Was wir bieten:
• Moderne Arbeitsatmosphäre
• Unterstützung zertifizierter
Fortbildungen (sowohl finanziell
als auch mit
• entsprechendem
Fortbildungsurlaub)
• Flexible Zeiteinteilung
• Leistungsgerechte gute
Bezahlung für eine feste
Anstellung in Voll- oder Teilzeit
Du bringst mit:
• Eine abgeschlossene
Berufsausbildung zur
Physiotherapeut:in
• Zuverlässigkeit und Teamgeist
• Berufserfahrung oder
Fortbildungen von Vorteil, jedoch
sind auch Berufsanfänger:innen
h...
• Moderne Arbeitsatmosphäre
• Unterstützung zertifizierter
Fortbildungen (sowohl finanziell
als auch mit
• entsprechendem
Fortbildungsurlaub)
• Flexible Zeiteinteilung
• Leistungsgerechte gute
Bezahlung für eine feste
Anstellung in Voll- oder Teilzeit
Du bringst mit:
• Eine abgeschlossene
Berufsausbildung zur
Physiotherapeut:in
• Zuverlässigkeit und Teamgeist
• Berufserfahrung oder
Fortbildungen von Vorteil, jedoch
sind auch Berufsanfänger:innen
h...
Zu uns in die Praxis kam ein Patient mit folgender Verordnung.
10 x KG und 10 x Vierzellenbad.
Habe den Patinten darauf hingewiesen das wir keine Zulassung für Vierzellenbäder haben.
Dieser wollte die Vierzellenbäder sowieso nicht , sondern bei uns die KG.
Abrechnung erfolgte über 10 x KG.
AOK lehnt Vergütung mit der Begründung ab, das wir keine Zulassung für Vierzellenbäder hätten.Natürlich wurde das Rezept einbehalten !
Wer hat ähnliche Erfahrungen?
Danke im voraus und schöne Grüße
aus dem Bayer. Wald
Sepp Ernst
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Problem beschreiben
Sepp Ernst schrieb:
Wieder einmal AOK.
Zu uns in die Praxis kam ein Patient mit folgender Verordnung.
10 x KG und 10 x Vierzellenbad.
Habe den Patinten darauf hingewiesen das wir keine Zulassung für Vierzellenbäder haben.
Dieser wollte die Vierzellenbäder sowieso nicht , sondern bei uns die KG.
Abrechnung erfolgte über 10 x KG.
AOK lehnt Vergütung mit der Begründung ab, das wir keine Zulassung für Vierzellenbäder hätten.Natürlich wurde das Rezept einbehalten !
Wer hat ähnliche Erfahrungen?
Danke im voraus und schöne Grüße
aus dem Bayer. Wald
Sepp Ernst
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Danke für deine Antwort.
Sehe es so, ich habe nachweislich eine Leistung erbracht , für die mir auch eine Bezahlung zusteht. :blush:
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Sepp Ernst schrieb:
Servus.
Danke für deine Antwort.
Sehe es so, ich habe nachweislich eine Leistung erbracht , für die mir auch eine Bezahlung zusteht. :blush:
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silvia43 schrieb:
Weil Du das eben so siehst ,haste jetzt das unbezahlte Problem!
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Janna22 schrieb:
Weshalb behält die AOK das Rezept ein?
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morpheus-06 schrieb:
weil eine verordnete Leistung nicht erbracht wurde weil der Zugelassene hierfür keine Zulassung hat. Die verordneten Leistungen wurden ohne Rücksprache mit dem Arzt verändert. Die Kasse behält die Vo. u. a. weil sie die Formulare bezahlt und dem Arzt zur Verfügung stellt.
Damit würde man das Aufklärungskonzept und die damit verbundene Entscheidungsfreiheit des Pat. kappen...also ...
[bearbeitet am 01.11.13 13:39]
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Andreas216 schrieb:
Wie Sepp aber schreibt, wollte der Patient das Vierzellenbad expliziet nicht! Wo steht geschrieben, dass der Patient verpflichtet ist, eine Therapie zu bekommen bzw. abzunehmen, welche er nicht möchte!? Das ist doch Unsinn!
Damit würde man das Aufklärungskonzept und die damit verbundene Entscheidungsfreiheit des Pat. kappen...also ...
[bearbeitet am 01.11.13 13:39]
Hier die Antwort der AOK auf meinen Einspruch.
Sehr geehrter Herr Sepp,
wir haben den Sachverhalt noch einmal gründlich überprüft und möchten Ihnen mitteilen, dass es bei der Absetzung bleibt.
Sie, als Leistungserbringer, sind in der Prüfpflicht jeder Verordnung vor der Ersteinreichung. In diesem Fall haben Sie nicht die Leistung erbracht, die vom Arzt verordnet war. Sie hätten aber vor der Ersteinreichung die Möglichkeit gehabt, die Verordnung entsprechend vom Arzt mit Stempel und Unterschrift ändern zu lassen. Wäre dies der Fall gewesen, hätten wir Ihnen die Krankengymnastik gezahlt.
Freundliche Grüße
Julia Treptow
Clearing
Schönen Feiertag
Sepp: :rage: :confused: :rage:
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Sepp Ernst schrieb:
Hallo.
Hier die Antwort der AOK auf meinen Einspruch.
Sehr geehrter Herr Sepp,
wir haben den Sachverhalt noch einmal gründlich überprüft und möchten Ihnen mitteilen, dass es bei der Absetzung bleibt.
Sie, als Leistungserbringer, sind in der Prüfpflicht jeder Verordnung vor der Ersteinreichung. In diesem Fall haben Sie nicht die Leistung erbracht, die vom Arzt verordnet war. Sie hätten aber vor der Ersteinreichung die Möglichkeit gehabt, die Verordnung entsprechend vom Arzt mit Stempel und Unterschrift ändern zu lassen. Wäre dies der Fall gewesen, hätten wir Ihnen die Krankengymnastik gezahlt.
Freundliche Grüße
Julia Treptow
Clearing
Schönen Feiertag
Sepp: :rage: :confused: :rage:
Mit der nachträglichen Änderung durch den Arzt sagt dieser, dass der Patient auch ohne die andere Leistung behandelt werden kann.
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Wonderwoman schrieb:
Siehe meine vorherige Antwort.
Mit der nachträglichen Änderung durch den Arzt sagt dieser, dass der Patient auch ohne die andere Leistung behandelt werden kann.
Ja schön wär`s. :rage: :kissing_closed_eyes:
Ich denke, dass die Kasse in diesem Fall im Recht ist. Wenn der Pat. die vom Arzt verordnete Therapie nicht möchte und du dies auch nicht anbieten kannst, wäre es doch ein leichtes gewesen das Rezept zu ändern.
Hier solltest du dich weniger über die Absetzung, als eher über dein Fehlverhalten ärgern. Sorry
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Superbiene schrieb:
"Schönen Feiertag"
Ja schön wär`s. :rage: :kissing_closed_eyes:
Ich denke, dass die Kasse in diesem Fall im Recht ist. Wenn der Pat. die vom Arzt verordnete Therapie nicht möchte und du dies auch nicht anbieten kannst, wäre es doch ein leichtes gewesen das Rezept zu ändern.
Hier solltest du dich weniger über die Absetzung, als eher über dein Fehlverhalten ärgern. Sorry
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Wonderwoman schrieb:
aha... ich persönlich würde ändern und dann mit der Kasse vors Sozialgericht ziehen. Aber das mache nur ich so. :blush:
Denn allein ob der Patient es möchte oder nicht ist kein Grund es nicht zu machen.
Also für mich ist die AOK im Recht.
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Stephen Ziegler schrieb:
Hat schon mal jemand drüber nach gedacht, das der Arzt evtl gar nicht ändern möchte?!? Das gilt vielleicht nicht immer, aber ab und zu machen auch Ärzte sich Gedanken über Ihre Verordnung...
Denn allein ob der Patient es möchte oder nicht ist kein Grund es nicht zu machen.
Also für mich ist die AOK im Recht.
War meine erste Absetzung in 15 Jahren :yum:
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Sepp Ernst schrieb:
Auch Sorry.
War meine erste Absetzung in 15 Jahren :yum:
Das Letzte was ich als patient tun würde, wäre mir vorschreiben lassen, was ich zu tun habe!
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Andreas216 schrieb:
Also bist du der meinung, dass ein Patient alles soo zu machen hat, wie der Onkel Doc das vorschreibt? Armes Deutschland...soviel zum Thema mündiger Patient!
Das Letzte was ich als patient tun würde, wäre mir vorschreiben lassen, was ich zu tun habe!
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morpheus-06 schrieb:
wir kennen die med. Gründe für diese Verordnung nicht, der Arzt wir sich schon was dabei gedacht haben wenn er 4-Zellenbad verordnet. Als Th. würde es mir nie einfallen, das ohne Rücksprache zu ändern bzw. nicht abzugeben.
Wenn ich jetzt als Patient für mich entscheide, dass ich eine von 2 Behandlungen nicht haben möchte, ist das mein gutes und verbrieftes Recht!
Wie soll es da rechtens sein, dass mich eine GKV dazu zwingen möchte, diese Behandlung annehmen zu müssen?
Irgend etwas läuft hier argumentativ gründlich falsch!
Noch ein weiterer kleiner denkanstoß: Die kassen setzen gern aus "Wirtschaftlichkeitsgründen" Hausbesuche etc ab, welche erbracht wurden. Und in diesem Fall setzen sie ab, weil sich ein Patient gegen eine behandlung entscheidet? Wer da nicht weiter denkt, tut mir leid! Das würde ich schon aus Prinzip einklagen!
[bearbeitet am 04.11.13 14:42]
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Andreas216 schrieb:
Ich betrachte diese Diskussion als prinzipiell! Wir sollen die Patienten über jede einzelne Beh. aufklären und uns das mit Unterschrift bestätigen lassen. Dazu besteht eine Verpflichtung, richtig?
Wenn ich jetzt als Patient für mich entscheide, dass ich eine von 2 Behandlungen nicht haben möchte, ist das mein gutes und verbrieftes Recht!
Wie soll es da rechtens sein, dass mich eine GKV dazu zwingen möchte, diese Behandlung annehmen zu müssen?
Irgend etwas läuft hier argumentativ gründlich falsch!
Noch ein weiterer kleiner denkanstoß: Die kassen setzen gern aus "Wirtschaftlichkeitsgründen" Hausbesuche etc ab, welche erbracht wurden. Und in diesem Fall setzen sie ab, weil sich ein Patient gegen eine behandlung entscheidet? Wer da nicht weiter denkt, tut mir leid! Das würde ich schon aus Prinzip einklagen!
[bearbeitet am 04.11.13 14:42]
Und was Ärzte als richtig empfinden...nun ja! darüber kann man allenfalls geteilter Meinung sein!
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Andreas216 schrieb:
Ooh doch...genau das ist für mich ein Grund..ob ein Patient eine behandlung möchte oder nicht!!!!!!!!!!!!! Genau da liegt nämlich der hase im Pfeffer!
Und was Ärzte als richtig empfinden...nun ja! darüber kann man allenfalls geteilter Meinung sein!
Seit wann darf der Th. ein verordnetes Heilmittel abändern?
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morpheus-06 schrieb:
da liegt doch der Hase im Pfeffer, warum keine kurze Rückfrage?
Seit wann darf der Th. ein verordnetes Heilmittel abändern?
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666 schrieb:
Andreas meinst du nicht, dass sich doch einige Ärzte etwas beim Verordnen denken? Wenn ich ein Rezept in der Hand halte beispielsweise: KG nach Voita, dann kläre ich den/die Pat. auf, dass ich es nicht tun kann, weil ich erstens keine Kleinstmonster...dugg...behandel, und weil ich Voita nicht habe...gebe aber einen Tip, wohin sie/er gehen kann...aber ich stelle doch nicht in Frage, dass der Arzt das Voita oder den Strom oder die Badewanne weglassen kann. Dies wird er bestimmt auch mit der/dem Pat. besprochen haben und nicht zu dem Bad vergewaltigt haben... :tired_face:. lg :wink:
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Andreas216 schrieb:
Das habe ich doch nicht in Abrede gestellt, oder wo hast Du das gelesen? Noch mal zur Fragestellung!!!!!!! Der Patient WOLLTE das Vierzellenbad expliziet nicht!
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Andreas216 schrieb:
Er hat doch nichts verändert!!!!!!!!!! Der Patient WOLLTE die Therapie nicht! Wo steht, dass der Therapeut ihn nicht darauf hin gewiesen hat!? Laßt es gut sein. Anscheinend werden wir noch nicht genug gegängelt, dass wir uns selber das leben auch noch schwer machen müssen, ohne mal das verhalten der Kassen zu hinterfragen!
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666 schrieb:
Weiter oben...nun sei doch nicht gleich so schlümmmmmm, wenn der Pat. etwas nicht will (Vierzellenbad), dann kann er doch, bevor er zur Physio schlumpelt...,es mit dem Arzt nochmals besprechen, für so mündig halte ich manche Pat. schon..., dann kann Dr. es streichen, doch nicht der PT! :scream: :confused:
ich bin jetzt raus aus der Diskussion....
[bearbeitet am 04.11.13 15:23]
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Andreas216 schrieb:
Aber der Doc hat doch nicht die Aufklärungspflicht des Pat. sondern der Therapeut!Und wenn sich der Pat. danach entscheidet eine Therapie abzulehnen....hat er doch das recht dazu, Und die KG hat doch der Fragesteller geleistet! Und nichts geändert!
ich bin jetzt raus aus der Diskussion....
[bearbeitet am 04.11.13 15:23]
Hätte es im konkreten Fall eine Zulassung für das HM gegeben und der Therapeut auf die Vo geschrieben: Pat. hat das abgelehnt, (nachdem er gesehen hat, was das ist) + Arzt wurde informiert, wäre bestimmt nichts abgesetzt worden.
[bearbeitet am 04.11.13 15:34]
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SGBV schrieb:
Schon gar nicht der PT, der für das verordnete HM keine Zulassung hat.
Hätte es im konkreten Fall eine Zulassung für das HM gegeben und der Therapeut auf die Vo geschrieben: Pat. hat das abgelehnt, (nachdem er gesehen hat, was das ist) + Arzt wurde informiert, wäre bestimmt nichts abgesetzt worden.
[bearbeitet am 04.11.13 15:34]
Der einzige Fehler war hier ein Heilmittel eigenmächtig, ohne Rücksprache mit dem Arzt, abzuwandeln bzw. nicht abzugeben.
Wenn der Fragesteller gem. Patientenrechtegesetz aufgeklärt und dokumentiert hat, könnte der Patient ihn von der Schweigepflicht entbinden und er könnte bei der Kassen noch einmal argumentieren.
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morpheus-06 schrieb:
zumal der Arzt der erste in der Kette ist und aufklären muss.
Der einzige Fehler war hier ein Heilmittel eigenmächtig, ohne Rücksprache mit dem Arzt, abzuwandeln bzw. nicht abzugeben.
Wenn der Fragesteller gem. Patientenrechtegesetz aufgeklärt und dokumentiert hat, könnte der Patient ihn von der Schweigepflicht entbinden und er könnte bei der Kassen noch einmal argumentieren.
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Andreas216 schrieb:
Na endlich!!!!!! War das soo schwer zu verstehen, was ich gemeint habe? genau hier beißt sich nämlich die katze in den Schwanz! WIR sind verpflichtet über die therapie aufzuklären, nicht der Arzt....lauter unausgegorenes Zeug, was die Kassen mit ihrem verhalten jeden tag aufs neue strapazieren!
das wusste ich auch noch nicht - das patientenrechtegesetz betrifft nicht den arzt :smile: :smile: :smile:
- duckundwech- :kissing_closed_eyes:
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eMKa schrieb:
> WIR sind verpflichtet über die therapie aufzuklären, nicht der Arzt....
das wusste ich auch noch nicht - das patientenrechtegesetz betrifft nicht den arzt :smile: :smile: :smile:
- duckundwech- :kissing_closed_eyes:
PS. Sarkasmus mag ne gute Möglichkeit sein, um andere vorzführen, aber dieser sollte dann auch wenigstens Ansatzweise von Hintergrundwissen gestützt sein! Sorry..
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Andreas216 schrieb:
In DEINER Praxis hast DU die Aufklärungspflicht, nicht der Arzt...ob Du Dich nun weg duckst oder nicht! ich habe noch keinen Arzt erlebt, oder von einem solchen gehört,welcher den patienten über die verordnetet Physio aufgeklärt hätte.
PS. Sarkasmus mag ne gute Möglichkeit sein, um andere vorzführen, aber dieser sollte dann auch wenigstens Ansatzweise von Hintergrundwissen gestützt sein! Sorry..
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Lamaca schrieb:
Hallo, wenn der Arzt Hausbesuch ankreuzt, der Patient aber lieber in die Praxis kommt, muss das auch geänderrt werden oder kann ich einfach keinen Hausbesuch abrechnen sondern nur die KG ? Kann das auch telefonisch mit dem Arzt geklärt werden und entsprechend auf dem Rezept vermerkt werden, also nach Rücksprache mit dem Arzt etc oder braucht es Stempel und Unterschrift ?
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Shakespeare schrieb:
Gem. Rechtsaufassung der Kassen entsteht nur dann ein Vergütungsanspruch wenn die Verordnung korrekt ausgefüllt wurde und so durchgeführt wurde wie sie verordnet wurde. Des weiteren könnte es auch versicherungstechnische Probleme geben wenn ein Arzt einen HB für med. erforderlich hält, und der Patient bzw. seine Therapiepraxis eine Praxisbehandlung durchführen. Eine Änderung ist selbstverständlich vor Behandlungsbeginn möglich, wenn der Arzt diese Änderung durchführt und unterschreibt. Wo es möglich ist solche Absprachen auch telefonisch durchzuführen und auf der VO zu dokumentieren (z.B. Frequenz), regeln die unterschiedlichen Rahmenverträge. "HB": "ja" oder "nein", zählt bislang nach meiner Kenntnis nicht dazu. Die VO muss also zurück zum Arzt. Gruß S.
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Lamaca schrieb:
Vielen Dank für Deine Antwort, hatte mir das eigentlich auch schon so gedacht. Habe vorsichtshalber bei der Kasse nachgefragt und hatte eine sehr nette Sachbearbeiterin dran !!!! Sie meinte, eine Änderung vom Arzt wäre nicht nötig, falls es die Abrechnungsstelle anders sehen würde, solle ich mich wieder bei ihr melden, dann würde ich das Geld direkt von der Kasse kriegen. Klasse, oder ? So kann es also auch gehen. Liebe Grüsse !
> Vielen Dank für Deine Antwort, hatte mir das eigentlich auch
> schon so gedacht. Habe vorsichtshalber bei der Kasse
> nachgefragt und hatte eine sehr nette Sachbearbeiterin dran
> !!!! Sie meinte, eine Änderung vom Arzt wäre nicht nötig, falls
> es die Abrechnungsstelle anders sehen würde, solle ich mich
> wieder bei ihr melden, dann würde ich das Geld direkt von der
> Kasse kriegen. Klasse, oder ? So kann es also auch gehen. Liebe
> Grüsse !
melde dich doch mal, wenn die absetzung kommt..... da können die SOVAs so nett sein, wie sie wollen- in der realität siehts dann leider oft anders aus
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saloia schrieb:
Lamaca schrieb:
> Vielen Dank für Deine Antwort, hatte mir das eigentlich auch
> schon so gedacht. Habe vorsichtshalber bei der Kasse
> nachgefragt und hatte eine sehr nette Sachbearbeiterin dran
> !!!! Sie meinte, eine Änderung vom Arzt wäre nicht nötig, falls
> es die Abrechnungsstelle anders sehen würde, solle ich mich
> wieder bei ihr melden, dann würde ich das Geld direkt von der
> Kasse kriegen. Klasse, oder ? So kann es also auch gehen. Liebe
> Grüsse !
melde dich doch mal, wenn die absetzung kommt..... da können die SOVAs so nett sein, wie sie wollen- in der realität siehts dann leider oft anders aus
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Problem beschreiben
morpheus-06 schrieb:
du kannst nicht eigenwillig ein Heilmittel wegen fehlender Zulassung streichen. Diese Vo. hätte der Arzt ändern müssen oder du nach Rücksprache und Doku, somit liegt der Fehler nicht bei der AOK.
Das die Kasse sagt, dass VOs nicht nachträglich verändert werden können, ist deren Einstellung. Mir ist keine Quelle bekannt, die diese Auffassung stützt.
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Problem beschreiben
Wonderwoman schrieb:
Du wirst sicherlich eine Kopie dieses Rezeptes haben. Lass darauf vom Arzt ändern und reiche diese mit Deinem Widerspruch ein.
Das die Kasse sagt, dass VOs nicht nachträglich verändert werden können, ist deren Einstellung. Mir ist keine Quelle bekannt, die diese Auffassung stützt.
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Wonderwoman schrieb:
Jup... gegen die DAK klagen wir gerade vor dem Sozialgericht. :smile:
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Sepp Ernst schrieb:
Klage wegen was ?
Wir haben Widerspruch eingelegt und vom Patienten bescheinigen lassen, dass wenn MLD45 auf dem Rezept steht, wir auch MLD45 machen.
DAK hat trotzdem gekürzt und wir haben Klage eingereicht.
Verarschen können die Andere...
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Wonderwoman schrieb:
Dauerpatient mit MLD45. Versehentlich haben wir die 45 bei MLD45 beim Abzeichnen der Leistung vergessen. DAK hat auf MLD30 gekürzt.
Wir haben Widerspruch eingelegt und vom Patienten bescheinigen lassen, dass wenn MLD45 auf dem Rezept steht, wir auch MLD45 machen.
DAK hat trotzdem gekürzt und wir haben Klage eingereicht.
Verarschen können die Andere...
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SGBV schrieb:
Ich wette, die geben vor einem Urteil auf. Gut, dass Ihr Mut zur Klage habt! Ich drücke Euch die Daumen!!!
Viel Glück
Sepp
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Sepp Ernst schrieb:
Unglaublich !!! Es scheint ja schon "alles" zu geben bei der Abrechnung mit den Kassen.
Viel Glück
Sepp
> Dauerpatient mit MLD45. Versehentlich haben wir die 45 bei
> MLD45 beim Abzeichnen der Leistung vergessen. DAK hat auf MLD30
> gekürzt.
> Wir haben Widerspruch eingelegt und vom Patienten bescheinigen
> lassen, dass wenn MLD45 auf dem Rezept steht, wir auch MLD45
> machen.
> DAK hat trotzdem gekürzt und wir haben Klage eingereicht.
>
> Verarschen können die Andere...
Die DAK darf in diesem Fall nicht absetzen, weil das weder die HMR noch die RV hergeben.
Wir hatten auch so einen Fall, da hat die DAK nach Widerspruch bezahlt.
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morpheus-06 schrieb:
Wonderwoman schrieb:
> Dauerpatient mit MLD45. Versehentlich haben wir die 45 bei
> MLD45 beim Abzeichnen der Leistung vergessen. DAK hat auf MLD30
> gekürzt.
> Wir haben Widerspruch eingelegt und vom Patienten bescheinigen
> lassen, dass wenn MLD45 auf dem Rezept steht, wir auch MLD45
> machen.
> DAK hat trotzdem gekürzt und wir haben Klage eingereicht.
>
> Verarschen können die Andere...
Die DAK darf in diesem Fall nicht absetzen, weil das weder die HMR noch die RV hergeben.
Wir hatten auch so einen Fall, da hat die DAK nach Widerspruch bezahlt.
Wir werden nicht mehr klein beigeben.
Ich überlege bereits, ob ich Feststellungsklage einreiche, weil die Kassen pauschal behaupten, dass Rezepte nicht mehr nachgebessert werden können.
Dies ist pauschal sicherlich nicht korrekt, aber verunsichert die Heilmittelerbringer.
Eigentlich ja Verbandssache, aber die kann man ja bekanntlich in der Pfeife rauchen, weil die lieber Mitgliedsbeträge in Vorstands- o.ä. Gehälter umgemünzen und fleißig Seminare verkaufen, um zusätzlich Rechtsanwälte extra zu bezahlen, die nebenbei auch noch als Verbandsfunktionär verdienen (also doppelt).
Hmmm... also ich mache das alle nebenbei... vielleicht sollte ich einen Verband aufmachen.
Morpheus wird dann Vorstandsmitglied, weil der manchmal :stuck_out_tongue_winking_eye: ganz gute Sachen bringt und SGBV wird J´Chef-Justitiar, weil da immer eine gesetzliche Grundlage aus der Pistole kommt. :smile:
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Wonderwoman schrieb:
Ein Widerspruch bekommen die ja von uns. Wenn dann trotzdem abgezogen wird, kommt die Keule.
Wir werden nicht mehr klein beigeben.
Ich überlege bereits, ob ich Feststellungsklage einreiche, weil die Kassen pauschal behaupten, dass Rezepte nicht mehr nachgebessert werden können.
Dies ist pauschal sicherlich nicht korrekt, aber verunsichert die Heilmittelerbringer.
Eigentlich ja Verbandssache, aber die kann man ja bekanntlich in der Pfeife rauchen, weil die lieber Mitgliedsbeträge in Vorstands- o.ä. Gehälter umgemünzen und fleißig Seminare verkaufen, um zusätzlich Rechtsanwälte extra zu bezahlen, die nebenbei auch noch als Verbandsfunktionär verdienen (also doppelt).
Hmmm... also ich mache das alle nebenbei... vielleicht sollte ich einen Verband aufmachen.
Morpheus wird dann Vorstandsmitglied, weil der manchmal :stuck_out_tongue_winking_eye: ganz gute Sachen bringt und SGBV wird J´Chef-Justitiar, weil da immer eine gesetzliche Grundlage aus der Pistole kommt. :smile:
Natürlich liegt das auch beim Bundesversicherungsamt. :sunglasses:
Unser Ziel ist eine Notiz bei der DAK, dass wir sofort klagen, wenn die rechtswidrig kürzen. Dann werden wir vielleicht von diesem Mist verschont.
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Wonderwoman schrieb:
Motto: Mit voller Kraft zurückschlagen. :smile:
Natürlich liegt das auch beim Bundesversicherungsamt. :sunglasses:
Unser Ziel ist eine Notiz bei der DAK, dass wir sofort klagen, wenn die rechtswidrig kürzen. Dann werden wir vielleicht von diesem Mist verschont.
Trete sofort bei.
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Sepp Ernst schrieb:
:clap: :clap:
Trete sofort bei.
"Ihre Leistungsbegehren (in Form des Unterlassungsbegehrens) kann die Klägerin zu 2. nur aus dem RV herleiten, der aber - wie unter 1. a) dd) ausgeführt - nicht zum revisiblen Recht gehört. Dies gilt auch, soweit ihre Haupt- und Hilfsanträge im Kern die Feststellung von Pflichten der
Beklagten umfassen. Zudem ist ein solches Begehren lediglich auf einzelne Elemente des An- spruchs auf Vergütung ihrer Leistungen für Versicherte der Beklagten gerichtet. Eine solche Elementenfeststellungsklage ist aber nur zulässig, wenn durch sie der Streit zwischen den Beteiligten im Ganzen bereinigt wird (BSGE 31, 235, 240 = SozR Nr 14 zu § 141 SGG; BSGE 43, 134, 137 = SozR 4100 § 34 Nr 6; BSG SozR 3-2500 § 124 Nr 9; Keller in: Meyer- Ladewig/Keller/Leitherer, aaO, § 55 RdNr 9a; Castendiek in: Lüdtke, aaO, § 55 RdNr 54). Dies ist hier nicht der Fall. Das in dem Hauptantrag enthaltene Feststellungsbegehren (Pflicht der Beklagten, die Abgabe und Abrechnung vertragsärztlich verordneter physiotherapeutischer Heilmittel nicht von einer vorherigen Vollständigkeitsprüfung durch den Leistungserbringer abhängig zu machen) kann den Streit über den Zahlungsanspruch schon deshalb nicht bereinigen, weil die Auswirkung auf den Zahlungsanspruch (auch) von der Art des konkreten Mangels abhängt. Auch die mit dem Hilfsantrag begehrte Feststellung (Pflicht der Beklagten, die Abgabe und Abrechnung von Heilmitteln nicht von der vorherigen Vollständigkeitsüberprüfung der Verordnung durch den Leistungserbringer auf Frequenzempfehlung und Verordnungsfähigkeit im Regelfall abhängig zu machen) klärt nicht den Streit im Ganzen, weil hier ebenfalls nur zwei Einzelfälle aus einer Vielzahl von möglichen, den jeweiligen Zahlungsbegehren für erbrachte physiotherapeutische Leistungen entgegenstehenden Anspruchshindernissen herausgegriffen werden."
Wenn die Diagnose fehlt, kann man nicht behandeln. Nachträgliche Heilung nicht möglich, also kommt es bei der nachträglichen Heilung immer auf den konkreten Fall an. Pauschal die Heilung für möglich oder nicht möglich erklären zu lassen, geht daher nicht.
Wäre ich Justitiar eines Verbandes, würde ich wegen mangelnder Erfolgsaussichten von dieser Klage abraten.
[bearbeitet am 02.11.13 22:47]
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SGBV schrieb:
Das mit der Feststellungsklage würde ich bleiben lassen. In der Begründung des Urteils zur Prüfpflicht (Az: B 1 KR 4/09 R) schreibt das BSG unter Rd.-Nr. 36:
"Ihre Leistungsbegehren (in Form des Unterlassungsbegehrens) kann die Klägerin zu 2. nur aus dem RV herleiten, der aber - wie unter 1. a) dd) ausgeführt - nicht zum revisiblen Recht gehört. Dies gilt auch, soweit ihre Haupt- und Hilfsanträge im Kern die Feststellung von Pflichten der
Beklagten umfassen. Zudem ist ein solches Begehren lediglich auf einzelne Elemente des An- spruchs auf Vergütung ihrer Leistungen für Versicherte der Beklagten gerichtet. Eine solche Elementenfeststellungsklage ist aber nur zulässig, wenn durch sie der Streit zwischen den Beteiligten im Ganzen bereinigt wird (BSGE 31, 235, 240 = SozR Nr 14 zu § 141 SGG; BSGE 43, 134, 137 = SozR 4100 § 34 Nr 6; BSG SozR 3-2500 § 124 Nr 9; Keller in: Meyer- Ladewig/Keller/Leitherer, aaO, § 55 RdNr 9a; Castendiek in: Lüdtke, aaO, § 55 RdNr 54). Dies ist hier nicht der Fall. Das in dem Hauptantrag enthaltene Feststellungsbegehren (Pflicht der Beklagten, die Abgabe und Abrechnung vertragsärztlich verordneter physiotherapeutischer Heilmittel nicht von einer vorherigen Vollständigkeitsprüfung durch den Leistungserbringer abhängig zu machen) kann den Streit über den Zahlungsanspruch schon deshalb nicht bereinigen, weil die Auswirkung auf den Zahlungsanspruch (auch) von der Art des konkreten Mangels abhängt. Auch die mit dem Hilfsantrag begehrte Feststellung (Pflicht der Beklagten, die Abgabe und Abrechnung von Heilmitteln nicht von der vorherigen Vollständigkeitsüberprüfung der Verordnung durch den Leistungserbringer auf Frequenzempfehlung und Verordnungsfähigkeit im Regelfall abhängig zu machen) klärt nicht den Streit im Ganzen, weil hier ebenfalls nur zwei Einzelfälle aus einer Vielzahl von möglichen, den jeweiligen Zahlungsbegehren für erbrachte physiotherapeutische Leistungen entgegenstehenden Anspruchshindernissen herausgegriffen werden."
Wenn die Diagnose fehlt, kann man nicht behandeln. Nachträgliche Heilung nicht möglich, also kommt es bei der nachträglichen Heilung immer auf den konkreten Fall an. Pauschal die Heilung für möglich oder nicht möglich erklären zu lassen, geht daher nicht.
Wäre ich Justitiar eines Verbandes, würde ich wegen mangelnder Erfolgsaussichten von dieser Klage abraten.
[bearbeitet am 02.11.13 22:47]
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Wonderwoman schrieb:
Sehr schön... Auf Dich kann man sich erlassen. Danke. :blush:
ich denke auch so etwas gibt es -
2004 musste ich meinen rechtsanwalt bemühen - seit dem keinerlei absetzungen mehr :unamused:
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eMKa schrieb:
> Unser Ziel ist eine Notiz . . . . . . . .
ich denke auch so etwas gibt es -
2004 musste ich meinen rechtsanwalt bemühen - seit dem keinerlei absetzungen mehr :unamused:
Die DAK hat gestern unsere Hauptforderung kommentarlos auf unser Konto überwiesen.
Ich werde nun an das Sozialgericht schreiben und die Hauptforderung für erledigt erklären. Da die Überweisung nun als Eingeständnis der Rechtwidrigkeit zu werten ist, muss die DAK natürlich auch die Kosten ersetzen... und natürlich will ich auch Zinsen haben.
Es geht also weiter... :smile:
Also Leute... laßt euch nicht verarschen!!!
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Wonderwoman schrieb:
Und hier das Ergebnis...
Die DAK hat gestern unsere Hauptforderung kommentarlos auf unser Konto überwiesen.
Ich werde nun an das Sozialgericht schreiben und die Hauptforderung für erledigt erklären. Da die Überweisung nun als Eingeständnis der Rechtwidrigkeit zu werten ist, muss die DAK natürlich auch die Kosten ersetzen... und natürlich will ich auch Zinsen haben.
Es geht also weiter... :smile:
Also Leute... laßt euch nicht verarschen!!!
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morpheus-06 schrieb:
Nur so geht es!!!
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SGBV schrieb:
Was genau war doch der Klagegrund?
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666 schrieb:
:clap: wonderwoman, geht doch...lg
Die DAK hat auf MLD-30 gekürzt und auch nach schriftlicher Bestätigung des Patienten nicht eingelenkt.
Vonwegen man kann Formfehler nachträglich nicht heilen und das Rezept wird einbehalten... :point_up:
WEHRT EUCH!!!!!
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Wonderwoman schrieb:
Es war MLD-45 verschrieben und wir hatten versehentlich nur MLD quittieren lassen.
Die DAK hat auf MLD-30 gekürzt und auch nach schriftlicher Bestätigung des Patienten nicht eingelenkt.
Vonwegen man kann Formfehler nachträglich nicht heilen und das Rezept wird einbehalten... :point_up:
WEHRT EUCH!!!!!
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morpheus-06 schrieb:
Das war kein Formfehler, da dies weder in HMR noch im RV geregelt ist. Das war eine rechtswidrige Absetzung durch die DAK!
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Wonderwoman schrieb:
Von uns war es ein Formfehler... :wink:
Die DAK hat ohne Gerichtsentscheid anerkannt und die Hauptforderung überwiesen und wollte das wir somit das Verfahren als erledigt erklären.
Haben wir nicht, denn wo bleiben die Verzugszinsen???
Heute wurden nochmal EIN Euro etwas überwiesen. :smile:
Jaaaaa... hier geht es ums Prinzip und ich lass mich hier nicht länger mehr vereiern
Funktioniert also!!!!
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Wonderwoman schrieb:
So... Sozialgericht ist abgeschlossen und ich versprach hier zu berichten.
Die DAK hat ohne Gerichtsentscheid anerkannt und die Hauptforderung überwiesen und wollte das wir somit das Verfahren als erledigt erklären.
Haben wir nicht, denn wo bleiben die Verzugszinsen???
Heute wurden nochmal EIN Euro etwas überwiesen. :smile:
Jaaaaa... hier geht es ums Prinzip und ich lass mich hier nicht länger mehr vereiern
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rudibam schrieb:
Ich habe zwei Kassen die ich >>liebe<<, die AOK Hessen und die DAK in Bremen.
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