Die Bedürfnisse und individuelle
Behandlung unserer Patienten liegen
uns am Herz!
Nach dieser Einstellung haben wir
in über 80 Jahren
Praxiserfahrungen und
regelmäßigen Fortbildungen eine
Behandlungsbasis gefunden, die es
uns in unserem Team ermöglichen,
individuelle Therapielösungen aus
allen Fachbereichen, wie auch
Behandlungsmöglichkeiten in
unserem Bewegungsbad, anzuwenden.
Sie haben in unserem jungen Team
die Möglichkeit, selbständig und
eigenverantwortlich Ihr
Behandlungskonzept...
Behandlung unserer Patienten liegen
uns am Herz!
Nach dieser Einstellung haben wir
in über 80 Jahren
Praxiserfahrungen und
regelmäßigen Fortbildungen eine
Behandlungsbasis gefunden, die es
uns in unserem Team ermöglichen,
individuelle Therapielösungen aus
allen Fachbereichen, wie auch
Behandlungsmöglichkeiten in
unserem Bewegungsbad, anzuwenden.
Sie haben in unserem jungen Team
die Möglichkeit, selbständig und
eigenverantwortlich Ihr
Behandlungskonzept...
die DAK hat uns eine MLD-45-VO auf MLD-30 gekürzt.
Grund war, dass die wir auf der Rückseite nur MLD haben quittieren lassen.
Wir haben vom Patienten nachträglich eine Bestätigung erhalten, dass immer 45 min. behandelt wurden.
Trotzdem will die DAK dies nicht anerkennen.
Hat diese schon mal jemand erlebt? Wir werden nun gegen die DAK klagen, da ja nachträglich bestätigt wurde, dass MLD-45 abgegeben wurden.
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Wonderwoman schrieb:
Hallo,
die DAK hat uns eine MLD-45-VO auf MLD-30 gekürzt.
Grund war, dass die wir auf der Rückseite nur MLD haben quittieren lassen.
Wir haben vom Patienten nachträglich eine Bestätigung erhalten, dass immer 45 min. behandelt wurden.
Trotzdem will die DAK dies nicht anerkennen.
Hat diese schon mal jemand erlebt? Wir werden nun gegen die DAK klagen, da ja nachträglich bestätigt wurde, dass MLD-45 abgegeben wurden.
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Was ist also die Rechtsgrundlage, dass ich somit diesen Fehler nicht heilen kann?
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Wonderwoman schrieb:
Ich bin da weiterhin anderer Meinung, da der Patient im nachhinein schriftlich erklärt hat, dass die Behandlung VO-konform abgelaufen ist.
Was ist also die Rechtsgrundlage, dass ich somit diesen Fehler nicht heilen kann?
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Thomas schrieb:
Leider dürfen sie das. :rage:
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therapeutin schrieb:
ich schreibe immer die Positionsnummer auf... :kissing_closed_eyes: dann hast du nie solche Probleme
nur bei Ly1 kann auf MLD30 gekürzt werden, bei LY2/3 auf MLD45 und auch das nur wenn der Doc keine Zeit angegeben hat.
Widersprechen und ggf. auf Zahlung klagen. Die DAK dreht im Moment wieder völlig durch und kürzt wo es geht :angry:
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Holger Stoffel schrieb:
Bei mir wurde von der DAk auch gekürzt Von 60 auf 45. Min
Der Patient hat dies schriftlich bestätigt und zusätzlich ist es ein Dauerpatient, der immer MLD-45 bekommt.
Ich denke, ich werde zusätzlich das Bundesversicherungsamt mal einschalten.
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Wonderwoman schrieb:
Ich finde es nur frech, dass ein solches Versehen nicht nachträglich korrigiert werden können soll.
Der Patient hat dies schriftlich bestätigt und zusätzlich ist es ein Dauerpatient, der immer MLD-45 bekommt.
Ich denke, ich werde zusätzlich das Bundesversicherungsamt mal einschalten.
> Bei mir wurde von der DAk auch gekürzt Von 60 auf 45. Min
Grund?
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morpheus-06 schrieb:
Holger Stoffel schrieb:
> Bei mir wurde von der DAk auch gekürzt Von 60 auf 45. Min
Grund?
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Holger Stoffel schrieb:
Weil ich auf der Rückseite nicht 60 Min geschrieben habe
http://www.physio.de/forum/abrechnung/kuerzung-mld-45-auf-mld-30/8/155936/155959
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morpheus-06 schrieb:
OK, dann widersprechen ggf. klagen
http://www.physio.de/forum/abrechnung/kuerzung-mld-45-auf-mld-30/8/155936/155959
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SGBV schrieb:
Aber mit dem Widerspruch den Fehler heilen durch Einreichen des Nachtrages 60 Min, am besten vom Patienten bestätigt.
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Wonderwoman schrieb:
Haben wir gemacht. Die DAK will trotzdem kürzen...
Antwort der DAK?
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morpheus-06 schrieb:
hab ihr mit den Regelungen des RV argumentiert, wie SGB V ihn zitiert hat?
Antwort der DAK?
Es ist mir also ein Vergnügen etwas auf mein Geld zu warten und die DAK mit dem Klagehammer zu treffen.
Anders lernen die es nicht!!!! :angry:
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Wonderwoman schrieb:
Nein haben wir nicht. Ich erwarte das eine Kasse sowas weiß wenn sie kürzt.
Es ist mir also ein Vergnügen etwas auf mein Geld zu warten und die DAK mit dem Klagehammer zu treffen.
Anders lernen die es nicht!!!! :angry:
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morpheus-06 schrieb:
IKS?
nur bei Ly1 kann auf MLD30 gekürzt werden, bei LY2/3 auf MLD45 und auch das nur wenn der Doc keine Zeit angegeben hat.
Widersprechen und ggf. auf Zahlung klagen. Die DAK dreht im Moment wieder völlig durch und kürzt wo es geht :angry:
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MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
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JürgenK schrieb:
...z.B. RV Anlage 5....ob da was über MLD steht weiß ich jetzt nicht...eben mal nachlesen
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
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Göthner schrieb:
Es darf nicht gekürzt werden!! Unter ehrbaren Kaufleuten ist lt. BGB immer eine Korrektur der Rechnung, bzw. eine Korrektur von Fehlern in der Abrechnung möglich!!!! Das Kassen für sich das Recht ableiten für unverschämte Kürzungspraktiken, liegt nur an Ihrer, wie sie glauben marktbeherrschenden Stellunggegenüber der Leistungserbringer.
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Andreas216 schrieb:
Willkommen in der realen Physio - Welt!
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morpheus-06 schrieb:
nur ist das BGB nicht die Grundlage, sondern das SGB V.
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Andreas216 schrieb:
Leider...damit kann man sich eben ganz legal über geltendes Recht hinweg setzen....
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Wonderwoman schrieb:
Aber wo steht da, dass ich einen Fehler nicht heilen kann?
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Andreas216 schrieb:
In den HMR, welche ausgehandelt wurden zwischen unseren Mega coolen Verbänden und den Kassen!
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morpheus-06 schrieb:
falsch, die HMR werden nicht von den Verbänden ausgehandelt, sondern vom G-BA (Ärzte u. Krankenkassen). Grundlage das SGB V, auch geltendes Recht. Die Verbände haben nur ein wertloses Anhörungsrecht. Im Fall von Wonderwoman liegt auch keine ungültige Vo. vor. Lediglich die abgegebene Therapiezeit wurde nicht angegeben das begründet keine Absetzung.
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Andreas216 schrieb:
Das sehe ich etwas anders...es ist doch vorgeschrieben, bei Lymphen die Zeit anzugeben...auch ob Teil, Ganz und Großbeh......Ich weiß nicht, ob die Kasse da nicht doch absetzen kann..... :unamused: Abgesehen davon finde ich die Absetzungspraxis im allgemeinen eine Sauerei! Ohne frage!
Wo steht das dies nicht heilbar ist?
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morpheus-06 schrieb:
wo ist es vorgeschrieben, wie es auf der Rückseite lauten muss?
Wo steht das dies nicht heilbar ist?
X0205 Manuelle Lymphdrainage (MLD) - Teilbehandlung (30 Min.)
X0201 Manuelle Lymphdrainage (MLD) - Großbehandlung (45 Min.)
X0202 Manuelle Lymphdrainage (MLD) - Ganzbehandlung (60 Min.)
Erfolgt diese Angabe nicht, liegt ein Verstoß gegen den RV vor.
§ 15 RV regelt Vertragsverstöße.
§ 15 Vertragsverstöße; Regressverfahren
Erfüllt ein Heilmittelerbringer die ihm obliegenden Pflichten nicht vertragsgemäß, so kann ihn der vdek schriftlich verwarnen; der vdek setzt eine angemessene Frist für die Beseitigung des Vertragsverstoßes durch den Heilmittelerbringer fest.
§ 12 Abs. 9 RV:
Bei Differenzen bzw. begründeten Beanstandungen der Abrechnung kann die Ersatzkasse dem Zugelassenen die eingereichten Unterlagen oder die Datensätze unbezahlt zur Prüfung bzw. Korrektur zurückgeben.
Damit ist doch alles geregelt. Der Vertragsverstoß hätte zu einer schriftl. Verwarnung führen dürfen. Von endgültiger Leistungskürzung oder Absetzung ist da keine Rede. Keine rechtl. Grundlage -> Absetzung rechtswidrig. Heilung von Fehlern ist im RV sogar in § 12 ausdrücklich vorgesehen.
-> Beschwerde bei Aufsichtsbehörde und/oder Klage
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SGBV schrieb:
Diese Vorgabe der HeilM-RL gilt für den Arzt! Dass auf der Rückseite die genaue Zeit anzugeben ist, steht im RV (VdeK § 6 Nr. 6: Die durchgeführten Leistungen gemäß Anlage 1 sind am Tage der Leistungsabgabe vom Patienten oder in begründeten Ausnahmefällen von dessen Vertreter oder Betreuungsperson durch Unterschriftsleistung auf dem Verordnungsblatt zu bestätigen.) In Anlage 1 steht:
X0205 Manuelle Lymphdrainage (MLD) - Teilbehandlung (30 Min.)
X0201 Manuelle Lymphdrainage (MLD) - Großbehandlung (45 Min.)
X0202 Manuelle Lymphdrainage (MLD) - Ganzbehandlung (60 Min.)
Erfolgt diese Angabe nicht, liegt ein Verstoß gegen den RV vor.
§ 15 RV regelt Vertragsverstöße.
§ 15 Vertragsverstöße; Regressverfahren
Erfüllt ein Heilmittelerbringer die ihm obliegenden Pflichten nicht vertragsgemäß, so kann ihn der vdek schriftlich verwarnen; der vdek setzt eine angemessene Frist für die Beseitigung des Vertragsverstoßes durch den Heilmittelerbringer fest.
§ 12 Abs. 9 RV:
Bei Differenzen bzw. begründeten Beanstandungen der Abrechnung kann die Ersatzkasse dem Zugelassenen die eingereichten Unterlagen oder die Datensätze unbezahlt zur Prüfung bzw. Korrektur zurückgeben.
Damit ist doch alles geregelt. Der Vertragsverstoß hätte zu einer schriftl. Verwarnung führen dürfen. Von endgültiger Leistungskürzung oder Absetzung ist da keine Rede. Keine rechtl. Grundlage -> Absetzung rechtswidrig. Heilung von Fehlern ist im RV sogar in § 12 ausdrücklich vorgesehen.
-> Beschwerde bei Aufsichtsbehörde und/oder Klage
Mit deiner Steilvorlage dürfte es kein Problem sein :)
Ist aber schon auffällig, dass die DAK im Moment wieder stark am Rad dreht und zum größten Teil unberechtigt absetzt.
[bearbeitet am 03.09.13 11:34]
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morpheus-06 schrieb:
deshalb mein Rat: Widersprechen und ggf. auf Zahlung klagen.
Mit deiner Steilvorlage dürfte es kein Problem sein :)
Ist aber schon auffällig, dass die DAK im Moment wieder stark am Rad dreht und zum größten Teil unberechtigt absetzt.
[bearbeitet am 03.09.13 11:34]
jenseits von SGBV und morpheus-06 gibt es nichts mehr zu sagen, außer:
"Krankenkassen kennen entweder gar keinen Wettbewerb oder den nach Wildwest-Manier. Von Wettbewerbs- und Ordnungspolitik - und damit von Fairness und Ausgewogenheit - haben sie so viel Ahnung wie die Kuh vom Sonntag."
Zitat: Chefredakteur Ärzte-Zeitung, 15. März 2001(!!!)
Mit kollegialen Grüßen
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Udo Eickenberg schrieb:
Hi,
jenseits von SGBV und morpheus-06 gibt es nichts mehr zu sagen, außer:
"Krankenkassen kennen entweder gar keinen Wettbewerb oder den nach Wildwest-Manier. Von Wettbewerbs- und Ordnungspolitik - und damit von Fairness und Ausgewogenheit - haben sie so viel Ahnung wie die Kuh vom Sonntag."
Zitat: Chefredakteur Ärzte-Zeitung, 15. März 2001(!!!)
Mit kollegialen Grüßen
Und damit werden die sich rausärscheln! Andererseits...wenn auf der verordnung vorn die Dauer der behandlung / Lymphe nicht eingetragen ist....dann kürzt die Kasse eben aufs Minimum.....wahrscheinlich ähnlich wie bei den Wärmeanwendungen.....Deshalb weisen die Dozenten bei Ihren Lymphfobis und Refreshern immer wieder darauf hin, dass die zeit eingetragen werden soll....
Aber wie auch immer....RICHTIG wäre ein haftungsauschluß für uns..und NUR das wäre fair!
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Andreas216 schrieb:
"schön" ist aber die formulierung:".....bei begründeten Beanstandungen KANN die Ersatzkasse dem Zugelassenen die eingereichten Unterlagen.....
Und damit werden die sich rausärscheln! Andererseits...wenn auf der verordnung vorn die Dauer der behandlung / Lymphe nicht eingetragen ist....dann kürzt die Kasse eben aufs Minimum.....wahrscheinlich ähnlich wie bei den Wärmeanwendungen.....Deshalb weisen die Dozenten bei Ihren Lymphfobis und Refreshern immer wieder darauf hin, dass die zeit eingetragen werden soll....
Aber wie auch immer....RICHTIG wäre ein haftungsauschluß für uns..und NUR das wäre fair!
Nur hinten wurde nur MLD quittiert.
Bundesversicherungsamt ist angemailt. Wir sind auch zur Klage entschlossen. Mit sowas hatten wir ja noch nie ein Problem. :wink:
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Wonderwoman schrieb:
Das Rezept ist korrekt ausgestellt (also vorne steht die Zeit).
Nur hinten wurde nur MLD quittiert.
Bundesversicherungsamt ist angemailt. Wir sind auch zur Klage entschlossen. Mit sowas hatten wir ja noch nie ein Problem. :wink:
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Andreas216 schrieb:
Ich wünsche Euch viel Erfolg!
Anscheinend will die DAK jetzt in die Fussstapfen der AOK steigen!
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silvia43 schrieb:
Ich wünsch Dir auch viel Erfolg!Habe die Klage gegen die AOK Bayern auch geführt und habe nach ca. 5 Monaten von der Kasse ein ok bekommen, dass ich mein Geld für meine Arbeit erhalte. Grund der Klage: Absetzung wegen nicht erfolgtem Wechsel von EX2a auf EX3a , Rezept war korrekt ausgestellt. Jetzt wollen sie aber dann die Kosten auf mich abwälzen!!!! Lass ich mir aber nicht gefallen!
Anscheinend will die DAK jetzt in die Fussstapfen der AOK steigen!
Walli :hushed:
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W. Stangner schrieb:
Bundesversicherungsamt kannst Du vergessen.
Walli :hushed:
> Bundesversicherungsamt kannst Du vergessen.
>
> Walli :hushed:
hat aber bisher bei jeder unserer Anfragen reagiert.
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morpheus-06 schrieb:
W. Stangner schrieb:
> Bundesversicherungsamt kannst Du vergessen.
>
> Walli :hushed:
hat aber bisher bei jeder unserer Anfragen reagiert.
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Wonderwoman schrieb:
Haben schon geantwortet... mal sehen, wie es da nun weitergeht.
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Wisser schrieb:
Heißt das, das Physios außerhalb des Rechts stehen.? Das BGB gilt doch sonst auch für alle Bürger?
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morpheus-06 schrieb:
nein, aber alles was uns betrifft ist im SGB geregelt und lässt auch Abweichungen zum BGB zu.
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SGBV schrieb:
BGB ist Privatrecht. Heilmittel werden auf Grundlage des SGB I erbracht. Als Leistungserbringer bewegen wir uns im Sozialrecht, wobei das Sozialrecht immer mal auf das BGB verweist (z.B. Fristberechnung nach SGB X verweist auf BGB). Im privaten Geschäftsverkehr (z.B. als Mieter oder Käufer) sind wir Bürger und es gilt BGB.
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Wisser schrieb:
Also kollektive Entrechtung auf gesetzlicher Grundlage???? :scream:
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Andreas216 schrieb:
Auch schon gemerkt? bekommt natürlich noch einen bitteren beigeschmach durch die neuesten betrugsvorwürfe der Kassen!!!!!!!!!!
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Holger Stoffel schrieb:
Wo kann ich das Nachlesen das gekürzt werden darf.
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