physio.dephysio.de
  • Jobs
  • Kleinanzeigen
  • Ausbildung
    • Ausbildung
    • Schulen
    • Studium
    • Skripte
  • Selbstständig
    • Preislisten
    • Fortbildungen
    • Terminplan
    • Firmen und Produkte
    • Praxisbörse
  • Infothek
    • Infothek
    • Datenschutz (DSGVO)
    • News
    • Heilmittelrichtlinie
    • Skripte
    • Bücher
    • Praxisverzeichnis
  • Foren
    • Neue Beiträge
    • Physiotherapie
    • Blankoverordnung
    • Heilmittelrichtlinie
    • Selbstständig
    • Ergotherapie
    • Logopädie
    • Arbeit
    • Schüler
    • Therapiemethoden
    • Freie Mitarbeit
    • Recht & Steuern
    • Sonstiges
  • Anmelden

Hamburg-Harvestehude

Für unser freundliches,
engagiertes und erfahrenes Team
suchen wir ab sofort eine/n
Physiotherapeuten/in mit
Leidenschaft für den Beruf.
Deine Wochenstundenzahl und der
Einstiegszeitpunkt sind
verhandelbar.

Wir sind eine alteingesessene
Privatpraxis im Ärztehaus
Harvestehude mit überwiegend
orthopädischer Ausrichtung.

Was wir bieten:
- überdurchschnittliche
Vergütung mit großzügiger
Förderung von Fortbildungen
- Arbeiten im 45-Minuten-Takt mit
viel Zeit für Deine Patienten...
0
  1. Neue Beiträge Alle Foren Heilmittelrichtlinie und Abrechnung Langfristgenehmigung zur Abrechnung dazulegen?

Der gesamte Thread wurde geschlossen.
Neues Thema
Langfristgenehmigung zur Abrechnung dazulegen?
Es gibt 9 Beiträge
abonnieren
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
christa2
26.11.2014 15:01
Hallo,
Muss ich eigentlich bei der Abrechnung zum Rezept eine Kopie der Langfristgenehmigung dazulegen? Dieses auch bei Kassen die auf Genehmigung bei Verordnungen a. d. Regelfalles verzichten?
Habe zwei widersprüchliche Aussagen dazu erhalten.
Viele Grüße
1

Gefällt mir

Hallo, Muss ich eigentlich bei der Abrechnung zum Rezept eine Kopie der Langfristgenehmigung dazulegen? Dieses auch bei Kassen die auf Genehmigung bei Verordnungen a. d. Regelfalles verzichten? Habe zwei widersprüchliche Aussagen dazu erhalten. Viele Grüße
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

christa2 schrieb:

Hallo,
Muss ich eigentlich bei der Abrechnung zum Rezept eine Kopie der Langfristgenehmigung dazulegen? Dieses auch bei Kassen die auf Genehmigung bei Verordnungen a. d. Regelfalles verzichten?
Habe zwei widersprüchliche Aussagen dazu erhalten.
Viele Grüße

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
TDB
26.11.2014 15:30
Wir legen diese nicht bei der Abrechnung dazu. Bisher keine Probleme.
Gruß
1

Gefällt mir

Wir legen diese nicht bei der Abrechnung dazu. Bisher keine Probleme. Gruß
Gefällt mir
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Tempelritter
26.11.2014 16:06
Sollte aber mit dabei sein, sonst wird das Rezept nicht aus dem Budget raus genommen.
1

Gefällt mir

Sollte aber mit dabei sein, sonst wird das Rezept nicht aus dem Budget raus genommen.
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Tempelritter schrieb:

Sollte aber mit dabei sein, sonst wird das Rezept nicht aus dem Budget raus genommen.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
christa2
26.11.2014 16:16
Steht das irgendwo?
1

Gefällt mir

Steht das irgendwo?
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



christa2 schrieb:

Steht das irgendwo?

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
TheStonie
26.11.2014 16:23
Ist eher ein Problem der Ärzte...wir sind für die LFG nicht zuständig...müssen es nur angeben bei der Abrechnung, wenn wir eine haben.
Wir kümmern uns aber drum, weil die Ärzte dann mehr verschreiben....
1

Gefällt mir

Ist eher ein Problem der Ärzte...wir sind für die LFG nicht zuständig...müssen es nur angeben bei der Abrechnung, wenn wir eine haben. Wir kümmern uns aber drum, weil die Ärzte dann mehr verschreiben....
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



TheStonie schrieb:

Ist eher ein Problem der Ärzte...wir sind für die LFG nicht zuständig...müssen es nur angeben bei der Abrechnung, wenn wir eine haben.
Wir kümmern uns aber drum, weil die Ärzte dann mehr verschreiben....

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
christa2
26.11.2014 16:32
Die Krankenkasse hat aber doch die Langfristgenehmigung erteilt, also liegt denen die Info doch vor. Weshalb müssen wir uns dann noch die Mühe machen das zu kopieren und beizufügen?
1

Gefällt mir

Die Krankenkasse hat aber doch die Langfristgenehmigung erteilt, also liegt denen die Info doch vor. Weshalb müssen wir uns dann noch die Mühe machen das zu kopieren und beizufügen?
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



christa2 schrieb:

Die Krankenkasse hat aber doch die Langfristgenehmigung erteilt, also liegt denen die Info doch vor. Weshalb müssen wir uns dann noch die Mühe machen das zu kopieren und beizufügen?

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Ovista
26.11.2014 21:37
Hi christa2,

laut Aussage der AOK Nordost genügt es auf der Rückseite der VO "Genehmigung erteilt" anzukreuzen und die Genehmigungsnummer dazu zu schreiben.
Andere Kassen (zBsp. TK) weisen im Genehmigungsschreiben extra darauf hin das der Abrechnung eine Kopie ihrer Genehmigung beizufügen ist.

Gruß Ovista
:blush:
1

Gefällt mir

Hi christa2, laut Aussage der AOK Nordost genügt es auf der Rückseite der VO "Genehmigung erteilt" anzukreuzen und die Genehmigungsnummer dazu zu schreiben. Andere Kassen (zBsp. TK) weisen im Genehmigungsschreiben extra darauf hin das der Abrechnung eine Kopie ihrer Genehmigung beizufügen ist. Gruß Ovista :blush:
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Ovista schrieb:

Hi christa2,

laut Aussage der AOK Nordost genügt es auf der Rückseite der VO "Genehmigung erteilt" anzukreuzen und die Genehmigungsnummer dazu zu schreiben.
Andere Kassen (zBsp. TK) weisen im Genehmigungsschreiben extra darauf hin das der Abrechnung eine Kopie ihrer Genehmigung beizufügen ist.

Gruß Ovista
:blush:

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

TDB schrieb:

Wir legen diese nicht bei der Abrechnung dazu. Bisher keine Probleme.
Gruß

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
profilbild
Rainer-Meier
27.11.2014 08:09
Bei mir schreiben es die Ärzte vorne auf das Langfristverordungsrezept drauf im Diagnosefeld unten, in Großbuchstaben -> noch nie Probleme :yum:
1

Gefällt mir

Bei mir schreiben es die Ärzte vorne auf das Langfristverordungsrezept drauf im Diagnosefeld unten, in Großbuchstaben -> noch nie Probleme :yum:
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

Rainer-Meier schrieb:

Bei mir schreiben es die Ärzte vorne auf das Langfristverordungsrezept drauf im Diagnosefeld unten, in Großbuchstaben -> noch nie Probleme :yum:

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
physiox100
27.11.2014 09:10
Die KK gibt auch die Zuzahlungsbefreiungen heraus und man müsste annehmen die wissen das. Dann kriegt man aber trotzdem vom Abrechnungszentrum die Kürzung weil der Patient angeblich nicht zuzahlungsbefreit ist, d.h. wieder unnütze Zeit für nen Widerspruch verschwenden. In dem System weiß doch die linke Hand nicht was die rechte macht.
1

Gefällt mir

• Tempelritter
Die KK gibt auch die Zuzahlungsbefreiungen heraus und man müsste annehmen die wissen das. Dann kriegt man aber trotzdem vom Abrechnungszentrum die Kürzung weil der Patient angeblich nicht zuzahlungsbefreit ist, d.h. wieder unnütze Zeit für nen Widerspruch verschwenden. In dem System weiß doch die linke Hand nicht was die rechte macht.
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

physiox100 schrieb:

Die KK gibt auch die Zuzahlungsbefreiungen heraus und man müsste annehmen die wissen das. Dann kriegt man aber trotzdem vom Abrechnungszentrum die Kürzung weil der Patient angeblich nicht zuzahlungsbefreit ist, d.h. wieder unnütze Zeit für nen Widerspruch verschwenden. In dem System weiß doch die linke Hand nicht was die rechte macht.



    Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.

  1. Neue Beiträge Alle Foren Heilmittelrichtlinie und Abrechnung Langfristgenehmigung zur Abrechnung dazulegen?

Mein Profilbild bearbeiten

© 2025 physio.de - Physiotherapie in Deutschland  Impressum - Datenschutz - AGB - Diese Seite weiter empfehlen - Ihre E-Mail an uns