Wir sind ein kleines Team und
dennoch hält uns unsere
Rezeptionskraft den Rücken frei.
So können wir uns vollständig auf
unsere therapeutischen Aufgaben
konzentrieren.Unsere Patienten
kommen mit den unterschiedlichsten
Problemen zu uns. Sowohl post
operativ alsauch chronisch
erkrankte. Patienten mit
neurologischen oder auch
orthopädischen Krankheitsbildern
sind darunter. Auch Sportverletzte
betreuen wir. Da wir auch gelernt
haben über unseren
physiotherapeutischen Tellerrand zu
schauen beg...
dennoch hält uns unsere
Rezeptionskraft den Rücken frei.
So können wir uns vollständig auf
unsere therapeutischen Aufgaben
konzentrieren.Unsere Patienten
kommen mit den unterschiedlichsten
Problemen zu uns. Sowohl post
operativ alsauch chronisch
erkrankte. Patienten mit
neurologischen oder auch
orthopädischen Krankheitsbildern
sind darunter. Auch Sportverletzte
betreuen wir. Da wir auch gelernt
haben über unseren
physiotherapeutischen Tellerrand zu
schauen beg...
ich hatte ein und das selbe Behandlungsdatum auf altem und neuem Rezept geschrieben.
Dies wurde uns von der Davaso abgesetzt, dies auch zurecht.
Ich habe dies auf der Kopie geändert und vom Patienten unterschreiben lassen.
Es wurde wieder abgesetzt.
Nun habe ich die Heilmittelrichtlinie mit Anlage 3a Ziffer5 ins Spiel gebracht. Hatte ich hier mal gelesen und mir gespeichert
Wieder wurde es nicht genehmigt, die 40€ wurden auch nicht bezahlt, mit dem Hinweis:
Die von Ihnen aufgeforderten Verzugsforderungen weisen wir zurück, da kein schuldhaftes Vergehen der dawaso vorliegt.
Soweit in Ziffer 5 Korrekturmöglichkeiten auch nach der Abrechnung eingeräumt werden, gilt folgendes Verfahren: Fällt in der Abrechnnung durch die Krankenkasse auf, dass eine ode mehrere Angaben auf der Vorder- oder Rückseite fehlen oder erkennbar falsch sind, setzt die Krankenkasse die Verordnung ab und gibt einmalig die Möglichkeit die fehlenden Angaben zu korrigieren und/oder zu ergänzen.
Das ursprüngliche Leistungsdatum ist NICHT erkennbar falsch.
Aufgrunddessen weisen wir sämtliche Forderung zurück.
Habe heute mit dawaso telefoniert, sie meinen hätte als Leistungsdatum 20.06.1923 gestanden, wäre es erkennbar gewesen und hätte korrigiert werden dürfen.
20.06.2023 war nicht erkennbar falsch, eine Korrektur wird nicht anerkannt.
Hoffe auf eure Schwarmintelligenz.bouquet
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo,
ich hatte ein und das selbe Behandlungsdatum auf altem und neuem Rezept geschrieben.
Dies wurde uns von der Davaso abgesetzt, dies auch zurecht.
Ich habe dies auf der Kopie geändert und vom Patienten unterschreiben lassen.
Es wurde wieder abgesetzt.
Nun habe ich die Heilmittelrichtlinie mit Anlage 3a Ziffer5 ins Spiel gebracht. Hatte ich hier mal gelesen und mir gespeichert
Wieder wurde es nicht genehmigt, die 40€ wurden auch nicht bezahlt, mit dem Hinweis:
Die von Ihnen aufgeforderten Verzugsforderungen weisen wir zurück, da kein schuldhaftes Vergehen der dawaso vorliegt.
Soweit in Ziffer 5 Korrekturmöglichkeiten auch nach der Abrechnung eingeräumt werden, gilt folgendes Verfahren: Fällt in der Abrechnnung durch die Krankenkasse auf, dass eine ode mehrere Angaben auf der Vorder- oder Rückseite fehlen oder erkennbar falsch sind, setzt die Krankenkasse die Verordnung ab und gibt einmalig die Möglichkeit die fehlenden Angaben zu korrigieren und/oder zu ergänzen.
Das ursprüngliche Leistungsdatum ist NICHT erkennbar falsch.
Aufgrunddessen weisen wir sämtliche Forderung zurück.
Habe heute mit dawaso telefoniert, sie meinen hätte als Leistungsdatum 20.06.1923 gestanden, wäre es erkennbar gewesen und hätte korrigiert werden dürfen.
20.06.2023 war nicht erkennbar falsch, eine Korrektur wird nicht anerkannt.
Hoffe auf eure Schwarmintelligenz.bouquet
Hast du schon mit der Krankenkasse gesprochen? Diese ist ja dein Ansprechpartner und nicht davaso.
Vielleicht kann Lars helfen?
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
Vielleicht kann Lars helfen? Nicht wirklich. Auch wir haben in diese Konstellation noch kein Erfolg mit Widerspruch gehabt. Aktuell haben wir ein solchem Fall beim Sozialgericht zur Klärung vorgelegt.
Weißt du schon wann es zur Verhandlung kommt?
Ist das unverschämt.
Würde da tatsächlich auch eine Klage überlegen. Die Leistung ist erbracht und man darf sich nicht verschreiben? triumph
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Shia schrieb:
Stimmt da war was. astonished
Weißt du schon wann es zur Verhandlung kommt?
Ist das unverschämt.
Würde da tatsächlich auch eine Klage überlegen. Die Leistung ist erbracht und man darf sich nicht verschreiben? triumph
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Shia Das hiesigen SG hat 1,5 bis 2 Jahre Vorlaufzeit für solche banale Sachen. Ich rechne nicht mit einer Erörterung des Gerichts vor 2025.
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Shia schrieb:
Puh, diese Argumentation ist mir neu.
Hast du schon mit der Krankenkasse gesprochen? Diese ist ja dein Ansprechpartner und nicht davaso.
Vielleicht kann Lars helfen?
§ 3 Grundsätze der Leistungserbringung, (9) Es ist unzulässig, dass der zugelassene Leistungserbringer für dieselbe Versicherte oder denselben Versicherten zur Erreichung desselben Therapieziels innerhalb derselben Diagnosegruppe der Heilmittel-Richtlinien und vollständig identischem ICD-10-Code (ggf. inkl. der Zusatzkennzeichnung der Lokalisation) auf Grundlage parallel ausgestellter Verordnungen während der laufenden Behandlungsserie Heilmittel zeitgleich erbringt und abrechnet.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@HaJü Und genau das wollen wir vom SG geklärt haben. Was ist ein erkennbar falsches Datum? Schließlich wurde die Doppelabrechnung von der Kasse erkannt. Ist die erkannte Doppelabrechung deswegen ein erkennbar falsches Datum?
Mir stellt sich die Frage, wie es sein kann das ein Datum zweimal eingetragen wird.
Das kann ja nur heißen, daß ein Datum definitiv nicht an dem Tag eingetragen wurde, an dem angeblich die Behandlung war, sondern anders datiert wurde.
Und das würde heißen, daß dieser Termin so nicht stattgefunden haben kann.
Was natürlich sein kann, das der Behandler sich bei einem der beiden Termine im Datum vertan hat, aber sehr unwahrscheinlich.
Und dann stellt sich natürlich die Frage des Abrechnungsbetruges, oder sehe ich das falsch?
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Break schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij
Mir stellt sich die Frage, wie es sein kann das ein Datum zweimal eingetragen wird.
Das kann ja nur heißen, daß ein Datum definitiv nicht an dem Tag eingetragen wurde, an dem angeblich die Behandlung war, sondern anders datiert wurde.
Und das würde heißen, daß dieser Termin so nicht stattgefunden haben kann.
Was natürlich sein kann, das der Behandler sich bei einem der beiden Termine im Datum vertan hat, aber sehr unwahrscheinlich.
Und dann stellt sich natürlich die Frage des Abrechnungsbetruges, oder sehe ich das falsch?
Die wenige male, dass es bei uns passiert ist, war es immer die gleiche Situation: Hausbesuchspatient und 2. Behandler (Vertretung wegen Urlaub, Krankheit o. ä). Und immer letzte Behandlung auf der eine VO mit erster Behandlung auf der neuen VO.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Break Irren (und Schludrigkeit sowieso) ist menschlich. Aber auch ich frag mich immer wieder: Warum? Wieso?
Die wenige male, dass es bei uns passiert ist, war es immer die gleiche Situation: Hausbesuchspatient und 2. Behandler (Vertretung wegen Urlaub, Krankheit o. ä). Und immer letzte Behandlung auf der eine VO mit erster Behandlung auf der neuen VO.
Behandler holt nach der Behandlung das korrekt datierte Rezept aus Kartei und lässt es korrekt unterschreiben. Patient sagte nichts. Uns ist es damals auch nicht aufgefallen, aber wir konnten anstandslos den Fehler im Nachgang korrigieren. Und Fehler sind nun mal auch menschlich.
Ich finde die Argumentation der davaso schon heftig.
Schade das es keine Sammelklagen mehr gibt.
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Shia schrieb:
@Break Patient kam am letzten Termin mit neuem Rezept, dies hat er vorne in der Anmeldung unterschrieben und wurde mit heutigem Datum versehen.
Behandler holt nach der Behandlung das korrekt datierte Rezept aus Kartei und lässt es korrekt unterschreiben. Patient sagte nichts. Uns ist es damals auch nicht aufgefallen, aber wir konnten anstandslos den Fehler im Nachgang korrigieren. Und Fehler sind nun mal auch menschlich.
Ich finde die Argumentation der davaso schon heftig.
Schade das es keine Sammelklagen mehr gibt.
Fehler passieren, auch mir ist schon passiert das ich ein falsches Datum eingetragen habe, weil ich gedanklich noch am Vortag oder schon am nächsten Tag war.
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Break schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij
Fehler passieren, auch mir ist schon passiert das ich ein falsches Datum eingetragen habe, weil ich gedanklich noch am Vortag oder schon am nächsten Tag war.
Das ist aber dann nicht gut organisiert, wenn die Anmeldung die VO unterschreiben lässt, warum sollte dann der Behandler noch mal unterschreiben lassen?
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Break schrieb:
@Shia
Das ist aber dann nicht gut organisiert, wenn die Anmeldung die VO unterschreiben lässt, warum sollte dann der Behandler noch mal unterschreiben lassen?
Es gibt immer Situationen, in denen mal etwas anders läuft als sonst. Das hat nichts mit schlechter oder guter Organisation zu tun.
Normalerweise datiert die Anmeldung die Rezepte,
Normalerweise unterschreibt der Patient beim Therapeuten.
Normalerweise ist das auch kein Problem.
Da war es einmal anders und kam prompt zur Absetzung. Berechtigt
Die wir aber problemlos heilen konnten. Also nicht wirklich ein Thema.
Hier aber wird ein heilbar machen des Fehlers nicht akzeptiert, das ist ein Problem, gegen dass wir uns ALLE wehren sollten.
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Shia schrieb:
@Break Wow, wenn in über 25 Jahren einmal dieser Fehler passiert, ist man nicht gut organisiert?
Es gibt immer Situationen, in denen mal etwas anders läuft als sonst. Das hat nichts mit schlechter oder guter Organisation zu tun.
Normalerweise datiert die Anmeldung die Rezepte,
Normalerweise unterschreibt der Patient beim Therapeuten.
Normalerweise ist das auch kein Problem.
Da war es einmal anders und kam prompt zur Absetzung. Berechtigt
Die wir aber problemlos heilen konnten. Also nicht wirklich ein Thema.
Hier aber wird ein heilbar machen des Fehlers nicht akzeptiert, das ist ein Problem, gegen dass wir uns ALLE wehren sollten.
Ja genau so
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij
Ja genau so
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HaJü schrieb:
Ich persönlich würde sagen (mir fallen gerade alle Finger ab) die Kasse hat recht. Die Ziffer 5 bezieht sich auf die aktuelle Verordung. Und damit ist das Datum erstmal richtig, denn ich gehe davon aus es liegt innerhalb der 28(14) Tagen und wie die Tante von der Davaso sagt, passt erstmal auch alles. Der BRV weist hier nicht auf vorherige oder nachfolgende Verordnungen hin. Wenn die Kasse feststellt, dass an dem Termin die Leistung schon einmal abgerechnet wurde setzt sie dies ab.
§ 3 Grundsätze der Leistungserbringung, (9) Es ist unzulässig, dass der zugelassene Leistungserbringer für dieselbe Versicherte oder denselben Versicherten zur Erreichung desselben Therapieziels innerhalb derselben Diagnosegruppe der Heilmittel-Richtlinien und vollständig identischem ICD-10-Code (ggf. inkl. der Zusatzkennzeichnung der Lokalisation) auf Grundlage parallel ausgestellter Verordnungen während der laufenden Behandlungsserie Heilmittel zeitgleich erbringt und abrechnet.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Danke euch
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