Reha in Kardiologie, Orthopädie,
Psychosomatik und Prävention,
über 600 Betten, über 500 tolle
Menschen, offizieller „Great
Place to Work“ – das sind wir:
Wir sind gemeinnützig, investieren
in uns selbst – und vergüten in
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wollen alle mitnehmen. Begleiten
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Wir suchen Sie, zum
nächstmöglichen Zeitpunkt,
vorerst befristet, in Voll- oder
Teilzeit als
Physiotherapeut (m/w/d)
Fachbereich: Orthopädie
Unser Angebot:
• Angenehmes Betr...
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canna41 schrieb:
Hallo. Habe 2 Rezepte eines Patienten mit gleichem Ausstellungstag und gleicher Diagnose: Bandscheibenvorfall HWK 5/6 vorliegen. Das 1. lautet über 6 x KMt mit Indikationsschlüssel WS2f jedoch ohne weitere Diagnose z. B. Hypertonie der HWS-Muskulatur und das 2. Rezept über 6 x KG hat den Indikationsschlüssel WS2b bei Bandscheibenvorfall HWK 5/6. Jetzt meine Fragen. Muss auf dem Rezept über Massage noch eine zusätzliche Diagnose, weil auf beiden Rezepten als ICD-Code M502 steht? Muss eins von beiden Rezepten als Folgeverordnung ausgestellt werden? Für eure schnelle Hilfe wäre ich Euch dankbar.
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Shakespeare schrieb:
Es handelt sich aufgrund der ident. Diagnose um einen (!) Regelfall. Hier gilt, dass nicht zwei vorrangige Anwendungen gleichzeitig verordnet werden können. Ebenso gilt gem. HMK, dass eine Erstverordnung erst durchgeführt werden muss, bevor eine Folgeverordnung ausgestellt werden darf. Ich würde also hier nur die KG als EV. durchführen. Ist die Behandlung beendet kann und muss der Patient wieder zum Arzt und kann sich dort eine Folgeverordnung (KG,KMT MT) holen. Alternativ wäre es möglich zwei EV zu verordnen, wenn es sich um klar ersichtlich verschiedenen Diagnosen handelt (ICD und oder Text). Gruß S.
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