Zur Unterstützung unseres Teams in
einer Physiotherapiepraxis in
Heidelberg suchen wir ein*e
Physiotherapeut*in (m/w/d)
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- Unbefristeter Arbeitsvertrag
- wenn gewünscht, viele 1 h
Behandlungseinheiten
- Praxis ist mit öffentlichen
Verkehrsmitteln sehr gut zu
erreichen
- Benzingutschein
- Selbstständiges Arbeiten
- Freundlicher Umgang miteinander
- Ein nettes Team und eine...
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ich habe eine Langfristgenehmigung erhalten (Diagnose:10xKG,MS,ZN2a,G359) mit dem Hinweis der Krankenkasse:
Die Verordnung muss im Datensatz mit dem Schlüssel "B2"gekennzeichnet sein....und man sollte auf den 12-Wochenbedarf außerhalb des Regelfalls achten.
Nicht mal die Krankenkasse selber konnte mir sagen was "B2" zu bedeuten hat!!!!!!!!!!!!!
Die haben mich dann an die Abrechnungsstelle verwiesen,die aber auch von nichts wussten!!!!
Kann jemand weiterhelfen??
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lona81 schrieb:
Hallo,
ich habe eine Langfristgenehmigung erhalten (Diagnose:10xKG,MS,ZN2a,G359) mit dem Hinweis der Krankenkasse:
Die Verordnung muss im Datensatz mit dem Schlüssel "B2"gekennzeichnet sein....und man sollte auf den 12-Wochenbedarf außerhalb des Regelfalls achten.
Nicht mal die Krankenkasse selber konnte mir sagen was "B2" zu bedeuten hat!!!!!!!!!!!!!
Die haben mich dann an die Abrechnungsstelle verwiesen,die aber auch von nichts wussten!!!!
Kann jemand weiterhelfen??
DTA nach § 302 SGB V (Version 8) + Schlüssel + B2, dann bekommst Du Verzeichnisse für die Schlüssel, darunter auch B2 (= Genehmigung gem. § 8 Abs. 5 Heilmittel-Richtlinie, siehe 8.1.17 im Link unten).
z.B. Link
[bearbeitet am 29.09.13 18:02]
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Wo muss dann "B2" auf der Heilmittelverordnung stehen?
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lona81 schrieb:
Danke,hab ich gefunden!!!
Wo muss dann "B2" auf der Heilmittelverordnung stehen?
einzutragen) - das Datum der Genehmigung und - die Art der Genehmigung (bei Langfristgenehmigungen der Schlüssel „B2“)
Link
Sieht so aus, als wäre B2 nur nötig, wenn es eine nicht im G-BA-Merkblatt gelistete Diagnose ist. Anderenfalls läuft das wohl über ICD-10-Schlüssel, der mit übermittelt wird.
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SGBV schrieb:
sieh mal im Link unter Knappschaft 2. Selbstabrechner: Bei Langfristgenehmigungen im Rahmen eines „Antragsverfahrens im Einzelfall bei nicht gelisteten Diagnosen“ (Patientenmerkblatts), ist der Knappschaft im Rahmen der MLA im sogenannten Segment „SKZ“ zu übermitteln: - ein Genehmigungskennzeichen (z.B. das Aktenzeichen oder die Genehmigungsnummer, ggf. ist z.B. „kein Aktenzeichen“ in das Feld
einzutragen) - das Datum der Genehmigung und - die Art der Genehmigung (bei Langfristgenehmigungen der Schlüssel „B2“)
Link
Sieht so aus, als wäre B2 nur nötig, wenn es eine nicht im G-BA-Merkblatt gelistete Diagnose ist. Anderenfalls läuft das wohl über ICD-10-Schlüssel, der mit übermittelt wird.
Vielen Dank!!!LG :blush:
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lona81 schrieb:
Das denke ich auch.Werde es einfach mal so einreichen.
Vielen Dank!!!LG :blush:
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SGBV schrieb:
Gib bei Google ein
DTA nach § 302 SGB V (Version 8) + Schlüssel + B2, dann bekommst Du Verzeichnisse für die Schlüssel, darunter auch B2 (= Genehmigung gem. § 8 Abs. 5 Heilmittel-Richtlinie, siehe 8.1.17 im Link unten).
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[bearbeitet am 29.09.13 18:02]
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