Schwerpunktpraxis für
orthopädische, neurologische,
respiratorische Krankheitsbilder
und Beschwerden bei Säuglingen,
Kindern und Erwachsenen
Stellenbeschreibung
Was erwartet dich?
- Attraktives Grundgehalt von 3.100
€ - 3400 brutto monatlich
- Monatliche Leistungsprämien bis
zu 400 €
- 13. Monatsgehalt als
zusätzlicher Bonus
- Betriebliche Altersvorsorge zur
Absicherung der Zukunft
- 30 Urlaubstage für eine
ausgewogene Work-Life-Balance
- Jobticket zur Unterstützung der
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orthopädische, neurologische,
respiratorische Krankheitsbilder
und Beschwerden bei Säuglingen,
Kindern und Erwachsenen
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- Attraktives Grundgehalt von 3.100
€ - 3400 brutto monatlich
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Wie argumentiere ich dem Arzt gegenüber? Unser Prüfprogram erkennt 24 auch nicht an. Woran könnte das liegen?
Gruß Kerstin
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Welches Argument hat denn der Arzt diesen ICD Code nicht zu nehmen?
Vielleicht hat er auch nur ne fehlerhafte Software.
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kroetzi schrieb:
Laut ICD M05.80 ist es BVB. 24 müsste bei 2× wö auch kein Problem sein.
Welches Argument hat denn der Arzt diesen ICD Code nicht zu nehmen?
Vielleicht hat er auch nur ne fehlerhafte Software.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@kroetzi ist nicht ganz richtig. Siehe mein anderen Beitrag
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kerstin schrieb:
Hallo, wir haben zur Zeit vermehrt Probleme Langzeitverordnungen von den Ärzten zu bekommen. In einem konkreten Fall geht es um eine Rheumapat. ICD M05.8 , gelistet für LHB, der Arzt sagt aber nun er darf nur 6er Rezepte ausstellen, vor der Neuerung hatte sie 24er.
Wie argumentiere ich dem Arzt gegenüber? Unser Prüfprogram erkennt 24 auch nicht an. Woran könnte das liegen?
Gruß Kerstin
Mit 4. Stelle funktioniert das auch. sunglasses
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6er Rezept war bei der Überprüfung allerdings kein Problem
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kerstin schrieb:
4.Stelle weiß ich gerade nicht, ich meine M05.80, muss ich gleich nochmal nachgucken.
6er Rezept war bei der Überprüfung allerdings kein Problem
Damit es mit einer anderen Regelung keine Verunsicherung gibt hier noch eine kleine Ergänzung: die 4. Stelle eines ICD-10-Codes ist in der vorgegebene Nomenklatur die erste Ziffer nach dem Punkt, die Codes sind üblicherweise 4- oder 5-stellig.
Falls es jemanden interessiert: der Aufbau der Codes wird hier erläutert: Kategorie und Kode
Wichtig wird diese "Stellenbeschreibung" in § 7 Abs. 1 der Heilmittel-Richtlinie, wonach sich ein Behandlungsfall aus den ersten drei Stellen des ICD-10-Codes ergibt - also schon der Diagnose "vor dem Punkt".
Zur eigentlichen Ausgangsfrage: das Problem, dass Ärzte seit der Neuerung der Heilmittel-Richtlinie den vormals VadR-Patienten nur noch die "normale" Verordnungshöchstmenge verschreiben haben wir auch. Teilweise hat die Information des Arztes über die jetzt möglichen Regelungen geholfen, teils haben sie aber erst recht auf stur geschalten. Ich würde dennoch weiterhin auf §7 Abs. 6 der Heilmittel-Richtlinie verweisen, wonach für LHB und BVB für 12 Wochen verordnet werden darf - dann gleich mit der patientenbezogenen Codierung dieser Liste. Manchen Ärzten ist dies einfach noch nicht bekannt.
Gruß
Nora
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Nora Weber schrieb:
Als besonderer Verordnungsbedarf ist tatsächlich die Subkategorie M05.8- gelistet. also auch alle ICD-10-Codes von M05.80 bis M05.89.
Damit es mit einer anderen Regelung keine Verunsicherung gibt hier noch eine kleine Ergänzung: die 4. Stelle eines ICD-10-Codes ist in der vorgegebene Nomenklatur die erste Ziffer nach dem Punkt, die Codes sind üblicherweise 4- oder 5-stellig.
Falls es jemanden interessiert: der Aufbau der Codes wird hier erläutert: Kategorie und Kode
Wichtig wird diese "Stellenbeschreibung" in § 7 Abs. 1 der Heilmittel-Richtlinie, wonach sich ein Behandlungsfall aus den ersten drei Stellen des ICD-10-Codes ergibt - also schon der Diagnose "vor dem Punkt".
Zur eigentlichen Ausgangsfrage: das Problem, dass Ärzte seit der Neuerung der Heilmittel-Richtlinie den vormals VadR-Patienten nur noch die "normale" Verordnungshöchstmenge verschreiben haben wir auch. Teilweise hat die Information des Arztes über die jetzt möglichen Regelungen geholfen, teils haben sie aber erst recht auf stur geschalten. Ich würde dennoch weiterhin auf §7 Abs. 6 der Heilmittel-Richtlinie verweisen, wonach für LHB und BVB für 12 Wochen verordnet werden darf - dann gleich mit der patientenbezogenen Codierung dieser Liste. Manchen Ärzten ist dies einfach noch nicht bekannt.
Gruß
Nora
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Jan Herrmann schrieb:
Beitrag entfernt. Er ist nicht nicht sachlich oder differenziert formuliert. /Die Redaktion
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Etwas nervig, da es vorher ja möglich war. Besagter Pat. hat sogar eine Genehmigung der KK vorgelegt, die LHB ausdrücklich erlaubt. Vielleicht hilft mir die Argumentation mit dem Paragraphen.
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kerstin schrieb:
@Nora Weber Danke, ich rufe Montag den Arzt mal an und versuch es zu klären.
Etwas nervig, da es vorher ja möglich war. Besagter Pat. hat sogar eine Genehmigung der KK vorgelegt, die LHB ausdrücklich erlaubt. Vielleicht hilft mir die Argumentation mit dem Paragraphen.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
Es fehlt die 4. Stelle der ICD10. M05.8- ist die ICD-Gruppe, nicht die eigentliche (richtige) Diagnose.
Mit 4. Stelle funktioniert das auch. sunglasses
Entlastung für Menschen mit besonderem Verordnungsbedarf
Weitere positive Veränderung: Ärzte können für Menschen mit einem sogenannten besonderen Verordnungsbedarf die Versorgung mit Heilmitteln für einen Zeitraum von 12 Wochen veranlassen. Das geht jetzt bereits mit der ersten Verordnung. Hierdurch wird diese Personengruppe entlastet. Typischerweise haben sie nämlich gerade zu Beginn ihrer Erkrankung einen intensiven Bedarf an Heilmitteln.
Besonderer Verordnungsbedarf: Bei bestimmten Erkrankungen besteht ein besonders hoher Bedarf an Heilmitteln (Besonderer Verordnungsbedarf). Die entsprechenden Erkrankungen sind in einer Diagnoseliste der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und des GKV-Spitzenverbandes gelistet. Die Liste kann unter [kaputter Link] werden.
Und nur dann ist dieser BVB auch für den Arzt nicht Budgetbelastend.
Patienten, die nicht mit dem ICD10 Code gelistet sind, haben die Möglichkeit, dies bei der Krankenkasse zu beantragen.
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Shia schrieb:
Wir haben folgendes auch für die Patienten ausgehangen, da auch bei uns manche Praxen nur noch "kleine" Rezepte verschreiben. Bei manchem hat es geholfen
Entlastung für Menschen mit besonderem Verordnungsbedarf
Weitere positive Veränderung: Ärzte können für Menschen mit einem sogenannten besonderen Verordnungsbedarf die Versorgung mit Heilmitteln für einen Zeitraum von 12 Wochen veranlassen. Das geht jetzt bereits mit der ersten Verordnung. Hierdurch wird diese Personengruppe entlastet. Typischerweise haben sie nämlich gerade zu Beginn ihrer Erkrankung einen intensiven Bedarf an Heilmitteln.
Besonderer Verordnungsbedarf: Bei bestimmten Erkrankungen besteht ein besonders hoher Bedarf an Heilmitteln (Besonderer Verordnungsbedarf). Die entsprechenden Erkrankungen sind in einer Diagnoseliste der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und des GKV-Spitzenverbandes gelistet. Die Liste kann unter [kaputter Link] werden.
Und nur dann ist dieser BVB auch für den Arzt nicht Budgetbelastend.
Patienten, die nicht mit dem ICD10 Code gelistet sind, haben die Möglichkeit, dies bei der Krankenkasse zu beantragen.
es ging um MS G35.31 und Medizinisches Funktionstraining ( KG -G Pos. 20507)
12 Jahre war es immer möglich mittels Diagnose WS
Die BGM -Antwort ist total verfehlt ;
5 , setzen so war es jedenfalls früher einmal zu meiner Schulzeit!
Die GKV Langzeitpatienten von ehemals 24 - 30 x, sitzen derzeit angespannt in Warteposition, und bekommen von ihren Kassen ebenfalls Auskünfte die Alle nicht zufrieden stellen.
Offensichtlich hatten unsere Verbände keine Möglichkeit ihren Sachverstand bei Erstellen des Neuen Heilmittelkatalogs einzubringen, traurig aber wahr!
Alle 14 Tage darf jetzt die Patienten eine 6 er Verordnung bei 3 x wöchentlich sich beschaffen , mit Hilfe von M40.04 und selbstverständlich immer 10,-€ Verordnungsgebühr blechen!!!
Dieser bürokratisch nervliche Aufwand beschäftigt mich seit über 6 Monaten, es fehlt an jeglicher
medizinischer geschweige menschlicher Einsicht, bei einer 76 jährigen mit zeitweiligen starken
Gehproblemen.
Lege zu diesem Fall eine Videoaufzeichnung an, könnte ja unter Umständen einen Erreichen der noch klar mitdenken will und kann !
Die obige angeführte Verordnung , verlor ihre THERAPIERELEVANZ durch WS als Diagnosegruppe , das verstehe wer will!?
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Die Beschränkung auf die Höchstmenge je Verordnung ist tatsächlich in einigen Fällen nervig - aber bei deiner Patientin liegt doch ein klassischer Fall dafür vor, dass ein individueller Antrag auf langfristigen Heilmittelbedarf bei der zuständigen Krankenkasse eingereicht wird. Bei uns wurden da schon eine ganze Menge individueller Prüfungen durchgewunken.
Hilfreich kann hier natürlich auch ein Therapiebericht sein, wo man beispielsweise den Therapiebedarf mit passenden ICF-Codes ergänzt, wo nicht die Diagnose im Vordergrund steht, sondern die alltagsrelevanten Einschränkungen der Funktionsfähigkeit erläutert werden (z.B. d4602 "Sich außerhalb der eigenen Wohnung und anderen Gebäuden umherbewegen"). Weiter kann hier die Sozialanamnese und die Therapiefähigkeit aufgenommen werden. Klar macht das einen größeren Aufwand, dürfte aber in diesem Fall effektiver eingesetzte Zeit sein, als im Gesundheitsministerium etwas verändern zu können.
Die Infos zum Antrag auf langfristigen Heilmittelbedarf findet man übrigens hier: Link
Gruß
Nora
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Nora Weber schrieb:
@Norbert Meyer Für deine Patientin erlischt doch nicht die Therapierelevanz, nur weil für die Diagnose MS der besondere Verordnungsbedarf nur für die Diagnosegruppe ZN festgelegt wurde. Die Therapierelevanz bestimmt immer noch der verordnende Arzt und nicht eine für die breite Masse angelegte Liste!
Die Beschränkung auf die Höchstmenge je Verordnung ist tatsächlich in einigen Fällen nervig - aber bei deiner Patientin liegt doch ein klassischer Fall dafür vor, dass ein individueller Antrag auf langfristigen Heilmittelbedarf bei der zuständigen Krankenkasse eingereicht wird. Bei uns wurden da schon eine ganze Menge individueller Prüfungen durchgewunken.
Hilfreich kann hier natürlich auch ein Therapiebericht sein, wo man beispielsweise den Therapiebedarf mit passenden ICF-Codes ergänzt, wo nicht die Diagnose im Vordergrund steht, sondern die alltagsrelevanten Einschränkungen der Funktionsfähigkeit erläutert werden (z.B. d4602 "Sich außerhalb der eigenen Wohnung und anderen Gebäuden umherbewegen"). Weiter kann hier die Sozialanamnese und die Therapiefähigkeit aufgenommen werden. Klar macht das einen größeren Aufwand, dürfte aber in diesem Fall effektiver eingesetzte Zeit sein, als im Gesundheitsministerium etwas verändern zu können.
Die Infos zum Antrag auf langfristigen Heilmittelbedarf findet man übrigens hier: Link
Gruß
Nora
Übrigens das Ministerium sollte schon Bescheid wissen, als Spahn noch Staatssekretär war hatten wir öfters regen e- mail Kontakt zu Fachproblemen
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Norbert Meyer schrieb:
@Nora Weber Diese Formulierung kam vom Berufsverband LV Berlin Physio Deutschland und gleichzeitig mittels Hilferuf der Sekretärin des ausstellenden Prof. sowie meiner Abrechnungsstelle -Prothea und einer Klinik, MS zieht immer Diagnose- Gruppe ZN nach sich !!!!! Was denn sonst liebe Kollegin ?Diese Pat. hatte bei mir 12 Jahre bisher Langfristverordnungen a 30 X ohne Probleme bei der TK K
Übrigens das Ministerium sollte schon Bescheid wissen, als Spahn noch Staatssekretär war hatten wir öfters regen e- mail Kontakt zu Fachproblemen
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Norbert Meyer schrieb:
Hatte an Minister Spahn deshalb geschrieben und bekam eine blah,blah Antwort aus dem Bonner BGM
es ging um MS G35.31 und Medizinisches Funktionstraining ( KG -G Pos. 20507)
12 Jahre war es immer möglich mittels Diagnose WS
Die BGM -Antwort ist total verfehlt ;
5 , setzen so war es jedenfalls früher einmal zu meiner Schulzeit!
Die GKV Langzeitpatienten von ehemals 24 - 30 x, sitzen derzeit angespannt in Warteposition, und bekommen von ihren Kassen ebenfalls Auskünfte die Alle nicht zufrieden stellen.
Offensichtlich hatten unsere Verbände keine Möglichkeit ihren Sachverstand bei Erstellen des Neuen Heilmittelkatalogs einzubringen, traurig aber wahr!
Alle 14 Tage darf jetzt die Patienten eine 6 er Verordnung bei 3 x wöchentlich sich beschaffen , mit Hilfe von M40.04 und selbstverständlich immer 10,-€ Verordnungsgebühr blechen!!!
Dieser bürokratisch nervliche Aufwand beschäftigt mich seit über 6 Monaten, es fehlt an jeglicher
medizinischer geschweige menschlicher Einsicht, bei einer 76 jährigen mit zeitweiligen starken
Gehproblemen.
Lege zu diesem Fall eine Videoaufzeichnung an, könnte ja unter Umständen einen Erreichen der noch klar mitdenken will und kann !
Die obige angeführte Verordnung , verlor ihre THERAPIERELEVANZ durch WS als Diagnosegruppe , das verstehe wer will!?
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Nora
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Nora Weber schrieb:
... oder auch R29.6 "Sturzneigung, anderenorts nicht klassifiziert" - ebenfalls als besonderer Verordnungsbedarf bei über 70-jährigen definiert und beides für die Diagnosegruppen WS und EX.
Gruß
Nora
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helga902 schrieb:
Wie wäre es mit R26.2 als Diagnose. Ich kenne mich bei KGG nicht aus, da wir das nicht machen, aber Gehbeschwerden, andernorts nicht klassifiziert ist eine meiner Lieblingsdiagnosen bei über 70-jährigen
Das ist echt nicht mehr schön.
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kerstin schrieb:
Ich habe im übrigen noch keine Antwort vom Rheumatologen bekommen, wieso auf einmal nur noch 6er Rezepte ausgestellt werden dürfen. Ich hatte ihn telefonisch nicht erreicht, ihm daher eine email geschrieben, die unbeantwortet ist. Jetzt einen Therapiebericht gefaxt, da das erste 6er ja nun durch ist, aber bisher keine Rückmeldung.
Das ist echt nicht mehr schön.
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