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Hadamar - Mittelhessen

ID: 1200_000512
Das Vitos Klinikum Weil-Lahn ist
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tagtäglich um das Wohl der uns
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Unsere Klinik für Klinik für
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  1. Neue Beiträge Alle Foren Heilmittelrichtlinie und Abrechnung Komplette Absetztung da nicht richtig sortiert

Der gesamte Thread wurde geschlossen.
Neues Thema
Komplette Absetztung da nicht richtig sortiert
Es gibt 14 Beiträge
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panther123
27.06.2018 08:59
Hallo, hatte schoneimal jemand eine komplette Absetztung wegen nicht korrekter Sortierreihenfolge der Rezepte?Sie haben mir die ganze Abrechnung zurück geschickt.
Ich hatte das jetzt nach 10 Jahren das erste mal und finde das schon etwas schikanierend.
Lg und schönen Arbeitstag
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Hallo, hatte schoneimal jemand eine komplette Absetztung wegen nicht korrekter Sortierreihenfolge der Rezepte?Sie haben mir die ganze Abrechnung zurück geschickt. Ich hatte das jetzt nach 10 Jahren das erste mal und finde das schon etwas schikanierend. Lg und schönen Arbeitstag
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panther123 schrieb:

Hallo, hatte schoneimal jemand eine komplette Absetztung wegen nicht korrekter Sortierreihenfolge der Rezepte?Sie haben mir die ganze Abrechnung zurück geschickt.
Ich hatte das jetzt nach 10 Jahren das erste mal und finde das schon etwas schikanierend.
Lg und schönen Arbeitstag

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alobar
27.06.2018 09:08
aber nicht rein zufällig von DAVASO?!?
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aber nicht rein zufällig von DAVASO?!?
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alobar schrieb:

aber nicht rein zufällig von DAVASO?!?

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panther123
27.06.2018 09:56
ne DDG
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therapeutin
27.06.2018 10:56
ne noch nie...
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therapeutin schrieb:

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LogoMijo
27.06.2018 13:12
Im Logopädie-Rahmenvertrag Saarland mit dem vdek findet sich unter § 12 Abrechnungsregelung folgendes:

"5. Die rechnungsbegründenden Unterlagen nach § 2 Abs. 1 Buchstaben b) (Urbelege) und d) (Leistungszusagen) der Richtlinien sind jeweils zeitgleich mit der Rechnungslegung (Übermittlung der maschinellen Abrechnungsdaten nach § 2
Abs. 1 Buchstaben a) und e) der Richtlinien) einmal im Monat an die von den Ersatzkassen benannten Stellen zu liefern. Die Unterlagen sind im Original in der in den Richtlinien beschriebenen Sortierreihenfolge zu übermitteln. Nicht ordnungsgemäße oder fehlerhafte Angaben auf den Urbelegen führen zur Abweisung der Rechnung."

Weiter heißt es dort:

"9. Bei Differenzen bzw. begründeten Beanstandungen der Abrechnung kann die Ersatzkasse
dem Zugelassenen die eingereichten Unterlagen oder die Datensätze
unbezahlt zur Prüfung bzw. Korrektur zurückgeben. Eine Abweisung der Gesamtabrechnung
ist nur bei folgenden Fehlern möglich:
· Fehler in Datei und Dateistruktur (Technische Anlage 1),
· Fehler in der Syntax (Technische Anlage 1),
· Fehler bei Datenelementinhalten (Technische Anlage 1),
· Nichtbeachtung der Regelungen zur Kennzeichnung und Sortierung der Urbelege,
· Nicht ordnungsgemäße oder fehlerhafte Angaben auf den Urbelegen.
· Nichtbeachtung der inhaltlichen Mindestanforderungen an den Begleitzettel
für Urbelege (Anlage 4 der Richtlinien nach § 302 SGB V)..."

Hier hat wohl jemand fürchterlich aufgepasst und festgestellt, dass die Reihenfolge der Belege auf dem Begleitzettel nicht mit der Sortierreihenfolge identisch ist.
Und alles zum sortieren zurückgeschickt...

Solche und ähnliche Regelungen finden sich auf 55 Seiten Vertragstext. Pfiffig.
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Im Logopädie-Rahmenvertrag Saarland mit dem vdek findet sich unter [b]§ 12 Abrechnungsregelung[/b] folgendes: "5. Die rechnungsbegründenden Unterlagen nach § 2 Abs. 1 Buchstaben b) (Urbelege) und d) (Leistungszusagen) der Richtlinien sind jeweils zeitgleich mit der Rechnungslegung (Übermittlung der maschinellen Abrechnungsdaten nach § 2 Abs. 1 Buchstaben a) und e) der Richtlinien) einmal im Monat an die von den Ersatzkassen benannten Stellen zu liefern. Die Unterlagen sind im Original in der in den Richtlinien beschriebenen Sortierreihenfolge zu übermitteln. Nicht ordnungsgemäße oder fehlerhafte Angaben auf den Urbelegen führen zur Abweisung der Rechnung." Weiter heißt es dort: "9. Bei Differenzen bzw. begründeten Beanstandungen der Abrechnung kann die Ersatzkasse dem Zugelassenen die eingereichten Unterlagen oder die Datensätze unbezahlt zur Prüfung bzw. Korrektur zurückgeben. Eine Abweisung der Gesamtabrechnung ist nur bei folgenden Fehlern möglich: · Fehler in Datei und Dateistruktur (Technische Anlage 1), · Fehler in der Syntax (Technische Anlage 1), · Fehler bei Datenelementinhalten (Technische Anlage 1), · Nichtbeachtung der Regelungen zur Kennzeichnung und Sortierung der Urbelege, · Nicht ordnungsgemäße oder fehlerhafte Angaben auf den Urbelegen. · Nichtbeachtung der inhaltlichen Mindestanforderungen an den Begleitzettel für Urbelege (Anlage 4 der Richtlinien nach § 302 SGB V)..." Hier hat wohl jemand fürchterlich aufgepasst und festgestellt, dass die Reihenfolge der Belege auf dem Begleitzettel nicht mit der Sortierreihenfolge identisch ist. Und alles zum sortieren zurückgeschickt... Solche und ähnliche Regelungen finden sich auf 55 Seiten Vertragstext. Pfiffig.
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LogoMijo schrieb:

Im Logopädie-Rahmenvertrag Saarland mit dem vdek findet sich unter § 12 Abrechnungsregelung folgendes:

"5. Die rechnungsbegründenden Unterlagen nach § 2 Abs. 1 Buchstaben b) (Urbelege) und d) (Leistungszusagen) der Richtlinien sind jeweils zeitgleich mit der Rechnungslegung (Übermittlung der maschinellen Abrechnungsdaten nach § 2
Abs. 1 Buchstaben a) und e) der Richtlinien) einmal im Monat an die von den Ersatzkassen benannten Stellen zu liefern. Die Unterlagen sind im Original in der in den Richtlinien beschriebenen Sortierreihenfolge zu übermitteln. Nicht ordnungsgemäße oder fehlerhafte Angaben auf den Urbelegen führen zur Abweisung der Rechnung."

Weiter heißt es dort:

"9. Bei Differenzen bzw. begründeten Beanstandungen der Abrechnung kann die Ersatzkasse
dem Zugelassenen die eingereichten Unterlagen oder die Datensätze
unbezahlt zur Prüfung bzw. Korrektur zurückgeben. Eine Abweisung der Gesamtabrechnung
ist nur bei folgenden Fehlern möglich:
· Fehler in Datei und Dateistruktur (Technische Anlage 1),
· Fehler in der Syntax (Technische Anlage 1),
· Fehler bei Datenelementinhalten (Technische Anlage 1),
· Nichtbeachtung der Regelungen zur Kennzeichnung und Sortierung der Urbelege,
· Nicht ordnungsgemäße oder fehlerhafte Angaben auf den Urbelegen.
· Nichtbeachtung der inhaltlichen Mindestanforderungen an den Begleitzettel
für Urbelege (Anlage 4 der Richtlinien nach § 302 SGB V)..."

Hier hat wohl jemand fürchterlich aufgepasst und festgestellt, dass die Reihenfolge der Belege auf dem Begleitzettel nicht mit der Sortierreihenfolge identisch ist.
Und alles zum sortieren zurückgeschickt...

Solche und ähnliche Regelungen finden sich auf 55 Seiten Vertragstext. Pfiffig.

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idefix-
28.06.2018 13:57
"Nichtbeachtung der Regelungen zur Kennzeichnung und Sortierung der Urbelege,"

steht dort auch welche Sortierung gemacht werden muß?
1. nach Arbeitnehmern, Rentnern
oder
2. Nach Belegnummer?
oder
3. Nach Alphabet?

Wenn das nicht explziet aufgeführt ist, dann stimmt die Reihenfolge wie mein PC sie ausdruckt unddas Programm es vorgibt. BGrief vom bekannten Anwalt dazu und 40,- Euro einfordern. Evtuell sogar pro Rezept
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"Nichtbeachtung der Regelungen zur Kennzeichnung und Sortierung der Urbelege," steht dort auch welche Sortierung gemacht werden muß? 1. nach Arbeitnehmern, Rentnern oder 2. Nach Belegnummer? oder 3. Nach Alphabet? Wenn das nicht explziet aufgeführt ist, dann stimmt die Reihenfolge wie mein PC sie ausdruckt unddas Programm es vorgibt. BGrief vom bekannten Anwalt dazu und 40,- Euro einfordern. Evtuell sogar pro Rezept
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idefix- schrieb:

"Nichtbeachtung der Regelungen zur Kennzeichnung und Sortierung der Urbelege,"

steht dort auch welche Sortierung gemacht werden muß?
1. nach Arbeitnehmern, Rentnern
oder
2. Nach Belegnummer?
oder
3. Nach Alphabet?

Wenn das nicht explziet aufgeführt ist, dann stimmt die Reihenfolge wie mein PC sie ausdruckt unddas Programm es vorgibt. BGrief vom bekannten Anwalt dazu und 40,- Euro einfordern. Evtuell sogar pro Rezept

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sven784
28.06.2018 17:29
idefix- schrieb am 28.6.18 13:57:
40,- Euro einfordern. Evtuell sogar pro Rezept


So ein Schwachsinn..
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• LogoMijo
[zitat]idefix- schrieb am 28.6.18 13:57: 40,- Euro einfordern. Evtuell sogar pro Rezept [/zitat] So ein Schwachsinn..
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sven784 schrieb:

idefix- schrieb am 28.6.18 13:57:
40,- Euro einfordern. Evtuell sogar pro Rezept


So ein Schwachsinn..

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Anke F
31.10.2018 16:27
Nach der Reihenfolge in der Rechnung.
Neuer Wahnsinn der Krankenkasse hatte ich dieses Jahr auch schon so.
Die nächste Rechnung haben Sie dann fein säuberlich sortiert. Jedes einzelne Rezept, das aus zwei Blätter bestanden hat mit einer Büroklammer zusammen gemacht, alle Rezepte danach mit einer Büroklammer zusammen gemacht und dann an die Rechnung dran.
Ich habe nur eine Ermahnung erhalten, da der Aufwand von einmal 5 Rezepten und einmal 3 Rezepten anscheinend noch machbar wahr.
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Nach der Reihenfolge in der Rechnung. Neuer Wahnsinn der Krankenkasse hatte ich dieses Jahr auch schon so. Die nächste Rechnung haben Sie dann fein säuberlich sortiert. Jedes einzelne Rezept, das aus zwei Blätter bestanden hat mit einer Büroklammer zusammen gemacht, alle Rezepte danach mit einer Büroklammer zusammen gemacht und dann an die Rechnung dran. Ich habe nur eine Ermahnung erhalten, da der Aufwand von einmal 5 Rezepten und einmal 3 Rezepten anscheinend noch machbar wahr.
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Anke F schrieb:

Nach der Reihenfolge in der Rechnung.
Neuer Wahnsinn der Krankenkasse hatte ich dieses Jahr auch schon so.
Die nächste Rechnung haben Sie dann fein säuberlich sortiert. Jedes einzelne Rezept, das aus zwei Blätter bestanden hat mit einer Büroklammer zusammen gemacht, alle Rezepte danach mit einer Büroklammer zusammen gemacht und dann an die Rechnung dran.
Ich habe nur eine Ermahnung erhalten, da der Aufwand von einmal 5 Rezepten und einmal 3 Rezepten anscheinend noch machbar wahr.

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panther123 schrieb:

ne DDG

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Haro
27.06.2018 12:53
Was ist eine Sortierreihenfolge? Hab ich ja noch nie gehört?
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Was ist eine Sortierreihenfolge? Hab ich ja noch nie gehört?
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panther123
27.06.2018 13:11
Die Rezepte müssen in der Reihenfolge wie in der Rechnung angegeben sortiert sein. Ich wusste das bisher auch nicht und hatte die letzten 10 Jahre keine Probleme damit. Hab mir jetzt aber die Richtlinien der Spitzenverbände der Krankenkassen nach §302 Abs. 2 SGB über Form und Inhalt des Abrechnungsverfahren reingezogen und es steht leider wirklich so drin. Nichts desto trotz glaube ich das Mittlerweile akribisch nach Fehlern gesucht wird..... sehr traurig. Nun hab ich sie sortiert und wieder zurück geschickt....
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Die Rezepte müssen in der Reihenfolge wie in der Rechnung angegeben sortiert sein. Ich wusste das bisher auch nicht und hatte die letzten 10 Jahre keine Probleme damit. Hab mir jetzt aber die Richtlinien der Spitzenverbände der Krankenkassen nach §302 Abs. 2 SGB über Form und Inhalt des Abrechnungsverfahren reingezogen und es steht leider wirklich so drin. Nichts desto trotz glaube ich das Mittlerweile akribisch nach Fehlern gesucht wird..... sehr traurig. Nun hab ich sie sortiert und wieder zurück geschickt....
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panther123 schrieb:

Die Rezepte müssen in der Reihenfolge wie in der Rechnung angegeben sortiert sein. Ich wusste das bisher auch nicht und hatte die letzten 10 Jahre keine Probleme damit. Hab mir jetzt aber die Richtlinien der Spitzenverbände der Krankenkassen nach §302 Abs. 2 SGB über Form und Inhalt des Abrechnungsverfahren reingezogen und es steht leider wirklich so drin. Nichts desto trotz glaube ich das Mittlerweile akribisch nach Fehlern gesucht wird..... sehr traurig. Nun hab ich sie sortiert und wieder zurück geschickt....

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Wonderwoman
28.06.2018 16:15
Haro schrieb am 27.6.18 12:53:
Was ist eine Sortierreihenfolge? Hab ich ja noch nie gehört?


Jedes Rezept hat eine Belegnummer. In dieser Reihenfolge werden die Daten auch elektronisch übermittelt.
Und die Belegnummer ist auch das Sortierkriterium.
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[zitat]Haro schrieb am 27.6.18 12:53: Was ist eine Sortierreihenfolge? Hab ich ja noch nie gehört? [/zitat] Jedes Rezept hat eine Belegnummer. In dieser Reihenfolge werden die Daten auch elektronisch übermittelt. Und die Belegnummer ist auch das Sortierkriterium.
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Wonderwoman schrieb:

Haro schrieb am 27.6.18 12:53:
Was ist eine Sortierreihenfolge? Hab ich ja noch nie gehört?


Jedes Rezept hat eine Belegnummer. In dieser Reihenfolge werden die Daten auch elektronisch übermittelt.
Und die Belegnummer ist auch das Sortierkriterium.

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Haro schrieb:

Was ist eine Sortierreihenfolge? Hab ich ja noch nie gehört?

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jonauti
02.07.2018 12:53
Wir bekamen einen Brief von DDG mit dem Hinweis, eine eindeutige Zuordnung der Urbelege zu den über Datenträgeraustausch übermittelten Abrechnungsdaten wäre nicht möglich.
Es waren ca. 8-10 Verordnungen von dieser Krankenkasse!
Zum Glück gab es keine Zurücksendung, sondern nur die Androhung, diese Rechnungen zurückzuweisen.
Jetzt wird alles nach Reihenfolge des Begleitzettels ( Belegnummer ) sortiert.
Für die geringe Anzahl an Verordnungen bei dieser Abrechnung für die DDG war es eine Lachnummer hier.

Also...immer schön sortieren :blush:
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Wir bekamen einen Brief von DDG mit dem Hinweis, eine eindeutige Zuordnung der Urbelege zu den über Datenträgeraustausch übermittelten Abrechnungsdaten wäre nicht möglich. Es waren ca. 8-10 Verordnungen von dieser Krankenkasse! Zum Glück gab es keine Zurücksendung, sondern nur die Androhung, diese Rechnungen zurückzuweisen. Jetzt wird alles nach Reihenfolge des Begleitzettels ( Belegnummer ) sortiert. Für die geringe Anzahl an Verordnungen bei dieser Abrechnung für die DDG war es eine Lachnummer hier. Also...immer schön sortieren :blush:
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sportie3046
31.10.2018 15:19
Das Sortieren der Rezepte steht aber nur in den Richtlinien und ist kein Gesetz, oder??

Mein Anwalt erwähnte, das die Organisation/ Verwaltung der z.Bsp. DDG durch ihre Tätigkeit und letztendlich auch Bezahlung der Angestellten diese Arbeit ja zu verrichten hat - Abeitsplatzbezeichnung.
Also übernimmt der nicht-wissende PT mal wieder eine Aufgabe, die er gar nicht zu erfüllen hat???

Also, wo im Gesetz - und nicht in den Richtlinien - steht das wir eine Sortierungspflicht haben??
Wenn es gesetzlich wäre, würde dementsprechend auch die Maßnahmen und "Strafen" für das Nichteinhaltung enthalten sein.... soviel zu Recht und Gesetz...
oder sieht mein Anwalt etwas nicht/falsch??
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Das Sortieren der Rezepte steht aber nur in den Richtlinien und ist kein Gesetz, oder?? Mein Anwalt erwähnte, das die Organisation/ Verwaltung der z.Bsp. DDG durch ihre Tätigkeit und letztendlich auch Bezahlung der Angestellten diese Arbeit ja zu verrichten hat - Abeitsplatzbezeichnung. Also übernimmt der nicht-wissende PT mal wieder eine Aufgabe, die er gar nicht zu erfüllen hat??? Also, wo im Gesetz - und nicht in den Richtlinien - steht das wir eine Sortierungspflicht haben?? Wenn es gesetzlich wäre, würde dementsprechend auch die Maßnahmen und "Strafen" für das Nichteinhaltung enthalten sein.... soviel zu Recht und Gesetz... oder sieht mein Anwalt etwas nicht/falsch??
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sportie3046 schrieb:

Das Sortieren der Rezepte steht aber nur in den Richtlinien und ist kein Gesetz, oder??

Mein Anwalt erwähnte, das die Organisation/ Verwaltung der z.Bsp. DDG durch ihre Tätigkeit und letztendlich auch Bezahlung der Angestellten diese Arbeit ja zu verrichten hat - Abeitsplatzbezeichnung.
Also übernimmt der nicht-wissende PT mal wieder eine Aufgabe, die er gar nicht zu erfüllen hat???

Also, wo im Gesetz - und nicht in den Richtlinien - steht das wir eine Sortierungspflicht haben??
Wenn es gesetzlich wäre, würde dementsprechend auch die Maßnahmen und "Strafen" für das Nichteinhaltung enthalten sein.... soviel zu Recht und Gesetz...
oder sieht mein Anwalt etwas nicht/falsch??

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Tempelritter
31.10.2018 17:17
Es steht in der Vereinbarung zur elektr. Abrechnung dieser du zugestimmt hast.
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• Papa Alpaka
Es steht in der Vereinbarung zur elektr. Abrechnung dieser du zugestimmt hast.
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Tempelritter schrieb:

Es steht in der Vereinbarung zur elektr. Abrechnung dieser du zugestimmt hast.

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jonauti schrieb:

Wir bekamen einen Brief von DDG mit dem Hinweis, eine eindeutige Zuordnung der Urbelege zu den über Datenträgeraustausch übermittelten Abrechnungsdaten wäre nicht möglich.
Es waren ca. 8-10 Verordnungen von dieser Krankenkasse!
Zum Glück gab es keine Zurücksendung, sondern nur die Androhung, diese Rechnungen zurückzuweisen.
Jetzt wird alles nach Reihenfolge des Begleitzettels ( Belegnummer ) sortiert.
Für die geringe Anzahl an Verordnungen bei dieser Abrechnung für die DDG war es eine Lachnummer hier.

Also...immer schön sortieren :blush:



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