Für unsere kleine , frisch
renovierte Praxis ohne KGG im
schönen grünen Teil von
Berlin-Hohenschönhausen suchen wir
eine nette Verstärkung.
Die Praxis besteht seit über 12
Jahren und hat durch offene ,
freundliche und kompetente
Behandlungen sehr viele
Stammpatienten. Das Team besteht
zur Zeit aus 2 Mitarbeiterinnen.
Wenn Du Dich in einem symphatischen
, herzlichen Team wohlfühlst und
stressfrei arbeiten möchtest, dann
freuen wir uns auf Deine Bewerbung.
Das bieten wir :
+ unb...
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jetzt habe ich auch eine sehr spezielle Frage an Euch:
Habe einen Patienten mit 2 Verordnungen: 1. Verordnung mit G55.2+M47.22 6 Einheiten KMT+Fango wurde behandelt und abgerechnet. Noch kein Problem.
Pat. bringt zweite Verordnung vom gleichen Arzt: 2. Verordnung mit G55.2+M47.22 10 Einheiten KMT+Fango.
Jetzt die Problematik: Es gibt laut Heilmittelrichtlinie und Heilmittelkatalog die Begrenzung von KMT auf 12 Einheiten.
Meine Frage wäre: Hebt der besondere Verordnungsbedarf diese Begrenzung auf bzw. hat da jemand belastbare Erfahrungen oder Infos? Meiner Ansicht nach ist die Heilmittelrichtlinie in diesem Fall mehrdeutig.
Aber vielleicht hat jemand von Euch ein paar gute Ansätze. Bisher ist noch alles möglich (z.B. Korrektur der Verordnung, wenn notwendig etc.) Vielen Dank im Voraus für Eure Hilfe.
grüße
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
Nein, BVB/LHB hebt die Begrenzung nicht auf. Siehe speziell § 12 Ziffer 6 der HMR, für mich ist das nicht mehrdeutig.
danke erstmal für die Antwort.
Naja, ich stelle die Frage natürlich nicht ohne Grund. Nach der einzelnen Berücksichtigung von § 12 wäre die Antwort einfach, da stimme ich Dir zu.
Ich würde Dich bitten, lies mal bitte das hier: §7 Verordnungsfall etc. Absatz 5 + 6
(6) 1 Abweichend von Absatz 5 gilt für Versicherte mit einem langfristigen Heilmittelbedarf nach § 8, dass die notwendigen Heilmittel je Verordnung für eine Behandlungsdauer von bis zu 12 Wochen verordnet werden können. 2 Dies gilt ebenso für Verordnungen aufgrund von ICD-10-Codes, in Verbindung mit der entsprechenden Diagnosegruppe, die einen besonderen Verordnungsbedarf nach § 106b Absatz 2 Satz 4 SGB V begründen. 3 Sofern dieser einer Altersbeschränkung unterliegt, ist das Alter der Versicherten ebenfalls maßgeblich bei der Bemessung der Höchstverordnungsmenge je Verordnung. 4 Die Anzahl der zu verordnenden Behandlungseinheiten ist dabei in Abhängigkeit von der Therapiefrequenz zu bemessen. 5 Sofern eineFrequenzspanne auf der Verordnung angegeben wird,ist der höchste Wert für die Bemessung der maximalen Verordnungsmenge maßgeblich. 6 Die orientierende Behandlungsmenge gemäß Heilmittelkatalog ist nicht zu berücksichtigen. 7 Soweit verordnete Behandlungseinheiten innerhalb des 12 Wochen Zeitraums nicht vollständig erbracht wurden, behält die Verordnung unter Berücksichtigung des § 16 Absatz 4 ihre Gültigkeit.
Ich habe den interessanten Absatz mal hervorgehoben. Unter orientierende Behandlungsmenge werden im Heilmittelkatalog die 18 Einheiten einschließlich der 12 Einheiten Grenze KMT aufgeführt. Wenn die orientierende Behandlungsmenge aber nicht berücksichtigt werden soll, warum sollte dann die KMT Begrenzung bei BVB/LHMB gelten?
Klar, das ist natürlich sehr theoretisch und möglicherweise spitzfindig, die sichere Variante ist die Begrenzung, aber ich verstehe sowieso nicht, aus welchen medizinischen Gründen die KMT schlechter gestellt wurde im Vergleich zu anderen Heimitteln. Und der Arzt sieht wohl in diesem Fall einen erhöhten medizinischen Bedarf.
Auf jeden Fall Danke für Eure Antworten @Lars van Ravenzwaaij und @therapeutin
Grüße
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Folterknecht.fg..2091 schrieb:
Hallo@Lars van Ravenzwaaij
danke erstmal für die Antwort.
Naja, ich stelle die Frage natürlich nicht ohne Grund. Nach der einzelnen Berücksichtigung von § 12 wäre die Antwort einfach, da stimme ich Dir zu.
Ich würde Dich bitten, lies mal bitte das hier: §7 Verordnungsfall etc. Absatz 5 + 6
(6) 1 Abweichend von Absatz 5 gilt für Versicherte mit einem langfristigen Heilmittelbedarf nach § 8, dass die notwendigen Heilmittel je Verordnung für eine Behandlungsdauer von bis zu 12 Wochen verordnet werden können. 2 Dies gilt ebenso für Verordnungen aufgrund von ICD-10-Codes, in Verbindung mit der entsprechenden Diagnosegruppe, die einen besonderen Verordnungsbedarf nach § 106b Absatz 2 Satz 4 SGB V begründen. 3 Sofern dieser einer Altersbeschränkung unterliegt, ist das Alter der Versicherten ebenfalls maßgeblich bei der Bemessung der Höchstverordnungsmenge je Verordnung. 4 Die Anzahl der zu verordnenden Behandlungseinheiten ist dabei in Abhängigkeit von der Therapiefrequenz zu bemessen. 5 Sofern eineFrequenzspanne auf der Verordnung angegeben wird,ist der höchste Wert für die Bemessung der maximalen Verordnungsmenge maßgeblich. 6 Die orientierende Behandlungsmenge gemäß Heilmittelkatalog ist nicht zu berücksichtigen. 7 Soweit verordnete Behandlungseinheiten innerhalb des 12 Wochen Zeitraums nicht vollständig erbracht wurden, behält die Verordnung unter Berücksichtigung des § 16 Absatz 4 ihre Gültigkeit.
Ich habe den interessanten Absatz mal hervorgehoben. Unter orientierende Behandlungsmenge werden im Heilmittelkatalog die 18 Einheiten einschließlich der 12 Einheiten Grenze KMT aufgeführt. Wenn die orientierende Behandlungsmenge aber nicht berücksichtigt werden soll, warum sollte dann die KMT Begrenzung bei BVB/LHMB gelten?
Klar, das ist natürlich sehr theoretisch und möglicherweise spitzfindig, die sichere Variante ist die Begrenzung, aber ich verstehe sowieso nicht, aus welchen medizinischen Gründen die KMT schlechter gestellt wurde im Vergleich zu anderen Heimitteln. Und der Arzt sieht wohl in diesem Fall einen erhöhten medizinischen Bedarf.
Auf jeden Fall Danke für Eure Antworten @Lars van Ravenzwaaij und @therapeutin
Grüße
Wie viele Einheiten an Massagetherapien können im Verordnungsfall verordnet werden?
maximal 12x bei WS,EX, CS
Die Verordnungsmenge von Massagetherapien ist auf jeweils 12 Einheiten je Verordnungsfall (auch bei BVB und LHM) begrenzt. Das gilt auch, wenn das angestrebte Therapieziel nicht erreicht werden konnte -unabhängig davon ob kontinuierliche Behandlung, Rezidive oder neue Erkrankungsphasen auftreten.
Keine Begrenzung
bei AT, SO1, SO4, SO5
Die Begrenzung auf 12 Einheiten je Verordnungsfall für Maßnahmen der Massagetherapie gilt hier nicht.
Quelle:
Frage-Antwort-Katalog zur seit 1. Januar 2021 gültigen Heilmittel-Richtlinie
Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz (KV RLP) | Wir stellen die ambulante Gesundheitsversorgung in Rheinland-Pfalz
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rollo90 schrieb:
@Folterknecht.fg..2091
Wie viele Einheiten an Massagetherapien können im Verordnungsfall verordnet werden?
maximal 12x bei WS,EX, CS
Die Verordnungsmenge von Massagetherapien ist auf jeweils 12 Einheiten je Verordnungsfall (auch bei BVB und LHM) begrenzt. Das gilt auch, wenn das angestrebte Therapieziel nicht erreicht werden konnte -unabhängig davon ob kontinuierliche Behandlung, Rezidive oder neue Erkrankungsphasen auftreten.
Keine Begrenzung
bei AT, SO1, SO4, SO5
Die Begrenzung auf 12 Einheiten je Verordnungsfall für Maßnahmen der Massagetherapie gilt hier nicht.
Quelle:
Frage-Antwort-Katalog zur seit 1. Januar 2021 gültigen Heilmittel-Richtlinie
Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz (KV RLP) | Wir stellen die ambulante Gesundheitsversorgung in Rheinland-Pfalz
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rollo90 schrieb:
richtiger Link .
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Du denkst zu kompliziert: § 12 schränkt § 7 ein. Daran gibt es gar kein Zweifel.
Außerdem war KMT auch im alten Katalog schon beschränkt. Die med. Notwendigkeit und Sinnhaftigkeit einer LHB bei KMT darf im Allgemeinen durchaus bezweifelt werden, auch wenn sie bei einige wenige Diagnosegruppen freigegeben ist.. Zumindest kenne ich keine wissenschaftlichen Studien, die zu einem anderen Ergebnis führen.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Folterknecht.fg..2091
Du denkst zu kompliziert: § 12 schränkt § 7 ein. Daran gibt es gar kein Zweifel.
Außerdem war KMT auch im alten Katalog schon beschränkt. Die med. Notwendigkeit und Sinnhaftigkeit einer LHB bei KMT darf im Allgemeinen durchaus bezweifelt werden, auch wenn sie bei einige wenige Diagnosegruppen freigegeben ist.. Zumindest kenne ich keine wissenschaftlichen Studien, die zu einem anderen Ergebnis führen.
Hier ist die offizielle FAK: Link
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@rollo90 Das ist aber nicht der verbindlichen Katalog, sondern eine eigene Interpretation der KV RLP.
Hier ist die offizielle FAK: Link
Danke Dir für Deine Mühe. Wir werden natürlich auch auf Nummer sicher gehen und die Verordnung mit max. 12 Einheiten (in der Summe) abrechnen, da lohnt sich der Stress nicht.
grüße und schönes WE
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Folterknecht.fg..2091 schrieb:
Hallo @Lars van Ravenzwaaij
Danke Dir für Deine Mühe. Wir werden natürlich auch auf Nummer sicher gehen und die Verordnung mit max. 12 Einheiten (in der Summe) abrechnen, da lohnt sich der Stress nicht.
grüße und schönes WE
Ich nehme keine KMT Rezepte an.
Bin Physio und kein Masseur.
Wenn der Arzt und oder Patient wünscht das während der gesamten Behandlungseinheit Hand angelegt werden soll muss es ein MT Rezept sein.
Kann man alles plausibel erklären und körperliche Arbeit des PT muss entsprechend entlohnt werden.
So direkt äußere ich es nicht aber da findet jeder sicher selbst die passende Ansprache.
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Dway schrieb:
Dem Arzt nen erklärenden 3 Zeiler zukommen lassen und dies gleich nutzen um auf KG umändern zu lassen.
Ich nehme keine KMT Rezepte an.
Bin Physio und kein Masseur.
Wenn der Arzt und oder Patient wünscht das während der gesamten Behandlungseinheit Hand angelegt werden soll muss es ein MT Rezept sein.
Kann man alles plausibel erklären und körperliche Arbeit des PT muss entsprechend entlohnt werden.
So direkt äußere ich es nicht aber da findet jeder sicher selbst die passende Ansprache.
Alle PHYSIOTHERAPEUTEN die in der DDR ausgebildet wurden konnten auch massieren!
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Norbert Meyer schrieb:
@Dway Eine berufliche "Auslegung " die mich hier öffentlich äußerst erstaunt!
Alle PHYSIOTHERAPEUTEN die in der DDR ausgebildet wurden konnten auch massieren!
Auch ich nutze Massage(-techniken) im Alltag immer wieder und nehme Rezepte WT+KMT (soweit sie noch verordnet werden) auch an.
Aus nostalgische Gründe erinnere ich mich gerne an den Spaß zurück, die wir während der Ausbildung in Kneipsche Güsse, Wickelungen, thermotherapeutische Bäder, Paraffin-Bäder usw. hatten. Auch andere "alte" Methoden, wie z. B. Klappsches Kriechen (das gerade aktuell im Fitness-Bereich wieder eine Renaissance erlebt) oder die BGM nach Teirich-Leube (deren Techniken heute wieder in der Faszientherapie auferstehen) machten Spaß und hatten und haben ihre Berechtigung. 😂
Aber vielleicht liegt es auch nur daran, dass die DDR-Ausbildung, genau wie die niederländische, eine Voll-Ausbildung war. Und nicht - wie bis heute in D - 2 getrennte und zum Teil in sich konkurrierende Ausbildungen.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Norbert Meyer Nicht nur die DDR-Kollegen. Auch die in NL ausgebildete Therapeuten/innen haben ein vollständige Ausbildung in Massage (ohne MLD) , Elektro- und Hydrotherapie erhalten. Allerdings werden heute nur noch die, als therapeutisch sinnvoll und wissenschaftlich, nachgewiesenen Methoden unterrichtet.
Auch ich nutze Massage(-techniken) im Alltag immer wieder und nehme Rezepte WT+KMT (soweit sie noch verordnet werden) auch an.
Aus nostalgische Gründe erinnere ich mich gerne an den Spaß zurück, die wir während der Ausbildung in Kneipsche Güsse, Wickelungen, thermotherapeutische Bäder, Paraffin-Bäder usw. hatten. Auch andere "alte" Methoden, wie z. B. Klappsches Kriechen (das gerade aktuell im Fitness-Bereich wieder eine Renaissance erlebt) oder die BGM nach Teirich-Leube (deren Techniken heute wieder in der Faszientherapie auferstehen) machten Spaß und hatten und haben ihre Berechtigung. 😂
Aber vielleicht liegt es auch nur daran, dass die DDR-Ausbildung, genau wie die niederländische, eine Voll-Ausbildung war. Und nicht - wie bis heute in D - 2 getrennte und zum Teil in sich konkurrierende Ausbildungen.
Alles, was Du aufführst, hatte ich auch in der Ausbildung. Wir waren der erste Jahrgang der dreijährigen PT, also ohne Anerkennungsjahr. Das war Ende der 90er Jahre und seitdem heißen wir Physiotherapeuten und nicht mehr Krankengymnasten. Dabei wurde die Massageausbildung quasi inkludiert und daher wundert es mich, was @Dway schreibt. Gerade Physiotherapeuten sind auch Masseure heutzutage.
Mit Schaudern erinnere ich mich an kalte Ganzkörpergüsse :-))
Allerdings gab/gibt es auch gute und nicht so gute Schulen. Ich habe von Kollegen gehört, die sehr vieles, was wir als Lehrstoff hatten, noch nie gehört haben.
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pt ani schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij
Alles, was Du aufführst, hatte ich auch in der Ausbildung. Wir waren der erste Jahrgang der dreijährigen PT, also ohne Anerkennungsjahr. Das war Ende der 90er Jahre und seitdem heißen wir Physiotherapeuten und nicht mehr Krankengymnasten. Dabei wurde die Massageausbildung quasi inkludiert und daher wundert es mich, was @Dway schreibt. Gerade Physiotherapeuten sind auch Masseure heutzutage.
Mit Schaudern erinnere ich mich an kalte Ganzkörpergüsse :-))
Allerdings gab/gibt es auch gute und nicht so gute Schulen. Ich habe von Kollegen gehört, die sehr vieles, was wir als Lehrstoff hatten, noch nie gehört haben.
Und von eine vollständig Masseur-Ausbildung als PT ist man bis heute weit entfernt.
Mitnichten wurde daher , wie in der Rest von Europa seit den 50er und 60er Jahren üblich, die beide Berufe vollständig zu einem Beruf mit verlängerter Ausbildung zusammengefasst. Bis heute existieren daher in D zwei Berufe und ist kein deutscher PT-Abschluss in der Rest von Europa im Rahmen von Bologna vollständig anerkannt (es bedarf dort immer Nachqualifizierungen).
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@pt ani Na ja, da ich damals auch als Dozent tätig war und wir seit Anfang der 90er ununterbrochen PT-Praktikanten (sowohl von deutsche als auch von niederländische Schulen) in unserer Praxis begleiten, weis ich, dass sich das Curriculum zwischen dem 2- und 3-jährige Ausbildung nicht wirklich verändert hat. Im Wesentlichen wurde lediglich das Anerkennungsjahr vor dem Examen in der Ausbildung integriert. Letztlich war die Änderung der Berufsbezeichnung mehr oder weniger nur Kosmetik.
Und von eine vollständig Masseur-Ausbildung als PT ist man bis heute weit entfernt.
Mitnichten wurde daher , wie in der Rest von Europa seit den 50er und 60er Jahren üblich, die beide Berufe vollständig zu einem Beruf mit verlängerter Ausbildung zusammengefasst. Bis heute existieren daher in D zwei Berufe und ist kein deutscher PT-Abschluss in der Rest von Europa im Rahmen von Bologna vollständig anerkannt (es bedarf dort immer Nachqualifizierungen).
Ich hatte auch noch das Klappsche Kriechen , die Güsse (brrr ) und verschiedenen Bäderformen . Massage war ein Prüfungsfach einschließlich BGM . Aber ohne ML . 2 Jahre Vollausbildung und ein Praktikumsjahr mit Pranktikantenunterricht . Erst dann gab es die Berufsurkunde . Und wir hießen noch Krankengymnasten . Ich habe meine Ausbildung und noch 2 Jahren Vollzeitstelle an der Uniklinik Köln gemacht .
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Leni C. schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij
Ich hatte auch noch das Klappsche Kriechen , die Güsse (brrr ) und verschiedenen Bäderformen . Massage war ein Prüfungsfach einschließlich BGM . Aber ohne ML . 2 Jahre Vollausbildung und ein Praktikumsjahr mit Pranktikantenunterricht . Erst dann gab es die Berufsurkunde . Und wir hießen noch Krankengymnasten . Ich habe meine Ausbildung und noch 2 Jahren Vollzeitstelle an der Uniklinik Köln gemacht .
Aber, um zum Ausgangspunkt zurück zu kommen: das man Massagepatienten ablehnt, weil man sich dafür vermeintlich als PT zu gut fühlt ( @Dway!) bekomme ich in meinem Kopf nicht rein. 🤔
EDIT: als ich 1998 - nach eine Encephalitis mit Quadriplegie und Neglect (sic) - in der neurologischen Reha vor dem Frühstück schon mit Wassertreten und Kneippsche Güsse behandelt wurde, muss ich sagen, dass die meisten Patienten (ja, auch ich🤣) nach eine Woche freiwillig um 06:30 vor der Bäderabteilung gewartet haben. Der Energieschub die man davon bekam ist echt unglaublich. 😂😂
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Leni C. Yep, die Ausbildungen an den (Uni-) Kliniken waren immer schon besser, als an den meisten Privatschulen. 😂 Und unbestritten war die (kurze) Ausbildung dort zum Teil vollständiger aber eben nicht ganz vollständig.
Aber, um zum Ausgangspunkt zurück zu kommen: das man Massagepatienten ablehnt, weil man sich dafür vermeintlich als PT zu gut fühlt ( @Dway!) bekomme ich in meinem Kopf nicht rein. 🤔
EDIT: als ich 1998 - nach eine Encephalitis mit Quadriplegie und Neglect (sic) - in der neurologischen Reha vor dem Frühstück schon mit Wassertreten und Kneippsche Güsse behandelt wurde, muss ich sagen, dass die meisten Patienten (ja, auch ich🤣) nach eine Woche freiwillig um 06:30 vor der Bäderabteilung gewartet haben. Der Energieschub die man davon bekam ist echt unglaublich. 😂😂
Na ja, ich habe auch an einem Klinikum gelernt. Vielleicht hatten wir das deshalb alles in der Ausbildung.
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pt ani schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij
Na ja, ich habe auch an einem Klinikum gelernt. Vielleicht hatten wir das deshalb alles in der Ausbildung.
Ich habe meine Ausbildung 1975 begonnen . Damals gab es noch gar keine Privatschulen und die Wartezeit betrug bis zu 5 Jahren . Und man mußte noch eine Aufnahmeprüfung bestehen , sie dauerte fast den ganzen Tag . Est dann wußte man ob man angenommen war .
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Leni C. schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij
Ich habe meine Ausbildung 1975 begonnen . Damals gab es noch gar keine Privatschulen und die Wartezeit betrug bis zu 5 Jahren . Und man mußte noch eine Aufnahmeprüfung bestehen , sie dauerte fast den ganzen Tag . Est dann wußte man ob man angenommen war .
Ich habe mein Studium 1986 abgeschlossen und habe während mein Studium ein Schulausflug zum Staatsbad Aachen gemacht um dieses merkwürdige deutsche Kursystem, wo Massagen, Bäder usw. ausführlich praktiziert wurde, kennen zu lernen. Schließlich waren einen Teil unsere diesbezügliche Lehrbücher in deutscher Sprache. Mit zarte 25 Jahre bin ich dann in unsere jetztige "Praxis" mit eingestiegen und bereite mich jetzt auf meine vorzeitige (Un-) Ruhestand vor. 😉 Du bist aber auch noch aktiv, oder?
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Leni C. Wau, da gehörst du noch zu den deutsche Pionierinnen: Turnschwester, Schwester Rabiata und Co. 🤣🤣🤣🤣🤣🤣
Ich habe mein Studium 1986 abgeschlossen und habe während mein Studium ein Schulausflug zum Staatsbad Aachen gemacht um dieses merkwürdige deutsche Kursystem, wo Massagen, Bäder usw. ausführlich praktiziert wurde, kennen zu lernen. Schließlich waren einen Teil unsere diesbezügliche Lehrbücher in deutscher Sprache. Mit zarte 25 Jahre bin ich dann in unsere jetztige "Praxis" mit eingestiegen und bereite mich jetzt auf meine vorzeitige (Un-) Ruhestand vor. 😉 Du bist aber auch noch aktiv, oder?
Noch habe ich meine Praxis , seit über 37 Jahren . Kaum zu glauben . Und die Arbeit am Patienten macht mir immer noch Spaß . Aber das drumherum geht mir zunehmend auf die Nerven . Als ich anfing bekam man ein Rezept und konnte selber bestimmen z.B. wie oft man den Patienten bestellte . Da konnte man mit Unfallpatienten oder frischen Knie / Hüftpatienten am Anfang auch mal täglich arbeiten . Ich bin der Meinung daß z.B. Meniskuspatienten teilweise eher wieder anfangen konnten zu arbeiten und nicht 6x2 sprich 3 Wochen für ein Rezept brauchten . Keine Fristen beachten , noch ganz anderer Arztkontakt . Ich war in meiner Stadt die Praxis Nr. 7 , mittlerweile sind wir an die 100 . Es gab noch einen monatlichen Kollegenstammtisch . Ach ja....wink
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Leni C. schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij
Noch habe ich meine Praxis , seit über 37 Jahren . Kaum zu glauben . Und die Arbeit am Patienten macht mir immer noch Spaß . Aber das drumherum geht mir zunehmend auf die Nerven . Als ich anfing bekam man ein Rezept und konnte selber bestimmen z.B. wie oft man den Patienten bestellte . Da konnte man mit Unfallpatienten oder frischen Knie / Hüftpatienten am Anfang auch mal täglich arbeiten . Ich bin der Meinung daß z.B. Meniskuspatienten teilweise eher wieder anfangen konnten zu arbeiten und nicht 6x2 sprich 3 Wochen für ein Rezept brauchten . Keine Fristen beachten , noch ganz anderer Arztkontakt . Ich war in meiner Stadt die Praxis Nr. 7 , mittlerweile sind wir an die 100 . Es gab noch einen monatlichen Kollegenstammtisch . Ach ja....wink
Hi Leni...mir scheint ,wir beide und einige mehr sind eine aussterbende Generation in der KG/Physiotherapie :)
MfG
JürgenK ;)
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JürgenK schrieb:
@Leni C.
Hi Leni...mir scheint ,wir beide und einige mehr sind eine aussterbende Generation in der KG/Physiotherapie :)
MfG
JürgenK ;)
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Problem beschreiben
Folterknecht.fg..2091 schrieb:
Hallo an die Abrechnungsspezialisten,
jetzt habe ich auch eine sehr spezielle Frage an Euch:
Habe einen Patienten mit 2 Verordnungen: 1. Verordnung mit G55.2+M47.22 6 Einheiten KMT+Fango wurde behandelt und abgerechnet. Noch kein Problem.
Pat. bringt zweite Verordnung vom gleichen Arzt: 2. Verordnung mit G55.2+M47.22 10 Einheiten KMT+Fango.
Jetzt die Problematik: Es gibt laut Heilmittelrichtlinie und Heilmittelkatalog die Begrenzung von KMT auf 12 Einheiten.
Meine Frage wäre: Hebt der besondere Verordnungsbedarf diese Begrenzung auf bzw. hat da jemand belastbare Erfahrungen oder Infos? Meiner Ansicht nach ist die Heilmittelrichtlinie in diesem Fall mehrdeutig.
Aber vielleicht hat jemand von Euch ein paar gute Ansätze. Bisher ist noch alles möglich (z.B. Korrektur der Verordnung, wenn notwendig etc.) Vielen Dank im Voraus für Eure Hilfe.
grüße
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Problem beschreiben
therapeutin schrieb:
nur 12 ,alles andere wird gekürzt
Hier in Ostberlin waren das damals ganze 6 "Private" und schon immer Exoten des staatlichen Gesundheitswesen stark im Blickfeld , jährlich einmal offiziell durch die Kassen kontrolliert und den Rest erledigte dann das Finanzamt was eigentlich die private Initiativen versuchte abzuwürgen!
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Problem beschreiben
Norbert Meyer schrieb:
Also, da ich nach dreijähriger medizinischer Fachschulausbildung der Charite 1964 mit Staatsexamen und Diplom Pt fertig wurde und HEUTE immer noch in eigener Praxis tätig bin, seit 1968 Selbständig ( Freiberufler) in Berlin zähle ich mich als Dienstältester aus der DDR !
Hier in Ostberlin waren das damals ganze 6 "Private" und schon immer Exoten des staatlichen Gesundheitswesen stark im Blickfeld , jährlich einmal offiziell durch die Kassen kontrolliert und den Rest erledigte dann das Finanzamt was eigentlich die private Initiativen versuchte abzuwürgen!
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