Über uns:
Rössle Reha ist ein renommiertes
Reha Zentrum, das sich auf die
ganzheitliche Behandlung und
Betreuung unserer Patienten
spezialisiert hat. Unser
engagiertes Team arbeitet täglich
daran, die Lebensqualität unserer
Patienten zu verbessern und ihnen
zu einem schmerzfreien Alltag zu
verhelfen.
Ihre Aufgaben:
• Durchführung von
physiotherapeutischen Behandlungen
und Therapien
• Erstellung individueller
Therapiepläne basierend auf den
Bedürfnissen der Patienten
• Anleitung...
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habe gerade bei der Überprüfung unserer Rezepte festgestellt, das einer der Hausbesuchspatienten mit einem Indikationsschlüsse WS 3 a vom Hausarzt schon nach 18 Behandlungen eine Verordung außerhalb des Regelfalles ausgestellt bekommen hat.
Wie sieht es den in so einem Fall mit der Prüfpflicht unsererseits aus ? Eigentlich kann dieser Fall doch frühestens nach 30 Behandlungen eintreten.
Muß ich dies beim Hausarzt zwingend ändern lassen?
Die Kasse ist in diesem Fall die DAK.
Vielen Dank für Eure Hilfe.
Liebe Grüße
Holzwurm
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Holzwurm schrieb:
Hallo Kollegen,
habe gerade bei der Überprüfung unserer Rezepte festgestellt, das einer der Hausbesuchspatienten mit einem Indikationsschlüsse WS 3 a vom Hausarzt schon nach 18 Behandlungen eine Verordung außerhalb des Regelfalles ausgestellt bekommen hat.
Wie sieht es den in so einem Fall mit der Prüfpflicht unsererseits aus ? Eigentlich kann dieser Fall doch frühestens nach 30 Behandlungen eintreten.
Muß ich dies beim Hausarzt zwingend ändern lassen?
Die Kasse ist in diesem Fall die DAK.
Vielen Dank für Eure Hilfe.
Liebe Grüße
Holzwurm
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habe ich etwas verpasst? Seit wann gibt es WS 3 ?
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Klaus drei schrieb:
Moin,
habe ich etwas verpasst? Seit wann gibt es WS 3 ?
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Holzwurm schrieb:
Ich meinte den Indikationsschlüssel Ex 3 a. Habe mich nur verschrieben.
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rudibam schrieb:
ich würde davon ausgehen das der Patient vorher schon in einer anderen Praxis war. Für Spionage sind wir nicht ausgebildet und auch Stasi-Manier lehnen wir doch ab. Oder?
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dicke schrieb:
Stand nicht im letzten Brief von der Optica, daß die DAK nachträgliche Änderungen nicht mehr zuläßt und die Rezepte einbehält?
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Loving-Life schrieb:
Guten abend,also bei der dak wuerde ich definitiv abaendern lassen, denn kk sind nicht dazu verpflichtet dazu auf diesen fehler aufmerksam zu machen, geschweige denn aenderungen nachtraeglich anzunehmen. Vielmehr sind wir,leider, dazu verpflichtet rezepte im vorherein zu pruefen und duerfen nur ueberhaupt beginnen nach korrektur. Und ist dieser patient mit einer ev zu dir gekommen und hat nun bereits eine v.a.d.r definitiv aendern. Bei ex3a sind es 30 und erst danach ist v.a.d.r moeglich...alles andere wird als storno zurueck kommen,wenn ueberhaupt.....
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