O.P.T. - wir sind eine Praxis für
Osteopathie, Physiotherapie und
Training in Schondorf am Ammersee
mit modernster Ausstattung, hellen
Praxisräumen sowie einem
funktionellen Trainingsbereich.
Unser oberstes Ziel ist es, die
Gesundheit sowie die
Lebensqualität unserer Patienten
zu verbessern und diesen Erfolg
langfristig zu erhalten.
Wir freuen uns auf deine Bewerbung.
Leander Obermeier und Fabian Klingl
O.P.T. – Osteopathie "
Physiotherapie " Training
(opt-therapie.de)
Osteopathie, Physiotherapie und
Training in Schondorf am Ammersee
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Physiotherapie " Training
(opt-therapie.de)
da wir im Zeitalter des Energiespar-Modus leben, folgende Frage:
seitens der KK habe ich unterschiedliche telefonische Infos bekommen:
1. Auskunft: auf der Verordnung muss stehen "Langzeitgenehmigung von...bis liegt vor. Das muss dann auf der Rückseite vermerkt sein (ich kenne nur die Variante, dass das auf der Vorderseite steht)
2. Auskunft: es muss stets jeder Abrechnung eine Kopie des Genehmigungsschreibens beigefügt sein (zeitgleich hören wir in den Medien 24/7> wir dürfen nur noch 2 Minuten duschen.....hahaha)
Weder in den Heilmittelrichtlinien noch in den Rahmenverträgen finde ich dazu Konkretes. Wer weiss dazu mehr?
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Abgesehen davon: Eine Langzeitgenehmigung muss der Kasse zwingend bekannt sein. Ist nichts anderes als ein Befreiung. 🤦♂️
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@WinnieE Ich würde um ein verbindliche schriftliche Auskunft mit Angabe der Vorschriften/Rechtsquellen bitten. Bürokratie bekämpft man Besten mit Bürokratie. 🥴
Abgesehen davon: Eine Langzeitgenehmigung muss der Kasse zwingend bekannt sein. Ist nichts anderes als ein Befreiung. 🤦♂️
In der elektronischen Abrechnung muss zwingend das Datum der Genehmigung und das Genehmigungskennzeichen angegeben werden.
Wenn dieser Bescheid vorliegt, ist ein Eintrag auf demRezept quatsch.Eine Kopie des Bescheides ist nur bei Kostenerstattung desVerwaltungsaufwandes möglich
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Quinto schrieb:
Es gibt also ein Genehmigungsschreiben von der Krankenkasse.
In der elektronischen Abrechnung muss zwingend das Datum der Genehmigung und das Genehmigungskennzeichen angegeben werden.
Wenn dieser Bescheid vorliegt, ist ein Eintrag auf demRezept quatsch.Eine Kopie des Bescheides ist nur bei Kostenerstattung desVerwaltungsaufwandes möglich
BTW: die überwiegende Mehrzahl der uns vorgelegten Langfristgenehmigungen enthalten gar kein Aktenzeichen! Und nu? 🤷♂️😂😂
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Quinto MLA-Angaben sind klar. Die Frage von @WinnieE ist nur, welche bürokratische Vorgänge verlangen die Kassen zusätzlich? Und auf welche Rechtsgrundlage beruhen die gewünschte Angaben?
BTW: die überwiegende Mehrzahl der uns vorgelegten Langfristgenehmigungen enthalten gar kein Aktenzeichen! Und nu? 🤷♂️😂😂
Zu 2. dann schreibt man“ ohne Kennzeichen“.
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Quinto schrieb:
Naja zu 1 sie kann natürlich noch drei Purzelbäume verlangen. Wird ihr aber nix nutzen.
Zu 2. dann schreibt man“ ohne Kennzeichen“.
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Quinto schrieb:
Aber drei Purzelbäume kosten 40 € da würde ich das Abrechnungszentrum drauf hinweisen.
joyjoyjoy
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Quinto
Quinto schrieb am 28.08.2022 23:27 Uhr:Aber drei Purzelbäume kosten 40 € da würde ich das Abrechnungszentrum drauf hinweisen.
joyjoyjoy
die Langzeitgenehmigung liegt der Kasse natürlich vor, ebenso haben wir von der Kasse das Genehmigungsschreiben vorliegen.
Der Witz ist nun, der Abrechnungsdienstleister der TK (Davaso) hat laut TK über das System angeblich keinen Zugriff auf die vorliegende Genehmigung. Argument: DATENSCHUTZ - hab selten so gelacht.
Um also dem Datenschutz zu genügen, soll ich zukünftig jeder Verordnung die Kopie des Genehmigungsschreiben beifügen.
Wie oben bereits geschrieben, finde ich weder in den Heilmittelrichtlinien noch in den Rahmenverträgen, dass das verlangt wird.
Hab aber zwischenzeitlich mit Herrn Quellmaz (gkv Spibu) telefoniert. Er versteht es auch nicht. Will mir per Mail sein Klärungsresultat mitteilen.
Das ist mal wieder Bürokratie at it´s best!!!
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WinnieE schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij
die Langzeitgenehmigung liegt der Kasse natürlich vor, ebenso haben wir von der Kasse das Genehmigungsschreiben vorliegen.
Der Witz ist nun, der Abrechnungsdienstleister der TK (Davaso) hat laut TK über das System angeblich keinen Zugriff auf die vorliegende Genehmigung. Argument: DATENSCHUTZ - hab selten so gelacht.
Um also dem Datenschutz zu genügen, soll ich zukünftig jeder Verordnung die Kopie des Genehmigungsschreiben beifügen.
Wie oben bereits geschrieben, finde ich weder in den Heilmittelrichtlinien noch in den Rahmenverträgen, dass das verlangt wird.
Hab aber zwischenzeitlich mit Herrn Quellmaz (gkv Spibu) telefoniert. Er versteht es auch nicht. Will mir per Mail sein Klärungsresultat mitteilen.
Das ist mal wieder Bürokratie at it´s best!!!
… Wegen Datenschutz 😃
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massu schrieb:
@WinnieE vielleicht solltest du dann die Genehmigung mit geschwärzten Patientennamen einreichen
… Wegen Datenschutz 😃
… Wegen Datenschutz 😃
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@massu
massu schrieb am 29.08.2022 14:40 Uhr:@WinnieE vielleicht solltest du dann die Genehmigung mit geschwärzten Patientennamen einreichen Nicht nur Namen des Patienten, sondern auch Aktenzeichen, Name des Mitarbeiters der Kasse, ggf. Angaben zur Erkrankung, etc. Am Besten so wie die FBI die Dokumente von Trump herausgegen hat. joyjoyjoy
… Wegen Datenschutz 😃
Wie @Quinto schreibt, ist in der MLA das Genehmigungsdatum und ggf. auch das Aktenzeichen vorhanden. Das sollte DAVASO genügen. triumph
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@WinnieE Genau so. Auf Befreiungen haben die nach deren Behauptung angeblich auch kein Zugriff. dizzy_face
Wie @Quinto schreibt, ist in der MLA das Genehmigungsdatum und ggf. auch das Aktenzeichen vorhanden. Das sollte DAVASO genügen. triumph
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WinnieE schrieb:
@massu nicht zu vergessen icd10-code, adressdaten auf vo etc. 😎🙈🙈🙈🤣
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Problem beschreiben
WinnieE schrieb:
Guten Morgen liebe Foris,
da wir im Zeitalter des Energiespar-Modus leben, folgende Frage:
seitens der KK habe ich unterschiedliche telefonische Infos bekommen:
1. Auskunft: auf der Verordnung muss stehen "Langzeitgenehmigung von...bis liegt vor. Das muss dann auf der Rückseite vermerkt sein (ich kenne nur die Variante, dass das auf der Vorderseite steht)
2. Auskunft: es muss stets jeder Abrechnung eine Kopie des Genehmigungsschreibens beigefügt sein (zeitgleich hören wir in den Medien 24/7> wir dürfen nur noch 2 Minuten duschen.....hahaha)
Weder in den Heilmittelrichtlinien noch in den Rahmenverträgen finde ich dazu Konkretes. Wer weiss dazu mehr?
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