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Bad Sobernheim - Rheinland-Pfalz

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  1. Neue Beiträge Alle Foren Heilmittelrichtlinie und Abrechnung Langfristverordnung nach &32 Absatz 1a SGB

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Neues Thema
Langfristverordnung nach &32 Absatz 1a SGB
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Bazi
16.05.2013 19:10
Guten Abend,

Ich habe hier auf der einen Seite meines Schreibtisches eine Langfristgenehmigung AOK Bayern nach§ 32 liegen... auf der anderen Seite ein umfanreiches Fax eines Arztes (Quelle KVB) wonach es diese Langfristgenehmigungen bei der AOK Bayern nicht benötigt und nicht gibt . :unamused: :grin: :tired_face:

Kann mir bitte jemand helfen.

Gruß



[bearbeitet am 16.05.13 19:18]



[bearbeitet am 16.05.13 19:19]
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Guten Abend, Ich habe hier auf der einen Seite meines Schreibtisches eine Langfristgenehmigung AOK Bayern nach§ 32 liegen... auf der anderen Seite ein umfanreiches Fax eines Arztes (Quelle KVB) wonach es diese Langfristgenehmigungen bei der AOK Bayern nicht benötigt und nicht gibt . :unamused: :grin: :tired_face: Kann mir bitte jemand helfen. Gruß [bearbeitet am 16.05.13 19:18] [bearbeitet am 16.05.13 19:19]
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Bazi schrieb:

Guten Abend,

Ich habe hier auf der einen Seite meines Schreibtisches eine Langfristgenehmigung AOK Bayern nach§ 32 liegen... auf der anderen Seite ein umfanreiches Fax eines Arztes (Quelle KVB) wonach es diese Langfristgenehmigungen bei der AOK Bayern nicht benötigt und nicht gibt . :unamused: :grin: :tired_face:

Kann mir bitte jemand helfen.

Gruß



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morpheus-06
16.05.2013 19:33
Soweit ich weiss, verzichtet die AOK Bayern auf das Genehmigungsverfahren. KV Bayern:
Krankenkassen ohne individuelles Genehmigungsverfahren: AOK Bayern
Somit hat der Arzt recht

Ist eine Diagnose aber nicht als langfristiger Heilmittelbedarf in der Anlage 2 gelistet, kann ein Antrag auf Genehmigung eines langfristigen Heilmittelbedarf gestellt werden.

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• gabriele639
Soweit ich weiss, verzichtet die AOK Bayern auf das Genehmigungsverfahren. KV Bayern: Krankenkassen ohne individuelles Genehmigungsverfahren: AOK Bayern Somit hat der Arzt recht Ist eine Diagnose aber nicht als langfristiger Heilmittelbedarf in der Anlage 2 gelistet, kann ein Antrag auf Genehmigung eines langfristigen Heilmittelbedarf gestellt werden.
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morpheus-06 schrieb:

Soweit ich weiss, verzichtet die AOK Bayern auf das Genehmigungsverfahren. KV Bayern:
Krankenkassen ohne individuelles Genehmigungsverfahren: AOK Bayern
Somit hat der Arzt recht

Ist eine Diagnose aber nicht als langfristiger Heilmittelbedarf in der Anlage 2 gelistet, kann ein Antrag auf Genehmigung eines langfristigen Heilmittelbedarf gestellt werden.



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