Stillstand ist nicht Ihr Ding?
Unseres auch nicht! Im Gegenteil.
Sie bewegen nicht nur gerne
Menschen, sondern sehen jede
Herausforderung sportlich. Dann
sind Sie im Team unserer
neugeschaffenen Therapiepraxis in
Meerbusch genau richtig. Gemeinsam
mit unserem familiären Team sorgen
Sie dafür, dass unsere Patienten
schnell Fortschritte machen. Auch
Sie wollen sich weiterentwickeln?
Mit unseren zahlreichen Fort und
Weiterbildungsangeboten
unterstützen wir Sie gerne. Das
klingt nach einem Plan? ...
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Danke für Hilfe
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Also. Wie sieht es final aus: Leistungserbringerkürzel in jede Spalte eintragen oder nicht? Auch wenn es Rezepte mit ausstellung februar 2021 sind? Oder gilt die Regelung das man nicht eintragen muß erst ab April?
Danke für Hilfe
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Was ist denn nun? Eintragen Pflicht, oder nicht??
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Regina L. schrieb:
Habe heute über meine Abrechnungsfirma von der Absetzung aller IKK Rezepte erfahren, in denen die Leistungserbringer Kürzel fehlten.
Was ist denn nun? Eintragen Pflicht, oder nicht??
Neue Rahmenverträge sind noch nicht in trocknen Tücher, auch das Geschiedste wurde noch nicht veröffentlicht.
Von daher gelten die alten Rahmenverträge.
Viele Grüße
Monika
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mosaik schrieb:
@Regina L.
Neue Rahmenverträge sind noch nicht in trocknen Tücher, auch das Geschiedste wurde noch nicht veröffentlicht.
Von daher gelten die alten Rahmenverträge.
Viele Grüße
Monika
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kroetzi schrieb:
IKK mal wieder. Wer auch sonst.
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die neue schrieb:
@Regina L. gibt 40 Euro zzgl. Zinsen extra....
Was ist denn nun? Eintragen Pflicht, oder nicht??
Weder im alten, noch in den neuen geschiedsten, aber noch nicht veröffentlichen Rahmenverträge ist die Pflicht zur Eintragung des Kürzels enthalten. Das Ganze hat sich erledigt.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Regina L.
Regina L. schrieb am 31.05.2021 22:03 Uhr:Habe heute über meine Abrechnungsfirma von der Absetzung aller IKK Rezepte erfahren, in denen die Leistungserbringer Kürzel fehlten.
Was ist denn nun? Eintragen Pflicht, oder nicht??
Weder im alten, noch in den neuen geschiedsten, aber noch nicht veröffentlichen Rahmenverträge ist die Pflicht zur Eintragung des Kürzels enthalten. Das Ganze hat sich erledigt.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
ich zitiere aus dem Schiedsspruch:
Insbesondere konnte die Schiedsstelle sich nicht davon überzeugen, dass - wie von den Antragsgegnern gefordert - als zusätzliche Angabe für alle Leistungserbringer ein „Namenskürzel“ nachzuweisen ist. Eine weitere Erhöhung der Detailliertheit der Leistungserbringernachweise und Abrechnungsunterlagen, einschließlich der damit verbundenen Kontrolldichte, ist nach Überzeugung der Schiedsstelle nicht erforderlich.
In der Logo ist es so, dass ich von der KK exakt auf den Cent genau den gleichen Betrag erhalte, sollte ich so blöd sein und eine Patholinguistin für die Stimmtherapie einsetzen. Der einzige, der dann betrogen ist, ist der Patient, ansonsten hat keiner was davon und es wird so gut wie nie vorkommen und wenn doch, dann kann sehr easy weiter "betrogen" werden.
Für mich der größte Witz und Irrsinn in den ganzen Verhandlungen, dass diejenigen, die Zertifikate haben, das nun per Schiedsgericht nicht nachweisen müssen und diejenigen, die keine Zertifikate haben, müssen trotzdem nachweisen, dass sie persönlich die Therapie erbracht haben und nicht der Postbote.
Hab ja ne Einzelpraxis und fühle mich jeden Tag aufs neue verarscht, wenn ich dokumentiere, dass ich in meiner Praxis ganz alleine selbst auch die Therapien durchführe.
Nun denn.
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Susulo schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij Das ist besonders deshalb klasse, weil es in der Logo zur Pflicht geworden ist.
In der Logo ist es so, dass ich von der KK exakt auf den Cent genau den gleichen Betrag erhalte, sollte ich so blöd sein und eine Patholinguistin für die Stimmtherapie einsetzen. Der einzige, der dann betrogen ist, ist der Patient, ansonsten hat keiner was davon und es wird so gut wie nie vorkommen und wenn doch, dann kann sehr easy weiter "betrogen" werden.
Für mich der größte Witz und Irrsinn in den ganzen Verhandlungen, dass diejenigen, die Zertifikate haben, das nun per Schiedsgericht nicht nachweisen müssen und diejenigen, die keine Zertifikate haben, müssen trotzdem nachweisen, dass sie persönlich die Therapie erbracht haben und nicht der Postbote.
Hab ja ne Einzelpraxis und fühle mich jeden Tag aufs neue verarscht, wenn ich dokumentiere, dass ich in meiner Praxis ganz alleine selbst auch die Therapien durchführe.
Nun denn.
...danke noch mal für die Hinweise Lars
MfG
JürgenK ;)
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JürgenK schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij
...danke noch mal für die Hinweise Lars
MfG
JürgenK ;)
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
Gar nicht (mehr).
UNGLAUBLICH
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Regina L. schrieb:
Die IKK hat geantwortet : sie hätten sich geirrt.... Ich solle einfach neu einreichen...
UNGLAUBLICH
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