Wir bieten Dir:
-einen unbefristeten Arbeitsvertrag
in Teil- oder Vollzeit
-Vollzeit besetzte Rezeption
-eine überdurchschnittliche
Bezahlung ab 3000€
-30 Tage Urlaub (bei Vollzeit) +
Bezahlten Urlaub zw Weihnachten und
Neujahr als Geschenk
-45€ Gutschein monatlich
-eine helle 250 qm große Praxis
-ein abwechslungsreiches und
innovatives Arbeiten
- nettes junges Team
-regelmäßig Teamsitzung
Wir erwarten von Dir:
-selbstständiges Arbeiten
-soziale und kommunikative
Fähigkei...
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Ich habe hier auf der einen Seite meines Schreibtisches eine Langfristgenehmigung AOK Bayern nach§ 32 liegen... auf der anderen Seite ein umfanreiches Fax eines Arztes (Quelle KVB) wonach es diese Langfristgenehmigungen bei der AOK Bayern nicht benötigt und nicht gibt . :unamused: :grin: :tired_face:
Kann mir bitte jemand helfen.
Gruß
[bearbeitet am 16.05.13 19:18]
[bearbeitet am 16.05.13 19:19]
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Bazi schrieb:
Guten Abend,
Ich habe hier auf der einen Seite meines Schreibtisches eine Langfristgenehmigung AOK Bayern nach§ 32 liegen... auf der anderen Seite ein umfanreiches Fax eines Arztes (Quelle KVB) wonach es diese Langfristgenehmigungen bei der AOK Bayern nicht benötigt und nicht gibt . :unamused: :grin: :tired_face:
Kann mir bitte jemand helfen.
Gruß
[bearbeitet am 16.05.13 19:18]
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Krankenkassen ohne individuelles Genehmigungsverfahren: AOK Bayern
Somit hat der Arzt recht
Ist eine Diagnose aber nicht als langfristiger Heilmittelbedarf in der Anlage 2 gelistet, kann ein Antrag auf Genehmigung eines langfristigen Heilmittelbedarf gestellt werden.
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morpheus-06 schrieb:
Soweit ich weiss, verzichtet die AOK Bayern auf das Genehmigungsverfahren. KV Bayern:
Krankenkassen ohne individuelles Genehmigungsverfahren: AOK Bayern
Somit hat der Arzt recht
Ist eine Diagnose aber nicht als langfristiger Heilmittelbedarf in der Anlage 2 gelistet, kann ein Antrag auf Genehmigung eines langfristigen Heilmittelbedarf gestellt werden.
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