Neues Crewmitglied gesucht
Wir suchen ab 1.1.2025
Unterstützung in unserer maritim
gestalteten Praxis in Halstenbek,
vor dem Tor nach Hamburg- gut
angebunden mit Bus , Bahn und
Autobahn....
Gleichzeitig könnte ich Wohnraum
zur Verfügung stellen.
Eine 2,5 Zi Whg, mit Balkon, neuer
Einbauküche und in ruhiger
Wohnlage bietet einen zusätzlichen
Anreiz, auch für Bewerber aus
anderen Regionen.
Unser Team besteht aus sieben
Mitarbeiter*innen und zwei Kräften
an der Rezeption.
Diese B...
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Norddeich 12 schrieb:
Gibt es bei Lipödem die Möglichkeit der Langzeitverordnung ? Ich finde keine passende ICD 10 Nummer . Was macht ihr mit euren Dauerpatienten ?
Als Diagnose muss das Lipo-Lymphödem herhalten, dann LZ VO möglich.
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pingu01 schrieb:
Soweit ich weiß, gibt es bei reinem Lipödem keine weitere MLD Versorgung.
Als Diagnose muss das Lipo-Lymphödem herhalten, dann LZ VO möglich.
Wenn die Dg. nicht in der Anlage 2 gelistet ist, muss ein Antrag auf Langfristgenehmigung gestellt werden -> Merkblatt G-BA.
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Wohlgemerkt: reines Lipödem. Nicht Lipo-Lymphödem.
Das interessiert mich jetzt wirklich brennend.
Theoretisch möglich ist alles. Aber in der Praxis?
Ich kenne es nur so, dass das die Kasse nicht genehmigt. Wegen Diagnose Lipödem.
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pingu01 schrieb:
Eine Langfristgenehmigung bei reinem Lipödem - habt ihr so etwas schon mal in eurer Praxis gehabt?
Wohlgemerkt: reines Lipödem. Nicht Lipo-Lymphödem.
Das interessiert mich jetzt wirklich brennend.
Theoretisch möglich ist alles. Aber in der Praxis?
Ich kenne es nur so, dass das die Kasse nicht genehmigt. Wegen Diagnose Lipödem.
Das Lipo-Lymphödem ist nicht ICD-10 codierbar, hier wird auf R60.9 verwiesen.
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morpheus-06 schrieb:
Lipödem R60.9, Langfristgenehmigungen adR sind möglich. Wo ist das Problem?
Das Lipo-Lymphödem ist nicht ICD-10 codierbar, hier wird auf R60.9 verwiesen.
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Norddeich 12 schrieb:
Hallo noch einmal ! Danke für die Antworten. Ich kannte den R60.9 gar nicht . Hatten wir noch nir. Ist er der übliche Schlüssel bei Lip und Lymphproblemen ??
Der Schlüssel Ly bleibt!!
mfg hgb :wink:
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hgb schrieb:
nein, das ist eine klare Diagnose im ICD 10!
Der Schlüssel Ly bleibt!!
mfg hgb :wink:
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morpheus-06 schrieb:
es gibt für jede Dg. die Möglichkeit eine Vo adR für max. 12 Wochen auszustellen.
Wenn die Dg. nicht in der Anlage 2 gelistet ist, muss ein Antrag auf Langfristgenehmigung gestellt werden -> Merkblatt G-BA.
> Gibt es bei Lipödem die Möglichkeit der Langzeitverordnung ?
Nein, die gibt es nicht. Diese Möglichkeit gibt es zur Zeit für keine einzige Diagnose.
Etwas anderes ist es, wenn es sich um eine Langfristgenehmigung handelt. Hierzu siehe die Beiträge von morpheus-06.
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Gibt es gar keinen ICD 10 Schlüssel bei Lip Lymphödem ???
Wäre der Schlüssel sonst R60.9 ??
Oder muß es mit LY anfangen ?? Und wenn ja , was kommt dann ??
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Norddeich 12 schrieb:
Entschuldigung bitte für die falsche Formulierung. Ich meinte auch Langfristgenehmigung . Aber was ist nun richtig ???
Gibt es gar keinen ICD 10 Schlüssel bei Lip Lymphödem ???
Wäre der Schlüssel sonst R60.9 ??
Oder muß es mit LY anfangen ?? Und wenn ja , was kommt dann ??
ICD10 Code R60.9
Verordnung adR mit ausführlicher med. Begründung
Facharztberichte wenn vorhanden zum Antrag dazu
Antrag auf Langfristgenehmigung stellen
Im Fall der das die KK ablehnt widersprechen
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Frank Sommer schrieb:
IKS LY2a
ICD10 Code R60.9
Verordnung adR mit ausführlicher med. Begründung
Facharztberichte wenn vorhanden zum Antrag dazu
Antrag auf Langfristgenehmigung stellen
Im Fall der das die KK ablehnt widersprechen
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StefanP schrieb:
Norddeich 12 schrieb:
> Gibt es bei Lipödem die Möglichkeit der Langzeitverordnung ?
Nein, die gibt es nicht. Diese Möglichkeit gibt es zur Zeit für keine einzige Diagnose.
Etwas anderes ist es, wenn es sich um eine Langfristgenehmigung handelt. Hierzu siehe die Beiträge von morpheus-06.
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