physio.dephysio.de
  • Jobs
  • Kleinanzeigen
  • Ausbildung
    • Ausbildung
    • Schulen
    • Studium
    • Skripte
  • Selbstständig
    • Preislisten
    • Fortbildungen
    • Terminplan
    • Firmen und Produkte
    • Praxisbörse
  • Infothek
    • Infothek
    • Datenschutz (DSGVO)
    • News
    • Heilmittelrichtlinie
    • Skripte
    • Bücher
    • Praxisverzeichnis
  • Foren
    • Neue Beiträge
    • Physiotherapie
    • Blankoverordnung
    • Heilmittelrichtlinie
    • Selbstständig
    • Ergotherapie
    • Logopädie
    • Arbeit
    • Schüler
    • Therapiemethoden
    • Freie Mitarbeit
    • Recht & Steuern
    • Sonstiges
  • Anmelden

Thüringen

In unserer Praxis für Osteopathie
& Physiotherapie in Sömmerda steht
die individuelle und ganzheitliche
Betreuung unserer Patienten an
erster Stelle. Wir suchen zum
nächstmöglichen Zeitpunkt
Verstärkung für unser Team.

Dein Profil:
• Abgeschlossene Ausbildung zum
Physiotherapeuten
• Zusatzqualifikation in
Manueller Lymphdrainage (MLD)
• Zusatzqualifikation in
Manueller Therapie (MT)
• Große Freude am Beruf und im
empathischen Umgang mit Menschen
• Zuverlässigkeit, Pün...
0
  1. Neue Beiträge Alle Foren Heilmittelrichtlinie und Abrechnung KMT und KG - beides als Erstverordnung möglich?

Der gesamte Thread wurde geschlossen.
Neues Thema
KMT und KG - beides als Erstverordnung möglich?
Es gibt 2 Beiträge
abonnieren
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
canna41
25.08.2014 04:35
Hallo. Habe 2 Rezepte eines Patienten mit gleichem Ausstellungstag und gleicher Diagnose: Bandscheibenvorfall HWK 5/6 vorliegen. Das 1. lautet über 6 x KMt mit Indikationsschlüssel WS2f jedoch ohne weitere Diagnose z. B. Hypertonie der HWS-Muskulatur und das 2. Rezept über 6 x KG hat den Indikationsschlüssel WS2b bei Bandscheibenvorfall HWK 5/6. Jetzt meine Fragen. Muss auf dem Rezept über Massage noch eine zusätzliche Diagnose, weil auf beiden Rezepten als ICD-Code M502 steht? Muss eins von beiden Rezepten als Folgeverordnung ausgestellt werden? Für eure schnelle Hilfe wäre ich Euch dankbar.
1

Gefällt mir

Hallo. Habe 2 Rezepte eines Patienten mit gleichem Ausstellungstag und gleicher Diagnose: Bandscheibenvorfall HWK 5/6 vorliegen. Das 1. lautet über 6 x KMt mit Indikationsschlüssel WS2f jedoch ohne weitere Diagnose z. B. Hypertonie der HWS-Muskulatur und das 2. Rezept über 6 x KG hat den Indikationsschlüssel WS2b bei Bandscheibenvorfall HWK 5/6. Jetzt meine Fragen. Muss auf dem Rezept über Massage noch eine zusätzliche Diagnose, weil auf beiden Rezepten als ICD-Code M502 steht? Muss eins von beiden Rezepten als Folgeverordnung ausgestellt werden? Für eure schnelle Hilfe wäre ich Euch dankbar.
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

canna41 schrieb:

Hallo. Habe 2 Rezepte eines Patienten mit gleichem Ausstellungstag und gleicher Diagnose: Bandscheibenvorfall HWK 5/6 vorliegen. Das 1. lautet über 6 x KMt mit Indikationsschlüssel WS2f jedoch ohne weitere Diagnose z. B. Hypertonie der HWS-Muskulatur und das 2. Rezept über 6 x KG hat den Indikationsschlüssel WS2b bei Bandscheibenvorfall HWK 5/6. Jetzt meine Fragen. Muss auf dem Rezept über Massage noch eine zusätzliche Diagnose, weil auf beiden Rezepten als ICD-Code M502 steht? Muss eins von beiden Rezepten als Folgeverordnung ausgestellt werden? Für eure schnelle Hilfe wäre ich Euch dankbar.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
profilbild
Shakespeare
25.08.2014 09:38
Es handelt sich aufgrund der ident. Diagnose um einen (!) Regelfall. Hier gilt, dass nicht zwei vorrangige Anwendungen gleichzeitig verordnet werden können. Ebenso gilt gem. HMK, dass eine Erstverordnung erst durchgeführt werden muss, bevor eine Folgeverordnung ausgestellt werden darf. Ich würde also hier nur die KG als EV. durchführen. Ist die Behandlung beendet kann und muss der Patient wieder zum Arzt und kann sich dort eine Folgeverordnung (KG,KMT MT) holen. Alternativ wäre es möglich zwei EV zu verordnen, wenn es sich um klar ersichtlich verschiedenen Diagnosen handelt (ICD und oder Text). Gruß S.
1

Gefällt mir

Es handelt sich aufgrund der ident. Diagnose um einen (!) Regelfall. Hier gilt, dass nicht zwei vorrangige Anwendungen gleichzeitig verordnet werden können. Ebenso gilt gem. HMK, dass eine Erstverordnung erst durchgeführt werden muss, bevor eine Folgeverordnung ausgestellt werden darf. Ich würde also hier nur die KG als EV. durchführen. Ist die Behandlung beendet kann und muss der Patient wieder zum Arzt und kann sich dort eine Folgeverordnung (KG,KMT MT) holen. Alternativ wäre es möglich zwei EV zu verordnen, wenn es sich um klar ersichtlich verschiedenen Diagnosen handelt (ICD und oder Text). Gruß S.
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

Shakespeare schrieb:

Es handelt sich aufgrund der ident. Diagnose um einen (!) Regelfall. Hier gilt, dass nicht zwei vorrangige Anwendungen gleichzeitig verordnet werden können. Ebenso gilt gem. HMK, dass eine Erstverordnung erst durchgeführt werden muss, bevor eine Folgeverordnung ausgestellt werden darf. Ich würde also hier nur die KG als EV. durchführen. Ist die Behandlung beendet kann und muss der Patient wieder zum Arzt und kann sich dort eine Folgeverordnung (KG,KMT MT) holen. Alternativ wäre es möglich zwei EV zu verordnen, wenn es sich um klar ersichtlich verschiedenen Diagnosen handelt (ICD und oder Text). Gruß S.



    Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.

  1. Neue Beiträge Alle Foren Heilmittelrichtlinie und Abrechnung KMT und KG - beides als Erstverordnung möglich?

Mein Profilbild bearbeiten

© 2026 physio.de - Physiotherapie in Deutschland  Impressum - Datenschutz - AGB - Diese Seite weiter empfehlen - Ihre E-Mail an uns