Ab Januar (oder auch etwas später)
suchen wir eine/n
Physiotherapeutin/en (m/w/d) für
unser Zentrum.
In unserer Heilmittelambulanz
(Praxis) bahandeln Sie Patienten
insbesondere mit orthopädischen
Beschwerden. - Sie können die
Behandlungszeit ganz Ihren
Patienten widmen, denn
Terminvereinbarungen, Telefonate
und Themen rund um die Rezepte
nehmen Ihnen unsere
Mitarbeiterinnen von der Rezeption
ab.
Bei Interesse gibt es auch die
Möglichkeit ein oder zwei Tage in
einer nah gelegnen Insti...
suchen wir eine/n
Physiotherapeutin/en (m/w/d) für
unser Zentrum.
In unserer Heilmittelambulanz
(Praxis) bahandeln Sie Patienten
insbesondere mit orthopädischen
Beschwerden. - Sie können die
Behandlungszeit ganz Ihren
Patienten widmen, denn
Terminvereinbarungen, Telefonate
und Themen rund um die Rezepte
nehmen Ihnen unsere
Mitarbeiterinnen von der Rezeption
ab.
Bei Interesse gibt es auch die
Möglichkeit ein oder zwei Tage in
einer nah gelegnen Insti...
habe ein Rezept vom Zahnarzt, wo kein Kreuz bei gebührenfrei/-pflichtig gemacht wurde. Darf ich das selber nachtragen. Ist das Rezept dadurch ungültig? Ist die AOK Sachsen.
Dann hab ich noch eins von der Feuerwhr Sachsen. Hier wurde mir gesagt, dass dies nach VdeK-Sätzen abgerechnet und die patienten frei sind. Das Kreuz ist aber bei pflichtig. Kann ich hier ändern?
Danke.
Nadine
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nadine591 schrieb:
Hallo liebe Kollegen,
habe ein Rezept vom Zahnarzt, wo kein Kreuz bei gebührenfrei/-pflichtig gemacht wurde. Darf ich das selber nachtragen. Ist das Rezept dadurch ungültig? Ist die AOK Sachsen.
Dann hab ich noch eins von der Feuerwhr Sachsen. Hier wurde mir gesagt, dass dies nach VdeK-Sätzen abgerechnet und die patienten frei sind. Das Kreuz ist aber bei pflichtig. Kann ich hier ändern?
Danke.
Nadine
Wir lassen uns die Befreiungen vorlegen, wenn normalerweise Zuzahlung geleistet werden muss.
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Wonderwoman schrieb:
Auf unseren Rezepten sind diese Kreuze gar nicht mehr drauf. Richtet sich sowieso nur nach Kasse und ob der Patient befreit ist.
Wir lassen uns die Befreiungen vorlegen, wenn normalerweise Zuzahlung geleistet werden muss.
> Hallo liebe Kollegen,
> habe ein Rezept vom Zahnarzt, wo kein Kreuz bei
> gebührenfrei/-pflichtig gemacht wurde. Darf ich das selber
> nachtragen. Ist das Rezept dadurch ungültig? Ist die AOK
> Sachsen.
....................
warum willst Du ein Kreuz nachtragen? Entweder die Patientin muß zuzahlen, dann ziehst Du die Zuzahlung ein, oder sie ist befreit, dann würde ich mir eine Kopie des Befreiungsausweises machen, aus die Maus.
.............
> Dann hab ich noch eins von der Feuerwhr Sachsen. Hier wurde mir
> gesagt, dass dies nach VdeK-Sätzen abgerechnet und die
> patienten frei sind. Das Kreuz ist aber bei pflichtig. Kann ich
> hier ändern?
> Danke.
> Nadine
........... dazu kann ich Dir nichts sagen, bin in NRW
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die neue schrieb:
nadine591 schrieb:
> Hallo liebe Kollegen,
> habe ein Rezept vom Zahnarzt, wo kein Kreuz bei
> gebührenfrei/-pflichtig gemacht wurde. Darf ich das selber
> nachtragen. Ist das Rezept dadurch ungültig? Ist die AOK
> Sachsen.
....................
warum willst Du ein Kreuz nachtragen? Entweder die Patientin muß zuzahlen, dann ziehst Du die Zuzahlung ein, oder sie ist befreit, dann würde ich mir eine Kopie des Befreiungsausweises machen, aus die Maus.
.............
> Dann hab ich noch eins von der Feuerwhr Sachsen. Hier wurde mir
> gesagt, dass dies nach VdeK-Sätzen abgerechnet und die
> patienten frei sind. Das Kreuz ist aber bei pflichtig. Kann ich
> hier ändern?
> Danke.
> Nadine
........... dazu kann ich Dir nichts sagen, bin in NRW
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Wofür willst Du auf der VO rum malen??
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die neue schrieb:
siehe Wonderwoman oder mein Beitrag: Du brauchst auch gar kein Kreuz nachtragen oder ändern! Wenn nicht befreit, Zuzahlung einziehen, wenn befreit, keine Zuzahlung einziehen und sicherheitshalber Kopie des Befreiungsausweises.
Wofür willst Du auf der VO rum malen??
1) Die Behandlung kann nur durchgeführt werden, wenn auf dem Verordnungsvordruck die in § 13 Abs. 2 erforderlichen Angaben enthalten sind.
und dort steht https://www.physio.de/zulassung/HMR-1-2.htm nichts von Zuzahlungsbefreiung.
Also so machen wie von den Vorrednern schon beschrieben.
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SGBV schrieb:
Heilmittel-Richtlinie: § 16 Durchführung der Heilmittelbehandlung
1) Die Behandlung kann nur durchgeführt werden, wenn auf dem Verordnungsvordruck die in § 13 Abs. 2 erforderlichen Angaben enthalten sind.
und dort steht https://www.physio.de/zulassung/HMR-1-2.htm nichts von Zuzahlungsbefreiung.
Also so machen wie von den Vorrednern schon beschrieben.
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nadine591 schrieb:
Hab gestern mir AOK telefoniert und die sagten, ich darf nicht mal das Kreuz nachtragen oder abändern. Und ohne wär das Rezept ungültig. Nicht zu fassen.......
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