eine Frage zur Parallelbehandlung. Wir haben eine Kreuzbandriss-Patientin mit 3 gleichzeitig ausgestellten Rezepten:
6x KG; ICD-10 S83.50
6x MT; ICD-10 S83.50 & Z98.8
6x KGG; ICD-10 S83.50 & Z98.8
Kann man hier die KG und KGG miteinander kombinieren durch den zusätzlichen ICD-10 Code bei der KGG?
MT + KGG ist ja offensichtlich nicht möglich bei komplett identischen Codes.
Danke für eure Hilfe!
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Liebe Kolleg*innen,
eine Frage zur Parallelbehandlung. Wir haben eine Kreuzbandriss-Patientin mit 3 gleichzeitig ausgestellten Rezepten:
6x KG; ICD-10 S83.50
6x MT; ICD-10 S83.50 & Z98.8
6x KGG; ICD-10 S83.50 & Z98.8
Kann man hier die KG und KGG miteinander kombinieren durch den zusätzlichen ICD-10 Code bei der KGG?
MT + KGG ist ja offensichtlich nicht möglich bei komplett identischen Codes.
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mfgg schrieb:
Liebe Kolleg*innen,
eine Frage zur Parallelbehandlung. Wir haben eine Kreuzbandriss-Patientin mit 3 gleichzeitig ausgestellten Rezepten:
6x KG; ICD-10 S83.50
6x MT; ICD-10 S83.50 & Z98.8
6x KGG; ICD-10 S83.50 & Z98.8
Kann man hier die KG und KGG miteinander kombinieren durch den zusätzlichen ICD-10 Code bei der KGG?
MT + KGG ist ja offensichtlich nicht möglich bei komplett identischen Codes.
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@mfgg Da alle 3 Rezepte den gleichen ICD10 enthalten (S83.50) kann nur auf einem (!) von den 3 Rezepte behandelt werden. Wenn es mit den Fristen klappt, kann höchstens noch ein Zweites danach abgearbeitet werden.
Es würde hier mehr Sinn machen eine VO mit Standardisierten Heilmittelkombination ausstellen zu lassen.
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[mention]mfgg[/mention] Da alle 3 Rezepte den gleichen ICD10 enthalten (S83.50) kann nur auf einem (!) von den 3 Rezepte behandelt werden. Wenn es mit den Fristen klappt, kann höchstens noch ein Zweites danach abgearbeitet werden.
Es würde hier mehr Sinn machen eine VO mit Standardisierten Heilmittelkombination ausstellen zu lassen.
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@Schippi Mittlerweile ist das glaube ich nicht mehr so. Solange bei einer standardisierten Heilmittelkombination vom Arzt in den Heilmitteln spezifiziert wurde, welche Behandlungen durchgeführt werden sollen, und du hast DIESE Zulassungen, darfst du auch D1 Verordnungen annehmen und abrechnen. Es darf dann halt nicht nur D1 draufstehen sondern die Heilmittel, die durchgeführt werden sollen, bspw. MT,KG,FA
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[mention]Schippi[/mention] Mittlerweile ist das glaube ich nicht mehr so. Solange bei einer standardisierten Heilmittelkombination vom Arzt in den Heilmitteln spezifiziert wurde, welche Behandlungen durchgeführt werden sollen, und du hast DIESE Zulassungen, darfst du auch D1 Verordnungen annehmen und abrechnen. Es darf dann halt nicht nur D1 draufstehen sondern die Heilmittel, die durchgeführt werden sollen, bspw. MT,KG,FA
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franziska2414 schrieb:
@Schippi Mittlerweile ist das glaube ich nicht mehr so. Solange bei einer standardisierten Heilmittelkombination vom Arzt in den Heilmitteln spezifiziert wurde, welche Behandlungen durchgeführt werden sollen, und du hast DIESE Zulassungen, darfst du auch D1 Verordnungen annehmen und abrechnen. Es darf dann halt nicht nur D1 draufstehen sondern die Heilmittel, die durchgeführt werden sollen, bspw. MT,KG,FA
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@franziska2414 Nein, da vertust du dich. Es verhält sich genau umgekehrt. Früher war das bei Spezifizierung möglich, heutzutage muss man alle obligatorischen Maßnahmen abgeben können. Siehe hierzu die aktuelle Leistungsbeschreibung
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[mention]franziska2414[/mention] Nein, da vertust du dich. Es verhält sich genau umgekehrt. Früher war das bei Spezifizierung möglich, heutzutage muss man alle obligatorischen Maßnahmen abgeben können. Siehe hierzu die aktuelle Leistungsbeschreibung
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@franziska2414 Nein, da vertust du dich. Es verhält sich genau umgekehrt. Früher war das bei Spezifizierung möglich, heutzutage muss man alle obligatorischen Maßnahmen abgeben können. Siehe hierzu die aktuelle Leistungsbeschreibung
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@mfgg Da alle 3 Rezepte den gleichen ICD10 enthalten (S83.50) kann nur auf einem (!) von den 3 Rezepte behandelt werden. Wenn es mit den Fristen klappt, kann höchstens noch ein Zweites danach abgearbeitet werden.
Es würde hier mehr Sinn machen eine VO mit Standardisierten Heilmittelkombination ausstellen zu lassen.
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6x KGG; ICD-10 S83.50 & Z98.8
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mfgg schrieb:
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Schippi schrieb:
👍Aber dann muss sie doch alle Zulassungen haben ,auch die nicht aufgeführt wurden !Und das könnte ein Problem werden,oder???
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Schippi Nun ja, zwischen den Zeilen lese ich nicht, dass die Voraussetzungen nicht vorliegen.
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Schippi schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij 👍👍
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franziska2414 schrieb:
@Schippi Mittlerweile ist das glaube ich nicht mehr so. Solange bei einer standardisierten Heilmittelkombination vom Arzt in den Heilmitteln spezifiziert wurde, welche Behandlungen durchgeführt werden sollen, und du hast DIESE Zulassungen, darfst du auch D1 Verordnungen annehmen und abrechnen. Es darf dann halt nicht nur D1 draufstehen sondern die Heilmittel, die durchgeführt werden sollen, bspw. MT,KG,FA
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@franziska2414 Nein, da vertust du dich. Es verhält sich genau umgekehrt. Früher war das bei Spezifizierung möglich, heutzutage muss man alle obligatorischen Maßnahmen abgeben können. Siehe hierzu die aktuelle Leistungsbeschreibung
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@mfgg Da alle 3 Rezepte den gleichen ICD10 enthalten (S83.50) kann nur auf einem (!) von den 3 Rezepte behandelt werden. Wenn es mit den Fristen klappt, kann höchstens noch ein Zweites danach abgearbeitet werden.
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