Hallo, ich bin neu hier und habe eine Frage zur Gültigkeit einer Langfristgenehmigung. In einem Telefonat mit unserem Abrechnungsdienstleister wurde gesagt, dass mit Ablauf der Gültigkeit auch das entsprechende Rezept abgearbeitet sein muss. Ich dachte eigentlich, dass nur das Ausstellungsdatum der VO in den Gültigkeitszeitraum fallen muss. Weiß jemand Genaueres?
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Hallo, ich bin neu hier und habe eine Frage zur Gültigkeit einer Langfristgenehmigung. In einem Telefonat mit unserem Abrechnungsdienstleister wurde gesagt, dass mit Ablauf der Gültigkeit auch das entsprechende Rezept abgearbeitet sein muss. Ich dachte eigentlich, dass nur das Ausstellungsdatum der VO in den Gültigkeitszeitraum fallen muss. Weiß jemand Genaueres?
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Einer Langfristgenehmigung ist solange gültig wie im Bescheid vermerkt. Das aber die VO bis zu diesem Datum abgeschlossen sein muss ist Quatsch. Vielmehr hast du gemäß HMR 6 Monate - ab 1. Behandlungsdatum - Zeit, die VO abzuarbeiten. Das Genehmigungsenddatum hat nur Bedeutung für das letztmöglichen Ausstellungsdatum einer LHB-VO. 🤷♂️
Ich würde zu einem kompetenten Abrechnungsdienstleister wechseln. 🤦♂️
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Einer Langfristgenehmigung ist solange gültig wie im Bescheid vermerkt. Das aber die VO bis zu diesem Datum abgeschlossen sein muss ist Quatsch. Vielmehr hast du gemäß HMR 6 Monate - ab 1. Behandlungsdatum - Zeit, die VO abzuarbeiten. Das Genehmigungsenddatum hat nur Bedeutung für das letztmöglichen Ausstellungsdatum einer LHB-VO. 🤷♂️
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
Einer Langfristgenehmigung ist solange gültig wie im Bescheid vermerkt. Das aber die VO bis zu diesem Datum abgeschlossen sein muss ist Quatsch. Vielmehr hast du gemäß HMR 6 Monate - ab 1. Behandlungsdatum - Zeit, die VO abzuarbeiten. Das Genehmigungsenddatum hat nur Bedeutung für das letztmöglichen Ausstellungsdatum einer LHB-VO. 🤷♂️
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Karin Tolaci schrieb:
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
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Karin Tolaci schrieb:
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