Produkte
    • Praxisbörse
  • Infothek
    • Infothek
    • Datenschutz (DSGVO)
    • News
    • Heilmittelrichtlinie
    • Skripte
    • Bücher
    • Praxisverzeichnis
  • Foren
    • Neue Beiträge
    • Physiotherapie
    • Blankoverordnung
    • Heilmittelrichtlinie
    • Selbstständig
    • Ergotherapie
    • Logopädie
    • Arbeit
    • Schüler
    • Therapiemethoden
    • Freie Mitarbeit
    • Recht & Steuern
    • Sonstiges
  • Anmelden

Bayern

Du suchst nicht nur einen Job,
sondern den perfekten Einstieg als
Physiotherapeut:in?

Bei uns landest du nicht im
20-Minuten-Hamsterrad. Wir
kombinieren High-End Physiotherapie
mit Personal Training und suchen
sportbegeisterte Teamplayer, die
Lust auf echte Qualität haben.

Warum wir?

• Zeit, die zählt: Mit unserer
60/90-Minuten-Taktung kannst du
wirklich therapeutisch arbeiten.
• Wissen-Boost: Profitiere vom
Austausch im großen Team aus
Physios und Sportwissenschaftlern
sowi...
0
  1. Neue Beiträge Alle Foren Heilmittelrichtlinie und Abrechnung Leitsymptomatikfehlendes Kreuz

Neues Thema
Leitsymptomatikfehlendes Kreuz
Es gibt 4 Beiträge
abonnieren
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
pat88
Vor 2 Monaten
Hallo liebe Leute,

habe eine VO erhalten mit Leitsymptomatik als Klartext aber ohne entsprechendes Kreuz bei patientenindividueller Leitsymptomatik.
Laut FAK von 2021 verstehe ich das so das beides draufstehen muss. Gibt es dahingehend schon Änderungen oder muss ich wegen einem fehlenden Kreuz die VO vom Arzt ändern lassen ?

Vielen Dank für eure Antworten !
1

Gefällt mir

Hallo liebe Leute, habe eine VO erhalten mit Leitsymptomatik als Klartext aber ohne entsprechendes Kreuz bei patientenindividueller Leitsymptomatik. Laut FAK von 2021 verstehe ich das so das beides draufstehen muss. Gibt es dahingehend schon Änderungen oder muss ich wegen einem fehlenden Kreuz die VO vom Arzt ändern lassen ? Vielen Dank für eure Antworten !
Gefällt mir
Antworten
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Ligamentum
Vor 2 Monaten
Du kannst das Kreuz selbst machen und schreibst daneben "LE" (für Leistungserbringer) und Deine Unterschrift und Datum.
Obwohl es nicht vorgeschrieben ist, dokumentiere ich unten auf der Rückseite, dass ich am xx das LS y ergänzt habe + Handzeichen und Datum
1

Gefällt mir

Du kannst das Kreuz selbst machen und schreibst daneben "LE" (für Leistungserbringer) und Deine Unterschrift und Datum. Obwohl es nicht vorgeschrieben ist, dokumentiere ich unten auf der Rückseite, dass ich am xx das LS y ergänzt habe + Handzeichen und Datum
Gefällt mir
Antworten

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Ligamentum schrieb:

Du kannst das Kreuz selbst machen und schreibst daneben "LE" (für Leistungserbringer) und Deine Unterschrift und Datum.
Obwohl es nicht vorgeschrieben ist, dokumentiere ich unten auf der Rückseite, dass ich am xx das LS y ergänzt habe + Handzeichen und Datum

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
johannes687
Vor 2 Monaten
Der FAK wurde schon vor längerer Zeit ersatzlos gestrichen. Da brauchst du nicht mehr rein zu schauen. Entscheidend ist die Anlage 3a zum Rahmenvertrag. Dort ist bis ins kleinste geregelt, wer/was/wann korrigieren/ergänzen darf.
So wie Ligamentum es beschrieben hat ist es korrekt.
4

Gefällt mir

• Papa Alpaka
• Tresenpummelfee
• Mus Musculus
• Atheia
Der FAK wurde schon vor längerer Zeit ersatzlos gestrichen. Da brauchst du nicht mehr rein zu schauen. Entscheidend ist die Anlage 3a zum Rahmenvertrag. Dort ist bis ins kleinste geregelt, wer/was/wann korrigieren/ergänzen darf. So wie Ligamentum es beschrieben hat ist es korrekt.
Gefällt mir
Antworten

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



johannes687 schrieb:

Der FAK wurde schon vor längerer Zeit ersatzlos gestrichen. Da brauchst du nicht mehr rein zu schauen. Entscheidend ist die Anlage 3a zum Rahmenvertrag. Dort ist bis ins kleinste geregelt, wer/was/wann korrigieren/ergänzen darf.
So wie Ligamentum es beschrieben hat ist es korrekt.

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

pat88 schrieb:

Hallo liebe Leute,

habe eine VO erhalten mit Leitsymptomatik als Klartext aber ohne entsprechendes Kreuz bei patientenindividueller Leitsymptomatik.
Laut FAK von 2021 verstehe ich das so das beides draufstehen muss. Gibt es dahingehend schon Änderungen oder muss ich wegen einem fehlenden Kreuz die VO vom Arzt ändern lassen ?

Vielen Dank für eure Antworten !

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
rabeabieleke
Vor 2 Monaten
Auf den FAK würde ich mich so wie so nicht mehr verlassen. Den lässt keine Kasse mehr gegen sich gelten.
1

Gefällt mir

Auf den FAK würde ich mich so wie so nicht mehr verlassen. Den lässt keine Kasse mehr gegen sich gelten.
Gefällt mir
Antworten

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

rabeabieleke schrieb:

Auf den FAK würde ich mich so wie so nicht mehr verlassen. Den lässt keine Kasse mehr gegen sich gelten.



    Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.

  1. Neue Beiträge Alle Foren Heilmittelrichtlinie und Abrechnung Leitsymptomatikfehlendes Kreuz

Mein Profilbild bearbeiten

© 2026 physio.de - Physiotherapie in Deutschland  Impressum - Datenschutz - AGB - Diese Seite weiter empfehlen - Ihre E-Mail an uns