In den interdisziplinären
Heilmittelpraxen an den
LVR-Förderschulen übernehmen
LVR-Therapeut*innen die
therapeutische Versorgung der
Schüler*innen, die zum Teil hohe
intensivpädagogische
Unterstützungsbedarfe aufweisen.
Ihre Aufgaben umfassen
insbesondere:
- Physiotherapeutische
Behandlung von zum Teil
schwerstmehrfachbehinderten
Schüler*innen auf Basis
ärztlicher Verordnungen
- Fertigung der erforderlichen
Therapiedokumentation und
Vorbereitung der Abrechnung der
Heilmittelver...
Heilmittelpraxen an den
LVR-Förderschulen übernehmen
LVR-Therapeut*innen die
therapeutische Versorgung der
Schüler*innen, die zum Teil hohe
intensivpädagogische
Unterstützungsbedarfe aufweisen.
Ihre Aufgaben umfassen
insbesondere:
- Physiotherapeutische
Behandlung von zum Teil
schwerstmehrfachbehinderten
Schüler*innen auf Basis
ärztlicher Verordnungen
- Fertigung der erforderlichen
Therapiedokumentation und
Vorbereitung der Abrechnung der
Heilmittelver...
Habt ihr Erfahrung damit oder auch schon mal erlebt?
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Ka-milla schrieb:
Die DAK hat mir gerade einige Rezepte gelürzt da auf der Rückseite vergessen wurde Hausbesuch drauf zu schreiben. Jetzt weigert sich die DAK die Rezepte zum nachträglichen Ergänzen wieder zu mir zurück zu schicken. Ich bin so sauer, jetzt bekomme ich kein Geld für eine Leisteung die ich definitiv erbracht habe. Wortlaut ZVK "tja mal schauen was wir tun können" :scream:
Habt ihr Erfahrung damit oder auch schon mal erlebt?
Die DAK hat dir bestimmt die Rechtsgrundlage für diese Kürzung genannt, oder?
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rudibam schrieb:
Die DAK sagt viel, gibt aber nichts schriftlich, das dürfen die angeblich nicht. Also verläuft bei der DAK alles in einer Grauzone.
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morpheus-06 schrieb:
Du kannst widersprechen und eine Bezahlung verlangen, sonst einfach dagegen klagen.
Die DAK hat dir bestimmt die Rechtsgrundlage für diese Kürzung genannt, oder?
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Wonderwoman schrieb:
ZVK und was erreichen?
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rudibam schrieb:
Das wäre wahrhaftig das erste mal.
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Ka-milla schrieb:
Ja sie meinte Leistungen die nicht vermerkt sind werden auch nicht abgerechnet. Na mal schauen was der ZVK erreicht
Die Patientin hat nachträglich bestätigt, dass wir 45 min behandelt hatten.
Hat die Kasse nicht interessiert.
Jetzt jedoch das Sozialgericht und das Bundesversicherungsamt... :smile:
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Ich habe manchmal den Eindruck dass sich in diesem Bereich die Verbände nicht ganz so ins Zeug legen wie es eigentlich sein sollte. :unamused:
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Freistein schrieb:
Wir haben zwar noch keine Absetzung dieser Art, aber wäre ganz lieb wenn du eine kurze Info schicken könntest wie die Klage für euch ausgegangen ist. Man weiß nie wann man solche Infos brauchen kann.
Ich habe manchmal den Eindruck dass sich in diesem Bereich die Verbände nicht ganz so ins Zeug legen wie es eigentlich sein sollte. :unamused:
Die DAK hat keine Rechtsgrundlage für eine Absetzung - > RV!
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morpheus-06 schrieb:
nur so geht es!
Die DAK hat keine Rechtsgrundlage für eine Absetzung - > RV!
Anders verstehen die das ja nicht mehr...
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Wonderwoman schrieb:
Du glaubst gar nicht, wie schnell ich das veröffentlichen werde.
Anders verstehen die das ja nicht mehr...
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Frank Sommer schrieb:
Sehr gut, die Rechtsabteilung der DAK bekommt im Moment sehr viel Arbeit.
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Wonderwoman schrieb:
Wir klagen gerade vor dem Sozialgericht. Wir hatten hinten statt MLD45 nur MLD geschrieben und eine Kürzung auf MLD30 erfahren.
Die Patientin hat nachträglich bestätigt, dass wir 45 min behandelt hatten.
Hat die Kasse nicht interessiert.
Jetzt jedoch das Sozialgericht und das Bundesversicherungsamt... :smile:
Trotzdem, liebe Kollegen, ich mag jetzt kleinlich erscheinen und es wurde hier auch schon lang und breit diskutiert... Rezept prüfen, prüfen,prüfen UND sauber führen. Das ist wie ein Barscheck...
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aber auch Schecks kann man korrigieren wenn ein Fehler drauf ist :)
... es ist wie wenn die Bank bei einem Fehler dann das Geld bekäme ;)
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redbi schrieb:
Hallo Stefan,
aber auch Schecks kann man korrigieren wenn ein Fehler drauf ist :)
... es ist wie wenn die Bank bei einem Fehler dann das Geld bekäme ;)
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stefan33 schrieb:
Mit dem Anwalt drohen bzw den ein Schreiben aufsetzen lassen. Die Einbehaltung ist nicht rechtens !
Trotzdem, liebe Kollegen, ich mag jetzt kleinlich erscheinen und es wurde hier auch schon lang und breit diskutiert... Rezept prüfen, prüfen,prüfen UND sauber führen. Das ist wie ein Barscheck...
...aber warum bezahlen sie die Behandlungen in der Praxis, da habe ich doch auf der Rückseite "in der Praxis" vergessen...irgend wo ist da ein Widerspruch bei den KK....erst recht bei Logos wo dies nichtmal auf der Rückseite erwähnt ist "auch HB" ...hm :unamused:
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
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vielleicht ist genbau das die nächste Begründung für Absetzungen :confused:
Aber mal ganz ehrlich, der Arzt hat diesen HB verordnet also muß auch eine Indikation dafür vorliegen dass die Pat. nicht in die Praxis kommen kann.
Und dann setzt irgendein Sachbearbeiter solche Leistungen ab ohne med. Hintergründe bzw. ohne den Zustand der Pat. zu kennen. Mit welchem Recht bzw. auf Grund welcher med. Grundlage oder einer Grundlage in den HMR???
Vielleicht sind wir hier in Deutschland bald so weit, dass man sich vor einem Arztbesuch den Segen der KK. abholen muß dass man auch gehen darf.
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Freistein schrieb:
Hallo Jürgen,
vielleicht ist genbau das die nächste Begründung für Absetzungen :confused:
Aber mal ganz ehrlich, der Arzt hat diesen HB verordnet also muß auch eine Indikation dafür vorliegen dass die Pat. nicht in die Praxis kommen kann.
Und dann setzt irgendein Sachbearbeiter solche Leistungen ab ohne med. Hintergründe bzw. ohne den Zustand der Pat. zu kennen. Mit welchem Recht bzw. auf Grund welcher med. Grundlage oder einer Grundlage in den HMR???
Vielleicht sind wir hier in Deutschland bald so weit, dass man sich vor einem Arztbesuch den Segen der KK. abholen muß dass man auch gehen darf.
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JürgenK schrieb:
...>>Ja sie meinte Leistungen die nicht vermerkt sind werden auch nicht abgerechnet.<<
...aber warum bezahlen sie die Behandlungen in der Praxis, da habe ich doch auf der Rückseite "in der Praxis" vergessen...irgend wo ist da ein Widerspruch bei den KK....erst recht bei Logos wo dies nichtmal auf der Rückseite erwähnt ist "auch HB" ...hm :unamused:
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
Die Leistungserbringung ist im Rahmenvertrag geregelt.
VdEK § 15
Vertragsverstöße; Regressverfahren
1. Erfüllt ein Heilmittelerbringer die ihm obliegenden Pflichten nicht vertragsgemäß, so kann ihn der vdek schriftlich verwarnen; der vdek setzt eine angemessene Frist für die Beseitigung des Vertragsverstoßes durch den Heilmittelerbringer fest.
Das würde bedeuten, die DAK kann schriftlich verwarnen und muss das Rezept für die Beseitigung der „Vertragsverstoßes“ zu Korrektur zurück senden.
Alles andere regelt dein Rechtsanwalt, dein Verband soll dich bei der Klage unterstützen.
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morpheus-06 schrieb:
Frank, du triffst es auf den Punkt!
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ergo2004 schrieb:
ja und wie schon gesagt worden ist, der HB ist keine erbrachte Leistung. Dann müßten wir auch KG in der Praxis schreiben.
hatte noch nie eine Absetzung dieser Art, daher mal eine ganz dumme Frage:
Muß die Änderung unbedingt auf dem Orginalrezept erfolgen?? Oder reicht es den Wiederspruch mit einem Ausdruck des eingesacannten Rezeptes (geändert) einzureichen???
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Freistein schrieb:
Hallo morpheus, Hallo Frank,
hatte noch nie eine Absetzung dieser Art, daher mal eine ganz dumme Frage:
Muß die Änderung unbedingt auf dem Orginalrezept erfolgen?? Oder reicht es den Wiederspruch mit einem Ausdruck des eingesacannten Rezeptes (geändert) einzureichen???
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morpheus-06 schrieb:
Ich würde mit einer geänderten Kopie widersprechen, da die DAK die Rezepte nicht rausgibt. Argumentation wie es Frank oben treffend formuliert hat.
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Freistein schrieb:
Danke für die Information :blush:
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Frank Sommer schrieb:
ich rate dir sofort zu klagen, nur so kann der DAK Einhalt geboten werden.
Die Leistungserbringung ist im Rahmenvertrag geregelt.
VdEK § 15
Vertragsverstöße; Regressverfahren
1. Erfüllt ein Heilmittelerbringer die ihm obliegenden Pflichten nicht vertragsgemäß, so kann ihn der vdek schriftlich verwarnen; der vdek setzt eine angemessene Frist für die Beseitigung des Vertragsverstoßes durch den Heilmittelerbringer fest.
Das würde bedeuten, die DAK kann schriftlich verwarnen und muss das Rezept für die Beseitigung der „Vertragsverstoßes“ zu Korrektur zurück senden.
Alles andere regelt dein Rechtsanwalt, dein Verband soll dich bei der Klage unterstützen.
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morpheus-06 schrieb:
kannst du die "vielen Hinweisen zu entsprechenden Paragraphen " hier einstellen oder per PN versenden. Das interessiert mich sehr. Ich glaube kaum das da alles dem RV entspricht und würde eine Klage in Erwägung ziehen.
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Katharina schrieb:
Ich glaube auch nicht, dass das alles den RV entspricht. Es war auch alles sehr allgemein formuliert.Die erste Seite hat sich hauptsächlich damit befasst, dass wir die Verordnungen auf Richtigkeiten prüfen müssen. Die zweite Seite hat dann Bezug auf die Dokumentation der erbrachten Leistung erbracht. Es müsse für den Patienten klar ersichtlich sein, welche Leistung er erhält. Als ob ein HB nicht klar ersichtbar sei.... Wo behandeln wir denn, wenn nicht zu Hause. Ich habe mich heute aber noch nicht tiefergehend mit dem Schrieb beschäftigen können.Ich habe die Unterlagen jetzt nicht zu Hause, werde sie Dir aber morgen oder übermorgen zukommen lassen, bzw hier einstellen.Unser nächster Schritt wäre dann auch eine Klage.
Wo steht das so genau in den RV? Nirgends!
Was der Versicherte für Leistungen erhält hat der Arzt auf der Vo. vermerkt :smile:
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morpheus-06 schrieb:
"Bezug auf die Dokumentation der erbrachten Leistung erbracht. Es müsse für den Patienten klar ersichtlich sein, welche Leistung er erhält."
Wo steht das so genau in den RV? Nirgends!
Was der Versicherte für Leistungen erhält hat der Arzt auf der Vo. vermerkt :smile:
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Wonderwoman schrieb:
Jup... lasst uns diese DAK mit Klagen zuschütten!!! Irgendwo gibt es Grenzen... :point_up:
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Katharina schrieb:
Wir haben das gleiche Problem.DAK hat den Hausbesuch gekürzt.Wir haben Widerspruch eingelegt, der aber auch abgelehnt wurde.Heute kam ein Schreiben über zwei DIN A 4 Seiten mit vielen Hinweisen zu entsprechenden Paragraphen. Wie ist es bei Euch ausgegangen? Hat die DAK noch bezahlt oder das Rezept zur Korrektur zurückgeschickt?
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