O.P.T. - wir sind eine Praxis für
Osteopathie, Physiotherapie und
Training in Schondorf am Ammersee
mit modernster Ausstattung, hellen
Praxisräumen sowie einem
funktionellen Trainingsbereich.
Unser oberstes Ziel ist es, die
Gesundheit sowie die
Lebensqualität unserer Patienten
zu verbessern und diesen Erfolg
langfristig zu erhalten.
Wir freuen uns auf deine Bewerbung.
Leander Obermeier und Fabian Klingl
O.P.T. – Osteopathie "·
Physiotherapie "· Training
(opt-therapie.de)
Osteopathie, Physiotherapie und
Training in Schondorf am Ammersee
mit modernster Ausstattung, hellen
Praxisräumen sowie einem
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Leander Obermeier und Fabian Klingl
O.P.T. – Osteopathie "·
Physiotherapie "· Training
(opt-therapie.de)
Bin noch nicht lange in der Abrechnungs-"Szene", von da her, bitte entschuldigt meine vllt blöde Frage:
Ich hatte vor kurzem einen Pat, der 3x ein 6er-KG Rezept durchlaufen hat, dass Folgerezept war dann VadR, aber mit dem Indikationsschlüssel WS1a, was doch eigentlich nicht möglich ist bei VadR. Das alles erst nach Genehmigung der KK. Fälschlicherweise hab ich dem Pat. zur AOK damit geschickt (AOK hat auf Genehmigung verzichtet), nach Prüfung haben die das Rezept abgelehnt mit der Begründung, dass ja nur ein kurzfristiger Bedarf besteht (WS1a).
Allerdings waren die vorherigen Rezepte anders ausgestellt. Also das RZ der VadR war meiner Meinung falsch vom Arzt ausgefüllt.
Hab zur Pat. gesagt, dass jetzt 12 Wochen warten muss. Ich hab mit der AOK telefoniert, der Herr hat gesagt, dass NUR der Antrag auf Langfristigen Heilmittelbedarf abgelehnt wurde.
Hab ich die Pat. um ihre Behandlung gebracht? Wenn ich auf das Genehmigungsverfahren nicht beachtet hätte? Bin etwas irritiert. Danke
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nadweb86 schrieb:
Hallo Liebe Physio-Gemeinde,
Bin noch nicht lange in der Abrechnungs-"Szene", von da her, bitte entschuldigt meine vllt blöde Frage:
Ich hatte vor kurzem einen Pat, der 3x ein 6er-KG Rezept durchlaufen hat, dass Folgerezept war dann VadR, aber mit dem Indikationsschlüssel WS1a, was doch eigentlich nicht möglich ist bei VadR. Das alles erst nach Genehmigung der KK. Fälschlicherweise hab ich dem Pat. zur AOK damit geschickt (AOK hat auf Genehmigung verzichtet), nach Prüfung haben die das Rezept abgelehnt mit der Begründung, dass ja nur ein kurzfristiger Bedarf besteht (WS1a).
Allerdings waren die vorherigen Rezepte anders ausgestellt. Also das RZ der VadR war meiner Meinung falsch vom Arzt ausgefüllt.
Hab zur Pat. gesagt, dass jetzt 12 Wochen warten muss. Ich hab mit der AOK telefoniert, der Herr hat gesagt, dass NUR der Antrag auf Langfristigen Heilmittelbedarf abgelehnt wurde.
Hab ich die Pat. um ihre Behandlung gebracht? Wenn ich auf das Genehmigungsverfahren nicht beachtet hätte? Bin etwas irritiert. Danke
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So richtig klar ist mir hier nix....
Wenn die AOK auf die Genehmigung verzichtet hat, kann eigentlich behandelt werden, wenn sonst alles korrekt ist auf und mit dem Rezept incl. medizinischer Begründung des Arztes. Zur Sicherheit würde ich den IKS ändern lassen (WS2).
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ali schrieb:
@therapeutin: Hä ?
So richtig klar ist mir hier nix....
Wenn die AOK auf die Genehmigung verzichtet hat, kann eigentlich behandelt werden, wenn sonst alles korrekt ist auf und mit dem Rezept incl. medizinischer Begründung des Arztes. Zur Sicherheit würde ich den IKS ändern lassen (WS2).
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therapeutin schrieb:
Nö,alles richtig so...
Hallo Liebe Physio-Gemeinde,
Bin noch nicht lange in der Abrechnungs-"Szene", von da her, bitte entschuldigt meine vllt blöde Frage:
Ich hatte vor kurzem einen Pat, der 3x ein 6er-KG Rezept durchlaufen hat, dass Folgerezept war dann VadR, aber mit dem Indikationsschlüssel WS1a, was doch eigentlich nicht möglich ist bei VadR. Das alles erst nach Genehmigung der KK. Fälschlicherweise hab ich dem Pat. zur AOK damit geschickt (AOK hat auf Genehmigung verzichtet), nach Prüfung haben die das Rezept abgelehnt mit der Begründung, dass ja nur ein kurzfristiger Bedarf besteht (WS1a).
Allerdings waren die vorherigen Rezepte anders ausgestellt. Also das RZ der VadR war meiner Meinung falsch vom Arzt ausgefüllt.
Hab zur Pat. gesagt, dass jetzt 12 Wochen warten muss. Ich hab mit der AOK telefoniert, der Herr hat gesagt, dass NUR der Antrag auf Langfristigen Heilmittelbedarf abgelehnt wurde.
Hab ich die Pat. um ihre Behandlung gebracht? Wenn ich auf das Genehmigungsverfahren nicht beachtet hätte? Bin etwas irritiert. Danke
Der Fehler war der IKS, es kann nicht von WS2 auf WS1 gewechselt werden. Mit WS2 adR wäre es OK gewesen und das kannst du nach Rücksprache mit dem Arzt selbst ändern. So hast du den Pat. um die verordnete Behandlungen gebracht. Wenn keine Genehmigungspflicht besteht, genehmigen die Kassen auch nichts.
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Aber die von der AOK sehen doch die vorherigen RZ und das der Indikationsschlüssel falsch sein muss...
Verstehe einer Die Welt ...
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nadweb86 schrieb:
Das dachte ich mir schon ...
Aber die von der AOK sehen doch die vorherigen RZ und das der Indikationsschlüssel falsch sein muss...
Verstehe einer Die Welt ...
Das dachte ich mir schon ...
Aber die von der AOK sehen doch die vorherigen RZ und das der Indikationsschlüssel falsch sein muss...
Verstehe einer Die Welt ...
Die sehen gar nichts und haben oft keine Ahnung.
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Tempelritter schrieb:
nadweb86 schrieb am 27.6.19 11:25:
Das dachte ich mir schon ...
Aber die von der AOK sehen doch die vorherigen RZ und das der Indikationsschlüssel falsch sein muss...
Verstehe einer Die Welt ...
Die sehen gar nichts und haben oft keine Ahnung.
Die sehen gar nichts und haben oft keine Ahnung.
Bitte selbst gut informiert sein, damit Physio sich nicht von uninformierten oder mutwilligen Callcenter- oder sonstigen Mitarbeitern auf s Glatteis führen läßt..
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ali schrieb:
Tempelritter schrieb am 27.6.19
Die sehen gar nichts und haben oft keine Ahnung.
Bitte selbst gut informiert sein, damit Physio sich nicht von uninformierten oder mutwilligen Callcenter- oder sonstigen Mitarbeitern auf s Glatteis führen läßt..
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Tempelritter schrieb:
nadweb86 schrieb am 25.6.19 23:28:
Hallo Liebe Physio-Gemeinde,
Bin noch nicht lange in der Abrechnungs-"Szene", von da her, bitte entschuldigt meine vllt blöde Frage:
Ich hatte vor kurzem einen Pat, der 3x ein 6er-KG Rezept durchlaufen hat, dass Folgerezept war dann VadR, aber mit dem Indikationsschlüssel WS1a, was doch eigentlich nicht möglich ist bei VadR. Das alles erst nach Genehmigung der KK. Fälschlicherweise hab ich dem Pat. zur AOK damit geschickt (AOK hat auf Genehmigung verzichtet), nach Prüfung haben die das Rezept abgelehnt mit der Begründung, dass ja nur ein kurzfristiger Bedarf besteht (WS1a).
Allerdings waren die vorherigen Rezepte anders ausgestellt. Also das RZ der VadR war meiner Meinung falsch vom Arzt ausgefüllt.
Hab zur Pat. gesagt, dass jetzt 12 Wochen warten muss. Ich hab mit der AOK telefoniert, der Herr hat gesagt, dass NUR der Antrag auf Langfristigen Heilmittelbedarf abgelehnt wurde.
Hab ich die Pat. um ihre Behandlung gebracht? Wenn ich auf das Genehmigungsverfahren nicht beachtet hätte? Bin etwas irritiert. Danke
Der Fehler war der IKS, es kann nicht von WS2 auf WS1 gewechselt werden. Mit WS2 adR wäre es OK gewesen und das kannst du nach Rücksprache mit dem Arzt selbst ändern. So hast du den Pat. um die verordnete Behandlungen gebracht. Wenn keine Genehmigungspflicht besteht, genehmigen die Kassen auch nichts.
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