Stillstand ist nicht Ihr Ding?
Unseres auch nicht! Im Gegenteil.
Sie bewegen nicht nur gerne
Menschen, sondern sehen jede
Herausforderung sportlich. Dann
sind Sie im Team unserer
neugeschaffenen Therapiepraxis in
Meerbusch genau richtig. Gemeinsam
mit unserem familiären Team sorgen
Sie dafür, dass unsere Patienten
schnell Fortschritte machen. Auch
Sie wollen sich weiterentwickeln?
Mit unseren zahlreichen Fort und
Weiterbildungsangeboten
unterstützen wir Sie gerne. Das
klingt nach einem Plan? ...
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Kann mir jemand kurz weiterhelfen?
Wir haben einen Patienten, der für eine spezielle Diagnose 1 Jahr lang die Heilmittelbehandlung genehmigt bekommen hat. Wortlaut:
"die Genehmigung (...) gilt für den Zeitraum vom 27.10.22 bis 26.10.23."
Nun hatte der Arzt zuletzt im August eine 36er dazu ausgestellt und wir haben die munter bis in den November rein "voll therapiert". Jetzt sitze ich über der Abrechnung.
Hätten wir die Verordnung am 26.10 abbrechen müssen? Oder gilt die Genehmigung für das Ausstellungsdatum der Verordnung und darf zu Ende therapiert werden über das Datum hinaus?
Ich befürchte ja Ersteres und wir hätten sicher abgebrochen, wenn es uns nicht durchgerutscht wäre. Einfach vorsichtshalber. Habe aber leider nichts Offizielles dazu finden können.
Hat da jemand was für mich?
LG 😊
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MfG
JürgenK ;)
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JürgenK schrieb:
Hi Moneliah, auf der Genehmigung steht doch sehr deutlich bis wann diese VO gültig ist eben bis 26.10, 2023 (also 1.Jahr)...dann ist Schluss!
MfG
JürgenK ;)
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@JürgenK Nein Jürgen, so stimmt das nicht. Der Genehmigungszeitraum bezieht sich auf das verordnen durch den Arzt. Nicht auf das Durchführen der Behandlung durch den Therapeuten.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Moneliah Der Genehmigungszeitraum spielt für uns keine Rolle. Für dich ist entscheidend, dass du 6 Monate, gerechnet vom 1. Behandlungsdatum, Zeit hast, die VO abzuarbeiten .
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massu schrieb:
@Moneliah das letzte Rezept, mit soviel Einheiten, kann bis zum 26.10.23 vom Arzt ausgestellt werden. Dann hast du wie Lars bereits schrieb, 6Monate, ab 1. Behandlungseinheit, Zeit um es abzuarbeiten. Also könntest du es auch fertig machen.
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Moneliah schrieb:
Hallo miteinander.
Kann mir jemand kurz weiterhelfen?
Wir haben einen Patienten, der für eine spezielle Diagnose 1 Jahr lang die Heilmittelbehandlung genehmigt bekommen hat. Wortlaut:
"die Genehmigung (...) gilt für den Zeitraum vom 27.10.22 bis 26.10.23."
Nun hatte der Arzt zuletzt im August eine 36er dazu ausgestellt und wir haben die munter bis in den November rein "voll therapiert". Jetzt sitze ich über der Abrechnung.
Hätten wir die Verordnung am 26.10 abbrechen müssen? Oder gilt die Genehmigung für das Ausstellungsdatum der Verordnung und darf zu Ende therapiert werden über das Datum hinaus?
Ich befürchte ja Ersteres und wir hätten sicher abgebrochen, wenn es uns nicht durchgerutscht wäre. Einfach vorsichtshalber. Habe aber leider nichts Offizielles dazu finden können.
Hat da jemand was für mich?
LG 😊
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Moneliah schrieb:
Oh super, danke für eure Hilfe.
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Herbert schrieb:
Der Zeitraum beschreibt ja nur die für den Arzt sorglose Zeit der budgetneutralen Möglichkeit zu verordnen.
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