Das GPR Gesundheits- und
Pflegezentrum Rüsselsheim besteht
aus den Teilbereichen GPR Klinikum
(577 Betten), der GPR
Seniorenresidenz „Haus am
Ostpark“ (185 Plätze) sowie dem
GPR Ambulanten Pflegeteam. Das GPR
Klinikum versorgt jährlich rund
27.000 stationäre und 75.000
ambulante Patienten. Damit leisten
wir einen bedeutenden Anteil zur
Sicherung der Lebensqualität in
der Region
Rüsselsheim/Main-Spitze. Wir
gelten als besonders frauen- und
familienfreundlicher Betrieb und
nehmen als Aka...
Pflegezentrum Rüsselsheim besteht
aus den Teilbereichen GPR Klinikum
(577 Betten), der GPR
Seniorenresidenz „Haus am
Ostpark“ (185 Plätze) sowie dem
GPR Ambulanten Pflegeteam. Das GPR
Klinikum versorgt jährlich rund
27.000 stationäre und 75.000
ambulante Patienten. Damit leisten
wir einen bedeutenden Anteil zur
Sicherung der Lebensqualität in
der Region
Rüsselsheim/Main-Spitze. Wir
gelten als besonders frauen- und
familienfreundlicher Betrieb und
nehmen als Aka...
heute habe ich meine erste Langzeitverordnung bekommen. Für mich sieht das auf den ersten Blick wie eine normale Folgeverordnung aus. Das Einzige was abweicht wäre die Behandlungsanzahl von 20 mit einer Frequenz von 1-2x.
Ist die Verordnung so korrekt (keine med. Begründung, 1-2x Stichwort 12-Wochen-Frist, Behandlung über 12 Wochen hinaus möglich)?
Besten Dank für Infos
MfG :blush:
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Ingo Friedrich schrieb:
Hallo Kollegen,
heute habe ich meine erste Langzeitverordnung bekommen. Für mich sieht das auf den ersten Blick wie eine normale Folgeverordnung aus. Das Einzige was abweicht wäre die Behandlungsanzahl von 20 mit einer Frequenz von 1-2x.
Ist die Verordnung so korrekt (keine med. Begründung, 1-2x Stichwort 12-Wochen-Frist, Behandlung über 12 Wochen hinaus möglich)?
Besten Dank für Infos
MfG :blush:
Herrlicher Thread mit allen Wenns und Abers. :smile:
Da es nur "Genehmigungen für längerfristigen Behandlungsbedarf bei Verordnungen ausserhalb des Regelfalls" gibt, denke ich bei einer "normalen Folgeverordnung" gibts schon wegen der FV die ersten Probleme.
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Xela schrieb:
https://www.physio.de/forum/abrechnung/es-ist-zum-kotzen/8/159615/159615
Herrlicher Thread mit allen Wenns und Abers. :smile:
Da es nur "Genehmigungen für längerfristigen Behandlungsbedarf bei Verordnungen ausserhalb des Regelfalls" gibt, denke ich bei einer "normalen Folgeverordnung" gibts schon wegen der FV die ersten Probleme.
20x bei 1-2x pro Woche ist nach HMR fragwürdig, ich würde es allerdings annehmen. Da das Rezept innerhalb der 12 Wochen fertig sein könnte.
20x bei 2x pro Woche wäre OK, für die die keinen Stress mit den Kassen wollen.
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Kein Kreuz bei EV/FV oder VadR, Kennzeichnung als "Langfristverordnung" auf dem Rezept, keine med. oder Ähnliches notwendig, 12 Wochen-Frist ist einzuhalten.....
Jetzt bin ich doch irritiert. Meines Wissens nach gab es VadR und Langfrisverordnungen (oder wie auch immer genannt). Jetzt hab ich nen Knoten im Kopf. Könnt ihr mich in die richtige Spur bringen?
MfG :blush:
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Ingo Friedrich schrieb:
Besten Dank für die Infos. Habe heute zufällig wegen einem anderen Problem mit der Hotline vom RZH gesprochen und einfach mal nach deren Stand gefragt. Aussage war folgende:
Kein Kreuz bei EV/FV oder VadR, Kennzeichnung als "Langfristverordnung" auf dem Rezept, keine med. oder Ähnliches notwendig, 12 Wochen-Frist ist einzuhalten.....
Jetzt bin ich doch irritiert. Meines Wissens nach gab es VadR und Langfrisverordnungen (oder wie auch immer genannt). Jetzt hab ich nen Knoten im Kopf. Könnt ihr mich in die richtige Spur bringen?
MfG :blush:
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dicke schrieb:
noch eine Frage: 12 Wochen ab Ausstellungsdatum oder ab erster Behandlung auf dem Rezept?
Puhhhhhhhhh............. da lehnt sich die RZH weit aus dem Fenster.
Das können die die schriftlich geben bzw. erstatten dir die Absetzungen?
HMR, HMK und RV sind immer einzuhalten!
Fakt ist: es gibt keine Langfristverordnungen, ich kann diesen Begriff weder in den HMR, HMK noch in den RV finden.
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morpheus-06 schrieb:
"Kein Kreuz bei EV/FV oder VadR, Kennzeichnung als "Langfristverordnung" auf dem Rezept, keine med. oder Ähnliches notwendig, "
Puhhhhhhhhh............. da lehnt sich die RZH weit aus dem Fenster.
Das können die die schriftlich geben bzw. erstatten dir die Absetzungen?
HMR, HMK und RV sind immer einzuhalten!
Fakt ist: es gibt keine Langfristverordnungen, ich kann diesen Begriff weder in den HMR, HMK noch in den RV finden.
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StefanP schrieb:
Ich würde mich auch nicht auf diese Aussage verlassen. morpheus hat die richtigen Quellen genannt! Diese gelten, alles andere wäre mir zu unsicher.
Besten Dank für eure Hife
MfG :blush:
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Ingo Friedrich schrieb:
Nachdem die Aussagen vom RZH recht unschlüssig waren habe ich noch mit der zuständigen AOK telefoniert. Siehe da, ein unkompliziertes nettes Gespräch hat die letzten Unklarheiten beseitigt und eure Aussagen bestätigt.
Besten Dank für eure Hife
MfG :blush:
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don schrieb:
Starker Tobag... Da zahlt man unnötig Geld an ein abrechnungszentrum und erhält auch noch schlichtweg falsche aussagen...! Unfassbar...
Ab Ausstellungsdatum
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Stefan Nusser schrieb:
@ dicke
Ab Ausstellungsdatum
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Andreas216 schrieb:
na Super...ich war immer der Ansicht ...1. behandlungstag.....na dann harren wir mal der Dinge, die da abgestezt werden...
> @ dicke
>
> Ab Ausstellungsdatum
Woher diese Info?
das kann gar nicht sein, da die Vo innerhalb 14 Tagen begonnen werden kann und min. 1 Behandlung in 14 Tagen erfolgen muss -> HMR
Die Vo. muss so ausgestellt sein, das die Vo. in 12 Wochen fertig sein könnte -> HMR z.B. 12x KG 1x pro Woche
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morpheus-06 schrieb:
Stefan Nusser schrieb:
> @ dicke
>
> Ab Ausstellungsdatum
Woher diese Info?
das kann gar nicht sein, da die Vo innerhalb 14 Tagen begonnen werden kann und min. 1 Behandlung in 14 Tagen erfolgen muss -> HMR
Die Vo. muss so ausgestellt sein, das die Vo. in 12 Wochen fertig sein könnte -> HMR z.B. 12x KG 1x pro Woche
Danke!
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dicke schrieb:
Also, ab erster Behandlung, ja? So hab ich es nämlich bisher auch gemacht.
Danke!
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morpheus-06 schrieb:
muss eine Vo. adR sein. Für max. 12 Wochen kann Therapie verordnet werden. "Langzeitverordnungen" gibt es nicht, sondern nur den langfristigen Heilmittelbedarf mit einer Vo. adR.
20x bei 1-2x pro Woche ist nach HMR fragwürdig, ich würde es allerdings annehmen. Da das Rezept innerhalb der 12 Wochen fertig sein könnte.
20x bei 2x pro Woche wäre OK, für die die keinen Stress mit den Kassen wollen.
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