Stillstand ist nicht Ihr Ding?
Unseres auch nicht! Im Gegenteil.
Sie bewegen nicht nur gerne
Menschen, sondern sehen jede
Herausforderung sportlich. Dann
sind Sie im Team unserer
neugeschaffenen Therapiepraxis in
Meerbusch genau richtig. Gemeinsam
mit unserem familiären Team sorgen
Sie dafür, dass unsere Patienten
schnell Fortschritte machen. Auch
Sie wollen sich weiterentwickeln?
Mit unseren zahlreichen Fort und
Weiterbildungsangeboten
unterstützen wir Sie gerne. Das
klingt nach einem Plan? ...
Unseres auch nicht! Im Gegenteil.
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Meerbusch genau richtig. Gemeinsam
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Folgender Fall: Pat hat bereits 30 x KGZ bei uns erhalten (1 x EV, 2 x FV).
Nun hat Ärztin das vierte Rezept mit 12 x KGZ ausgestellt als FV. Sie ist der festen Überzeugung da nach ICD eine Praxisbesonderheit besteht, dass sie völlig frei die Angaben auf der Verordnung angeben kann. Außerhalb des Regelfalls will sie nicht angeben, da es sonst ihr Budget belasten würde.
Mehrere Telefonate halfen nix, "wir sind ja nur eine Physio-Praxis". Mit welchem Schriftstück könnte man Klarheit in die Angelegenheit bringen?
Vielen Dank!
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo,
Folgender Fall: Pat hat bereits 30 x KGZ bei uns erhalten (1 x EV, 2 x FV).
Nun hat Ärztin das vierte Rezept mit 12 x KGZ ausgestellt als FV. Sie ist der festen Überzeugung da nach ICD eine Praxisbesonderheit besteht, dass sie völlig frei die Angaben auf der Verordnung angeben kann. Außerhalb des Regelfalls will sie nicht angeben, da es sonst ihr Budget belasten würde.
Mehrere Telefonate halfen nix, "wir sind ja nur eine Physio-Praxis". Mit welchem Schriftstück könnte man Klarheit in die Angelegenheit bringen?
Vielen Dank!
Seit 6 ff.
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Kann mich jmd aufklären, bevor ich blöd sterbe?
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Ramona Völlkopf schrieb:
Was ist KGZ?
Kann mich jmd aufklären, bevor ich blöd sterbe?
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chris0507 schrieb:
KG ZNS
Grüße...Gerry
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Gerry schrieb:
Nun ja, KG-ZNS ist eben KG-ZNS. "KGZ" ist gar nichts und sollte ohne "Verbesserung" nicht einmal angenommen werden.
Grüße...Gerry
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
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Seit 6 ff.
Patient soll mit dem ausgestellten Rezept zu seiner Krankenkassen gehen und das Problem vor selber Ort klären.
Wenn ein O.K. seitens der Kasse besteht, soll sich das Dein Patient schriftlich vom entsprechenden Sachbearbeiter geben lassen.
Man kann auch ruhig mal seine Patienten die Verantwortung für seine Behandlungen übertragen.
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Kamja schrieb:
Mein Vorschlag:
Patient soll mit dem ausgestellten Rezept zu seiner Krankenkassen gehen und das Problem vor selber Ort klären.
Wenn ein O.K. seitens der Kasse besteht, soll sich das Dein Patient schriftlich vom entsprechenden Sachbearbeiter geben lassen.
Man kann auch ruhig mal seine Patienten die Verantwortung für seine Behandlungen übertragen.
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