Wir sind ein fröhliches,
sympathisches und engagiertes Team
und suchen
ab sofort eine Physiotherapeutin
oder einen Physiotherapeuten in
Vollzeit oder
Teilzeit.
Was bieten wir?
- ein motiviertes Team, das gerne
zusammenarbeitet
- helle Behandlungsräume
- Rezeption ist an allen Vor- und
Nachmittagen in der Praxis
- Überdurchschnittliches Gehalt
- Fortbildungstage und
Fortbildungszuschüsse
- Parkplätze und Bushaltestelle
direkt vor unserer Praxis
Eine Zusatzqualifikation, wie MT,
...
sympathisches und engagiertes Team
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Vollzeit oder
Teilzeit.
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zusammenarbeitet
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Eine Zusatzqualifikation, wie MT,
...
ich habe jetzt gerade dass dritte und letzte Rezept KG am Gerät beendet und muß nun 12 Wochen warten um eine neues Rezept zu bekommen. Während einer KG Stunde massierte ein Physiothearpeut meinen verspannten Nacken. Das tat mir sehr gut.
Kann mein Hausarzt mir jetzt Massagen verschreiben, obwohl ich gerade eben erst eine Serie von 3 Rezepten KG am Gerät beendet habe?
Eine Verordnung außerhalb des Regelfalls kommt bei mir nicht in Frage, weil ich dafür nicht krank genug bin.
mfg moe perry
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moeperry schrieb:
Hallo,
ich habe jetzt gerade dass dritte und letzte Rezept KG am Gerät beendet und muß nun 12 Wochen warten um eine neues Rezept zu bekommen. Während einer KG Stunde massierte ein Physiothearpeut meinen verspannten Nacken. Das tat mir sehr gut.
Kann mein Hausarzt mir jetzt Massagen verschreiben, obwohl ich gerade eben erst eine Serie von 3 Rezepten KG am Gerät beendet habe?
Eine Verordnung außerhalb des Regelfalls kommt bei mir nicht in Frage, weil ich dafür nicht krank genug bin.
mfg moe perry
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Inche schrieb:
Neues Krankheitsbild neuer Regelfall
rez Blockierung ISG bei muskulärer Dysbalance durch Fehlhaltung
Indikationsschlüßel: WS2c ICD-10-Code: M5416
Wenn mein Hausarzt mir nun Massagen verordnen möchte, muß eine andere Diagnose (z.B. wegen meinem verspannten Nacken) gestellt werden? Oder könnte mein Hausarzt mir jetzt Massagen auch verschreiben wenn sich die Diagnose nicht ändern würde?
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eim schrieb:
Du kannst die Massagen auch selber bezahlen. :sunglasses: :sunglasses:
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PT-Angie schrieb:
Muss eine andere Diagnose sein. Welches Heilmittel ist egal.
also wenn zb dein orthopäde ein rezept ausstellt
oder wenn dein hausarzt jetzt eine HWS diagnose feststellt das rezept vorher war ja auf ISG
wenn du massagen haben willst muss dein therapeut entweder heilpraktiker sein oder du brauchst ein privatrezept von deinem arzt - weil du ja eine diagnose hast darf der therapeut dich offiziell nicht einfach so gegen bar geld behandeln (ist ja kein wellniss und auch keine prävention weil schon diagnose)
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Esra Luise schrieb:
bin nicht sicher aber ist es nicht auch ein neuer regelfall wenn anderer arzt ?
also wenn zb dein orthopäde ein rezept ausstellt
oder wenn dein hausarzt jetzt eine HWS diagnose feststellt das rezept vorher war ja auf ISG
wenn du massagen haben willst muss dein therapeut entweder heilpraktiker sein oder du brauchst ein privatrezept von deinem arzt - weil du ja eine diagnose hast darf der therapeut dich offiziell nicht einfach so gegen bar geld behandeln (ist ja kein wellniss und auch keine prävention weil schon diagnose)
bin nicht sicher aber ist es nicht auch ein neuer regelfall wenn anderer arzt ?
also wenn zb dein orthopäde ein rezept ausstellt
Der Regelfall ist auf den Patienten, nicht auf den Arzt bezogen. Nur haben die allerwenigsten Patienten Ahnung von der HMR*** und die allerwenigsten Ärzte tauschen sich untereinander aus, welche HM bereits verordnet wurden.
Bleiben als zusammenlaufende Fäden der HM-Erbringer (vgl. andere Threads: "Arzt weigert sich in FolgeVO zu ändern!") und der Patient.
HM-Erbringer bekommen regelmäßig die Auskunft, die Kasse würde aus Kulanz bezahlen obwohl FVO statt EVO angekreuzt sein sein müsste;
Patienten verstehen in der Regel nicht und bekommen nicht erklärt welche Brisanz dieses Thema haben könnte sollten GKVen keine Kulanz mehr walten lassen. Da stehen wir aber noch immer gut da gegenüber Apothekern die kontrollieren müssten ob Vorname und Telefonnumer des Arztes zusammenpassen; auch da beschließen unsere Auftraggeber eigenmächtig Kulanz walten zu lassen.
***nichts gegen dich, Moe, es ist aber nunmal unsere ureigenste Aufgabe die Heilmittel-Richtlinie zu kennen. Für dich gehört das zur Kür...
Neue Diagnose -> Neuer Regelfall :)
Nun darf der Doc nur nicht zu Schnell auf die Idee kommen das HWS und ISG funktionell ziemlich nah beieinander liegen ;)
[x] Heilpraktiker
[x] Privatrezept
[x] Direktzugang zu Tätigkeiten des Med. Masseurs
[x] Unbedenklichkeitsbestätigung des Arztes
Die angekreuzten Möglichkeiten sind eigenständig gangbare Wege; eine Überweisung bzw. Lastschrift macht die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde durch einen nicht zur berufsmäßigen Ausübung der Heilkunde Berechtigten auch nicht besser ;)
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Papa Alpaka schrieb:
Esra Luise schrieb am 19.7.15 00:15:
oder wenn dein hausarzt jetzt eine HWS diagnose feststellt das rezept vorher war ja auf ISG
wenn du massagen haben willst muss dein therapeut entweder heilpraktiker sein oder du brauchst ein privatrezept von deinem arzt - weil du ja eine diagnose hast darf der therapeut dich offiziell nicht einfach so gegen bar geld behandeln (ist ja kein wellniss und auch keine prävention weil schon diagnose)
bin nicht sicher aber ist es nicht auch ein neuer regelfall wenn anderer arzt ?
also wenn zb dein orthopäde ein rezept ausstellt
Der Regelfall ist auf den Patienten, nicht auf den Arzt bezogen. Nur haben die allerwenigsten Patienten Ahnung von der HMR*** und die allerwenigsten Ärzte tauschen sich untereinander aus, welche HM bereits verordnet wurden.
Bleiben als zusammenlaufende Fäden der HM-Erbringer (vgl. andere Threads: "Arzt weigert sich in FolgeVO zu ändern!") und der Patient.
HM-Erbringer bekommen regelmäßig die Auskunft, die Kasse würde aus Kulanz bezahlen obwohl FVO statt EVO angekreuzt sein sein müsste;
Patienten verstehen in der Regel nicht und bekommen nicht erklärt welche Brisanz dieses Thema haben könnte sollten GKVen keine Kulanz mehr walten lassen. Da stehen wir aber noch immer gut da gegenüber Apothekern die kontrollieren müssten ob Vorname und Telefonnumer des Arztes zusammenpassen; auch da beschließen unsere Auftraggeber eigenmächtig Kulanz walten zu lassen.
***nichts gegen dich, Moe, es ist aber nunmal unsere ureigenste Aufgabe die Heilmittel-Richtlinie zu kennen. Für dich gehört das zur Kür...
Neue Diagnose -> Neuer Regelfall :)
Nun darf der Doc nur nicht zu Schnell auf die Idee kommen das HWS und ISG funktionell ziemlich nah beieinander liegen ;)
[x] Heilpraktiker
[x] Privatrezept
[x] Direktzugang zu Tätigkeiten des Med. Masseurs
[x] Unbedenklichkeitsbestätigung des Arztes
Die angekreuzten Möglichkeiten sind eigenständig gangbare Wege; eine Überweisung bzw. Lastschrift macht die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde durch einen nicht zur berufsmäßigen Ausübung der Heilkunde Berechtigten auch nicht besser ;)
Während einer KG Stunde massierte ein Physiothearpeut meinen verspannten Nacken. Das tat mir sehr gut.
"Gut tun" alleine begründet leider noch keine Leistungsverantwortung der Krankenkasse.
Gebraucht wird eine Kombination aus Einschränkung ("Ich kann deswegen nicht/nur eingeschränkt arbeiten.") mit schlechter Prognose ohne Behandlung ("Bald kann ich gar nicht mehr arbeiten") und guter Prognose bei Behandlung ("Damit werde ich wieder arbeitsfähig").
Eine neue Diagnose macht's zur Zeit wohl am Leichtesten,
die vorgesehene Behandlung der "alten" Diagnose ist bereits ausgeschöpft und du anscheinend "nicht krank genug" um weiter behandelt werden zu können.
Ganz persönlich und ohne bindende Wirkung für deinen Arzt würde ich zu einer Verordnung "hochfrequente KG, Indikationsschlüssel WS1c" raten - in dieser Kombination ist neben evt. nötiger Massagen ein größerer Spielraum für andere Behandlungstechniken enthalten die dir evt. weiterhelfen als eine reine Massage. Die Details besprichst du aber bitte mit deinem Physiotherapeuten und deinem Arzt, Befunderhebung im Internet war nicht Teil meiner Ausbildung ;)
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Papa Alpaka schrieb:
moeperry schrieb:
Wenn mein Hausarzt mir nun Massagen verordnen möchte, muß eine andere Diagnose (z.B. wegen meinem verspannten Nacken) gestellt werden? Oder könnte mein Hausarzt mir jetzt Massagen auch verschreiben wenn sich die Diagnose nicht ändern würde?
Während einer KG Stunde massierte ein Physiothearpeut meinen verspannten Nacken. Das tat mir sehr gut.
"Gut tun" alleine begründet leider noch keine Leistungsverantwortung der Krankenkasse.
Gebraucht wird eine Kombination aus Einschränkung ("Ich kann deswegen nicht/nur eingeschränkt arbeiten.") mit schlechter Prognose ohne Behandlung ("Bald kann ich gar nicht mehr arbeiten") und guter Prognose bei Behandlung ("Damit werde ich wieder arbeitsfähig").
Eine neue Diagnose macht's zur Zeit wohl am Leichtesten,
die vorgesehene Behandlung der "alten" Diagnose ist bereits ausgeschöpft und du anscheinend "nicht krank genug" um weiter behandelt werden zu können.
Ganz persönlich und ohne bindende Wirkung für deinen Arzt würde ich zu einer Verordnung "hochfrequente KG, Indikationsschlüssel WS1c" raten - in dieser Kombination ist neben evt. nötiger Massagen ein größerer Spielraum für andere Behandlungstechniken enthalten die dir evt. weiterhelfen als eine reine Massage. Die Details besprichst du aber bitte mit deinem Physiotherapeuten und deinem Arzt, Befunderhebung im Internet war nicht Teil meiner Ausbildung ;)
Wo steht, dass ich bei Massagen HP sein muss?
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666 schrieb:
"wenn du massagen haben willst muss dein therapeut entweder heilpraktiker sein oder du brauchst ein privatrezept von deinem arzt - weil du ja eine diagnose hast darf der therapeut dich offiziell nicht einfach so gegen bar geld behandeln (ist ja kein wellniss und auch keine prävention weil schon diagnose) " Zitat
Wo steht, dass ich bei Massagen HP sein muss?
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Eberhard schrieb:
Wenn ein Masseur in der Praxis ist, kann dieser nach eigenem Befund physikalische Therapie abgeben.
bin nicht sicher aber ist es nicht auch ein neuer regelfall wenn anderer arzt ?
also wenn zb dein orthopäde ein rezept ausstellt
oder wenn dein hausarzt jetzt eine HWS diagnose feststellt das rezept vorher war ja auf ISG
wenn du massagen haben willst muss dein therapeut entweder heilpraktiker sein oder du brauchst ein privatrezept von deinem arzt - weil du ja eine diagnose hast darf der therapeut dich offiziell nicht einfach so gegen bar geld behandeln (ist ja kein wellniss und auch keine prävention weil schon diagnose)
<<
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666 schrieb:
Esra Luise schrieb am 19.7.15 00:15:
bin nicht sicher aber ist es nicht auch ein neuer regelfall wenn anderer arzt ?
also wenn zb dein orthopäde ein rezept ausstellt
oder wenn dein hausarzt jetzt eine HWS diagnose feststellt das rezept vorher war ja auf ISG
wenn du massagen haben willst muss dein therapeut entweder heilpraktiker sein oder du brauchst ein privatrezept von deinem arzt - weil du ja eine diagnose hast darf der therapeut dich offiziell nicht einfach so gegen bar geld behandeln (ist ja kein wellniss und auch keine prävention weil schon diagnose)
<<
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Problem beschreiben
moeperry schrieb:
Ich hatte bei meinen KG am Gerät Rezepten diese Diagnose:
rez Blockierung ISG bei muskulärer Dysbalance durch Fehlhaltung
Indikationsschlüßel: WS2c ICD-10-Code: M5416
Wenn mein Hausarzt mir nun Massagen verordnen möchte, muß eine andere Diagnose (z.B. wegen meinem verspannten Nacken) gestellt werden? Oder könnte mein Hausarzt mir jetzt Massagen auch verschreiben wenn sich die Diagnose nicht ändern würde?
Und was hat dann die drei Verordungen KG-Gerät "gerechtfertigt"??
Grüße...Gerry
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wäre dann ja direktzugang ?
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Esra Luise schrieb:
darf ein Masseur (oder Physiotherapeut) massieren auch wenn der pat über probleme (verspannter Nacken) klagt ohne eine verordnung vom HP pder Arzt ?
wäre dann ja direktzugang ?
darf ein Masseur (oder Physiotherapeut) massieren auch wenn der pat über probleme (verspannter Nacken) klagt ohne eine verordnung vom HP pder Arzt ?
wäre dann ja direktzugang ?
der Masseur darf das und hat mit seinem Berufsbild den Direktzugang. Dazu gibt es ein Urteil, ob das ein PT darf, der eine ähnliche Ausbildung hat dazu gibt es verschiedene Meinungen.
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Tempelritter schrieb:
Esra Luise schrieb am 20.7.15 17:38:
darf ein Masseur (oder Physiotherapeut) massieren auch wenn der pat über probleme (verspannter Nacken) klagt ohne eine verordnung vom HP pder Arzt ?
wäre dann ja direktzugang ?
der Masseur darf das und hat mit seinem Berufsbild den Direktzugang. Dazu gibt es ein Urteil, ob das ein PT darf, der eine ähnliche Ausbildung hat dazu gibt es verschiedene Meinungen.
wenn man jemand ohne ausbildung ist darf man zb tai massage oder so machen
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Esra Luise schrieb:
okay ich kenne es bisher nur so das sobald jemand sagt irgendwas tut weh darf man offiziell nicht anfassen wenn man therapeut ist weil es dann heilbehandlung ohne erlaubnisss wäre
wenn man jemand ohne ausbildung ist darf man zb tai massage oder so machen
wenn man jemand ohne ausbildung ist darf man zb tai massage oder so machen
Nur als Wellness an Gesunden!
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Ramona Völlkopf schrieb:
Esra Luise schrieb am 20.7.15 22:22:
wenn man jemand ohne ausbildung ist darf man zb tai massage oder so machen
Nur als Wellness an Gesunden!
menschen ohne ausbildung dürfen immer weil die ja nichts mit dem heilmittelgesetz zu tun haben und somit auch nichts zu verleiren haben
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Esra Luise schrieb:
ja das mit wellness an gesunden gild für alle die im heilberuf tätig sind
menschen ohne ausbildung dürfen immer weil die ja nichts mit dem heilmittelgesetz zu tun haben und somit auch nichts zu verleiren haben
Heilen dürfen ausschließlich Ärzte und HP!
Jedermensch darf Wellnessbehandlungen durchführen.
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Ramona Völlkopf schrieb:
Falsch!
Heilen dürfen ausschließlich Ärzte und HP!
Jedermensch darf Wellnessbehandlungen durchführen.
ja das mit wellness an gesunden gild für alle die im heilberuf tätig sind
menschen ohne ausbildung dürfen immer weil die ja nichts mit dem heilmittelgesetz zu tun haben und somit auch nichts zu verleiren haben
Gegenthese zur Zeile 1: Wenn ich nicht im Heilberuf tätig bin darf ich Krankheiten heilen soviel ich will, sogar eine OP am offenen Herzen.
Die relevanten Gesetzespassagen zum Thema "Heilkunde", knapp zusammengefasst:
"Wer die Heilkunde, ohne als Arzt bestallt zu sein, ausüben will, bedarf dazu der Erlaubnis. Ausübung der Heilkunde im Sinne [des Heilpraktikergesetzes] ist jede berufs- oder gewerbsmäßig vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen, auch wenn sie im Dienste von anderen ausgeübt wird. Wer, ohne zur Ausübung des ärztlichen Berufs berechtigt zu sein und ohne eine Erlaubnis nach § 1 zu besitzen, die Heilkunde ausübt, wird [...] bestraft."
Dabei ist es absolut unerheblich ob etwas dokumentiert wurde oder nicht, ob ein schriftlicher Vertrag vorliegt oder nicht, ob der Behandler wusste das er sich strafbar macht oder nicht. Sobald ich (a) des Geldes wegen [und dazu zählt auch die Gratis-Behandlung zum anfixen] und (b) zur Linderung eines Leidens Hand an einen Patienten lege, bewege ich mich im Rahmen der Heilkunde. Auch im Rahmen der Heilkunde bewegt sich ein Geistheiler der seinen Klienten versichert, es seien keine weiteren Arztbesuche nötig. Ob ich dabei im Rahmen einer Ausbildung über das HPG aufgeklärt wurde oder ohne Ausbildung tätig bin ist vollkommen egal.
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Papa Alpaka schrieb:
Esra Luise schrieb am 20.7.15 22:40:
ja das mit wellness an gesunden gild für alle die im heilberuf tätig sind
menschen ohne ausbildung dürfen immer weil die ja nichts mit dem heilmittelgesetz zu tun haben und somit auch nichts zu verleiren haben
Gegenthese zur Zeile 1: Wenn ich nicht im Heilberuf tätig bin darf ich Krankheiten heilen soviel ich will, sogar eine OP am offenen Herzen.
Die relevanten Gesetzespassagen zum Thema "Heilkunde", knapp zusammengefasst:
"Wer die Heilkunde, ohne als Arzt bestallt zu sein, ausüben will, bedarf dazu der Erlaubnis. Ausübung der Heilkunde im Sinne [des Heilpraktikergesetzes] ist jede berufs- oder gewerbsmäßig vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen, auch wenn sie im Dienste von anderen ausgeübt wird. Wer, ohne zur Ausübung des ärztlichen Berufs berechtigt zu sein und ohne eine Erlaubnis nach § 1 zu besitzen, die Heilkunde ausübt, wird [...] bestraft."
Dabei ist es absolut unerheblich ob etwas dokumentiert wurde oder nicht, ob ein schriftlicher Vertrag vorliegt oder nicht, ob der Behandler wusste das er sich strafbar macht oder nicht. Sobald ich (a) des Geldes wegen [und dazu zählt auch die Gratis-Behandlung zum anfixen] und (b) zur Linderung eines Leidens Hand an einen Patienten lege, bewege ich mich im Rahmen der Heilkunde. Auch im Rahmen der Heilkunde bewegt sich ein Geistheiler der seinen Klienten versichert, es seien keine weiteren Arztbesuche nötig. Ob ich dabei im Rahmen einer Ausbildung über das HPG aufgeklärt wurde oder ohne Ausbildung tätig bin ist vollkommen egal.
XXL Ostfriese, macht er ja häufiger wenn er die tiere behandelt das er mal eben zwischendurch die Menschen mit behandelt
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Esra Luise schrieb:
und warum darf ein Tamme Hanken denn lustig menschen einrenken und das noch im TV ?
XXL Ostfriese, macht er ja häufiger wenn er die tiere behandelt das er mal eben zwischendurch die Menschen mit behandelt
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Papa Alpaka schrieb:
Weil ich mangels TV und Interesse keine Ahnung habe wer Tamme Hanken ist und daher keine Notwendigkeit sehe, mich um seine Qualifikation zu kümmern und das Gesundheitsamt einzuschalten.
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Eberhard schrieb:
Der Masseur und med. Bademeisterdarf alle in seiner Ausbildung erlernten Therapien (Prüfungsfächer) wie Bewegungsübungen, Extensionen, Wärme- und Kältetherapie, Elektrotherapie, Bäderheilkunde, Bindegewebemassage und eben Massagen ohne ärztliche Verordnung ausführen.
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Inche schrieb:
Ja Eberhard ich darf als Sekt Hp auch alles aber der Kunde müsste dann doch selbst bezahlen.
stefan 302
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stefan 302 schrieb:
und 7% Steuer sind dann auch noch fällig für den Unternehmer....
stefan 302
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Gerry schrieb:
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moeperry schrieb:
Herzlichen Dank für Ihre schnellen Antworten, dass war nett von Ihnen und darüber habe ich mich gefreut. Sie haben mir gut weitergeholfen.
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