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  1. Neue Beiträge Alle Foren Heilmittelrichtlinie und Abrechnung Langzeitverordnung BG

Neues Thema
Langzeitverordnung BG
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Birgit Simone
Gestern
Liebe Kollegen,
ich habe eine Langzeitverordnung BG, BWK-Frakturen, kein komplexes Verletzungsmuster. Verordnet wurde 8101 und 8401.
Zur Dokumentation auf der Rückseite: Kann ich beides an einem Tag machen und wenn, muss der Patient 2x unterschreiben, also für jedes HM extra ? Bin mir nicht sicher, hatte bisher nur Verordnungen mit einem HM.
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Liebe Kollegen, ich habe eine Langzeitverordnung BG, BWK-Frakturen, kein komplexes Verletzungsmuster. Verordnet wurde 8101 und 8401. Zur Dokumentation auf der Rückseite: Kann ich beides an einem Tag machen und wenn, muss der Patient 2x unterschreiben, also für jedes HM extra ? Bin mir nicht sicher, hatte bisher nur Verordnungen mit einem HM.
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johannes687
Gestern
Vorab das wichtigste, eine Langzeitverordnung muss vor Behandlungsbeginn durch die zuständige BG genehmigt werden.

Zu deiner Frage, beides kann an einem Tag durchgeführt werden. Der Patient kann/muss nur einmal unterschreiben. Bei der Rechnungsstellung wird ja ersichtlich, dass beide Positionen durchgeführt wurden.
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• Birgit Simone
• Physio2015
Vorab das wichtigste, eine Langzeitverordnung muss vor Behandlungsbeginn durch die zuständige BG genehmigt werden. Zu deiner Frage, beides kann an einem Tag durchgeführt werden. Der Patient kann/muss nur einmal unterschreiben. Bei der Rechnungsstellung wird ja ersichtlich, dass beide Positionen durchgeführt wurden.
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johannes687 schrieb:

Vorab das wichtigste, eine Langzeitverordnung muss vor Behandlungsbeginn durch die zuständige BG genehmigt werden.

Zu deiner Frage, beides kann an einem Tag durchgeführt werden. Der Patient kann/muss nur einmal unterschreiben. Bei der Rechnungsstellung wird ja ersichtlich, dass beide Positionen durchgeführt wurden.

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Sarah Gerbert
Gestern
@johannes687 das ist korrekt und unbedingt zu beachten!
Ganz wichtig: bei jeder Verordnung wieder, es sieht nicht jeder Sachbearbeiter die Situation gleich...sprich, was einmal genehmigt wird kann beim nächsten Mal durchaus verweigert werden.
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[mention]johannes687[/mention] das ist korrekt und unbedingt zu beachten! Ganz wichtig: bei jeder Verordnung wieder, es sieht nicht jeder Sachbearbeiter die Situation gleich...sprich, was einmal genehmigt wird kann beim nächsten Mal durchaus verweigert werden.
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Sarah Gerbert schrieb:

@johannes687 das ist korrekt und unbedingt zu beachten!
Ganz wichtig: bei jeder Verordnung wieder, es sieht nicht jeder Sachbearbeiter die Situation gleich...sprich, was einmal genehmigt wird kann beim nächsten Mal durchaus verweigert werden.

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Schippi
Gestern
Hast du keine Anzahl der Behandlungen auf dem Rezept?Oder auch keine Anzahl/woche?
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Hast du keine Anzahl der Behandlungen auf dem Rezept?Oder auch keine Anzahl/woche?
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Schippi schrieb:

Hast du keine Anzahl der Behandlungen auf dem Rezept?Oder auch keine Anzahl/woche?

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Sarah Gerbert
Gestern
@Schippi das ist bei einer Bg-Langzeitverordnung nicht angegeben.
Art des Hm, z. B. 8101, längstens 6 Monate.
Btw: wenn es so wäre, dann wäre Birgit Simone mit Sicherheit auch selbst drauf gekommen.
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• Birgit Simone
[mention]Schippi[/mention] das ist bei einer Bg-Langzeitverordnung nicht angegeben. Art des Hm, z. B. 8101, längstens 6 Monate. Btw: wenn es so wäre, dann wäre Birgit Simone mit Sicherheit auch selbst drauf gekommen.
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Sarah Gerbert schrieb:

@Schippi das ist bei einer Bg-Langzeitverordnung nicht angegeben.
Art des Hm, z. B. 8101, längstens 6 Monate.
Btw: wenn es so wäre, dann wäre Birgit Simone mit Sicherheit auch selbst drauf gekommen.

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Schippi
Gestern
@Sarah Gerbert ich kenne bisher keine langzeitverordnung bei BG,meine langzeitpatienten der BG kommen immer mit neuen Rezepten seit Jahren!
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• Leni C.
[mention]Sarah Gerbert[/mention] ich kenne bisher keine langzeitverordnung bei BG,meine langzeitpatienten der BG kommen immer mit neuen Rezepten seit Jahren!
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Schippi schrieb:

@Sarah Gerbert ich kenne bisher keine langzeitverordnung bei BG,meine langzeitpatienten der BG kommen immer mit neuen Rezepten seit Jahren!

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Sarah Gerbert
Gestern
@Schippi ja, alle 6 Monate mit nem neuen. Schon klar.
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[mention]Schippi[/mention] ja, alle 6 Monate mit nem neuen. Schon klar.
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Sarah Gerbert schrieb:

@Schippi ja, alle 6 Monate mit nem neuen. Schon klar.

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Richie38
Gestern
@Schippi
Ich kann mich irren, aber ich glaube das mit den Langzeitverordnungen steht im Vertrag mit der DGUV.
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[mention]Schippi[/mention] Ich kann mich irren, aber ich glaube das mit den Langzeitverordnungen steht im Vertrag mit der DGUV.
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Richie38 schrieb:

@Schippi
Ich kann mich irren, aber ich glaube das mit den Langzeitverordnungen steht im Vertrag mit der DGUV.

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Birgit Simone schrieb:

Liebe Kollegen,
ich habe eine Langzeitverordnung BG, BWK-Frakturen, kein komplexes Verletzungsmuster. Verordnet wurde 8101 und 8401.
Zur Dokumentation auf der Rückseite: Kann ich beides an einem Tag machen und wenn, muss der Patient 2x unterschreiben, also für jedes HM extra ? Bin mir nicht sicher, hatte bisher nur Verordnungen mit einem HM.



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