Wir suchen für unser
alteingesessenes, (26 Jahre)
interdisziplinäres Therapiezentrum
(Physiotherapie, Ergotherapie und
Neurofeedback) in
Bochum-Wattenscheid, ab sofort oder
später ein bis zwei
Physiotherapeutin/Physiotherapeuten
in Voll, oder Teilzeit bei freier
Zeiteinteilung. Berufserfahrung
wäre schön, aber nicht zwingend
notwendig. Eine adäquate
Einarbeitungszeit und ein
angenehmes/familiäres Arbeitsklima
sind bei uns selbstverständlich!
Deutlich überdurchschnittliche
Bezahlung, fle...
alteingesessenes, (26 Jahre)
interdisziplinäres Therapiezentrum
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Neurofeedback) in
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Jetzt hab ich den Fall, dass mir von der Verordnung nur 6 von 10 Behandlungsterminen bezahlt wurden wegen der Höchstmenge von 6. Ich habe aber eine Genehmigung vorliegen. Jetzt will ich die Korrekturrechnung machen, aber bin mir nicht so sicher was ich nehmen soll.
Die normale Korrekturrechnung stellt ja das komplette Rezept nochmal in Rechnung, obwohl ein Teil schon bezahlt wurde. Wäre Nachforderung richtiger, obwohl da steht, das ich damit Positionen nachberechnen kann, die ich in der ursprünglichen Rechnung vergessen hab, was ich ja eigentlich nicht habe.
Kennt sich damit jemand besser aus?
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Dann ist noch eine Restforderung offen, die nicht korrigiert werden muss, da die urspr. rechnung weiterhin gilt. Korrekturrechung ist nur notwendig, wenn sich der Ursprüngliche RE-Betrag ändert. (lt. GoBh ist das sogar der einzig richtige Weg...)
Was benutzt du als Software zum Abrechnen?
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KGSchuller schrieb:
Wenn deine Rechnung zum teil bezahlt wurde, dann buchst du eine Teilzahlung.
Dann ist noch eine Restforderung offen, die nicht korrigiert werden muss, da die urspr. rechnung weiterhin gilt. Korrekturrechung ist nur notwendig, wenn sich der Ursprüngliche RE-Betrag ändert. (lt. GoBh ist das sogar der einzig richtige Weg...)
Was benutzt du als Software zum Abrechnen?
Theorg.
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physiox100 schrieb:
@KGSchuller
Theorg.
Dann bleibt ein teilbetrag übrig, der weiter offen bleibt.
Die Genehmigung schickst du an die Kasse mit dem Hinweis, das hier Genehmigung vorliegt und forderts den noch offenen Betrag unter der ursprünglichen Rechnungsnummer an.
Wenn, dann machst du das Korrekturverfahren über die Nachforderung mit "Verarbeitungszeichen 02". Es sollte aber die Genehmigung vorher bei der Kasse vorliegen, denn sonst läuft das ins leere. Am besten die Genehmigung zur Kasse schicken und die Nachforderung dann erstellen.
BTW: unter der Hilfe, unter Punkt
Grundfunktionen für Therapiebetriebe und Reha-Einrichtungen > Maschinenlesbare Abrechnung mit gesetzlichen Krankenkassen>Testabrechnung>Korrekturverfahren findest du die nötigen Info´s.
wink
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KGSchuller schrieb:
Dann buchst du die Rechnung als Teilzahlung aus und gibts den gezahlten Betrag an.
Dann bleibt ein teilbetrag übrig, der weiter offen bleibt.
Die Genehmigung schickst du an die Kasse mit dem Hinweis, das hier Genehmigung vorliegt und forderts den noch offenen Betrag unter der ursprünglichen Rechnungsnummer an.
Wenn, dann machst du das Korrekturverfahren über die Nachforderung mit "Verarbeitungszeichen 02". Es sollte aber die Genehmigung vorher bei der Kasse vorliegen, denn sonst läuft das ins leere. Am besten die Genehmigung zur Kasse schicken und die Nachforderung dann erstellen.
BTW: unter der Hilfe, unter Punkt
Grundfunktionen für Therapiebetriebe und Reha-Einrichtungen > Maschinenlesbare Abrechnung mit gesetzlichen Krankenkassen>Testabrechnung>Korrekturverfahren findest du die nötigen Info´s.
wink
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Jeverland schrieb:
thinking_face ich hätte jetzt Verarbeitungskennzeichen 04 vorgeschlagen. Die KK hat ja abgesetzt und @physiox100 hat ja nichts vergessen....
Man muss ja nicht wirklich jeden Quatsch mitmachen, damit eine Kasse ihrem Versicherten die selbstgenehmigte Behandlung auch bezahlt.
MfG :)
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Ingo Friedrich schrieb:
Wenn nichts korrigiert werden muss, dann muss auch kein Korrekturverfahren durchgeführt werden. Kasse mahnen und ggf. in Verzug setzen. Wenn der beauftragte Abrechner der Kasse von Genehmigungen nichts weiß ist das nichts, was dein Vertragsverhältnis mit der Kasse betrifft.
Man muss ja nicht wirklich jeden Quatsch mitmachen, damit eine Kasse ihrem Versicherten die selbstgenehmigte Behandlung auch bezahlt.
MfG :)
Die Davaso hat auch uns ein Rezept der Techniker fälschlicherweise abgesetzt (Fehler lag ausschließlich bei Davaso) und auch wir haben (nach 3 ignorierten Mahnungen und Einsprüchen per Mail) die Info bekommen, dass der Einspruch über das Korrekturverfahren erfolgen muss. Ich bin nicht sicher ob die Davaso GmbH hier das Recht hat auf dieses Verfahren zu bestehen, vor Gericht ziehen werde ich wegen dieser Sache aber wohl nicht. Das nur zur Info: die Davaso sieht freiwillig nicht vom Korrekturverfahren ab, Mahnungen an die Kasse werden ignoriert
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sven784 schrieb:
@Ingo Friedrich "Wenn nichts korrigiert werden muss, dann muss auch kein Korrekturverfahren durchgeführt werden."
Die Davaso hat auch uns ein Rezept der Techniker fälschlicherweise abgesetzt (Fehler lag ausschließlich bei Davaso) und auch wir haben (nach 3 ignorierten Mahnungen und Einsprüchen per Mail) die Info bekommen, dass der Einspruch über das Korrekturverfahren erfolgen muss. Ich bin nicht sicher ob die Davaso GmbH hier das Recht hat auf dieses Verfahren zu bestehen, vor Gericht ziehen werde ich wegen dieser Sache aber wohl nicht. Das nur zur Info: die Davaso sieht freiwillig nicht vom Korrekturverfahren ab, Mahnungen an die Kasse werden ignoriert
Also die Kassen sind da ähnlich. Ich hatte letztes Jahr eine Interaktion mit der AOK Niedersachsen, wo die auch darauf bestanden haben, dass ich die Nachforderung über das Korrekturverfahren mache obwohl der Fehler bei denen lag.
Also laut Hilfedatei, werden mit der Korrekturrechnung nur die bemängelten Verordnungen nach der Korrektur in voller Höhe abgerechnet.
Nachforderung betrifft nur vergessene Leistungen.
Ich glaub ich schreibe mal an Theorg.
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physiox100 schrieb:
@sven784
Also die Kassen sind da ähnlich. Ich hatte letztes Jahr eine Interaktion mit der AOK Niedersachsen, wo die auch darauf bestanden haben, dass ich die Nachforderung über das Korrekturverfahren mache obwohl der Fehler bei denen lag.
Also laut Hilfedatei, werden mit der Korrekturrechnung nur die bemängelten Verordnungen nach der Korrektur in voller Höhe abgerechnet.
Nachforderung betrifft nur vergessene Leistungen.
Ich glaub ich schreibe mal an Theorg.
MfG :)
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Ingo Friedrich schrieb:
@physiox100 Mal ganz unabhängig vom Softwareanbieter....Muss ich etwas korrigieren, wenn Rezept, Rechnung und elektronischer Datensatz vorliegen? Was kommt dann als nächstes? Sammelrechnung mit Bittschreiben und Blumenstrauß?
MfG :)
Hilft mir ja nix. Einen Widerspruch müsste ich auch erstmal schreiben. Vom Nixtun kommt das Geld nicht an.
War am Ende ganz einfach. Theorg hat zurückgerufen. Man kann bei der Korrekturrechnung, wenn man das gewünschte Rezept aufklappt(nab ich wohl einfach übersehen die Option), anklicken was man nochmal in Rechnung stellen will. Da konnte ich dann die fehlenden 4 Termine auswählen.
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physiox100 schrieb:
@Ingo Friedrich
Hilft mir ja nix. Einen Widerspruch müsste ich auch erstmal schreiben. Vom Nixtun kommt das Geld nicht an.
War am Ende ganz einfach. Theorg hat zurückgerufen. Man kann bei der Korrekturrechnung, wenn man das gewünschte Rezept aufklappt(nab ich wohl einfach übersehen die Option), anklicken was man nochmal in Rechnung stellen will. Da konnte ich dann die fehlenden 4 Termine auswählen.
Zur Zeit ist es "nur" die Mehrarbeit und das Porto, was erneut für Dich anfällt.
Sollten die neuen Rahmenverträge so in Kraft treten, wie man munkelt, hast Du neben dem Rezept die Aufforderung, für eine Korrektur auch noch 40€ zahlen zu dürfen, da die KK ja nicht den Fehler bei sich sehen.
Dann wird der bürokratische Aufwand größer und größer und größer.
Bei aller Liebe, mein Rechtsanwalt liegt auf dem Nach -Hause- Weg, da spar ich mir Porto und er generiert das Geld für mich und sich. Es handelt sich schliesslich um meine Lebenszeit. Und die ist unbezahlbar.
Viele Grüße
Monika
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mosaik schrieb:
@physiox100
Zur Zeit ist es "nur" die Mehrarbeit und das Porto, was erneut für Dich anfällt.
Sollten die neuen Rahmenverträge so in Kraft treten, wie man munkelt, hast Du neben dem Rezept die Aufforderung, für eine Korrektur auch noch 40€ zahlen zu dürfen, da die KK ja nicht den Fehler bei sich sehen.
Dann wird der bürokratische Aufwand größer und größer und größer.
Bei aller Liebe, mein Rechtsanwalt liegt auf dem Nach -Hause- Weg, da spar ich mir Porto und er generiert das Geld für mich und sich. Es handelt sich schliesslich um meine Lebenszeit. Und die ist unbezahlbar.
Viele Grüße
Monika
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physiox100 schrieb:
Seit einiger Zeit laufen die Widersprüche/Nachforderungen über die elektronischen Korrekturrechnungen. Wenn man mit komplette Rezepte unberechtigt abgesetzt hat, war das relativ einfach.
Jetzt hab ich den Fall, dass mir von der Verordnung nur 6 von 10 Behandlungsterminen bezahlt wurden wegen der Höchstmenge von 6. Ich habe aber eine Genehmigung vorliegen. Jetzt will ich die Korrekturrechnung machen, aber bin mir nicht so sicher was ich nehmen soll.
Die normale Korrekturrechnung stellt ja das komplette Rezept nochmal in Rechnung, obwohl ein Teil schon bezahlt wurde. Wäre Nachforderung richtiger, obwohl da steht, das ich damit Positionen nachberechnen kann, die ich in der ursprünglichen Rechnung vergessen hab, was ich ja eigentlich nicht habe.
Kennt sich damit jemand besser aus?
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