ZEIT. QUALITÄT. ERGEBNISSE.
BEWUSSTSEIN FÜR THERAPIE SCHAFFEN!
Das sind die GESUND Praxen,
Physiotherapie München, mit den
drei Standorten GESUND Reha rechts
der Isar, GESUND Physiotherapie
Nymphenburg und GESUND
Physiotherapie Bogenhausen.
Wir suchen ab dem 01.12.2024
motivierte und ergebnisorientierte
Physiotherapeuten (m/w/d) in Teil-/
oder Vollzeit (30-40 Std./Woche) an
unserem Standort Bogenhausen.
Wir legen Wert auf Qualität und
eine nachhaltige Physiotherapie.
Wir haben ein...
BEWUSSTSEIN FÜR THERAPIE SCHAFFEN!
Das sind die GESUND Praxen,
Physiotherapie München, mit den
drei Standorten GESUND Reha rechts
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Leni C. schrieb:
Ja . Solange das in die Fristen fällt . Für ein 6er - Rezept gilt eine Gültigkeitsdauer von 3 Monaten , für alles darüber sind es 6 Monate . Und es muß ein Unterbrechungsgrund angegeben werden.
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pt ani schrieb:
Ja, F oder K. Beides ist nicht nötig.
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katharina44 schrieb:
Super,danke!!
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Jan Herrmann schrieb:
@Leni C. Es muss kein Grund angegeben werden. Zumindest darf es deswegen keine Absetzung geben. Steht im Vertrag.
Bei einer Unterbrechung mehr als 14 Tage doch . K(rank) oder F(erien) z.B.
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Leni C. schrieb:
@Jan Herrmann
Bei einer Unterbrechung mehr als 14 Tage doch . K(rank) oder F(erien) z.B.
Nein, tatsächlich darf es deshalb nicht abgesetzt werden. Aber den Ärger kann man sich ersparen, das K habe ich schnell gemalt.
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pt ani schrieb:
@Leni C.
Nein, tatsächlich darf es deshalb nicht abgesetzt werden. Aber den Ärger kann man sich ersparen, das K habe ich schnell gemalt.
Anlage 3a Ziffer 5 Lit. o
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Leni C. Nö, Jan hat recht! Das Fehlen des Kürzels ist kein Grund zur Beanstandung bzw. Kürzung.
Fehlen die Kürzel („F“, „K“ und „T“), führt dies innerhalb der Laufzeit der Verordnung gemäß § 7 Absatz 3a nicht zu einer Absetzung oder zu einer Korrekturanforderung.
Anlage 3a Ziffer 5 Lit. o
Im Rahmenvertrag unter "FAK" Punkt 15 steht:
Verordnungsmanagement
Behandlungsunterbre-
chungen
Ohne Begründung dürfen Behandlungen nach § 16
Abs. 4 Heilmittel-Richtlinie (HeilM-RL) oder § 15 Abs.
3 HeilM-RL ZÄ nicht länger als 14 Tage unterbrochen
werden.
Begründete Behandlungsunterbrechungen von über 14
Tagen sind unter Angabe der Kürzel (F, K oder T) zu
dokumentieren.
Welche Folgen hat das Fehlen der Kürzel (F, K oder T)
Wird die Behandlung länger als 14 Kalendertage
unterbrochen, verliert die Verordnung für die
noch verbleibenden Behandlungseinheiten ihre
Gültigkeit.
Bei Unterbrechungen von mehr als 14 Tagen ist
dies mit den Kürzeln (F, K oder T) auf der Ver-
ordnung zu begründen.
Rahmenvertrag und Heilmittelrichtlinien widersprechen sich hier, wobei dann offensichtlich der Rahmenvertrag Priorität hat.
Wer denkt sich nur solch einen Blödsinn aus?
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WinnieE schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij
Im Rahmenvertrag unter "FAK" Punkt 15 steht:
Verordnungsmanagement
Behandlungsunterbre-
chungen
Ohne Begründung dürfen Behandlungen nach § 16
Abs. 4 Heilmittel-Richtlinie (HeilM-RL) oder § 15 Abs.
3 HeilM-RL ZÄ nicht länger als 14 Tage unterbrochen
werden.
Begründete Behandlungsunterbrechungen von über 14
Tagen sind unter Angabe der Kürzel (F, K oder T) zu
dokumentieren.
Welche Folgen hat das Fehlen der Kürzel (F, K oder T)
Wird die Behandlung länger als 14 Kalendertage
unterbrochen, verliert die Verordnung für die
noch verbleibenden Behandlungseinheiten ihre
Gültigkeit.
Bei Unterbrechungen von mehr als 14 Tagen ist
dies mit den Kürzeln (F, K oder T) auf der Ver-
ordnung zu begründen.
Rahmenvertrag und Heilmittelrichtlinien widersprechen sich hier, wobei dann offensichtlich der Rahmenvertrag Priorität hat.
Wer denkt sich nur solch einen Blödsinn aus?
Stand: 03.04.2023
Der Fragen-Antworten-Katalog entfällt ersatzlos.
Nur was im BRV nebst Anlagen steht ist für uns verbindlich. Du solltest keine veraltete Unterlagen verwenden. Laut den Regelungen im BRV handelt es somit bezüglich den Unterbrechungskürzeln in seiner rechtlichen Wirkung um eine SOLL-Vorschrift, nicht MUSS-Vorschrift.
Wir sind im Übrigen nicht der primären Adressat der HMR, das ist die Ärzteschaft. Oder muss ich hier einen Exkurs in den juristischen Zusammenhänge der Sozialversicherung geben?
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@WinnieE Der FAK zum BRV hat schon lange keine Gültigkeit mehr.
Fragen-Antworten-Katalog Physiotherapie Das ist der aktuellen Inhalt des FAK.
Stand: 03.04.2023
Der Fragen-Antworten-Katalog entfällt ersatzlos.
Nur was im BRV nebst Anlagen steht ist für uns verbindlich. Du solltest keine veraltete Unterlagen verwenden. Laut den Regelungen im BRV handelt es somit bezüglich den Unterbrechungskürzeln in seiner rechtlichen Wirkung um eine SOLL-Vorschrift, nicht MUSS-Vorschrift.
Wir sind im Übrigen nicht der primären Adressat der HMR, das ist die Ärzteschaft. Oder muss ich hier einen Exkurs in den juristischen Zusammenhänge der Sozialversicherung geben?
Danke für Deine Nachhilfe!
Ich bin beruflich in Zeiten gross geworden, als es noch keine derartigen juristischen Spitzfindigkeiten gab, die sich dazu derzeit gefühlt alle 3 Donnerstage ändern.
Daran werde ich mich vermutlich nie gewöhnen (wollen).
Mein Schwerpunkt lag und liegt nach wie vor auf der physio-fachlichen/handwerklichen Ebene und deren Optimierung.
Es täte unserem Gesundheitssystem und damit den Patienten m.E. besser, sich darauf zu fokussieren.
Politik und Kassen scheinen da andere Prioritäten zu haben.
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WinnieE schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij
Danke für Deine Nachhilfe!
Ich bin beruflich in Zeiten gross geworden, als es noch keine derartigen juristischen Spitzfindigkeiten gab, die sich dazu derzeit gefühlt alle 3 Donnerstage ändern.
Daran werde ich mich vermutlich nie gewöhnen (wollen).
Mein Schwerpunkt lag und liegt nach wie vor auf der physio-fachlichen/handwerklichen Ebene und deren Optimierung.
Es täte unserem Gesundheitssystem und damit den Patienten m.E. besser, sich darauf zu fokussieren.
Politik und Kassen scheinen da andere Prioritäten zu haben.
Auch die internationalen Gesundheitssysteme funktionieren nicht ohne Rechtsvorschriften. Als PI (und teilweise auch als AN) muss man sich zwangsläufig damit auseinandersetzen. Alles andere ist, in gewisser Hinsicht, blauäugig.
Das gesagt; Frankreich und Deutschland sind weltweit die Ländern mit der meisten Bürokratie und Amtsschimmel. Auch ich wünsche mir, dass es mit weniger gehen würde. Leider wird der preußischen Mentalität der Deutschen das wohl in meine restlichen Lebensspanne - und darüber hinaus - verhindern. Somit muss ich (und wir allen) damit wohl oder übel leben.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@WinnieE Ich bin seit den 1989 selbstständig (gewesen). Rechtsvorschriften, Verträge und "spitzfindige" juristischen Auseinandersetzungen im Sozialrecht (auch in unserem Beruf) gab es schon immer und wird es auch immer geben. Und das ist auch nichts Neues. Recht und Rechtssprechung stammen schon weit aus vorchristlichen Zeiten und das weltweit. Sie sind (genau wie Kriegen u. ä.) fester Bestandteil des menschlichen Zusammenlebens.
Auch die internationalen Gesundheitssysteme funktionieren nicht ohne Rechtsvorschriften. Als PI (und teilweise auch als AN) muss man sich zwangsläufig damit auseinandersetzen. Alles andere ist, in gewisser Hinsicht, blauäugig.
Das gesagt; Frankreich und Deutschland sind weltweit die Ländern mit der meisten Bürokratie und Amtsschimmel. Auch ich wünsche mir, dass es mit weniger gehen würde. Leider wird der preußischen Mentalität der Deutschen das wohl in meine restlichen Lebensspanne - und darüber hinaus - verhindern. Somit muss ich (und wir allen) damit wohl oder übel leben.
Irgendwann stösst möglicherweise der Bürokratiewahn an seine Grenzen.....man soll die Hoffung nie aufgeben sunglasses
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WinnieE schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij
Irgendwann stösst möglicherweise der Bürokratiewahn an seine Grenzen.....man soll die Hoffung nie aufgeben sunglasses
na ja, lieber Lars, als ich 1971 meine Praxis öffnete, war es wirklich alles viel leichter und unkompliziert ...erst anfang der 80ger Jahre ,als diese studierten Kassenchefs ankamen ...änderte sich das dramatisch...ich kann WinnieE soweit gut verstehen
MfG
JürgenK ;) (inzwischn 80 jahre) grins
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JürgenK schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij
na ja, lieber Lars, als ich 1971 meine Praxis öffnete, war es wirklich alles viel leichter und unkompliziert ...erst anfang der 80ger Jahre ,als diese studierten Kassenchefs ankamen ...änderte sich das dramatisch...ich kann WinnieE soweit gut verstehen
MfG
JürgenK ;) (inzwischn 80 jahre) grins
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@JürgenK WinnieE und ich sind aber doch noch ein Stück jünger. 😂 Du bist nur geringfügig jünger als meine Mutter (Jahrgang 1941). 😜
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Leni C. schrieb:
@JürgenK Das " Drama " fing Anfang der 90er an . Ich habe 1984 eröffnet , es war easy going damals . Nur 2 € umgerechnet an Rezeptgebühren , egal wieviel da drauf stand . Wir konnten selber entscheiden , wie oft in der Woche wir die Patienten einbestellten . D.h. nach OPs konnten oft 2-3 Wochen täglich Behandlungen erfolgen . Fristen gab es nicht . War ein Rezept zu Ende und der Arzt in Urlaub , konnte man weiterbehandeln und dann die Daten mit dem Vermerk " Folgerezept , Arztpraxis war wegen Urlaub geschlossen " einfach drauf schreiben . Heute unvorstellbar . Anfang der 90er fingen die Reformen an . Und mit jeder kam ein Stück mehr Bürokatie dazu . Mittlerweile sind wir im Wahnsinn angekommen .
Hallo Leni,
das mag ja in deinem Bereich so gewesen sein, aber zu der Zeit hatte jedes BL einen eigenen Vertrag und Preislisten ..zum Teil gab es sogar in einezelnen BL 3-6 verschiedene Verträge und Preislisten z.B. NRW..nur VdAK war einheitlich
MfG
JürgenK ;)
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JürgenK schrieb:
@Leni C.
Hallo Leni,
das mag ja in deinem Bereich so gewesen sein, aber zu der Zeit hatte jedes BL einen eigenen Vertrag und Preislisten ..zum Teil gab es sogar in einezelnen BL 3-6 verschiedene Verträge und Preislisten z.B. NRW..nur VdAK war einheitlich
MfG
JürgenK ;)
Wohl wahr .., zig Preislisten . Lästig war die Abrechnerei im Heim mit den HB -Preisen und dem Splitten der Zuzahlung . Aber unserer Kompetenz insgesamt war wesentlich weitreichender als heute .
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Leni C. schrieb:
@JürgenK
Wohl wahr .., zig Preislisten . Lästig war die Abrechnerei im Heim mit den HB -Preisen und dem Splitten der Zuzahlung . Aber unserer Kompetenz insgesamt war wesentlich weitreichender als heute .
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Leni C. Nö, unsere Kompetenz war und ist immer gleich gewesen. Der Rest ist nur der bürokratischen Versuch die vermeintliche Kompetenz der Ärzte zu erhöhen. 🥴😂
wenn sich jetzt noch die Kassen wie die KKH an den BRV halten würde, das wäre schön... smirk
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Secretary schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij
wenn sich jetzt noch die Kassen wie die KKH an den BRV halten würde, das wäre schön... smirk
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Secretary ?
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Eva schrieb:
@JürgenK Alles Gute nachträglich zum 80sten Geburtstag blush clap
Was Du weiter oben geschrieben hast "Fehlen die Kürzel („F“, „K“ und „T“), führt dies innerhalb der Laufzeit der Verordnung gemäß § 7 Absatz 3a nicht zu einer Absetzung oder zu einer Korrekturanforderung!". Leider ist die KKh da ja anderer Meinung, und schickt das zurück.
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Secretary schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij
Was Du weiter oben geschrieben hast "Fehlen die Kürzel („F“, „K“ und „T“), führt dies innerhalb der Laufzeit der Verordnung gemäß § 7 Absatz 3a nicht zu einer Absetzung oder zu einer Korrekturanforderung!". Leider ist die KKh da ja anderer Meinung, und schickt das zurück.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Secretary Dann mit 40,-- Euronen Strafgebühr wieder in Rechnung stellen. Die wollen es ja nicht anders.
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Problem beschreiben
katharina44 schrieb:
Kann ich zwischen 2 Terminen als Unterbrechung den Krankenhausaufenthalt und meinen anschließenden Urlaub angeben?Sind insges.4 Wochen.
Danke für Antworten!
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Problem beschreiben
katharina44 schrieb:
Sorry für die Überschrift, Handy hat gesponnen...
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