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Sonne19 schrieb:
Hallo an alle ,habe gerade eine komplett Absetzung von der Barmer bekommen.Weil die Arztunterschrift fehlt.Diese hatte ich per Fax nach -unterschreiben lassen und zum Originalbeleg dazugetackert.Jetzt hat die Barmer geschrieben :Gemäß Anlage 3a /3b ist keine Korrektur möglich .Die Erforderlichen Korrekturen müssen vor Einreichung der Abrechnung erfolgen.Hatte ich ja vor der Einreichung der Abrechnung nachgeholt und ist auch bei der Abrechnungsstelle angekommen. Die nachträgliche Arztunterschrift wurde aber nicht mehr mit dem aktuellen Datum ergänzt. IST DIES DER KNACKPUNKT? IDanke für Infos
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Leni C. schrieb:
Ja , ist mir mit einem Rezept der IKK genau so ergangen . Dauerpatientin , ist uns durchgegeangen daß das Rezept nicht unterschrieben war . Wir haben es dann auf der Kopie nachträglich unterschreiben lassen aber es wurde nicht anerkannt mit der von dir genannten Begründung . Keine Chance , mußt du , denke ich , unter Lehrgeld abhaken .
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Sonne19 schrieb:
Wieder dazugelernt,ich mache nichts mehr per Fax Dankeschön für die Antworten.Langsam könnte man ein Buch schreiben ,auf dies und das achten .hier und dort nochmal unterschreiben lassen ,früher haben wir ein Rezept bekommen und behandelt. Jetzt fürchtet man jede Abrechnung ,was denn schon wieder abgesetzt wird.Einen großen Dank mal hier an dieser Stelle für die vielen und immer fachkompetenten Antworten und Hilfen von Lars van Ravenzwaaij.
Aber ich muss auch mal anmerken, dass es schon viel weniger „falsch“ ausgestellte Rezepte sind….
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massu schrieb:
@Sonne19 du darfst natürlich noch vieles übers Fax ändern laden. Nur wenn die Arztunterschrift fehlt nicht.
Aber ich muss auch mal anmerken, dass es schon viel weniger „falsch“ ausgestellte Rezepte sind….
;) ... aber die Bürokratie soll ja immer weniger werden ...argumentiert der Kassenverbanddisappointed_relieved
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JürgenK schrieb:
@Sonne19
;) ... aber die Bürokratie soll ja immer weniger werden ...argumentiert der Kassenverbanddisappointed_relieved
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mathias3834 schrieb:
Nochmal zum Verständnis : die fehlende Arztunterschrift darf schon per Fax nachgefordert werden, dann aber Vor der Abrechnung und mit aktuellem Datum der Änderung, richtig?
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@mathias3834 Nein, Fax wird in diesem Fall NICHT akzeptiert. Der Arztunterschrift hat auf die Original-VO statt zu finden.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Sonne19 Diesbezüglich wir keine Änderung per Fax akzeptiert. Es muss auf dem Original unterschrieben sein. Diese Lektion haben wir auch schon gehabt.
ich möchte allen, die noch nicht "absetzungsgeschädigt" und auch allen anderen empfehlen: Nutzt das Tool von Thevea. Das ist kostenlos und dauert pro Rezept nicht mal 30 Sekunden. Wenn alle Punkte auf der Checkliste abgehakt sind, dann ist man der Rezeptprüfpflicht nachgekommen und es gibt keine Absetzung. Und das Beste: es ist Bestandteil der Behandlungszeit und wird somit vergütet.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
Ligamentum schrieb am 30.07.2023 17:12 Uhr:Wenn alle Punkte auf der Checkliste abgehakt sind, dann ist man der Rezeptprüfpflicht nachgekommen und es gibt keine Absetzung. Gibt es dafür von der Firma eine 100%-ige Garantie?
Und das Beste: es ist Bestandteil der Behandlungszeit ... Das ist die uralte Diskussion ob das tatsächlich so ist.
Aber Rezept fotografieren hört sich easy an.
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massu schrieb:
@Ligamentum 19,90€ monatlich und ab dem 4. Monat 29,90€ ist nicht kostenlos!!
Aber Rezept fotografieren hört sich easy an.
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Ligamentum schrieb:
Hallo Leute,
ich möchte allen, die noch nicht "absetzungsgeschädigt" und auch allen anderen empfehlen: Nutzt das Tool von Thevea. Das ist kostenlos und dauert pro Rezept nicht mal 30 Sekunden. Wenn alle Punkte auf der Checkliste abgehakt sind, dann ist man der Rezeptprüfpflicht nachgekommen und es gibt keine Absetzung. Und das Beste: es ist Bestandteil der Behandlungszeit und wird somit vergütet.
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