Schwerpunktmäßig orthopädisch /
neurologisch orientierte , moderne
Praxis in Meckesheim mit sehr guter
Verkehrsanbindung sucht
Physiotherapeut (m/w/d) zur
Festanstellung in Vollzeit,
Teilzeit oder freier Mitarbeit.
Auch ein Einstieg im Rahmen einer
Partnerschaft, im Hinblick auf eine
eventuelle Praxisübernahme, wäre
denkbar.
Work-Life-Balance wird gerne
unterstützt.
Genug Zeit für die Patienten, gute
Bezahlung, genügend Urlaubstage,
individuell geregelte
Arbeitszeiten, Fortbildung...
neurologisch orientierte , moderne
Praxis in Meckesheim mit sehr guter
Verkehrsanbindung sucht
Physiotherapeut (m/w/d) zur
Festanstellung in Vollzeit,
Teilzeit oder freier Mitarbeit.
Auch ein Einstieg im Rahmen einer
Partnerschaft, im Hinblick auf eine
eventuelle Praxisübernahme, wäre
denkbar.
Work-Life-Balance wird gerne
unterstützt.
Genug Zeit für die Patienten, gute
Bezahlung, genügend Urlaubstage,
individuell geregelte
Arbeitszeiten, Fortbildung...
habe ein Rezept vom Zahnarzt, wo kein Kreuz bei gebührenfrei/-pflichtig gemacht wurde. Darf ich das selber nachtragen. Ist das Rezept dadurch ungültig? Ist die AOK Sachsen.
Dann hab ich noch eins von der Feuerwhr Sachsen. Hier wurde mir gesagt, dass dies nach VdeK-Sätzen abgerechnet und die patienten frei sind. Das Kreuz ist aber bei pflichtig. Kann ich hier ändern?
Danke.
Nadine
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
nadine591 schrieb:
Hallo liebe Kollegen,
habe ein Rezept vom Zahnarzt, wo kein Kreuz bei gebührenfrei/-pflichtig gemacht wurde. Darf ich das selber nachtragen. Ist das Rezept dadurch ungültig? Ist die AOK Sachsen.
Dann hab ich noch eins von der Feuerwhr Sachsen. Hier wurde mir gesagt, dass dies nach VdeK-Sätzen abgerechnet und die patienten frei sind. Das Kreuz ist aber bei pflichtig. Kann ich hier ändern?
Danke.
Nadine
Wir lassen uns die Befreiungen vorlegen, wenn normalerweise Zuzahlung geleistet werden muss.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Wonderwoman schrieb:
Auf unseren Rezepten sind diese Kreuze gar nicht mehr drauf. Richtet sich sowieso nur nach Kasse und ob der Patient befreit ist.
Wir lassen uns die Befreiungen vorlegen, wenn normalerweise Zuzahlung geleistet werden muss.
> Hallo liebe Kollegen,
> habe ein Rezept vom Zahnarzt, wo kein Kreuz bei
> gebührenfrei/-pflichtig gemacht wurde. Darf ich das selber
> nachtragen. Ist das Rezept dadurch ungültig? Ist die AOK
> Sachsen.
....................
warum willst Du ein Kreuz nachtragen? Entweder die Patientin muß zuzahlen, dann ziehst Du die Zuzahlung ein, oder sie ist befreit, dann würde ich mir eine Kopie des Befreiungsausweises machen, aus die Maus.
.............
> Dann hab ich noch eins von der Feuerwhr Sachsen. Hier wurde mir
> gesagt, dass dies nach VdeK-Sätzen abgerechnet und die
> patienten frei sind. Das Kreuz ist aber bei pflichtig. Kann ich
> hier ändern?
> Danke.
> Nadine
........... dazu kann ich Dir nichts sagen, bin in NRW
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
die neue schrieb:
nadine591 schrieb:
> Hallo liebe Kollegen,
> habe ein Rezept vom Zahnarzt, wo kein Kreuz bei
> gebührenfrei/-pflichtig gemacht wurde. Darf ich das selber
> nachtragen. Ist das Rezept dadurch ungültig? Ist die AOK
> Sachsen.
....................
warum willst Du ein Kreuz nachtragen? Entweder die Patientin muß zuzahlen, dann ziehst Du die Zuzahlung ein, oder sie ist befreit, dann würde ich mir eine Kopie des Befreiungsausweises machen, aus die Maus.
.............
> Dann hab ich noch eins von der Feuerwhr Sachsen. Hier wurde mir
> gesagt, dass dies nach VdeK-Sätzen abgerechnet und die
> patienten frei sind. Das Kreuz ist aber bei pflichtig. Kann ich
> hier ändern?
> Danke.
> Nadine
........... dazu kann ich Dir nichts sagen, bin in NRW
Gefällt mir
Wofür willst Du auf der VO rum malen??
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
die neue schrieb:
siehe Wonderwoman oder mein Beitrag: Du brauchst auch gar kein Kreuz nachtragen oder ändern! Wenn nicht befreit, Zuzahlung einziehen, wenn befreit, keine Zuzahlung einziehen und sicherheitshalber Kopie des Befreiungsausweises.
Wofür willst Du auf der VO rum malen??
1) Die Behandlung kann nur durchgeführt werden, wenn auf dem Verordnungsvordruck die in § 13 Abs. 2 erforderlichen Angaben enthalten sind.
und dort steht https://www.physio.de/zulassung/HMR-1-2.htm nichts von Zuzahlungsbefreiung.
Also so machen wie von den Vorrednern schon beschrieben.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
SGBV schrieb:
Heilmittel-Richtlinie: § 16 Durchführung der Heilmittelbehandlung
1) Die Behandlung kann nur durchgeführt werden, wenn auf dem Verordnungsvordruck die in § 13 Abs. 2 erforderlichen Angaben enthalten sind.
und dort steht https://www.physio.de/zulassung/HMR-1-2.htm nichts von Zuzahlungsbefreiung.
Also so machen wie von den Vorrednern schon beschrieben.
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
nadine591 schrieb:
Hab gestern mir AOK telefoniert und die sagten, ich darf nicht mal das Kreuz nachtragen oder abändern. Und ohne wär das Rezept ungültig. Nicht zu fassen.......
Mein Profilbild bearbeiten