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die AOK Rheinland/Hamburg hat lt. eigener Aussage neue interne Prüfvorschriften, wonach jetzt noch mehr "Fehler" zur Ablehnung führen.
Aktuell wurde uns die Rechnung vollständig gekürzt, da außer dem ICD Code und der Diagnose "Gelenkfunktionsstörung, Bewegungsstörungen, Kontrakturen" keine ausfühliche Diagnose auf der Verordnung gestanden hat. Uns lag auf einer vorangegangenen Verordnung bereits vor um welche der beiden Handextremitäten es sich handelt, da an der Hand eine entsprechende OP stattgefunden hat. Mit Verlauf man konnte tatsächlich erkennen welche Hand operiert wurde und behandlungsbedarf hat (haha). Interessant hierbei ist zudem das eine gleichzeitig eingereichte Verordnung ebenfalls "nur" die von der KK bemängelte ausführliche Beschreibung der Leitsymptomatik/Funktionsstörung sowie des Therapieziels aus dem HMK angegeben hatte, diese wiederum aber nicht abgelehnt wurde. Wir werden nun erst einmal wiederspruch einlegen und hier weiter über den Fall berichten. Habt ihr aktuelle ähnliche Erfahrungen mit der AOK Rheinland Hamburg?
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Czybulka schrieb:
Hallo zusammen,
die AOK Rheinland/Hamburg hat lt. eigener Aussage neue interne Prüfvorschriften, wonach jetzt noch mehr "Fehler" zur Ablehnung führen.
Aktuell wurde uns die Rechnung vollständig gekürzt, da außer dem ICD Code und der Diagnose "Gelenkfunktionsstörung, Bewegungsstörungen, Kontrakturen" keine ausfühliche Diagnose auf der Verordnung gestanden hat. Uns lag auf einer vorangegangenen Verordnung bereits vor um welche der beiden Handextremitäten es sich handelt, da an der Hand eine entsprechende OP stattgefunden hat. Mit Verlauf man konnte tatsächlich erkennen welche Hand operiert wurde und behandlungsbedarf hat (haha). Interessant hierbei ist zudem das eine gleichzeitig eingereichte Verordnung ebenfalls "nur" die von der KK bemängelte ausführliche Beschreibung der Leitsymptomatik/Funktionsstörung sowie des Therapieziels aus dem HMK angegeben hatte, diese wiederum aber nicht abgelehnt wurde. Wir werden nun erst einmal wiederspruch einlegen und hier weiter über den Fall berichten. Habt ihr aktuelle ähnliche Erfahrungen mit der AOK Rheinland Hamburg?
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Czybulka schrieb:
Entschuldigung, kein ICD 10 Code - Ich meinte Indikationsschlüssel. Sorry im eifer des Gefechts.
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morpheus-06 schrieb:
Okay, dann war die Vo. nach HMR ungültig und es bestand kein Leistungsanspruch.
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Czybulka schrieb:
Super, danke morpheus für die Rückmeldung!
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morpheus-06 schrieb:
ICD10 Code = Diagnose! Widerspruch , ggf. klagen.
Mit einem ICD10 Code wäre diese gestellt, wenn aus diesem oder dem Text eine Lokalisation hervor ginge. So gesehen, bemängelt die AOK die Verordnung zu recht.
Was m.E. nicht akzeptabel ist, wäre wenn die Kasse die Verordnung einbehält und eine Korrektur nicht ermöglicht. Da ihr aus der vorhergehenden Verordnung über eine entsprechende Diagnose verfügt, muss man das als Flüchtigkeitsfehler der Arztpraxis betrachten, da ihr nicht ohne ärztliche Diagnose therapiert habt. Den Therapeuten darf man hierfür nicht in Regress nehmen! Hier eine Korrektur zu verhindern, halte ich für rechtswidrig und schikanös seitens der AOK. Versuche das mit denen und dieser Argumentation noch einmal zu klären und drohe ggf. damit das anwaltlich
zu regeln wenn die AOK nicht einlenkt. Gruß S.
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Czybulka schrieb:
Wir werden brav schriftlich nachfragen. Ich poste aber auf jedenfall die Reaktion.
bei der AOK Rheinland/Hamburg Stand: 08.08.2013
Diagnose fehlt (Klartext oder ICD-10 Angabe)
Absetzung - Nachtrag nicht zulässig
Bemerkung:
Bei Dauerpatient und VO a. d. R. Nachtrag zulässig;
Ist als Diagnose nur die Funktionseinschränkung
angegeben und entspricht sie einer "Diagnose" nach
der Anlage 2 der Vereinbarung zur
Langfristgenehmigung, dann wird in diesem Fall - bis
zur Klarstellung auf Bundesebene - die
Funktionseinschränkung als Diagnose akzeptiert.
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Armin Thuringer schrieb:
Verfahren nach Einreichen der Rechnung
bei der AOK Rheinland/Hamburg Stand: 08.08.2013
Diagnose fehlt (Klartext oder ICD-10 Angabe)
Absetzung - Nachtrag nicht zulässig
Bemerkung:
Bei Dauerpatient und VO a. d. R. Nachtrag zulässig;
Ist als Diagnose nur die Funktionseinschränkung
angegeben und entspricht sie einer "Diagnose" nach
der Anlage 2 der Vereinbarung zur
Langfristgenehmigung, dann wird in diesem Fall - bis
zur Klarstellung auf Bundesebene - die
Funktionseinschränkung als Diagnose akzeptiert.
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Shakespeare schrieb:
Eine spezifische Diagnose soll gem. HMK auf der HMV vermerkt sein.
Mit einem ICD10 Code wäre diese gestellt, wenn aus diesem oder dem Text eine Lokalisation hervor ginge. So gesehen, bemängelt die AOK die Verordnung zu recht.
Was m.E. nicht akzeptabel ist, wäre wenn die Kasse die Verordnung einbehält und eine Korrektur nicht ermöglicht. Da ihr aus der vorhergehenden Verordnung über eine entsprechende Diagnose verfügt, muss man das als Flüchtigkeitsfehler der Arztpraxis betrachten, da ihr nicht ohne ärztliche Diagnose therapiert habt. Den Therapeuten darf man hierfür nicht in Regress nehmen! Hier eine Korrektur zu verhindern, halte ich für rechtswidrig und schikanös seitens der AOK. Versuche das mit denen und dieser Argumentation noch einmal zu klären und drohe ggf. damit das anwaltlich
zu regeln wenn die AOK nicht einlenkt. Gruß S.
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