Die Physio Company sucht für den
Standort in Berlin Wilmersdorf eine
motivierte und freundliche
Anmeldekraft in Teilzeit. Sie
arbeiten in einem großen
interdisziplinären Team und sind
neben der Abrechnung von Rezepten
weiterhin in
Stundenführung/Kontrolle und
Bestellwesen involviert. Sie
kommen in den Genuss als Teil eines
bestehenden Anmeldeteams zu werden,
keine Spätschichten arbeiten zu
müssen und Ihre Arbeitszeit
flexibel gestalten zu können.
Erfahrung mit Heilmitteln bzw. der
Soft...
Standort in Berlin Wilmersdorf eine
motivierte und freundliche
Anmeldekraft in Teilzeit. Sie
arbeiten in einem großen
interdisziplinären Team und sind
neben der Abrechnung von Rezepten
weiterhin in
Stundenführung/Kontrolle und
Bestellwesen involviert. Sie
kommen in den Genuss als Teil eines
bestehenden Anmeldeteams zu werden,
keine Spätschichten arbeiten zu
müssen und Ihre Arbeitszeit
flexibel gestalten zu können.
Erfahrung mit Heilmitteln bzw. der
Soft...
Ich hatte von einer Pat. mehrere Rezepte eingereicht, mit insgesamt 2 verschiedenen Diagnosen.
Davon setzte mir die AOK ein Rezept ab. Begründung:
"Die Diagnosen sind gleich, so dass nicht gleichzeitig behandelt werden dürfe. 2 Termine überschnitten sich bei 2 Rezepten, da wir da auch 2 Behandlungen der "nicht gleichen" Diagnosen am selben Tag vorgenommen hatten.
Ich rief nun die Sachbearbeiterin der AOK an, und fragte nach der begründung, und wie sie darauf kämen, dass das 2 gleiche Diagnosen wären.
Antwort:
"Das ist beides am Rücken".... und....sie hätte bei Wikipedia (!!!!!!!!!!!!!! )
:rage:nachgeschaut, was "pseudo" hieße...."..das heißt schließlich "VIEL"...und das heißt, beide Rezepte bezögen sich auf den Rücken, es wären schließlich durch das Wort "Pseudo" gleich "VIELE" Probleme des Rückens benannt. Deshalb setzen wir ab!
Leute, mit welcher DUMMHEIT haben wir es hier zu tun!!!!!!!?????????
Kompetente Sachbearbeiter, welche im Wikipedia "Diagnosen" nachschlagen (dazu noch falsch) entscheiden über die Vergütung unserer Rezepte?????????? Mir fehlen die Worte!
Was ist das? Womit hat man es hier zu tun????????
:rage:
[bearbeitet am 18.04.13 08:56]
[bearbeitet am 18.04.13 08:57]
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Andreas216 schrieb:
Gestern erlebte ich die Krönung des Absetzungswahnsinns!!!!!!!!
Ich hatte von einer Pat. mehrere Rezepte eingereicht, mit insgesamt 2 verschiedenen Diagnosen.
Davon setzte mir die AOK ein Rezept ab. Begründung:
"Die Diagnosen sind gleich, so dass nicht gleichzeitig behandelt werden dürfe. 2 Termine überschnitten sich bei 2 Rezepten, da wir da auch 2 Behandlungen der "nicht gleichen" Diagnosen am selben Tag vorgenommen hatten.
Ich rief nun die Sachbearbeiterin der AOK an, und fragte nach der begründung, und wie sie darauf kämen, dass das 2 gleiche Diagnosen wären.
Antwort:
"Das ist beides am Rücken".... und....sie hätte bei Wikipedia (!!!!!!!!!!!!!! )
:rage:nachgeschaut, was "pseudo" hieße...."..das heißt schließlich "VIEL"...und das heißt, beide Rezepte bezögen sich auf den Rücken, es wären schließlich durch das Wort "Pseudo" gleich "VIELE" Probleme des Rückens benannt. Deshalb setzen wir ab!
Leute, mit welcher DUMMHEIT haben wir es hier zu tun!!!!!!!?????????
Kompetente Sachbearbeiter, welche im Wikipedia "Diagnosen" nachschlagen (dazu noch falsch) entscheiden über die Vergütung unserer Rezepte?????????? Mir fehlen die Worte!
Was ist das? Womit hat man es hier zu tun????????
:rage:
[bearbeitet am 18.04.13 08:56]
[bearbeitet am 18.04.13 08:57]
wenn sich sowas nicht ändert: BVA......
welche AOK war´s denn ?
edit: kriegst Du sie denn jetzt vergütet ?
[bearbeitet am 18.04.13 09:19]
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Vorschlag der MA zur Güte: Kopie des rezeptes, noch einmal beim Arzt vorlegen. Die Diagnose noch einmal spezifizie5ren....noch mal einreichen. Will ich aber eigentlich so nicht, weilö mich diese ganze Sache echt ärgert!
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Andreas216 schrieb:
Es war die AOK Thüringen.
Vorschlag der MA zur Güte: Kopie des rezeptes, noch einmal beim Arzt vorlegen. Die Diagnose noch einmal spezifizie5ren....noch mal einreichen. Will ich aber eigentlich so nicht, weilö mich diese ganze Sache echt ärgert!
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ali schrieb:
na, da würd ich nochmal freundlich mit einem Vorgesetzten sprechen....
wenn sich sowas nicht ändert: BVA......
welche AOK war´s denn ?
edit: kriegst Du sie denn jetzt vergütet ?
[bearbeitet am 18.04.13 09:19]
Da gibt's ein Urteil Das gilt nur für Ärzte und Abrechnung nach GOÄ - sag der Kasse das. Wenn man es liest, wird das auch klar, weil in einer GOÄ-Postion die Kosten für die Behandlung mehrerer Abschnitte der WS drin stecken. Da kommt es also gar nicht auf die Diagnose an. Urteil ist daher nicht auf HM-Vo 13 übertragbar.
Sind beide Vos von einem Arzt? Dann frag die Kasse, wie sie darauf kommt, dass der medizinische Sachverstand des Sachbearbeiters größer ist, als der des Arztes. Geh schriftl. in Widerspruch! Rumärgern am Telefon bringt nichts, erhöht nur den Blutdruck.
Letzter Satz des Widerspruchs muss immer sein: "Da ich eine Rechtsschutzversicherung habe, sehe ich einer Klage mit großer Gelassenheit entgegen" (egal, ob's stimmt oder nicht :wink: )
Guckst Du hier :
lsg stuttgart (10 Ka 246/79)
Kommentar zur Gebührenordnung für Ärzte. ( GOÄ).: Vom 12. November 1982 ... - Google Books Link funktioniert leider nicht, Urteil lässt sich aber googeln)
Deutsches Ärzteblatt: Chirotherapeutischer Eingriff und kraniosakrale Therapie (26.12.2011)
Serie: GOÄ Abrechnungstipps
[bearbeitet am 18.04.13 11:10]
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SGBV schrieb:
HMS/BWS/LWS ein oder mehrere Regelfälle?
Da gibt's ein Urteil Das gilt nur für Ärzte und Abrechnung nach GOÄ - sag der Kasse das. Wenn man es liest, wird das auch klar, weil in einer GOÄ-Postion die Kosten für die Behandlung mehrerer Abschnitte der WS drin stecken. Da kommt es also gar nicht auf die Diagnose an. Urteil ist daher nicht auf HM-Vo 13 übertragbar.
Sind beide Vos von einem Arzt? Dann frag die Kasse, wie sie darauf kommt, dass der medizinische Sachverstand des Sachbearbeiters größer ist, als der des Arztes. Geh schriftl. in Widerspruch! Rumärgern am Telefon bringt nichts, erhöht nur den Blutdruck.
Letzter Satz des Widerspruchs muss immer sein: "Da ich eine Rechtsschutzversicherung habe, sehe ich einer Klage mit großer Gelassenheit entgegen" (egal, ob's stimmt oder nicht :wink: )
Guckst Du hier :
lsg stuttgart (10 Ka 246/79)
Kommentar zur Gebührenordnung für Ärzte. ( GOÄ).: Vom 12. November 1982 ... - Google Books Link funktioniert leider nicht, Urteil lässt sich aber googeln)
Deutsches Ärzteblatt: Chirotherapeutischer Eingriff und kraniosakrale Therapie (26.12.2011)
Serie: GOÄ Abrechnungstipps
[bearbeitet am 18.04.13 11:10]
Und berichte dann mal was daraus wurde....
Die Unwissenheit im SB-Team der KKs ist weiter verbreitet als gemeinhin angenommen. Aber gut das Wikipedia gibt - als Quelle immer brauchbar :grin: :confused: :rage:
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Da gings damals drum, ob EV oder V.a.d. R.
Was will man da noch zu sagen... :clap:
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melanie595 schrieb:
Mir hat hier mal ein MA der AOK Nordrhein erzählt, sie guckten gar nicht auf die Diagnose. Interessant wäre für die nur der Indikationsschlüssel.
Da gings damals drum, ob EV oder V.a.d. R.
Was will man da noch zu sagen... :clap:
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HM-Erbringer schrieb:
Faxe genau diesen Beitrag an den/die Vorgesetzte mit Fristsetzung 5 Tage.
Und berichte dann mal was daraus wurde....
Die Unwissenheit im SB-Team der KKs ist weiter verbreitet als gemeinhin angenommen. Aber gut das Wikipedia gibt - als Quelle immer brauchbar :grin: :confused: :rage:
Am besten formulierst Du das so: Sollte meinem Widerspruch nicht in vollem Umfang abgeholfen werden, bitte ich um Angabe einer rechtlichen Grundlage, aufgrund derer Kassenmitarbeiter berechtigt sind, Diagnosen zu stellen oder zu korrigieren. Auch weise ich daraufhin, dass die HMR den Therapeuten nicht verpflichtet, die ärztliche Diagnose auf Korrektheit zu überprüfen (weil der das nämlich berufsrechtlich gar nicht dürfte).
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saloia schrieb:
und dann gabs da bei mir noch die AOK-mitarbeiterin, die absetzte, weil, wie sie beschlossen hatte, die "diagnose falsch" wäre..........................
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silvia43 schrieb:
wie oft denn noch! Lass Dir das nicht gefallen, Vorgestzte sprechen, wenn das nichts hilft mit Klage drohen. Es gibt zu diesen geschehnissen kein Grundsatzurteil und die Kassen scheuen dieses wie das Weihwasser und zahlen dann, weil sie wissen ,dass sie Unrecht haben.
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rudibam schrieb:
Ein Physio durfte vor dem Bill-Urteil keine Diagnose erstellen aber nach dem Bill-Urteil, nach Anerkennung des sec. HP., ja.
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SGBV schrieb:
Ich kenne das Bill-Urteil Nach meiner Kenntnis gibt es in ganz Thüringen noch niemanden, der den sec. HP hat, also dürfte Andreas216 den auch nicht haben. Selbst wenn jemand als HP berechtigt ist, eine Diagnose zu stellen, so ist er bei Abarbeitung einer HM-Vo nicht HP, sondern Physio. Und dann ist er an die ärztl. Vo gebunden und wird nicht als Gutachter tätig.
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rudibam schrieb:
Das ist richtig!
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SGBV schrieb:
Und füge hinzu, dass in Deutschland nur der Arzt berechtigt ist, eine Diagnose zu stelle. Nach dem Bill-Urteil darf das nicht einmal ein Physio. Vom KK-Mitarbeiter wollen wir mal gar nicht reden.
Am besten formulierst Du das so: Sollte meinem Widerspruch nicht in vollem Umfang abgeholfen werden, bitte ich um Angabe einer rechtlichen Grundlage, aufgrund derer Kassenmitarbeiter berechtigt sind, Diagnosen zu stellen oder zu korrigieren. Auch weise ich daraufhin, dass die HMR den Therapeuten nicht verpflichtet, die ärztliche Diagnose auf Korrektheit zu überprüfen (weil der das nämlich berufsrechtlich gar nicht dürfte).
....da wird nicht viel zu klären sein!
....wir hatten ähnlichen fall,bezog sich aber auf rezept " ausserhalb de Regelfalls"...(neueste richtlinien,zweiten Diagnoseliste,Liste 2,ICD-10,budgetfrei,usw.)
..diesbezüglich zwei sachbearbeiterinen= telefonisch null Ahnung.
...dann liesen wir uns einen gesprächstermin beim hiesigen AOK chef vor ort geben(nicht der zweigstelle etc,da auch keine ahnung)....und alles wurde kompetent und fachmänisch im persönlichen gespräch zufriedenstellenst geklärt !!
(anderst war nichts zu machen,da inkompetent )
[bearbeitet am 20.04.13 17:40]
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SGBV schrieb:
Schade nur, dass der Herr AOK-Chef nicht die Vo-Prüfung im Rahmen der Abrechnung macht. Einfacher wird es dadurch schon, weil man dem nächsten inkompetenten Abrechner sagen kann, klären Sie das mit Ihrem Chef.
klasse, dass es geklärt werden konnte. ABER: wieviel Zeitaufwand war es für ein Rezept im Wert von ....ich denke mal um die 80€???? Zum Chef, persönliches Gespräch, vorher Telefonate usw.
Spinnen die??? Sollen wir das mit allen Rezepten jetzt so machen, bis die KK aufgeben ?? -- :stuck_out_tongue_winking_eye: Wär vielleicht die Idee :)
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redbi schrieb:
Hi Caravella,
klasse, dass es geklärt werden konnte. ABER: wieviel Zeitaufwand war es für ein Rezept im Wert von ....ich denke mal um die 80€???? Zum Chef, persönliches Gespräch, vorher Telefonate usw.
Spinnen die??? Sollen wir das mit allen Rezepten jetzt so machen, bis die KK aufgeben ?? -- :stuck_out_tongue_winking_eye: Wär vielleicht die Idee :)
ich machs kurz:,da gings aber noch um andere wesentliche sachen:
ärztin hier vor ort hatte sich verweigert, weiterhin einigen unseren hausbesuchpatienten-rezepte "ausserhalb des regelfalles "zu verordnen.
mit der begründung:
eine weitere rezeptverordnung wäre nicht mehr möglich,da die patienten nun den medizinischen dienst(absoluter schwachsinn) beauftragen müssten,um deren positive beurteilung zu erhalten, um dann weiterhin rezepte zu bekommen !
(diesbezüglich war ein gespräch mit der aok von nöten,da die ärztin einige neuere verordungsrichtlinien="aussehalb des regelfalls-praxisbesonderheiten,sonderlisten-1-2,,ICD-10,budgetfrei,usw..nicht verstanden hatte und rezepte nun nicht mehr verschrieb,und meinte nun,der mediziniche dienst wäre von nöten !!!)
[bearbeitet am 21.04.13 11:18]
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klaus Eberle schrieb:
@redbi..
ich machs kurz:,da gings aber noch um andere wesentliche sachen:
ärztin hier vor ort hatte sich verweigert, weiterhin einigen unseren hausbesuchpatienten-rezepte "ausserhalb des regelfalles "zu verordnen.
mit der begründung:
eine weitere rezeptverordnung wäre nicht mehr möglich,da die patienten nun den medizinischen dienst(absoluter schwachsinn) beauftragen müssten,um deren positive beurteilung zu erhalten, um dann weiterhin rezepte zu bekommen !
(diesbezüglich war ein gespräch mit der aok von nöten,da die ärztin einige neuere verordungsrichtlinien="aussehalb des regelfalls-praxisbesonderheiten,sonderlisten-1-2,,ICD-10,budgetfrei,usw..nicht verstanden hatte und rezepte nun nicht mehr verschrieb,und meinte nun,der mediziniche dienst wäre von nöten !!!)
[bearbeitet am 21.04.13 11:18]
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klaus Eberle schrieb:
...sachbearbeiterin?
....da wird nicht viel zu klären sein!
....wir hatten ähnlichen fall,bezog sich aber auf rezept " ausserhalb de Regelfalls"...(neueste richtlinien,zweiten Diagnoseliste,Liste 2,ICD-10,budgetfrei,usw.)
..diesbezüglich zwei sachbearbeiterinen= telefonisch null Ahnung.
...dann liesen wir uns einen gesprächstermin beim hiesigen AOK chef vor ort geben(nicht der zweigstelle etc,da auch keine ahnung)....und alles wurde kompetent und fachmänisch im persönlichen gespräch zufriedenstellenst geklärt !!
(anderst war nichts zu machen,da inkompetent )
[bearbeitet am 20.04.13 17:40]
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Faulsack schrieb:
Echt der Brüller ! :clap: :clap: :smile: :smile:
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Wisser schrieb:
Uns wurde einmal eine VO komplett abgesetzt mit der Begründung: Epicondylitis - der Sachbearbeiter weiß nicht, was es bedeutet und in Zukunft sollen wir die Kiagnosen deutsch draufschreiben lassen- kein Witz!!! :scream:
Zumindest könnte man bei einigen Sachbearbeitern auf diese Definition kommen, sicher ist dies keine Order von O..... oder?????
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Fuzziguzzi schrieb:
Es scheint es bedeutet wirklich A llgemein O hne K ompetenz.
Zumindest könnte man bei einigen Sachbearbeitern auf diese Definition kommen, sicher ist dies keine Order von O..... oder?????
Widerspruch
Zur Überprüfung des medizinischen Wahrheitsgehaltes einer ärztlichen Heilmittelverordnung ist der Therapeut weder nach HMR/HMK verpflichtet, noch ist er berufsrechtlich dazu berechtigt.
Durch die Ausstellung einer neuen Erstverordnung für den Patienten hat der Arzt die Erkrankung als unabhängig von zeitl. damit in Zusammenhang stehenden Erkrankungen der gleichen Diagnosegruppe klassifiziert. Diese Einschätzung ist für den Therapeuten verbindlich.
Im Falle des Zweifels an der medizinischen Kompetenz des Arztes bleibt es Ihnen unbenommen, den MDK oder die Ärztekammer einzuschalten und sich dann diesbezüglich an den Arzt zu wenden. Eine Berechtigung zum Kürzen / Absetzen der therapeutischen Leistung ergibt sich daraus - unabhängig vom Ergebnis der Überprüfung -keinesfalls.
Da die Verordnung formal und inhaltlich gültig ist und die Leistung ordnungsgemäß erbracht wurde, erwarte ich die Rücknahme der Absetzung bis zum .... Anderenfalls sehe ich mich gezwungen, gerichtlich feststellen zu lassen, dass es Sachbearbeitern von Krankenkassen nicht gestattet ist, ärztliche Diagnosen in Frage zu stellen, um im Ergebnis dem Leistungserbringer die Zahlung zu verweigern.
Schick den Vorgang ggf. in Kopie an die Landesärztekammer und / oder kassenärztliche Vereinigung (in Thüringen Frau Möckel). Möglicherweise hängen die sich an eine Beschwerde ganz oben bei der AOK (Leiterin Abrechnungsprüfung in Thüringen Frau Urbschat) mit dran.
Denen dürfte das auch nicht gefallen.
[bearbeitet am 25.04.13 11:12]
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Andreas216 schrieb:
Danke...werde ich so händeln. Vielen Dank :blush:
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SGBV schrieb:
Berichte mal, wie es ausgegangen ist! Gern per PN.
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Andreas216 schrieb:
Okay...
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SGBV schrieb:
Du bist aus Thüringen?
Widerspruch
Zur Überprüfung des medizinischen Wahrheitsgehaltes einer ärztlichen Heilmittelverordnung ist der Therapeut weder nach HMR/HMK verpflichtet, noch ist er berufsrechtlich dazu berechtigt.
Durch die Ausstellung einer neuen Erstverordnung für den Patienten hat der Arzt die Erkrankung als unabhängig von zeitl. damit in Zusammenhang stehenden Erkrankungen der gleichen Diagnosegruppe klassifiziert. Diese Einschätzung ist für den Therapeuten verbindlich.
Im Falle des Zweifels an der medizinischen Kompetenz des Arztes bleibt es Ihnen unbenommen, den MDK oder die Ärztekammer einzuschalten und sich dann diesbezüglich an den Arzt zu wenden. Eine Berechtigung zum Kürzen / Absetzen der therapeutischen Leistung ergibt sich daraus - unabhängig vom Ergebnis der Überprüfung -keinesfalls.
Da die Verordnung formal und inhaltlich gültig ist und die Leistung ordnungsgemäß erbracht wurde, erwarte ich die Rücknahme der Absetzung bis zum .... Anderenfalls sehe ich mich gezwungen, gerichtlich feststellen zu lassen, dass es Sachbearbeitern von Krankenkassen nicht gestattet ist, ärztliche Diagnosen in Frage zu stellen, um im Ergebnis dem Leistungserbringer die Zahlung zu verweigern.
Schick den Vorgang ggf. in Kopie an die Landesärztekammer und / oder kassenärztliche Vereinigung (in Thüringen Frau Möckel). Möglicherweise hängen die sich an eine Beschwerde ganz oben bei der AOK (Leiterin Abrechnungsprüfung in Thüringen Frau Urbschat) mit dran.
Denen dürfte das auch nicht gefallen.
[bearbeitet am 25.04.13 11:12]
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rudibam schrieb:
Ich habe viele positive Erfahrungen mit den Mitarbeitern der AOK Rhl.-Pf.
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