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  1. Neue Beiträge Alle Foren Heilmittelrichtlinie und Abrechnung Langfristgenehmigung

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Neues Thema
Langfristgenehmigung
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PT-Angie
10.01.2013 22:14
Was muss ich tun?

Wenn der ICD-10 Schlüssel nicht im Katalog der Praxisbesonderheiten steht (in diesem Fall Pat. mit MS - Langfristgenehmigung schon 2012 erteilt) muss ich dann die Genehmigung bei der Abrechnung miteinreichen?
Wie werden sonst diese Rezepte bei der Abrechnung "aussortiert" - als budgetfreie Behandlungen?

PT-Angie
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Was muss ich tun? Wenn der ICD-10 Schlüssel nicht im Katalog der Praxisbesonderheiten steht (in diesem Fall Pat. mit MS - Langfristgenehmigung schon 2012 erteilt) muss ich dann die Genehmigung bei der Abrechnung miteinreichen? Wie werden sonst diese Rezepte bei der Abrechnung "aussortiert" - als budgetfreie Behandlungen? PT-Angie
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PT-Angie schrieb:

Was muss ich tun?

Wenn der ICD-10 Schlüssel nicht im Katalog der Praxisbesonderheiten steht (in diesem Fall Pat. mit MS - Langfristgenehmigung schon 2012 erteilt) muss ich dann die Genehmigung bei der Abrechnung miteinreichen?
Wie werden sonst diese Rezepte bei der Abrechnung "aussortiert" - als budgetfreie Behandlungen?

PT-Angie

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TheStonie
11.01.2013 08:49
ICh schicke bei der Abrechnung immer eine Kopie der Langfristgenehmigung mit, dann kann es nicht zu problemen kommen.
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ICh schicke bei der Abrechnung immer eine Kopie der Langfristgenehmigung mit, dann kann es nicht zu problemen kommen.
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uli n.
11.01.2013 10:23
wo genau trag ich die genehmigungsnummer ein?
hab jetzt das erste mal ein rezept mit LFG...

lg
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wo genau trag ich die genehmigungsnummer ein? hab jetzt das erste mal ein rezept mit LFG... lg
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uli n. schrieb:

wo genau trag ich die genehmigungsnummer ein?
hab jetzt das erste mal ein rezept mit LFG...

lg

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TheStonie
11.01.2013 11:06
Wie rechnest du ab? Welches Programm verwendest Du?
Wir haben Theorg, da gibts einen Haken für Langfristgenehmigung und bei Genehmigungsnummer trag ich immer keine Vorhanden ein, weil die Kassen das immer versemmeln.
An sonsten wie ein normales Rezept a.d.R. abrechnen und die Genehmigung in Kopie beilegen, gab bislang keine Probleme.
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Wie rechnest du ab? Welches Programm verwendest Du? Wir haben Theorg, da gibts einen Haken für Langfristgenehmigung und bei Genehmigungsnummer trag ich immer keine Vorhanden ein, weil die Kassen das immer versemmeln. An sonsten wie ein normales Rezept a.d.R. abrechnen und die Genehmigung in Kopie beilegen, gab bislang keine Probleme.
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TheStonie schrieb:

Wie rechnest du ab? Welches Programm verwendest Du?
Wir haben Theorg, da gibts einen Haken für Langfristgenehmigung und bei Genehmigungsnummer trag ich immer keine Vorhanden ein, weil die Kassen das immer versemmeln.
An sonsten wie ein normales Rezept a.d.R. abrechnen und die Genehmigung in Kopie beilegen, gab bislang keine Probleme.

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SuKu
11.01.2013 14:49
... Frohes neues Jahr euch allen :wink: Wenn eine Langfristverordnung der Kasse vorliegt, kann der Arzt dann mehr als 10 Behandlungen auf einem Verordnungblatt verordnen,- z.B. 24 x für 3 Monate?

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... Frohes neues Jahr euch allen :wink: Wenn eine Langfristverordnung der Kasse vorliegt, kann der Arzt dann mehr als 10 Behandlungen auf einem Verordnungblatt verordnen,- z.B. 24 x für 3 Monate?
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SuKu schrieb:

... Frohes neues Jahr euch allen :wink: Wenn eine Langfristverordnung der Kasse vorliegt, kann der Arzt dann mehr als 10 Behandlungen auf einem Verordnungblatt verordnen,- z.B. 24 x für 3 Monate?

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morpheus-06
11.01.2013 17:04
Es ist eine Vo. adR ggf. mit Langfristgenehmigung, auszustellen nach HMR wie bisher auch.
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Es ist eine Vo. adR ggf. mit Langfristgenehmigung, auszustellen nach HMR wie bisher auch.
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morpheus-06 schrieb:

Es ist eine Vo. adR ggf. mit Langfristgenehmigung, auszustellen nach HMR wie bisher auch.

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TheStonie schrieb:

ICh schicke bei der Abrechnung immer eine Kopie der Langfristgenehmigung mit, dann kann es nicht zu problemen kommen.

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canna41
12.01.2013 21:07
Muss hier bei Euch allen noch einmal nachfragen. Verstehe nicht was der Therapeut mit der Langfristgenehmigung zu tun hat. Eigentlich stellt ja der Patient den Antrag zum Wohle seiner Arztes, damit dieser ihm weiter Rezepte ausstellt ohne dass sein Budget belastet wird. Erhält dieser Patient jetzt keine Genehmigung bzw. der Arzt füllt die erforderlichen Unterlagen nicht aus und gibt dem Patienten weiterhin Verordnungen außerhalb des Regefelfalles kann ich diese doch bei korrekter Ausstellung abarbeiten oder habe ich das etwas falsch verstanden? Habe nämlich gerade so einen Fall wo die Krankenkasse ständig anruft um vom Arzt ein entsprechendes Rezept zur Überprüfung zu erhalten. Weiterhin bekommt der Patient regelmäßig seine Rezepte die er bei mir einlöst. Diese kann ich doch annehmen, sie werden aber nicht aus dem Budget des Arztes herausgerechnet.

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Muss hier bei Euch allen noch einmal nachfragen. Verstehe nicht was der Therapeut mit der Langfristgenehmigung zu tun hat. Eigentlich stellt ja der Patient den Antrag zum Wohle seiner Arztes, damit dieser ihm weiter Rezepte ausstellt ohne dass sein Budget belastet wird. Erhält dieser Patient jetzt keine Genehmigung bzw. der Arzt füllt die erforderlichen Unterlagen nicht aus und gibt dem Patienten weiterhin Verordnungen außerhalb des Regefelfalles kann ich diese doch bei korrekter Ausstellung abarbeiten oder habe ich das etwas falsch verstanden? Habe nämlich gerade so einen Fall wo die Krankenkasse ständig anruft um vom Arzt ein entsprechendes Rezept zur Überprüfung zu erhalten. Weiterhin bekommt der Patient regelmäßig seine Rezepte die er bei mir einlöst. Diese kann ich doch annehmen, sie werden aber nicht aus dem Budget des Arztes herausgerechnet.
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TheStonie
14.01.2013 20:25
Grundsätzlich ist eine Langfristgenehmigung nicht unser Problem. Wenn der Arzt aber Regress zahlen darf, wird er danach sagen, wer keine Langfristgenehmigung hat, bekommt nix außerhalb des Regelfalls. Entweder geht der Patient dann zu nem Anderen Arzt oder er kommt gar nicht mehr zur Behandlung.
Wenn wir aber dem Patienten den Antrag ausdrucken (bei Theorg mit eingepflegt!) den Patienten dann unterschreiben lassen und das ganze mit der Verordnung zur Kasse schicken, bekommt der in 90% der Fälle die Genehmigung, und wir haben unserem Patienten für 1 Jahr die Behandlung gesichert und für uns den Umsatz.
Klar ist das nicht "unsere Aufgabe" aber es sichert mit unsere Einkommen.
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Grundsätzlich ist eine Langfristgenehmigung nicht unser Problem. Wenn der Arzt aber Regress zahlen darf, wird er danach sagen, wer keine Langfristgenehmigung hat, bekommt nix außerhalb des Regelfalls. Entweder geht der Patient dann zu nem Anderen Arzt oder er kommt gar nicht mehr zur Behandlung. Wenn wir aber dem Patienten den Antrag ausdrucken (bei Theorg mit eingepflegt!) den Patienten dann unterschreiben lassen und das ganze mit der Verordnung zur Kasse schicken, bekommt der in 90% der Fälle die Genehmigung, und wir haben unserem Patienten für 1 Jahr die Behandlung gesichert und für uns den Umsatz. Klar ist das nicht "unsere Aufgabe" aber es sichert mit unsere Einkommen.
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TheStonie schrieb:

Grundsätzlich ist eine Langfristgenehmigung nicht unser Problem. Wenn der Arzt aber Regress zahlen darf, wird er danach sagen, wer keine Langfristgenehmigung hat, bekommt nix außerhalb des Regelfalls. Entweder geht der Patient dann zu nem Anderen Arzt oder er kommt gar nicht mehr zur Behandlung.
Wenn wir aber dem Patienten den Antrag ausdrucken (bei Theorg mit eingepflegt!) den Patienten dann unterschreiben lassen und das ganze mit der Verordnung zur Kasse schicken, bekommt der in 90% der Fälle die Genehmigung, und wir haben unserem Patienten für 1 Jahr die Behandlung gesichert und für uns den Umsatz.
Klar ist das nicht "unsere Aufgabe" aber es sichert mit unsere Einkommen.

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canna41 schrieb:

Muss hier bei Euch allen noch einmal nachfragen. Verstehe nicht was der Therapeut mit der Langfristgenehmigung zu tun hat. Eigentlich stellt ja der Patient den Antrag zum Wohle seiner Arztes, damit dieser ihm weiter Rezepte ausstellt ohne dass sein Budget belastet wird. Erhält dieser Patient jetzt keine Genehmigung bzw. der Arzt füllt die erforderlichen Unterlagen nicht aus und gibt dem Patienten weiterhin Verordnungen außerhalb des Regefelfalles kann ich diese doch bei korrekter Ausstellung abarbeiten oder habe ich das etwas falsch verstanden? Habe nämlich gerade so einen Fall wo die Krankenkasse ständig anruft um vom Arzt ein entsprechendes Rezept zur Überprüfung zu erhalten. Weiterhin bekommt der Patient regelmäßig seine Rezepte die er bei mir einlöst. Diese kann ich doch annehmen, sie werden aber nicht aus dem Budget des Arztes herausgerechnet.

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diana550
14.01.2013 14:54
MSist doch eine Praxisbesonderheit!!!!!!??????
G35.0
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MSist doch eine Praxisbesonderheit!!!!!!?????? G35.0
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diana550 schrieb:

MSist doch eine Praxisbesonderheit!!!!!!??????
G35.0

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n1611h
17.01.2013 14:05
Kannst du mir sagen, wie du das bei Theorg mit eingepflegt hast? Das würde ich sehr gerne auch machen.
Danke!!
Heike

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Kannst du mir sagen, wie du das bei Theorg mit eingepflegt hast? Das würde ich sehr gerne auch machen. Danke!! Heike
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TheStonie
18.01.2013 10:54
GAbs bei einem Update letztes Jahr 10.47.
Da ist der Mustertext für die Langfristgenehmigung mit drin.
Wenn man kein Servicevertrag hat, kann man die sich die Vorlage auch selbst schreiben.

An sonsten ist es unter Rezept -> Drucken -> G
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GAbs bei einem Update letztes Jahr 10.47. Da ist der Mustertext für die Langfristgenehmigung mit drin. Wenn man kein Servicevertrag hat, kann man die sich die Vorlage auch selbst schreiben. An sonsten ist es unter Rezept -> Drucken -> G
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TheStonie schrieb:

GAbs bei einem Update letztes Jahr 10.47.
Da ist der Mustertext für die Langfristgenehmigung mit drin.
Wenn man kein Servicevertrag hat, kann man die sich die Vorlage auch selbst schreiben.

An sonsten ist es unter Rezept -> Drucken -> G

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n1611h schrieb:

Kannst du mir sagen, wie du das bei Theorg mit eingepflegt hast? Das würde ich sehr gerne auch machen.
Danke!!
Heike



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