Physiotherapeut/-in (m/w/d)
gesucht Willkommensprämie 1000
Euro !
Wo und wie möchtest du arbeiten?
Wir haben für jeden das passende
Arbeitsumfeld in unseren jeweiligen
Standorten:
Praxis für Physio und Ergotherapie
in einem Ärztehaus in Siegburg,
sehr zentral gelegen direkt am
Bahnhof. Unsere Praxis ist sehr
modern eingerichtet, ein großer
Raum für KG Gerät und auch
Gruppentherapie steht zur
Verfügung.
Ambulante Rehabilitation mit 6
Indikationen in Hennef, zentral am
Bahn...
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die KK übernimmt nicht alle Kosten für eine Heilmittelverordnung. Der auszustellende Arzt hat eine Heilmittelverordnung für Physiotherapie ausgestellt mit zwei Diagnoseschlüssel, sprich eine Diagnoseschlüssel-Kombination die in der Diagnoseliste für Langfristiger Heilmittelbedarf/Besonderer Verordnungsbedarf gelistet ist in der Rubrik CS= M51.1 u. G55.1 mit einer Verordnungsmenge von 6 Einheiten, mit Heilmittel KMT und Fango(Wärmebehandlung),
Nach den 6 Einheiten= 6 Wochen, hat er wieder eine erneute Verordnung mit der selben Diagnoseschlüssel-Kombination ausgestellt, aber unter der WS mit 12 Einheiten, mit der selben Heilmittelvorgaben. Nach den 12 Einheiten, musste der Patient wieder in die Uniklinik bzw. zur dortigen ambulanten Sprechstunde. Dort in der Uniklinik wurde festgelegt, das die Patienten einmal pro Quartal vorstellig werden müssen, bei dem jeweiligen diensthabenden Arzt der Ambulanz. Es ist nicht immer der selbe Arzt dort in der Ambulanz der Uniklinik tätig, sondern der gerade eingeteilt wird, hat an diesem Tag Dienst in der Ambulanz dort in der Uniklinik. Dieser hat dann wieder eine Neue Verordnung mit der selben Diagnoseschlüssel-Kombination ausgestellt, weil er die Notwendigkeit festgestellt hat, das die Physiotherapie weitergeführt wird, mit KMT u. Fango. Das System dort in der Uniklinik hat die neue Heilmittelverordnung, mit der Diagnoseschlüssel-Kombination freigegeben, in WS und 6 Einheiten, mit KMT u. Fango.
Nun schickte die Physiotherapie diese letzte Verordnung zur KK zur Abrechnung und die Abrechnungsstelle der KK gab diese nicht frei zur Abrechnung. Hier wurde die Physiotherapie informiert, das die Kosten der letzten Verordnung nicht übernommen werden, weil die Verordnungsmenge überschritten wurde bzw. ist.
Nun frage ich mich, wenn beide Diagnoseschlüssel-Kombination auf der Heilmittelverordnung angegeben sind und diese laut Diagnoseliste für Langfristiger Heilmittelbedarf/Besonderer Verordnungsbedarf gelistet, warum diese nicht abgerechnet werden von der KK. Und auch der dortige Arzt in der Uniklinik weiterhin die Notwendigkeit sieht, das die Physio weitergeführt wird.
Das kann ich irgendwie nicht verstehen.
Was sagt Ihr dazu?
Gruß Karl
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Erst 6 Monate nach Ausstellungsdatum der 2. VO können bei der gleichen ICD (erste 3 Stellen) wieder Massagetherapien verordnet werden. Das Gleiche gilt auch bei der Standisierte Heilmittelkombination.
Der Patient kann selbst ein Antrag auf LHB bei seine Krankenkasse stellen. Wird allerdings bei KMT so gut wie nie genehmigt.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Karl59 Auch bei LVB/BVB dürfen insgesamt nur 12 Einheiten Massagetherapien abgegeben werden. Steht so eindeutig in der HMR (schau mal im HMK bei WS und EX). Das im Übrigen bereits seit der allerersten Fassung des HMK vom 01.07.2001. Es besteht seit Anfang der 1990er Jahren zwischen der KBV und der GKV Konsens, dass möchlichst aktive Therapieformen verordnet werden sollen und keine passive.
Erst 6 Monate nach Ausstellungsdatum der 2. VO können bei der gleichen ICD (erste 3 Stellen) wieder Massagetherapien verordnet werden. Das Gleiche gilt auch bei der Standisierte Heilmittelkombination.
Der Patient kann selbst ein Antrag auf LHB bei seine Krankenkasse stellen. Wird allerdings bei KMT so gut wie nie genehmigt.
Nun muss ich schauen, das jetzt der Arzt eine neue Verordnung ausstellt wo eine andere Kombi draufsteht, entsprechend der Diagnoselisten. Dann ist es ja ein neuer Vorgangsfall.
Dann muss ich in Zukunft drauf achten, das ich nur immer die 12 Einheiten einhalte und dann den Arzt wechsle und der dann andere Diagnoseschlüssel draufschreibt. Oder in der Ambulanz bleibe, an drauf achte, das dann der diensthabende Arzt die Diagnoseschlüssel verändert.
Dann dürfte es durchgehen, weil ja eine neue Diagnoseschlüssel-Kombination drauf steht.
Der Arzt in der Uniklinik meinte ja selbst, das für mich und meine Erkrankungen und Beschwerden, KMT und Fango die beste Therapie ist.
Gruß Karl
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Karl59 schrieb:
Ja jetzt ist das Kind in den Brunnen gefallen, hatte das nicht gewusst, woher auch. Jetzt soll ich diese Behandlung selbst zahlen, die Physiotherapie bzw. die Praxis legt mir die Kosten auf. Das sind wohl 146 € die ich zahlen soll. Hatte da schon meinen Anteil von 30,19 € zugezahlt.
Nun muss ich schauen, das jetzt der Arzt eine neue Verordnung ausstellt wo eine andere Kombi draufsteht, entsprechend der Diagnoselisten. Dann ist es ja ein neuer Vorgangsfall.
Dann muss ich in Zukunft drauf achten, das ich nur immer die 12 Einheiten einhalte und dann den Arzt wechsle und der dann andere Diagnoseschlüssel draufschreibt. Oder in der Ambulanz bleibe, an drauf achte, das dann der diensthabende Arzt die Diagnoseschlüssel verändert.
Dann dürfte es durchgehen, weil ja eine neue Diagnoseschlüssel-Kombination drauf steht.
Der Arzt in der Uniklinik meinte ja selbst, das für mich und meine Erkrankungen und Beschwerden, KMT und Fango die beste Therapie ist.
Gruß Karl
Die Praxis hätte das wissen müssen (Kontrollpflicht laut BSG-Urteil) und die 3. VO erst gar nicht anfangen dürfen. Du müssen dir sogar dein - unzurecht in Rechnung gestellter - Eigenanteil rückerstatten. Das wirtschaftliche Risiko des Nicht-Kennens der entsprechenden Verträge und Richtlinien liegt beim Leistungserbringer, nicht beim Patienten.
Im Übrigen spielen die Diagnosenlisten für dich als Patient eine eher untergeordnete Rolle. Und offen gestanden, ich kann mich nach über 40 Jahren Berufserfahrung kaum einen Krankheitsbild ausdenken, wo eine Langzeit KMT+Fango Behandlung medizinisch überhaupt einen Sinn ergibt.
Bei den von dir genannten ICD sind passiven Therapien - laut alle nationale und internationale Behandlungsleitlinien - sogar eindeutig kontraindiziert! Sie erhöhen massiv das Risiko auf Chronifizierung des Schmerzzustandes. Ausschließlich aktive Therapieformen gelten als evidence based gesichert angezeigt. Offensichtlich kennen oder beachten deine Ärzte die Leitlinien nicht: Nicht-spezifischer Kreuzschmerz — Leitlinien und AWMF Leitlinienregister
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Karl59 Ich verstehe, du bist Patient? Dann würde ich mich weigern die Rechnung zu bezahlen.
Die Praxis hätte das wissen müssen (Kontrollpflicht laut BSG-Urteil) und die 3. VO erst gar nicht anfangen dürfen. Du müssen dir sogar dein - unzurecht in Rechnung gestellter - Eigenanteil rückerstatten. Das wirtschaftliche Risiko des Nicht-Kennens der entsprechenden Verträge und Richtlinien liegt beim Leistungserbringer, nicht beim Patienten.
Im Übrigen spielen die Diagnosenlisten für dich als Patient eine eher untergeordnete Rolle. Und offen gestanden, ich kann mich nach über 40 Jahren Berufserfahrung kaum einen Krankheitsbild ausdenken, wo eine Langzeit KMT+Fango Behandlung medizinisch überhaupt einen Sinn ergibt.
Bei den von dir genannten ICD sind passiven Therapien - laut alle nationale und internationale Behandlungsleitlinien - sogar eindeutig kontraindiziert! Sie erhöhen massiv das Risiko auf Chronifizierung des Schmerzzustandes. Ausschließlich aktive Therapieformen gelten als evidence based gesichert angezeigt. Offensichtlich kennen oder beachten deine Ärzte die Leitlinien nicht: Nicht-spezifischer Kreuzschmerz — Leitlinien und AWMF Leitlinienregister
L
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Halbtitan schrieb:
@Karl59 Also Lars hat absolut Recht. Du kannst gerne dein Beileid zum Ausdruck bringen aber kann dir im Grunde völlig egal sein.
L
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johannes687 schrieb:
@Karl59 Die Kosten für eine nicht bezahlte Verordnung dürfen nicht an den Versicherten weitergegeben werden! Nicht die Patienten sind in der Prüfpflicht sondern die Praxen. Hier hätte die Praxis prüfen müssen und hat dies offensichtlich versäumt.
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Schippi schrieb:
@johannes687 ob dürfen oder nicht ist mir manchmal auch egal!Arzt hat 10 Behandlungen verordnet,nur 6 erlaubt,ist mir nicht aufgefallen,erst bei Abzug in der Abrechnung!Rechnung der vier Behandlungen an Patient,anstandslos bezahlt!Ich habe meine durchgeführten Behandlungen bezahlt bekommen!Trotz eigenen Fehler und Arztfehler habe ich das so für mich geregelt!Und dem Patienten die Situation erklärt!Arzt hat Sachverhalt auch schriftlich bekommen
Offen gestanden empfinde ich dein Verhalten in der Sache ethisch-moralisch fragwürdig. Just My Two Cents.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Schippi Dann hast Glück gehabt, dass dein Patient da mitgespielt hat. Du hättest kein Recht auf Bezahlung durch den Patienten gehabt. Vor Gericht hättest verloren, wenn du versucht hättest, dein Patient auf Zahlung zu klagen..
Offen gestanden empfinde ich dein Verhalten in der Sache ethisch-moralisch fragwürdig. Just My Two Cents.
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Schippi schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij Ich habe es ausprobiert und hätte auch nie geklagt!Inzwischen kontrolliere ich noch genauer die VO auch bei Ärzten meines Vertrauens!Aber Lars, ethisch-moralisch,wenn man darauf immer Rücksicht nimmt,….
Abgesehen davon habe ich unsere Kindern den Moralsatz "Ehrlich lebt es sich am Längsten" (ist wohl wortwörtlich aus dem Niederländisch übersetzt😇) für ihr Leben beigebracht. Und danach handel ich auch im täglichen Leben.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Schippi Es mag sein, dass du das anders siehst. Ethisch-moralisch Handeln wurde mir/uns im Studium bereits eingetrichtert und so handel ich meine ganzes Berufsleben schon.
Abgesehen davon habe ich unsere Kindern den Moralsatz "Ehrlich lebt es sich am Längsten" (ist wohl wortwörtlich aus dem Niederländisch übersetzt😇) für ihr Leben beigebracht. Und danach handel ich auch im täglichen Leben.
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Karl59 schrieb:
Hallo,
die KK übernimmt nicht alle Kosten für eine Heilmittelverordnung. Der auszustellende Arzt hat eine Heilmittelverordnung für Physiotherapie ausgestellt mit zwei Diagnoseschlüssel, sprich eine Diagnoseschlüssel-Kombination die in der Diagnoseliste für Langfristiger Heilmittelbedarf/Besonderer Verordnungsbedarf gelistet ist in der Rubrik CS= M51.1 u. G55.1 mit einer Verordnungsmenge von 6 Einheiten, mit Heilmittel KMT und Fango(Wärmebehandlung),
Nach den 6 Einheiten= 6 Wochen, hat er wieder eine erneute Verordnung mit der selben Diagnoseschlüssel-Kombination ausgestellt, aber unter der WS mit 12 Einheiten, mit der selben Heilmittelvorgaben. Nach den 12 Einheiten, musste der Patient wieder in die Uniklinik bzw. zur dortigen ambulanten Sprechstunde. Dort in der Uniklinik wurde festgelegt, das die Patienten einmal pro Quartal vorstellig werden müssen, bei dem jeweiligen diensthabenden Arzt der Ambulanz. Es ist nicht immer der selbe Arzt dort in der Ambulanz der Uniklinik tätig, sondern der gerade eingeteilt wird, hat an diesem Tag Dienst in der Ambulanz dort in der Uniklinik. Dieser hat dann wieder eine Neue Verordnung mit der selben Diagnoseschlüssel-Kombination ausgestellt, weil er die Notwendigkeit festgestellt hat, das die Physiotherapie weitergeführt wird, mit KMT u. Fango. Das System dort in der Uniklinik hat die neue Heilmittelverordnung, mit der Diagnoseschlüssel-Kombination freigegeben, in WS und 6 Einheiten, mit KMT u. Fango.
Nun schickte die Physiotherapie diese letzte Verordnung zur KK zur Abrechnung und die Abrechnungsstelle der KK gab diese nicht frei zur Abrechnung. Hier wurde die Physiotherapie informiert, das die Kosten der letzten Verordnung nicht übernommen werden, weil die Verordnungsmenge überschritten wurde bzw. ist.
Nun frage ich mich, wenn beide Diagnoseschlüssel-Kombination auf der Heilmittelverordnung angegeben sind und diese laut Diagnoseliste für Langfristiger Heilmittelbedarf/Besonderer Verordnungsbedarf gelistet, warum diese nicht abgerechnet werden von der KK. Und auch der dortige Arzt in der Uniklinik weiterhin die Notwendigkeit sieht, das die Physio weitergeführt wird.
Das kann ich irgendwie nicht verstehen.
Was sagt Ihr dazu?
Gruß Karl
wie kann man das Interpretieren, " neuer Verordnungsfall"?
Ich würde das so interpretieren, wenn der auszustellende Arzt eine neue Verordnung ausstellt mit neuen Diagnoseschlüssel bzw. mit einer neuen Diagnoseschlüsselkombination, dann würde ich das als neuen Verordnungsfall sehen. Oder bin ich da auf den falschen Dampfer.
Der eine Arzt von der Uniklinik hat eine Verordnung mit M51.1 u. G55.1 ausgestellt mit 6 x KMT und 6x Fango. Das wurde von der Physio abgearbeitet. Der Schmerzarzt hat jetzt eine Verordnung ausgestellt mit M47.92 wieder mit 6 x KMT und 6 X Fango.
Nun will die Krankenkasse die Kosten nicht mehr übernehmen, weil die Behandlungsmenge überschritten ist.
Eigentlich sind das ja zwei neue Verordnungsfälle, oder?
Dann wieviel KMT und Fango werden von der KK im Jahr genehmigt bzw. werden da die Kosten übernommen?
Gruß Karl
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Problem beschreiben
Karl59 schrieb:
Hallo,
wie kann man das Interpretieren, " neuer Verordnungsfall"?
Ich würde das so interpretieren, wenn der auszustellende Arzt eine neue Verordnung ausstellt mit neuen Diagnoseschlüssel bzw. mit einer neuen Diagnoseschlüsselkombination, dann würde ich das als neuen Verordnungsfall sehen. Oder bin ich da auf den falschen Dampfer.
Der eine Arzt von der Uniklinik hat eine Verordnung mit M51.1 u. G55.1 ausgestellt mit 6 x KMT und 6x Fango. Das wurde von der Physio abgearbeitet. Der Schmerzarzt hat jetzt eine Verordnung ausgestellt mit M47.92 wieder mit 6 x KMT und 6 X Fango.
Nun will die Krankenkasse die Kosten nicht mehr übernehmen, weil die Behandlungsmenge überschritten ist.
Eigentlich sind das ja zwei neue Verordnungsfälle, oder?
Dann wieviel KMT und Fango werden von der KK im Jahr genehmigt bzw. werden da die Kosten übernommen?
Gruß Karl
Für jeden VO-Fall können 12 Einheiten KMT verordnet werden (gerechnet ab Ausstellungsdatum der 1. VO). Danach ist zwingend 6 Monate Pause.
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Oder der andere Arzt nimmt einen anderen Schlüssel oder eine andere Schlüsselkombination und das wäre auch wieder ein neuer VO-Fall.
Die KK weigert sich jetzt generell für KMT und Fango die Kosten zu übernehmen, generell für alles.
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Karl59 schrieb:
Also kann der Arzt immer mit den Diagnoseschlüssel spielen und nach der Behandlungsmenge, 12 x KMT und 12 x Fango, den Diagnoseschlüssel wechseln und dann geht die Menge wieder von vorne los, als neuer VO-Fall.
Oder der andere Arzt nimmt einen anderen Schlüssel oder eine andere Schlüsselkombination und das wäre auch wieder ein neuer VO-Fall.
Die KK weigert sich jetzt generell für KMT und Fango die Kosten zu übernehmen, generell für alles.
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Karl59 schrieb:
Was bedeutet : längstens 6 Monate nach Akutereignis?
Zu deine eigentliche Frage: Grundsätzlich kann pro VO-Fall 12 × KMT verordnet werden. Für dem durchführenden Therapeut ist es dabei völlig uninteressant, welcher Arzt verordnet. Die Praxis bekommt pro VO-Fall nur 12 x bezahlt. Das sollte dein Therapeut auch wissen.
Beispielhaft: 1. VO à 6 KMT ausgestellt mit M51.x am 01.02., darauf kann eine 2. VO à 6 KMT mit M51.x folgen. Eine 3. VO (eigentlich neue 1. VO) mit M51.x kann frühestens am 01.07. ausgestellt werden, dann gilt es nämlich als neuer VO-Fall.
Ich vermute mal stark, dass hier grundsätzlich keine 6 Monate Pause eingehalten wurde. Somit ist es ein fortlaufender VO-Fall und dann darf deine KK gar nicht zahlen. Auch deine KK muss sich an den Spielregeln halten.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Karl59 Zunächst einmal: Ich kann deine KK absolut verstehen. Eine Dauerbehandlung mit KMT bei deine Diagnosenschlüsseln ist, medizinisch gesehen, absoluter Unfug. Schlimmer noch; es ist sogar kontra-indiziert, da es die Chronifizierung der Beschwerden fördert. Deine Ärtze befolgen weder die deutschen noch die internationalen Behandlungsleitlinien. Ich, als Therapeut, würde mich ebenfalls weigern, dich dauerhaft mit KMT zu behandeln.
Zu deine eigentliche Frage: Grundsätzlich kann pro VO-Fall 12 × KMT verordnet werden. Für dem durchführenden Therapeut ist es dabei völlig uninteressant, welcher Arzt verordnet. Die Praxis bekommt pro VO-Fall nur 12 x bezahlt. Das sollte dein Therapeut auch wissen.
Beispielhaft: 1. VO à 6 KMT ausgestellt mit M51.x am 01.02., darauf kann eine 2. VO à 6 KMT mit M51.x folgen. Eine 3. VO (eigentlich neue 1. VO) mit M51.x kann frühestens am 01.07. ausgestellt werden, dann gilt es nämlich als neuer VO-Fall.
Ich vermute mal stark, dass hier grundsätzlich keine 6 Monate Pause eingehalten wurde. Somit ist es ein fortlaufender VO-Fall und dann darf deine KK gar nicht zahlen. Auch deine KK muss sich an den Spielregeln halten.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Karl59
Karl59 schrieb am 12.09.2024 11:10 Uhr:Was bedeutet : längstens 6 Monate nach Akutereignis? Das hat mit der Wirtschaftlichkeitsprüfung der Ärzte zu tun. Im Zeitraum von 6 Monate nach Akutereignis werden die Ausgaben für die VO nicht in seine Ausgaben für Heilmittel eingerechnet. Danach kann es für ihm zum Regress kommen (sprich: die Kosten werden ihm von seinem GKV-Honorar abgezogen).
Was mache ich nun? Die Physiotherapie will mir jetzt alle Kosten auferlegen. Habe unwissentlich einen Behandlungsvertrag unterschrieben.
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Karl59 schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij Die Krankenkasse will jetzt das alles nicht mehr übernehmen und meint, das sind Premiumleistungen der KK, da brauch die KK die Kosten nicht übernehmen. Und sie wollen jetzt alle VO nicht mehr abrechnen, die bis dato eingegangen sind. Obwohl immer ein anderer Diagnoseschlüssel auf der VO eingetragen war.
Was mache ich nun? Die Physiotherapie will mir jetzt alle Kosten auferlegen. Habe unwissentlich einen Behandlungsvertrag unterschrieben.
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Karl59 schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij Ich bin jetzt erstmal dabei, mir die VO´s von der Uniklinik einzuholen, im mal zu schauen, welche Diagnoseschlüssel drauf stehen. Weil ich auch nicht mehr weiß, ob immer der selbe Diagnoseschlüssel verwendet wurde. Dann kann ich ja gegenüber der KK argumentieren, das jedes mal ein neuer VO-Fall eingetreten ist. Oder zwei fortlaufende VO´s die 12 x eingehalten wurden für KMT und Fango. Und danach eine neue VO ausgestellt wurde mit anderem Schlüssel, dann zählt es ja wieder als neuen VO-Fall. Muss jetzt erstmal abwarten, was da für eine Antwort kommt. Hatte mit denen schon gesprochen, sprich mit der Anmeldung in der Uniklinik, speziell mit der Fachabteilung/Fachklinik dort. Sie wollen mir eine Auflistung schicken, wo alles aufgelistet ist, was dieses Jahr dort an VO´s ausgestellt wurde. Dann kann ich sehen, ob es dort neue VO-Fälle gibt.
Oder kann sich die KK einfach über die Entscheidung des Arztes hinweck setzen?
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Karl59 schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij Auch wenn die KK das jetzt als Unfug bezeichnen würde, kann sie aber die Behandlung bzw. die Kosten nicht verweigern. Wenn der Arzt die medizinische Notwendigkeit sieht, muss sich meines Erachtens auch die KK das übernehmen. Schließlich entscheidet der Arzt und nicht die KK.
Oder kann sich die KK einfach über die Entscheidung des Arztes hinweck setzen?
Ich würde mich absolut weigern, die Behandlungskosten zu tragen. Und, ich würde es sogar auf einem Prozess ankommen lassen. Auch wenn man vor Gericht sich niemals 100%ig sicher sein kann, kann ich beim besten Willen nicht vorstellen, dass die Praxis gewinnt.
Es ist nicht an dir, als Patient, die Vorschriften zu kennen. Die Praxis hat bei GKV-Verordnungen laut BSG-Urteil einen Prüfpflicht. Wenn sie die nicht wahrgenommen haben, haben die schlicht und ergreifend Pech. Und bekommen, zu Recht, die Behandlungen nicht bezahlt.
Du kannst mich gerne den Behandlungsvertrag als Scan zukommen lassen. Geht einfach über eine PN (dazu einfach auf meinem Nick/Namen klicken). Ich glaube nicht, dass der Vertrag rechtsgültig ist.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Karl59 Das hat nichts mit Premiumleistungen zu tun, sondern damit, dass sowohl deine Ärzte alsauch deine PT-Praxis die Vorschriften offensichtlich nicht kennen und wohl auch nicht befolgt haben. Die KK darf dir vom Gesetzgeber die Behandlung in diesem Fall nicht gewähren.
Ich würde mich absolut weigern, die Behandlungskosten zu tragen. Und, ich würde es sogar auf einem Prozess ankommen lassen. Auch wenn man vor Gericht sich niemals 100%ig sicher sein kann, kann ich beim besten Willen nicht vorstellen, dass die Praxis gewinnt.
Es ist nicht an dir, als Patient, die Vorschriften zu kennen. Die Praxis hat bei GKV-Verordnungen laut BSG-Urteil einen Prüfpflicht. Wenn sie die nicht wahrgenommen haben, haben die schlicht und ergreifend Pech. Und bekommen, zu Recht, die Behandlungen nicht bezahlt.
Du kannst mich gerne den Behandlungsvertrag als Scan zukommen lassen. Geht einfach über eine PN (dazu einfach auf meinem Nick/Namen klicken). Ich glaube nicht, dass der Vertrag rechtsgültig ist.
Oder kann sich die KK einfach über die Entscheidung des Arztes hinweck setzen?
Und nein, der Arzt hat keinen Narrenfreiheit, er ist kein Herrgott in weiß. Er kann nicht einfach nach Belieben GKV-Leistungen verordnen. Gerade Ärzte an Uni-Kliniken wollen das häufig nicht verstehen.
Und deine Kasse darf die Leistungen, die einen Arzt zu unrecht verordnet hat, schlicht und ergreifend nicht bezahlen. Ich glaube, du tust dich schwer, das zu verstehen.
§ 12 Wirtschaftlichkeitsgebot SGB V
Eine Dauerbehandlung mit KMT gilt nach sämtliche medizinischen Behandlungsleitlinien als unwirtschaftlich und darüber hinaus auch als medizinisch nicht angezeigt (sprich: nicht notwendig, nicht zweckmäßig).
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Karl59
Karl59 schrieb am 12.09.2024 16:35 Uhr:@Lars van Ravenzwaaij Auch wenn die KK das jetzt als Unfug bezeichnen würde, kann sie aber die Behandlung bzw. die Kosten nicht verweigern. Wenn der Arzt die medizinische Notwendigkeit sieht, muss sich meines Erachtens auch die KK das übernehmen. Schließlich entscheidet der Arzt und nicht die KK. Noch einmal: Es gibt Spielregeln im GKV-System. Diese Spielregeln sind vom Gesetzgeber im SGB V festgelegt und werden in Verträge und Richtlinien näher definiert. Diese Spielregeln sind vom Arzt, Krankenkasse und Leistungserbringer gleichermaßen zu befolgen.
(1) Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Leistungen, die nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind, können Versicherte nicht beanspruchen, dürfen die Leistungserbringer nicht bewirken und die Krankenkassen nicht bewilligen .
Oder kann sich die KK einfach über die Entscheidung des Arztes hinweck setzen?
Und nein, der Arzt hat keinen Narrenfreiheit, er ist kein Herrgott in weiß. Er kann nicht einfach nach Belieben GKV-Leistungen verordnen. Gerade Ärzte an Uni-Kliniken wollen das häufig nicht verstehen.
Und deine Kasse darf die Leistungen, die einen Arzt zu unrecht verordnet hat, schlicht und ergreifend nicht bezahlen. Ich glaube, du tust dich schwer, das zu verstehen.
§ 12 Wirtschaftlichkeitsgebot SGB V
Eine Dauerbehandlung mit KMT gilt nach sämtliche medizinischen Behandlungsleitlinien als unwirtschaftlich und darüber hinaus auch als medizinisch nicht angezeigt (sprich: nicht notwendig, nicht zweckmäßig).
Ich muß dich mal fragen warum du dich hier in diese Thematik so reinkniest.
Es ist absolut nicht die Aufgabe des Patienten sich um irgendwelche Rezept oder Abrechnungsrelevante Dinge zu kümmern.
DAS IST AUFGABE DER PHYSIOTHERAPIE PRAXIS!!!!!!!!!
JEDER Physiotherapeut der Rezepte annimmt hat die Pflicht vorher zu prüfen ob alles richtig ausgestellt wurde. Dafür gibt es entsprechende Software.
Alles weitere muß dich nicht interessieren.
Wenn die Physio Praxis das versemmelt, darf sie nicht von dir das Geld verlangen. Und du mußt da auch nicht zahlen. Das ist leider voll und ganz das Problem der Praxis.
Und auch ich stimme Lars zu. Dauerhaft Massage und Fango hilft nicht effektiv langfristig. Da müssen ganz andere Sachen kommen.
Wenn du dir mal ein Rezept für Krankengymnastik ausstellen lassen würdest, dann kann der Therapeut dir die notwendigen Schritte zeigen.
Noch eine Frage: Bist du mit den Rezepten in einer Physiotherapie Praxis oder Massagepraxis?
Denn falls ein Physiotherapeut da wirklich die ganze Zeit massiert und du und er sich wundert dass nichts besser wird dann würde ich schleunigst die Praxis wechseln. Denn dann scheint weder die fachliche noch die organisatorische Qualifikation worhanden zu sein.
Zumindest reicht es dann wohl nicht aus einmal in der Woche zu massieren. Sondern es braucht zusätzliche Interventionen. Da muß ein Befund gemacht werden wo die Schwachstellen liegen und diese entsprechend behandelt werden. Und da reicht es leider auch nicht aus es nur einmal in der Woche beim Therapeuten etwas zu machen.
Aber ich will da auch nicht vorgreifen. Vielleicht treibst du selbst ja Sport, gehst zur Gymnastik etc. Das wissen wir ja alles nicht.
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sabine963 schrieb:
@Karl59
Ich muß dich mal fragen warum du dich hier in diese Thematik so reinkniest.
Es ist absolut nicht die Aufgabe des Patienten sich um irgendwelche Rezept oder Abrechnungsrelevante Dinge zu kümmern.
DAS IST AUFGABE DER PHYSIOTHERAPIE PRAXIS!!!!!!!!!
JEDER Physiotherapeut der Rezepte annimmt hat die Pflicht vorher zu prüfen ob alles richtig ausgestellt wurde. Dafür gibt es entsprechende Software.
Alles weitere muß dich nicht interessieren.
Wenn die Physio Praxis das versemmelt, darf sie nicht von dir das Geld verlangen. Und du mußt da auch nicht zahlen. Das ist leider voll und ganz das Problem der Praxis.
Und auch ich stimme Lars zu. Dauerhaft Massage und Fango hilft nicht effektiv langfristig. Da müssen ganz andere Sachen kommen.
Wenn du dir mal ein Rezept für Krankengymnastik ausstellen lassen würdest, dann kann der Therapeut dir die notwendigen Schritte zeigen.
Noch eine Frage: Bist du mit den Rezepten in einer Physiotherapie Praxis oder Massagepraxis?
Denn falls ein Physiotherapeut da wirklich die ganze Zeit massiert und du und er sich wundert dass nichts besser wird dann würde ich schleunigst die Praxis wechseln. Denn dann scheint weder die fachliche noch die organisatorische Qualifikation worhanden zu sein.
Zumindest reicht es dann wohl nicht aus einmal in der Woche zu massieren. Sondern es braucht zusätzliche Interventionen. Da muß ein Befund gemacht werden wo die Schwachstellen liegen und diese entsprechend behandelt werden. Und da reicht es leider auch nicht aus es nur einmal in der Woche beim Therapeuten etwas zu machen.
Aber ich will da auch nicht vorgreifen. Vielleicht treibst du selbst ja Sport, gehst zur Gymnastik etc. Das wissen wir ja alles nicht.
Du pochst hier immer wieder auf diese passiven Behandlungen, was machst du eigentlich selber aktiv um deine Beschwerden zu reduzieren ...
Mit freundlichen Grüßen
JürgenK ;)
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JürgenK schrieb:
@Karl59
Du pochst hier immer wieder auf diese passiven Behandlungen, was machst du eigentlich selber aktiv um deine Beschwerden zu reduzieren ...
Mit freundlichen Grüßen
JürgenK ;)
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Karl59 schrieb:
Also kann die KK schlichtweck die ganzen VO´s ablehnen, wenn sie meint, das die ganze Sache nichts bringt.
Die KK lehnt Verordnungen ab die nicht den vereinbarten Regeln zwischen Gkv und Heilmittelerbringern entsprechen.
Es gibt da Richtgrößen bei welchen Diagnosen (ICDs) welche Therapie wie oft verordnet werden darf.
Das Wissen auch die Physiotherapeuten. Deshalb müssen sie die Rezepte vorher prüfen und auch ablehnen wenn es gegen die Regeln verstößt.
Nimmt die Praxis die Rezepte trotzdem und behandelt einfach und reicht dann das Rezept zur Abrechnung ein, verweigert die Kasse zurecht die Vergütung und die Praxis hat Pech gehabt.
Noch mal. Dich muß das alles nicht interessieren. Fehler liegt bei der Praxis. Sie hätte die Rezepte so nicht annehmen dürfen.
Die Praxis darf sich nicht vom Patienten das Geld holen da bei einem Krankenkassenrezept der Vertrag zwischen Krankenkasse und Praxis besteht und nicht Zwischen Praxis und Patient.
Du bist da außen vor.
Die Praxis hat die gesetzliche Prüfpflicht für die Richtigkeit der Verordnung. Tut sie das nicht ist das das Problem der Praxis nicht das Problem von dir und auch nicht das Problem der Krankenkasse.
Würde das nicht so laufen könnten alle Ärzte einfach irgendwas verordnen und die Kassen müssten alles zahlen. Deswegen gibt es die Rahmenvereinbarungen, den Heilmittelkatalig und die Vergütungsvereinbarungen. Das allein ist bindend für beide Seiten.
Ich gebe zu dass das alles nicht leicht zu verstehen ist für einen Laien. Aber wie gesagt. Du musst das ja auch gar nicht verstehen. Das ist gar nicht notwendig dass du dich da in irgendeiner Form kümmerst.
Für dich ist nur wichtig zu verstehen: Die Praxis kann von dir keine Kohle kassieren. Und das ist ganz einfach.
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sabine963 schrieb:
@Karl59
Die KK lehnt Verordnungen ab die nicht den vereinbarten Regeln zwischen Gkv und Heilmittelerbringern entsprechen.
Es gibt da Richtgrößen bei welchen Diagnosen (ICDs) welche Therapie wie oft verordnet werden darf.
Das Wissen auch die Physiotherapeuten. Deshalb müssen sie die Rezepte vorher prüfen und auch ablehnen wenn es gegen die Regeln verstößt.
Nimmt die Praxis die Rezepte trotzdem und behandelt einfach und reicht dann das Rezept zur Abrechnung ein, verweigert die Kasse zurecht die Vergütung und die Praxis hat Pech gehabt.
Noch mal. Dich muß das alles nicht interessieren. Fehler liegt bei der Praxis. Sie hätte die Rezepte so nicht annehmen dürfen.
Die Praxis darf sich nicht vom Patienten das Geld holen da bei einem Krankenkassenrezept der Vertrag zwischen Krankenkasse und Praxis besteht und nicht Zwischen Praxis und Patient.
Du bist da außen vor.
Die Praxis hat die gesetzliche Prüfpflicht für die Richtigkeit der Verordnung. Tut sie das nicht ist das das Problem der Praxis nicht das Problem von dir und auch nicht das Problem der Krankenkasse.
Würde das nicht so laufen könnten alle Ärzte einfach irgendwas verordnen und die Kassen müssten alles zahlen. Deswegen gibt es die Rahmenvereinbarungen, den Heilmittelkatalig und die Vergütungsvereinbarungen. Das allein ist bindend für beide Seiten.
Ich gebe zu dass das alles nicht leicht zu verstehen ist für einen Laien. Aber wie gesagt. Du musst das ja auch gar nicht verstehen. Das ist gar nicht notwendig dass du dich da in irgendeiner Form kümmerst.
Für dich ist nur wichtig zu verstehen: Die Praxis kann von dir keine Kohle kassieren. Und das ist ganz einfach.
Also, mich hat da keiner draufhingewiesen seitens der Mitarbeiter der Physio-Praxis. Dann hätte man doch die Behandlung einstellen müssen oder erstmal gesagt zu mir, wir setzen aus und es wird erstmal geklärt. Wenn das geklärt ist, dann geht's weiter.
Mich hat bloß mal der Therapeut angerufen und gesagt, das ein Absetzungsschreiben von der KK gekommen ist, das die ein Rezept von 07.12.2023 nicht übernehmen. Zu diesem Zeitpunkt lief schon eine neue VO von einem anderen Arzt mit einem anderen Diagnoseschlüssel. Es wurde weitergemacht mit den Behandlungen. Ich sollte nur zur Sicherheit einige Behandlungsvertrage unterschreiben, das wenn die zurückliegenden VO´s von 2024 nicht von der KK übernommen werden, das man mir dann die Kosten aufbrummt, was schon an Therapien gemacht wurde.
Gut, aus Unwissenheit unterschrieb ich diese Dinger, weil ich zu diesem Zeitpunkt nicht wusste wie die Gesetzeslage ist/war. Und glaubte, wenn neue Diagnoseschlüssel bzw. Diagnoseschlüsselkombi draufstehen, dann sind das neue VO-Fälle und die KK übernimmt die Kosten. Weil man mir einmal von seitens der Sachbearbeitung der KK= Abt. ärztliche Verordnung, gesagt hat, wenn der Arzt mit den Diagnoseschlüssel etwas spielt, oder ein anderer Arzt einen anderen Diagnoseschlüssel einträgt auf die VO zählt das dann als neuer VO-Fall. Und bisher hat es immer funktioniert.
Jetzt habe ich wieder eine neue VO erhalten, mit neuen Diagnoseschlüssel bzw. -schlüsselkombi, da sagte mir die Chefin der Physio-Praxis am Telefon, dieses Rezept, kannst Du in die Pfeife rauchen, dir damit den Ars...... abwischen oder sonstwas mit machen. Das wird bei uns nicht mehr abgearbeitet, und die zurückliegenden VO´s/Behandlungen werde ich Dir in Rechnung stellen. Die hast Du zu zahlen. Und damit war sie mit mir fertig.
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Karl59 schrieb:
@sabine963 Das ganze Ding ist erst ins Rollen gekommen, als das Absetzungsschreiben von der externen Abrechnungsstelle der KK zurückkam. Vorher hat sich von der Physiopraxis keiner ein Kopf gemacht und hat die VO´s angenommen und fleißig weitergemacht. Jetzt sagte man mir von der Physio-Praxis, als ich bei der KK etwas herumgerührt habe, das man mich darauf hingewiesen hat, das die Behandlungsmenge überschritten wurde. Und alle Mitarbeiter wussten das, auf einmal, bloß ich nicht. Man hat mich bis zu diesem Zeitpunkt nie darauf hingewiesen, seitens der Mitarbeiter der Praxis.
Also, mich hat da keiner draufhingewiesen seitens der Mitarbeiter der Physio-Praxis. Dann hätte man doch die Behandlung einstellen müssen oder erstmal gesagt zu mir, wir setzen aus und es wird erstmal geklärt. Wenn das geklärt ist, dann geht's weiter.
Mich hat bloß mal der Therapeut angerufen und gesagt, das ein Absetzungsschreiben von der KK gekommen ist, das die ein Rezept von 07.12.2023 nicht übernehmen. Zu diesem Zeitpunkt lief schon eine neue VO von einem anderen Arzt mit einem anderen Diagnoseschlüssel. Es wurde weitergemacht mit den Behandlungen. Ich sollte nur zur Sicherheit einige Behandlungsvertrage unterschreiben, das wenn die zurückliegenden VO´s von 2024 nicht von der KK übernommen werden, das man mir dann die Kosten aufbrummt, was schon an Therapien gemacht wurde.
Gut, aus Unwissenheit unterschrieb ich diese Dinger, weil ich zu diesem Zeitpunkt nicht wusste wie die Gesetzeslage ist/war. Und glaubte, wenn neue Diagnoseschlüssel bzw. Diagnoseschlüsselkombi draufstehen, dann sind das neue VO-Fälle und die KK übernimmt die Kosten. Weil man mir einmal von seitens der Sachbearbeitung der KK= Abt. ärztliche Verordnung, gesagt hat, wenn der Arzt mit den Diagnoseschlüssel etwas spielt, oder ein anderer Arzt einen anderen Diagnoseschlüssel einträgt auf die VO zählt das dann als neuer VO-Fall. Und bisher hat es immer funktioniert.
Jetzt habe ich wieder eine neue VO erhalten, mit neuen Diagnoseschlüssel bzw. -schlüsselkombi, da sagte mir die Chefin der Physio-Praxis am Telefon, dieses Rezept, kannst Du in die Pfeife rauchen, dir damit den Ars...... abwischen oder sonstwas mit machen. Das wird bei uns nicht mehr abgearbeitet, und die zurückliegenden VO´s/Behandlungen werde ich Dir in Rechnung stellen. Die hast Du zu zahlen. Und damit war sie mit mir fertig.
Und was verstehst du daran nicht, dass eine rein passive Dauerbehandlung mit KMT eine medizinische Falschbehandlung darstellt? Diese fehlerhafte Behandlung schadet dir mehr als das es dir nützt.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Karl59
Karl59 schrieb am 12.09.2024 19:16 Uhr:Also kann die KK schlichtweck die ganzen VO´s ablehnen, wenn sie meint, das die ganze Sache nichts bringt. Noch einmal: die KK muss die Zahlung ablehnen. Das hat nun gar nichts mit Willkür o.ä. zu tun, sondern mit gesetzlichen Vorschriften. Was verstehst du daran nicht?
Und was verstehst du daran nicht, dass eine rein passive Dauerbehandlung mit KMT eine medizinische Falschbehandlung darstellt? Diese fehlerhafte Behandlung schadet dir mehr als das es dir nützt.
Da ich noch zusätzlich an Fibromyalgie leide, haben mir bisher die Massagen und Fangopackungen sehr geholfen, die Schmerzen zu lindern. Auch die Rückenschmerzen sind dadurch besser geworden. Das ganze ging jetzt seit ca. 3 Jahren gut. Jetzt fängt die KK an sowas zu machen. Meine Schmerzärztin wo ich in Behandlung bin, wegen Fibro, meinte das ist gut, damit wird die Muskulatur wieder besser und die Schmerzen gelindert, besser als Tabletten.
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Karl59 schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij Auch wenn es neue VO-Fälle sind?
Da ich noch zusätzlich an Fibromyalgie leide, haben mir bisher die Massagen und Fangopackungen sehr geholfen, die Schmerzen zu lindern. Auch die Rückenschmerzen sind dadurch besser geworden. Das ganze ging jetzt seit ca. 3 Jahren gut. Jetzt fängt die KK an sowas zu machen. Meine Schmerzärztin wo ich in Behandlung bin, wegen Fibro, meinte das ist gut, damit wird die Muskulatur wieder besser und die Schmerzen gelindert, besser als Tabletten.
Also, mich hat da keiner draufhingewiesen seitens der Mitarbeiter der Physio-Praxis. Dann hätte man doch die Behandlung einstellen müssen oder erstmal gesagt zu mir, wir setzen aus und es wird erstmal geklärt. Wenn das geklärt ist, dann geht's weiter.
Mich hat bloß mal der Therapeut angerufen und gesagt, das ein Absetzungsschreiben von der KK gekommen ist, das die ein Rezept von 07.12.2023 nicht übernehmen. Zu diesem Zeitpunkt lief schon eine neue VO von einem anderen Arzt mit einem anderen Diagnoseschlüssel. Es wurde weitergemacht mit den Behandlungen. Ich sollte nur zur Sicherheit einige Behandlungsvertrage unterschreiben, das wenn die zurückliegenden VO´s von 2024 nicht von der KK übernommen werden, das man mir dann die Kosten aufbrummt, was schon an Therapien gemacht wurde.
Gut, aus Unwissenheit unterschrieb ich diese Dinger, weil ich zu diesem Zeitpunkt nicht wusste wie die Gesetzeslage ist/war. Und glaubte, wenn neue Diagnoseschlüssel bzw. Diagnoseschlüsselkombi draufstehen, dann sind das neue VO-Fälle und die KK übernimmt die Kosten. Weil man mir einmal von seitens der Sachbearbeitung der KK= Abt. ärztliche Verordnung, gesagt hat, wenn der Arzt mit den Diagnoseschlüssel etwas spielt, oder ein anderer Arzt einen anderen Diagnoseschlüssel einträgt auf die VO zählt das dann als neuer VO-Fall. Und bisher hat es immer funktioniert.
Sie hätten die VOn niemals annehmen und durchführen dürfen.
Da sie trotzdem die GKV-VO angenommen und durchgeführt haben, geht das Nicht-Bezahlen voll zu Lasten der Praxis. Aus diesem Grund ist der Behandlungsvertrag auch null und nichtig. Du bist keinesfalls an dem Vertrag rechtlich gebunden.
Auch hier noch einnmal: Nicht bezahlen und sogar die bezahlten Eigenanteile zurück fordern! Ggf. damit ein Rechtsanwalt beauftragen.
Das Ganze ist nicht dein Problem!
Und jetzt bin ich hier raus, das war mein letzter Ratschlag.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Karl59
Karl59 schrieb am 12.09.2024 20:01 Uhr:@sabine963 Das ganze Ding ist erst ins Rollen gekommen, als das Absetzungsschreiben von der externen Abrechnungsstelle der KK zurückkam. Vorher hat sich von der Physiopraxis keiner ein Kopf gemacht und hat die VO´s angenommen und fleißig weitergemacht. Jetzt sagte man mir von der Physio-Praxis, als ich bei der KK etwas herumgerührt habe, das man mich darauf hingewiesen hat, das die Behandlungsmenge überschritten wurde. Und alle Mitarbeiter wussten das, auf einmal, bloß ich nicht. Mich hat man bis zu diesem Zeitpunkt keiner darauf hingewiesen. Deine PT-Praxis hat so was von gegen den Regeln verstoßen. Das ist echt nicht mehr verständlich.
Also, mich hat da keiner draufhingewiesen seitens der Mitarbeiter der Physio-Praxis. Dann hätte man doch die Behandlung einstellen müssen oder erstmal gesagt zu mir, wir setzen aus und es wird erstmal geklärt. Wenn das geklärt ist, dann geht's weiter.
Mich hat bloß mal der Therapeut angerufen und gesagt, das ein Absetzungsschreiben von der KK gekommen ist, das die ein Rezept von 07.12.2023 nicht übernehmen. Zu diesem Zeitpunkt lief schon eine neue VO von einem anderen Arzt mit einem anderen Diagnoseschlüssel. Es wurde weitergemacht mit den Behandlungen. Ich sollte nur zur Sicherheit einige Behandlungsvertrage unterschreiben, das wenn die zurückliegenden VO´s von 2024 nicht von der KK übernommen werden, das man mir dann die Kosten aufbrummt, was schon an Therapien gemacht wurde.
Gut, aus Unwissenheit unterschrieb ich diese Dinger, weil ich zu diesem Zeitpunkt nicht wusste wie die Gesetzeslage ist/war. Und glaubte, wenn neue Diagnoseschlüssel bzw. Diagnoseschlüsselkombi draufstehen, dann sind das neue VO-Fälle und die KK übernimmt die Kosten. Weil man mir einmal von seitens der Sachbearbeitung der KK= Abt. ärztliche Verordnung, gesagt hat, wenn der Arzt mit den Diagnoseschlüssel etwas spielt, oder ein anderer Arzt einen anderen Diagnoseschlüssel einträgt auf die VO zählt das dann als neuer VO-Fall. Und bisher hat es immer funktioniert.
Sie hätten die VOn niemals annehmen und durchführen dürfen.
Da sie trotzdem die GKV-VO angenommen und durchgeführt haben, geht das Nicht-Bezahlen voll zu Lasten der Praxis. Aus diesem Grund ist der Behandlungsvertrag auch null und nichtig. Du bist keinesfalls an dem Vertrag rechtlich gebunden.
Auch hier noch einnmal: Nicht bezahlen und sogar die bezahlten Eigenanteile zurück fordern! Ggf. damit ein Rechtsanwalt beauftragen.
Das Ganze ist nicht dein Problem!
Und jetzt bin ich hier raus, das war mein letzter Ratschlag.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Karl59 KMT ist auch bei Fibromyalgie kontra-indiziert! Das Massage dabei nicht wirksam ist, ist spätestens seit Ende der 1990er wissenschaftlich mehrfach nachgewiesen.
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ralf277 schrieb:
Wissenschaft hin oder her,,,,,wenn es dem Pat besser geht , ist es okay.....
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@ralf277 Nö, die GKV ist nicht dazu da, nachgewiesen unwirksame Therapien zu bezahlen.
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tinki schrieb:
Irgendwie bekomme ich das Gefühl, dass hier eine Praxis/ein Mitarbeiter einer Praxis schreibt, der Bockmist geschossen hat und durch Eure Ratschläge versucht, aus der Misere zu kommen....kein Patient macht sich solche Gedanken....
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Karl59 schrieb:
@tinki Ich bin kein Praxismitarbeiter, sondern ein Patient, der sich Gedanken macht, wie er aus der Misere wieder rauskommen möchte. Weil die Physiopraxis im die Kosten auferlegen möchte, wo sie eigentlich das hätten Prüfen müssen.
Falls es drauf ankommt nimm dir einen Anwalt, der wird die Ansichten aller meiner Vorredner ziemlich sicher bestätigen.
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johannes687 schrieb:
@Karl59 Es gibt keine Misere. Selbst wenn die Praxis dir eine Rechnung zukommen lässt, musst du diese nicht bezahlen! Lass es im Zweifel drauf ankommen. Die Praxis hat von vorne bis hinten falsch gehandelt und darf dir keinerlei Kosten für eigene Versäumnisse in Rechnung stellen! Ein etwaiger Behandlungsvertrag ist in diesem Fall rechtlich unwirksam, da er sich über anderweitige rechtliche Vorgaben hinwegsetzt.
Falls es drauf ankommt nimm dir einen Anwalt, der wird die Ansichten aller meiner Vorredner ziemlich sicher bestätigen.
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Sarah Gerbert schrieb:
Kann man den Thread dann nicht endlich schließen? Ist doch jetzt alles ausführlich mehrere Male erläutert worden.
bin sehr dafür
JürgenK ;)
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JürgenK schrieb:
@Sarah Gerbert
bin sehr dafür
JürgenK ;)
Daraufhin habe ich erstmal recherchiert bei der Uniklinik(2 VO) und bei meinem Schmerzarzt(1 VO), was dort auf den VO´s als ICD-Schlüssel eingetragen wurde.
Also:
1) VO vom 27.03-24 = G 90.79(Diagnosegruppe CS) = 6x KMT/6x Fango,
2) VO vom 05.06.24 = G 90-79(Diagnosegruppe CS) = 6x KMT/6x Fango ,
beide VO`s wären ein VO-Fall, also dementsprechend noch im Rahmen der Verordnungsmenge von 12 Einheiten KMT
3) vom anderen Arzt: 11.07.24(Diagnosegruppe WS) = M 53.1 = 6x KMT/6xFango= wieder ein neuer VO-Fall
Habe jetzt wieder eine neue VO erhalten, von der Uniklinik, vom 10.09.24 = M50.1/G55.1(Diagnosegruppe WS) = 6x KMT/6xFango = wieder ein neuer VO-Fall.
Daraufhin telefonierte ich mit der zuständigen Mitarbeiterin der KK, und schilderte ihr den Fall. Sie meinte auch, das sind immer wieder neue VO-Fälle, die müssten eigentlich theoretisch über das Abrechnungszentrum der KK durchlaufen.
Nun hat mir sie Chefin der Physiotherapie schon für die 3 VO´s /Behandlungen eine Rechnung geschrieben, weil angeblich die KK diese Kosten nicht übernimmt.
Die Mitarbeiterin der KK meinte, das kann noch nicht abgerechnet sein, vom Abrechnugszentrum KK, die VO´s vom Juni und Juli. Bei der März-Abrechnung, war sie sich nicht sicher, ob das schon abgerechnet wurde vom Abrechnungszentrum. Sie gab mir aber auch recht, das alle 3 VO´s neue VO-Fälle sind, weil unterschiedliche ICD-Schlüssel aufgeführt sind, auf den einzelnen VO´s. Demzufolge immer neue VO-Fälle sind
Sie vermutet, das die Chefin zu schnell gehandelt hat.
Nun werde ich am Montag, mit der Chefin reden, wenn es der Fall sein sollte das da schon was zurückkam, dann möchte sie mir das Zeigen. Ich vermute mal das war zu voreilig und die will jetzt mit aller Gewalt die Kosten eintreiben.
Sollte das nicht so sein, werde ich mit der Mitarbeiterin der KK nochmals telefonieren, da es ja immer neue VO-Fälle sind. Und nicht immer der gleiche VO-Fall ist.
So ist der Stand der Dinge.
Gruß Karl
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Karl59 schrieb:
So am 10.09.24 hat mich die Praxischefin angerufen und mir schnippisch gesagt, das sie mir alle Kosten der letzten Behandlungen auferlegen will. Und heute. d. 13.09. war die Rechnungen schon in meinem Briefkasten, von 608 EUR, für die 3 VO´s.
Daraufhin habe ich erstmal recherchiert bei der Uniklinik(2 VO) und bei meinem Schmerzarzt(1 VO), was dort auf den VO´s als ICD-Schlüssel eingetragen wurde.
Also:
1) VO vom 27.03-24 = G 90.79(Diagnosegruppe CS) = 6x KMT/6x Fango,
2) VO vom 05.06.24 = G 90-79(Diagnosegruppe CS) = 6x KMT/6x Fango ,
beide VO`s wären ein VO-Fall, also dementsprechend noch im Rahmen der Verordnungsmenge von 12 Einheiten KMT
3) vom anderen Arzt: 11.07.24(Diagnosegruppe WS) = M 53.1 = 6x KMT/6xFango= wieder ein neuer VO-Fall
Habe jetzt wieder eine neue VO erhalten, von der Uniklinik, vom 10.09.24 = M50.1/G55.1(Diagnosegruppe WS) = 6x KMT/6xFango = wieder ein neuer VO-Fall.
Daraufhin telefonierte ich mit der zuständigen Mitarbeiterin der KK, und schilderte ihr den Fall. Sie meinte auch, das sind immer wieder neue VO-Fälle, die müssten eigentlich theoretisch über das Abrechnungszentrum der KK durchlaufen.
Nun hat mir sie Chefin der Physiotherapie schon für die 3 VO´s /Behandlungen eine Rechnung geschrieben, weil angeblich die KK diese Kosten nicht übernimmt.
Die Mitarbeiterin der KK meinte, das kann noch nicht abgerechnet sein, vom Abrechnugszentrum KK, die VO´s vom Juni und Juli. Bei der März-Abrechnung, war sie sich nicht sicher, ob das schon abgerechnet wurde vom Abrechnungszentrum. Sie gab mir aber auch recht, das alle 3 VO´s neue VO-Fälle sind, weil unterschiedliche ICD-Schlüssel aufgeführt sind, auf den einzelnen VO´s. Demzufolge immer neue VO-Fälle sind
Sie vermutet, das die Chefin zu schnell gehandelt hat.
Nun werde ich am Montag, mit der Chefin reden, wenn es der Fall sein sollte das da schon was zurückkam, dann möchte sie mir das Zeigen. Ich vermute mal das war zu voreilig und die will jetzt mit aller Gewalt die Kosten eintreiben.
Sollte das nicht so sein, werde ich mit der Mitarbeiterin der KK nochmals telefonieren, da es ja immer neue VO-Fälle sind. Und nicht immer der gleiche VO-Fall ist.
So ist der Stand der Dinge.
Gruß Karl
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Karl59 schrieb:
@Sarah Gerbert Habe ihr nochmals eine Antwort geschrieben und verdeutlich, was heute passiert ist. Werde auch nicht mehr was dazu schreiben.
Wenn meine Abrechnungsstelle die Rezepte nicht annimmt, weil ein Doldi keine Ahnung hat, dann würde ich mit dem Abrechenzentrum nochmal ein ernstes Wörtchen reden. Aber auch hier, ist es nicht das Problem des Patienten .
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massu schrieb:
Wenn ich Rezepte annehme, und die KK nicht bezahlt, aber die Rezepte Gesetzeskonform sind , dann muss ICH mich drum kümmern, und nicht der Patient. Und bis das geklärt ist, würde ich von diesem Patient keine Rezept mehr annehmen.
Wenn meine Abrechnungsstelle die Rezepte nicht annimmt, weil ein Doldi keine Ahnung hat, dann würde ich mit dem Abrechenzentrum nochmal ein ernstes Wörtchen reden. Aber auch hier, ist es nicht das Problem des Patienten .
Du musst mit niemandem telefonieren!
Du musst niemandem in diesen Fall etwas zahlen!
Du musst nicht mit der Praxis Chefin reden, telefonieren oder dir irgendwas zeigen lassen. Das geht dich gar nix an!!!!
Das ist die Sache der Praxis.
Warum willst du das nicht einfach verstehen???
Notfalls drohe der Chefin damit die Rechnungen an die Krankenkasse zu schicken. Dann können die sich mit ihr auseinandersetzen.
Ich versteh das nicht. Du mühst dir hier einen Wolf und das ganz geht dich Null Komma Null etwas an.
Suche dir zwei neue Praxen wo du abwechselnd deine Rezepte abarbeitest. So weiß keiner vom anderen und es gibt auch kein Problem mit irgendwas.
Meine Güte ist das mühsam hier.
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sabine963 schrieb:
@Karl59
Du musst mit niemandem telefonieren!
Du musst niemandem in diesen Fall etwas zahlen!
Du musst nicht mit der Praxis Chefin reden, telefonieren oder dir irgendwas zeigen lassen. Das geht dich gar nix an!!!!
Das ist die Sache der Praxis.
Warum willst du das nicht einfach verstehen???
Notfalls drohe der Chefin damit die Rechnungen an die Krankenkasse zu schicken. Dann können die sich mit ihr auseinandersetzen.
Ich versteh das nicht. Du mühst dir hier einen Wolf und das ganz geht dich Null Komma Null etwas an.
Suche dir zwei neue Praxen wo du abwechselnd deine Rezepte abarbeitest. So weiß keiner vom anderen und es gibt auch kein Problem mit irgendwas.
Meine Güte ist das mühsam hier.
Gruß Karl
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Karl59 schrieb:
@sabine963 Aber im Grunde sind das alles neue VO-Fälle, wie ich jetzt hier aufgezeigt habe. Da müsst Ihr doch das auch so sehen. Vor allem kann die Praxischefin, noch keine Abrechnungen erhalten haben, das wäre zu frisch und zu schnell. Die alte VO vom 07.12.23 wurde erst im Juni 24 zurückgeschickt. Also kann die noch nichts von der Abrechnungsstelle bekommen haben. Die wird jetzt zu voreilig sein, weil sie Angst hat auf den Dreck sitzen bleiben. Kann Euch ja mal so ein Behandlungsvertrag hier reinstellen, den ich unwissend blanko unterschrieben habe(war im Nachherein ein Fehler). Dann könnt Ihr sehen, ob das Rechtens ist.
Gruß Karl
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massu schrieb:
@Karl59 Lade dein Vertrag mal hoch. Bin neugierig was du da unterschrieben hast.
Liebe Kolleginnen und Kollegen ,
antwortet doch bitte NICHT mehr... Karl wir somit immer mehr zum Troll...und er will die vielen guten Ratschläge einfach nicht begreifen.
ich bin hier rausschönes entspanntes Wochenende allen
JprgenK ;)
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JürgenK schrieb:
@sabine963
Liebe Kolleginnen und Kollegen ,
antwortet doch bitte NICHT mehr... Karl wir somit immer mehr zum Troll...und er will die vielen guten Ratschläge einfach nicht begreifen.
ich bin hier rausschönes entspanntes Wochenende allen
JprgenK ;)
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massu schrieb:
@JürgenK Spielverderber! Lass Karl doch den Vertrag hochladen…
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Problem beschreiben
Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Karl59 Deine Interpretation ist richtig. Der VO-Fall bezieht sich für den Arzt auf der ersten 3 Stellen der ICD (Buchstabe und 2 Ziffern). Die restlichen Ziffern sind dabei uninteressant.
Für jeden VO-Fall können 12 Einheiten KMT verordnet werden (gerechnet ab Ausstellungsdatum der 1. VO). Danach ist zwingend 6 Monate Pause.
Mein letzter Rat in dieser Sache, lehn dich zurück und nutze deine Zeit sinnvoller. Sollte die Praxis dich (was ich nicht glaube) auf Zahlung verklagen, nimm dir einen Anwalt. Ich empfehle dir Benjamin Alt (Medizinrecht bundesweit - Rechtsanwalt Alt). Der kennt sich mit der rechtlichen Grundlage bestens aus.
Viel Erfolg.
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Problem beschreiben
johannes687 schrieb:
@Karl59 Investiere doch nicht deine wertvolle Zeit in solch einen Unfug. Die einzige die sich in diesem Fall kümmern muss ist die Praxisinhaberin. Und zwar um grundsätzliche Versäumnisse in ihrer Praxis.
Mein letzter Rat in dieser Sache, lehn dich zurück und nutze deine Zeit sinnvoller. Sollte die Praxis dich (was ich nicht glaube) auf Zahlung verklagen, nimm dir einen Anwalt. Ich empfehle dir Benjamin Alt (Medizinrecht bundesweit - Rechtsanwalt Alt). Der kennt sich mit der rechtlichen Grundlage bestens aus.
Viel Erfolg.
Oder wo bist du versichert?
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Karl59 schrieb:
Nein bin nicht privat versichert, sondern in der GVK und bin in der IKK gesundplus versichert.
Das ist nun der Behandlungsvertrag, den mir die Physio-Praxis blanko unterschreiben lassen hat, nur erstmal zur Vorsorge, wenn die KK das nicht bezahlt bzw. übernimmt.
Ich unterschrieb das blauäugig, am Morgen, da hatte ich Schmerzen und war da gar nicht richtig bei der Sache.
Zu diesem Zeitpunkt war überhaupt noch nicht klar, ob die VO´s schon bearbeitet sind,
vom Abrechnungszentrum der KK.
Die ganze Sache kam erst ins Rollen, als ein Absetzungsschreiben des Abrechnungszentrum kam von einer VO aus dem Jahr 2023. Diese wurde nicht übernommen, weil die Behandlungsmenge mit der VO überschritten wurde.
Nun weiß ich aber nicht, was in dem Absetzungsschreiben des Abrechnungszentrum stand, warum das abgelehnt wurde. Das hat man mir nicht gezeigt, oder gesagt, seitens der Physiopraxis.
Daraufhin korrespondierte ich mit der KK um das zu klären, warum?????
Dadurch hat dann die Physiopraxis mit der Sachbearbeiterin der KK telefoniert um das zu klären. Aber was da besprochen wurde, habe ich keine Ahnung. Jedenfalls hat mich dann die SB der KK angerufen und mir erzählt, das sie wohl das mit der Praxis geklärt hat. 10 min. später rief die Physiopraxis bei mir an und sagte, das die Behandlungen nicht von der KK übernommen werden. Und somit soll ich jetzt alle Behandlungen selbst tragen. Ich konnte nicht einmal zu Worte kommen, weil die Chefin der Physiopraxis mir so über den Mund gefahren ist, das ich nicht zu Worte gekommen bin.
2 Tage später hatte ich diese ominösen Behandlungsverträge auf einmal ausgefüllt mit allem drum und dran + Rechnung, im Postkasten. Was vorher nur Blanko war.
Dann rief ich nochmals bei der SB der KK an und suchte das Gespräch. Da stellte sich heraus, das die Chefin der Physio keinen Ton über die jetzigen VO´s 2024 sprach, sondern um die eine von 2023. Da meinte die SB von der KK, das sie der Chefin der Physio sagte, das wurde abgelehnt(VO vom Dez. 2023), mehr nicht.
Natürlich hat die Chefin der Physio das gleich umgemünzt und gleich mir alle Behandlungen von 2024 auferlegt, ohne zu wissen, ob das durchgeht oder abgelehnt wird. Das Abrechnungszentrum ist noch in Bearbeitung der VO´s für 2024.
So das wäre nochmals der Sachverhalt.
Gruß Karl
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Karl59 schrieb:
Das ist nun der Behandlungsvertrag, den mir die Physio-Praxis blanko unterschreiben lassen hat, nur erstmal zur Vorsorge, wenn die KK das nicht bezahlt bzw. übernimmt.
Ich unterschrieb das blauäugig, am Morgen, da hatte ich Schmerzen und war da gar nicht richtig bei der Sache.
Zu diesem Zeitpunkt war überhaupt noch nicht klar, ob die VO´s schon bearbeitet sind,
vom Abrechnungszentrum der KK.
Die ganze Sache kam erst ins Rollen, als ein Absetzungsschreiben des Abrechnungszentrum kam von einer VO aus dem Jahr 2023. Diese wurde nicht übernommen, weil die Behandlungsmenge mit der VO überschritten wurde.
Nun weiß ich aber nicht, was in dem Absetzungsschreiben des Abrechnungszentrum stand, warum das abgelehnt wurde. Das hat man mir nicht gezeigt, oder gesagt, seitens der Physiopraxis.
Daraufhin korrespondierte ich mit der KK um das zu klären, warum?????
Dadurch hat dann die Physiopraxis mit der Sachbearbeiterin der KK telefoniert um das zu klären. Aber was da besprochen wurde, habe ich keine Ahnung. Jedenfalls hat mich dann die SB der KK angerufen und mir erzählt, das sie wohl das mit der Praxis geklärt hat. 10 min. später rief die Physiopraxis bei mir an und sagte, das die Behandlungen nicht von der KK übernommen werden. Und somit soll ich jetzt alle Behandlungen selbst tragen. Ich konnte nicht einmal zu Worte kommen, weil die Chefin der Physiopraxis mir so über den Mund gefahren ist, das ich nicht zu Worte gekommen bin.
2 Tage später hatte ich diese ominösen Behandlungsverträge auf einmal ausgefüllt mit allem drum und dran + Rechnung, im Postkasten. Was vorher nur Blanko war.
Dann rief ich nochmals bei der SB der KK an und suchte das Gespräch. Da stellte sich heraus, das die Chefin der Physio keinen Ton über die jetzigen VO´s 2024 sprach, sondern um die eine von 2023. Da meinte die SB von der KK, das sie der Chefin der Physio sagte, das wurde abgelehnt(VO vom Dez. 2023), mehr nicht.
Natürlich hat die Chefin der Physio das gleich umgemünzt und gleich mir alle Behandlungen von 2024 auferlegt, ohne zu wissen, ob das durchgeht oder abgelehnt wird. Das Abrechnungszentrum ist noch in Bearbeitung der VO´s für 2024.
So das wäre nochmals der Sachverhalt.
Gruß Karl
Und nochmals für dich.
DU MUSST GAR NICHTS BEZAHLEN!!!!
OK?!
Wenn solche Verträge rechtens wären, könnte man sich komplett die Prüfpflicht sparen und keiner hätte mehr Absetzungen zu befürchten.
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sabine963 schrieb:
@Karl59
Und nochmals für dich.
DU MUSST GAR NICHTS BEZAHLEN!!!!
OK?!
Wenn solche Verträge rechtens wären, könnte man sich komplett die Prüfpflicht sparen und keiner hätte mehr Absetzungen zu befürchten.
Kennst du übrigens diesen Faden hier.? Der würde zufällig ziemlich zeitgleich mit deinem eröffnet.
https://www.physio.de/community/abrechnung/1-vo-folge-vo-vom-gleichen-arzt-erhalten-mit-einem-icd-schluessel-und-eine-vo-vom-anderen-arzt-absetzbar/8/586050/1#anchor586104
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sabine963 schrieb:
@Karl59
Kennst du übrigens diesen Faden hier.? Der würde zufällig ziemlich zeitgleich mit deinem eröffnet.
https://www.physio.de/community/abrechnung/1-vo-folge-vo-vom-gleichen-arzt-erhalten-mit-einem-icd-schluessel-und-eine-vo-vom-anderen-arzt-absetzbar/8/586050/1#anchor586104
Dann muss Karl wohl aktiv werden und seiner Unterschrift widersprechen oder ähnliches.
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Lymphie schrieb:
@sabine963 naja, er hat den Vertrag unterschrieben.
Dann muss Karl wohl aktiv werden und seiner Unterschrift widersprechen oder ähnliches.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Lymphie Das ist nicht gleichbedeutend mit "rechtsgültig". Vertrag ist nicht immer gleich Vertrag. Die Rechtsliteratur ist voll von unwirksame Verträge und/oder Vertragsklauseln.
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Karl59 schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij Also ist dieser Vertrag, nicht rechtens. Und damit könnte mich die Chefin der Physiopraxis nicht festnageln.
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Karl59 schrieb:
@sabine963 Wie kommst Du auf das schmale Brett. Kenne diese Frau nicht, bzw. diesen Nicknamen nicht.
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Karl59 schrieb:
@Lymphie Wie soll ich das machen. Einfach die Verträge nehmen und schreiben, das ich die Unterschriften widerspreche? Bitte gebe mir mal ein Tipp.
Und so eine Geschichte ist mir in 20 Jahren in diesem Forum noch nicht begegnet. Und dann gleich 2 mal in kurzer Zeit? Ein Schelm der sich was böses denkt.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Karl59
Karl59 schrieb am 19.09.2024 16:47 Uhr:@sabine963 Wie kommst Du auf das schmale Brett. Kenne diese Frau nicht, bzw. diesen Nicknamen nicht. Da alles exakt mit deine Angaben übereinstimmt, war/ist auch meine Vermutung, dass es sich hier um deinen Fall handelt. Nur das in dem anderen Thread vermutlich die Praxisinhaberin schreibt.
Und so eine Geschichte ist mir in 20 Jahren in diesem Forum noch nicht begegnet. Und dann gleich 2 mal in kurzer Zeit? Ein Schelm der sich was böses denkt.
Ich kam drauf weil die Konstellation ähnlich deinem Fall war. Sogar die Icd Codes waren gleich. Mit ein bißchen Fantasie könnte man sich zusammenreimen dass beides miteinander zu tun hat. Der zweite Faden nicht aus Patienten Sicht sondern aus Sicht eines Praxis Mitarbeiters der mit Abrechnung beauftragt ist.
Ich fand das einfach zu zufällig, zeitgleich.
Zudem so ein Thema hier in letzter Zeit nicht besprochen wurde und dann auf einmal zwei ähnliche zur selben Zeit.
Aber es kann auch sein dass die Fantasie einfach mit mir durchgegangen ist.
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sabine963 schrieb:
@Karl59
Ich kam drauf weil die Konstellation ähnlich deinem Fall war. Sogar die Icd Codes waren gleich. Mit ein bißchen Fantasie könnte man sich zusammenreimen dass beides miteinander zu tun hat. Der zweite Faden nicht aus Patienten Sicht sondern aus Sicht eines Praxis Mitarbeiters der mit Abrechnung beauftragt ist.
Ich fand das einfach zu zufällig, zeitgleich.
Zudem so ein Thema hier in letzter Zeit nicht besprochen wurde und dann auf einmal zwei ähnliche zur selben Zeit.
Aber es kann auch sein dass die Fantasie einfach mit mir durchgegangen ist.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Karl59
Karl59 schrieb am 19.09.2024 16:45 Uhr:@Lars van Ravenzwaaij Also ist dieser Vertrag, nicht rechtens. Und damit könnte mich die Chefin der Physiopraxis nicht festnageln. Ich werde mich nicht erneut wiederholen. Ich (und anderen auch) hab dir alles dazu geschrieben, was es dazu zu sagen gibt.
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Lymphie schrieb:
@Karl59 Karl, ich bin kein Rechtsanwalt
mal ein kleines Update, was mit den VO-Abrechnungen passiert ist. Alle VO´s, die mir die Chefin der Physiopraxis in Rechnung gestellt hat, ohne abzuwarten ob das Abrechnungszentrum das genehmigt oder nicht , wurden jetzt alle durch das Abrechnungszentrum der KK beglichen bzw. genehmigt. Also ist somit die Rechnungslegung der Physiopraxis hinfällig.
Außer eine VO, vom anderen Arzt, ist noch in der Bearbeitung beim Abrechnungszentrum, glaube das wird auch genehmigt, weil es ja unter einen anderen neuen ICD-Schlüssel läuft.
Diese letzte VO läuft unter dem ICD-Schlüssel M53.1 , die anderen drei VO-Fälle waren(1x M51.1/G55.1; 2x G90.79)
Die Sachbearbeiterin der KK meinte, das wohl die letzte VO mit dem ICD-Schlüssel M53.1 nicht genehmigt wird, weil das ja auch mit der Wirbelsäule zutun hat und es wurden die Anwendungen an der WS durchgeführt. Ich machte Sie daraufhin aufmerksam, das es ein komplette neuer VO-Fall ist mit einem kompletten neuen ICD-Schlüssel. Und indem Moment zählt das als neuer VO-Fall.
Sie meinte das stimmt nicht, da die Anwendungen an der WS durchgeführt wurden, da ist es egal wo das durchgeführt wird, ob nun unten an der WS, sprich LWS oder oben an der HWS. Das wird dann, vom Abrechnungszentrum der WS zugeordnet, dann ist es egal, ob da nun ein neuer ICD-Schlüssel drauf steht, es wurde die Anwendung an der WS durchgeführt.
Irgendwie sehe ich das anders, neuer ICD-Schlüssel = neuer VO-Fall, oder ?
Gruß Karl
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Karl59 schrieb:
Hallo,
mal ein kleines Update, was mit den VO-Abrechnungen passiert ist. Alle VO´s, die mir die Chefin der Physiopraxis in Rechnung gestellt hat, ohne abzuwarten ob das Abrechnungszentrum das genehmigt oder nicht , wurden jetzt alle durch das Abrechnungszentrum der KK beglichen bzw. genehmigt. Also ist somit die Rechnungslegung der Physiopraxis hinfällig.
Außer eine VO, vom anderen Arzt, ist noch in der Bearbeitung beim Abrechnungszentrum, glaube das wird auch genehmigt, weil es ja unter einen anderen neuen ICD-Schlüssel läuft.
Diese letzte VO läuft unter dem ICD-Schlüssel M53.1 , die anderen drei VO-Fälle waren(1x M51.1/G55.1; 2x G90.79)
Die Sachbearbeiterin der KK meinte, das wohl die letzte VO mit dem ICD-Schlüssel M53.1 nicht genehmigt wird, weil das ja auch mit der Wirbelsäule zutun hat und es wurden die Anwendungen an der WS durchgeführt. Ich machte Sie daraufhin aufmerksam, das es ein komplette neuer VO-Fall ist mit einem kompletten neuen ICD-Schlüssel. Und indem Moment zählt das als neuer VO-Fall.
Sie meinte das stimmt nicht, da die Anwendungen an der WS durchgeführt wurden, da ist es egal wo das durchgeführt wird, ob nun unten an der WS, sprich LWS oder oben an der HWS. Das wird dann, vom Abrechnungszentrum der WS zugeordnet, dann ist es egal, ob da nun ein neuer ICD-Schlüssel drauf steht, es wurde die Anwendung an der WS durchgeführt.
Irgendwie sehe ich das anders, neuer ICD-Schlüssel = neuer VO-Fall, oder ?
Gruß Karl
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pt ani schrieb:
Wie auch immer, für Dich ist es irrelevant.
Schon richtig, ist für mich eigentlich irrelevant. Aber wenn man solche Rechnung auf den Tisch geflattert bekommt, als Patient, dann muss man erstmal sehen, das aus der Welt zu schaffen. Obwohl mich das eigentlich nichts angeht. Die Chefin der Physio hätte da erstmal abwarten müssen oder selbst prüfen müssen, ob das alles rechtens war. Was sie nicht getan hat.
Dann die Aussage der SB der KK, das wohl die letzte VO nicht durchläuft, mit M53.1. Da es der WS zugeordnet wird bzw. die Anwendung an der WS durchgeführt wurde, wird das durch das Abrechnungszentrum der WS zugeordnet und gleichgesetzt wie M51.1/G55.1.
Obwohl es ein neuer ICD-Schlüssel ist und demzufolge ein neuer VO-Fall ist.
Da macht man sich, als Patient, doch schon seine Gedanken, bei solchen Aussagen.
Gruß Karl
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Karl59 schrieb:
pt ani schrieb am 20.10.2024 01:45 Uhr:Wie auch immer, für Dich ist es irrelevant.
Schon richtig, ist für mich eigentlich irrelevant. Aber wenn man solche Rechnung auf den Tisch geflattert bekommt, als Patient, dann muss man erstmal sehen, das aus der Welt zu schaffen. Obwohl mich das eigentlich nichts angeht. Die Chefin der Physio hätte da erstmal abwarten müssen oder selbst prüfen müssen, ob das alles rechtens war. Was sie nicht getan hat.
Dann die Aussage der SB der KK, das wohl die letzte VO nicht durchläuft, mit M53.1. Da es der WS zugeordnet wird bzw. die Anwendung an der WS durchgeführt wurde, wird das durch das Abrechnungszentrum der WS zugeordnet und gleichgesetzt wie M51.1/G55.1.
Obwohl es ein neuer ICD-Schlüssel ist und demzufolge ein neuer VO-Fall ist.
Da macht man sich, als Patient, doch schon seine Gedanken, bei solchen Aussagen.
Gruß Karl
Kompetente Beratung ausgeschlossen
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Shia schrieb:
Tapiwch Sachbearbeiter einer Krankenkasse
Kompetente Beratung ausgeschlossen
Kompetente Beratung ausgeschlossen
Das kannst Du wohl laut sagen. Das macht einen dann noch mehr unsicher. Hätte doch sagen können, das es ein neuer VO-Fall ist und gut wäre es. Das wäre wenigstens eine konkrete Aussage, auf meine Frage. Als ich sie damit konfrontierte, das es ein neuer VO-Fall ist, weil ein anderer ICD-Schlüssel aufgeschrieben wurde, kam sie ins rudern. Und dann kam sie mit der Ausrede, das es trotzdem der WS zugeordnet werde, weil die Anwendung an der WS durchgeführt wurde, egal wo. Und das man das mit M51.1 gleichsetzen kann.
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Karl59 schrieb:
@Shia
Shia schrieb am 21.10.2024 08:14 Uhr:Tapiwch Sachbearbeiter einer Krankenkasse
Kompetente Beratung ausgeschlossen
Das kannst Du wohl laut sagen. Das macht einen dann noch mehr unsicher. Hätte doch sagen können, das es ein neuer VO-Fall ist und gut wäre es. Das wäre wenigstens eine konkrete Aussage, auf meine Frage. Als ich sie damit konfrontierte, das es ein neuer VO-Fall ist, weil ein anderer ICD-Schlüssel aufgeschrieben wurde, kam sie ins rudern. Und dann kam sie mit der Ausrede, das es trotzdem der WS zugeordnet werde, weil die Anwendung an der WS durchgeführt wurde, egal wo. Und das man das mit M51.1 gleichsetzen kann.
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Lymphie schrieb:
Karl, bist du privat versichert?
Oder wo bist du versichert?
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