Ihre Aufgaben:
Eigenständige Dokumentation und
Organisation Ihrer Therapie und
Terminplanung mit Theorg
Was Sie mitbringen sollten:
abgeschlossene Berufsausbildung als
Physiotherapeut/in
Teamgeist, Engagement und
Patientenorientiertheit
Selbständiges, flexibles und
eigenverantwortliches Arbeiten
Was wir bieten:
eine anspruchsvolle und attraktive
Tätigkeit
unbefristetes Arbeitsverhältnis
angenehmes Arbeitsklima
regelmäßige Teambesprechungen
angemessene Ver...
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Horatio72 schrieb:
Hallo, mal wieder eine Frage zu der ich nichts finden konnte. Folgendes: Vater(den ich gut kenne) von einem Freund hatte Schlaganfall. In der Reha hatte er eine Therapeutin die nebenher in einer Praxis arbeitet (die ich auch kenne und ist echt top!) Dort geht er (weil auch wohnortnah..) 2 mal wö zur KG(Bobath) hin.. nun möchte er noch trotzdem noch von mir Physio haben(ich bin wohl etwas "grober" und tue ihm gut.. ;) - er möchte das privat zahlen und die Kollegin weiss auch bescheid. unabhängig davon ob ich das mache, wie ist denn da die vorgehensweise? Kann er einfach beim Arzt ein Privatrezept holen was ich dann einreiche bzw ihm in rechnung stelle? stehe da grad etwas auf dem schlauch.. Und bevor es kommt... die Kollegin hat mich schon gefragt ob ich ihm mal manuell beratbeiten kann weil sie auch zu mir kommt und wir einen guten austausch haben,, es geht mir nur um die frage wie! Vielen Dank schonmal und ein schönes restwochenende..
Bist du (sekt.) HP? Wenn ja, dann lass es darüber laufen. Wenn nicht, komm aus der Pusche und mache die Fortbldung zum sekt. HP damit es zukünftig legal möglich ist.
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Horatio72 schrieb:
bin in nem Alter wo ich eigentlich keine Fobi etc, mehr machen will. Dazu kommt das ich HP , sagen wir es mal "sehr kritisch" gegenüberstehe.. ! das hat gar nichts mit der Bezeichnung und dem Wissen zu tun sondern eher mit meinem Wissen wie der HP von "Kollegen"angewandt wird um abzukassieren. Das ist ja auch son Beispiel,,, ich mach nen Schein um abrechnen zu können... glaube nicht das es an meiner Behandlung was ändern würde..(hab eigentlich alle grossen scheine und zig FB!)
Und, zumindest für mich, dass ich mein diagnostisches und therapeutisches Fachwissen im Rahmen des, von immer mehr Menschen nachgefragten Direktzuganges legal anwenden darf. Das mag wiederum auch mit meinem NL-Hintergrund zu tun haben, wo der Direktzuganges seit vielen Jahren die Regelversorgung darstellt.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Horatio72 Nee, darum gehst ja auch gar nicht, sondern, dass du als PT legal dein Handwerk abrechnen kannst, ohne dich verbiegen zu müssen.
Und, zumindest für mich, dass ich mein diagnostisches und therapeutisches Fachwissen im Rahmen des, von immer mehr Menschen nachgefragten Direktzuganges legal anwenden darf. Das mag wiederum auch mit meinem NL-Hintergrund zu tun haben, wo der Direktzuganges seit vielen Jahren die Regelversorgung darstellt.
Ich hab den sekt. HP ebenfalls und nutze ihn bei Patienten, die "erst mal sehen wollen, ob das nicht mit 1-2x erledigt ist, bevor ich mich 3 Stunden ins Wartezimmer setze". Selbstverständlich lasse ich mir das adäquat bezahlen - wieso auch nicht?
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die neue schrieb:
@Horatio72 Es geht doch ausschließlich darum, dass Du Patienten ohne Verordnung legal behandeln darfst und nicht darum, jemanden abzukassieren. Was Du mit dem "Schein" machst, bleibt doch Dir überlassen. Und die Fobi ist echt kein Hexenwerk (hab sie auch mit Mitte 50 gemacht....)
Ich hab den sekt. HP ebenfalls und nutze ihn bei Patienten, die "erst mal sehen wollen, ob das nicht mit 1-2x erledigt ist, bevor ich mich 3 Stunden ins Wartezimmer setze". Selbstverständlich lasse ich mir das adäquat bezahlen - wieso auch nicht?
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
Wenn der Arzt eine Privatverordnung bei einem GKV-Patienten ausstellt, dokumentiert er damit die medizinische Notwendigkeit. Das kann ihm zum Verhängnis werden, weil er dem Patienten eine GKV-Sachleistung vorenthält. Haben wir schon erlebt.
Bist du (sekt.) HP? Wenn ja, dann lass es darüber laufen. Wenn nicht, komm aus der Pusche und mache die Fortbldung zum sekt. HP damit es zukünftig legal möglich ist.
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antje74 schrieb:
KG bei der netten Kollegin und MT bei Dir. Sollte doch über die Krankenkasse möglich sein. Oder?
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Horatio72 schrieb:
geht das mit der gleichen Diagnose? ist halt nicht über 70 und bekommen wir sonst nicht als LZB
Bei gleicher Diagnose können grundsätzlich mehrere Rezepte mit unterschiedliche Heilmittel ausgestellt werden.
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massu schrieb:
Schlaganfall ist auch so LHB/BVB. Nur halt bei Diagnosegruppe ZN gibts keine MT sondern KG.
Bei gleicher Diagnose können grundsätzlich mehrere Rezepte mit unterschiedliche Heilmittel ausgestellt werden.
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Du bist damit rechtlich auf der sicheren Seite, Dir kann keiner mehr ans Bein pinkeln und Du brauchst Dir keine Gedanken mehr über die Rechtmäßigkeit zu machen, wenn jemand möchte, dass Du "nur mal guckst"
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die neue schrieb:
Horatio72 schrieb am 13.03.2023 08:29 Uhr:Danke euch.. dummerweise überlege ich jetzt tatsächlich den s.HP zu machen.. ;) Lass das "dummerweise" weg und es passt blushsmile
Du bist damit rechtlich auf der sicheren Seite, Dir kann keiner mehr ans Bein pinkeln und Du brauchst Dir keine Gedanken mehr über die Rechtmäßigkeit zu machen, wenn jemand möchte, dass Du "nur mal guckst"
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Horatio72 schrieb:
@die neue ja,, das war auch eher ironisch gemeint. Ich habe bei der letzten Fobi schon gemerkt das Prüfungen nichts mehr für mein Alter ist und auch wenn es nett ist unter Junge leute zu kommen ist so 30 Jahre Altersunterschied auch immer sehr komisch. ;)
Bei meinem HP Kurs vor wenigen Jahren war der Altersdurchschnitt eher hoch! Und alle haben bestanden :-))
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pt ani schrieb:
@Horatio72
Bei meinem HP Kurs vor wenigen Jahren war der Altersdurchschnitt eher hoch! Und alle haben bestanden :-))
habe mich auch schon gefragt, inwieweit das einen mehrwert hätte. aber da räumliche gegebenheiten keine vergrößerung zulassen, müsste ich dann komplett was neues anmieten? das wäre wiederum ein verlustgeschäft.
und die prüfung einfach so zu machen wegen "nice to have", bin ich irgendwie zu geizig für :)
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Alex Moro schrieb:
muss man beim sHP nicht räumliche/buchhalterische/sonstige trennungen vornhemen?
habe mich auch schon gefragt, inwieweit das einen mehrwert hätte. aber da räumliche gegebenheiten keine vergrößerung zulassen, müsste ich dann komplett was neues anmieten? das wäre wiederum ein verlustgeschäft.
und die prüfung einfach so zu machen wegen "nice to have", bin ich irgendwie zu geizig für :)
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Alex Moro Nö, alles nicht notwendig. Lediglich eine irgendwie geartete zeitliche Trennung von GKV-Leistungen (da muss man nur kreativ sein). Machen wir alles schon seit 1990.
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Horatio72 schrieb:
Danke euch.. dummerweise überlege ich jetzt tatsächlich den s.HP zu machen.. ;)
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