Stillstand ist nicht Ihr Ding?
Unseres auch nicht! Im Gegenteil.
Sie bewegen nicht nur gerne
Menschen, sondern sehen jede
Herausforderung sportlich. Dann
sind Sie im Team unserer
neugeschaffenen Therapiepraxis in
Meerbusch genau richtig. Gemeinsam
mit unserem familiären Team sorgen
Sie dafür, dass unsere Patienten
schnell Fortschritte machen. Auch
Sie wollen sich weiterentwickeln?
Mit unseren zahlreichen Fort und
Weiterbildungsangeboten
unterstützen wir Sie gerne. Das
klingt nach einem Plan? ...
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habe einen Pat. mit Schlaganfall.
Dieser hat nun KG als Doppelbehandlung verordnet bekommen. Nur KG keine KG ZNS da die Arztpraxis meint dieses wäre nur 1 Jahr nach Ereignis möglich?!
Die Bobath Fortbildung habe ich und würde natürlich auch gerne ein Rezept mit ZNS bekommen anstatt nur KG.
Was sage ich der Arztpraxis?
Freundliche Grüße
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Kalle1 schrieb:
Krankenkasse anrufen und fragen.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Kalle1 Wieso? Was hat die Kasse damit zu tun?
Bei entsprechende Diagnosen (siehe LHB/BVB-Liste) werden die Behandlungen nicht bei der Wirtschaftlichkeitsprüfung berücksichtigt. Der Arzt hat einfach Angst, dass man ihm Geld abzieht. Das ist aber nichts neues.
Kleiner Tipp: Der Patient kann selbst einen Antrag auf LHB für mindestens 1 Jahr stellen.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
Natürlich kann der Arzt auch KG-ZNS weiter verordnen (siehe HMK). Dies ist lediglich der Versuch Kosten in seinem (nicht existierenden Budget) zu sparen. Wobei Doppel-KG natürlich teurer ist als einfach KG-ZNS. 😇
Bei entsprechende Diagnosen (siehe LHB/BVB-Liste) werden die Behandlungen nicht bei der Wirtschaftlichkeitsprüfung berücksichtigt. Der Arzt hat einfach Angst, dass man ihm Geld abzieht. Das ist aber nichts neues.
Kleiner Tipp: Der Patient kann selbst einen Antrag auf LHB für mindestens 1 Jahr stellen.
Natürlich LHB/BVB
Ärzte oder deren Arzthelferinnen sollten einfach mal eine kl.Schulung machen .Wenn ich was wissen will frage ich den Lars,mal bekomme ich eine Antwort mal nicht.
Du weißt schon das Königsblau wieder im Rennen ist ,deshalb ist meine Laune heute Super.
Viele liebe Grüße aus der Hauptstadt
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Michael Woelky schrieb:
Und zwar immer KG-ZNS als Doppelbehandlung......so schauts ausgrinning
Natürlich LHB/BVB
Ärzte oder deren Arzthelferinnen sollten einfach mal eine kl.Schulung machen .Wenn ich was wissen will frage ich den Lars,mal bekomme ich eine Antwort mal nicht.
Du weißt schon das Königsblau wieder im Rennen ist ,deshalb ist meine Laune heute Super.
Viele liebe Grüße aus der Hauptstadt
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Michael Woelky
Michael Woelky schrieb am 30.10.2023 15:09 Uhr:Natürlich LHB/BVB
Aber nur 1 Jahr nach Akutereignis, gerechnet ab erstes Verordnungsdatum. innocent
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij Danke für Deine Antwort...aber ich bin jetzt verwirrt. Oben schriebst Du es ist kein Problem bei entsprechender Diagnose und nun doch nur 1 Jahr nach Ereignis? Bitte klär mich nochmal auf 😇
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Michael Woelky schrieb:
Ab dem 70 LJ...schreibt der Arzt Sturzneigung rauf und gut iss.....
Unabhängig davon kann der Arzt aber auch über das 1. Jahr hinaus verordnen (im Prinzip lebenslänglich, § 32 Abs. 1 SGB V)! Ob er das auch will, steht auf einem anderen Blatt. Aber auch da kann Patient und Arzt geholfen werden: Wie gesagt, der Patient kann selbst einen Antrag stellen Link
Bei welchen Erkrankungen vom Vorliegen eines langfristigen Heilmittelbedarfs auszugehen ist, definiert der Gemeinsame Bundesausschuss unter anderem in einer Diagnoseliste. Bei diesen Diagnosen ist ein Antrags- und Genehmigungsverfahren bei der Krankenkasse nicht mehr erforderlich. Ist die Erkrankung nicht auf der Diagnoseliste enthalten, kann der Patient einen individuellen Antrag bei seiner Krankenkasse stellen. Für die Genehmigung ist es jedoch maßgeblich, dass die schweren dauerhaften funktionellen und/oder strukturellen Schädigungen mit denen der Diagnoseliste vergleichbar sind. Verordnungen im Rahmen des langfristigen Heilmittelbedarfs unterliegen nicht der Wirtschaftlichkeitsprüfung.
Besonderer Verordnungsbedarf
In einer gesonderten Diagnoseliste vereinbaren die KBV und der GKV-Spitzenverband, bei welchen Erkrankungen Patienten oftmals mehr Heilmittel benötigen und daher einen „besonderen Verordnungsbedarf“ haben. Die Kosten für diese Verordnungen werden bei Wirtschaftlichkeitsprüfungen aus dem Verordnungsvolumen des Vertragsarztes herausgerechnet.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Anonymer Teilnehmer Siehe die LHB/BVB-Liste Link für diese Diagnose. Und die Bedeutung dieser Liste für den Arzt bezüglich der Wirtschaftlichkeitsprüfung - auch wohl als Regreßprüfung bekannt und nur allzu häufig mit dem starren Begriff "Budget" verwechselt (siehe unten).
Langfristiger Heilmittelbedarf
Unabhängig davon kann der Arzt aber auch über das 1. Jahr hinaus verordnen (im Prinzip lebenslänglich, § 32 Abs. 1 SGB V)! Ob er das auch will, steht auf einem anderen Blatt. Aber auch da kann Patient und Arzt geholfen werden: Wie gesagt, der Patient kann selbst einen Antrag stellen Link
Bei welchen Erkrankungen vom Vorliegen eines langfristigen Heilmittelbedarfs auszugehen ist, definiert der Gemeinsame Bundesausschuss unter anderem in einer Diagnoseliste. Bei diesen Diagnosen ist ein Antrags- und Genehmigungsverfahren bei der Krankenkasse nicht mehr erforderlich. Ist die Erkrankung nicht auf der Diagnoseliste enthalten, kann der Patient einen individuellen Antrag bei seiner Krankenkasse stellen. Für die Genehmigung ist es jedoch maßgeblich, dass die schweren dauerhaften funktionellen und/oder strukturellen Schädigungen mit denen der Diagnoseliste vergleichbar sind. Verordnungen im Rahmen des langfristigen Heilmittelbedarfs unterliegen nicht der Wirtschaftlichkeitsprüfung.
Besonderer Verordnungsbedarf
In einer gesonderten Diagnoseliste vereinbaren die KBV und der GKV-Spitzenverband, bei welchen Erkrankungen Patienten oftmals mehr Heilmittel benötigen und daher einen „besonderen Verordnungsbedarf“ haben. Die Kosten für diese Verordnungen werden bei Wirtschaftlichkeitsprüfungen aus dem Verordnungsvolumen des Vertragsarztes herausgerechnet.
Aber nur 1 Jahr nach Akutereignis, gerechnet ab erstes Verordnungsdatum. innocent
gerechnet ab dem ersten VO-datum? d.h. schlaganfall kann z.b. schon monate oder jahre zurück liegen?
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Alex Moro schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij
Lars van Ravenzwaaij schrieb am 30.10.2023 16:49 Uhr:
Aber nur 1 Jahr nach Akutereignis, gerechnet ab erstes Verordnungsdatum. innocent
gerechnet ab dem ersten VO-datum? d.h. schlaganfall kann z.b. schon monate oder jahre zurück liegen?
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Alex Moro So steht es in eine Info der KBV bezüglich der Wirtschaftlichkeitsprüfung der Ärzte. Betrifft uns aber nicht, weil wir das nicht kontrollieren müssen.
Aber der Glaube allein machts natürlich nicht ;-)
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Michael Woelky schrieb:
Ich Glaube es betrifft mehr den BVB...den LHB muss man ja sowieso beantragen oder ?
Aber der Glaube allein machts natürlich nicht ;-)
Ich bin aber noch nicht ganz wach.. sleeping
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pt ani schrieb:
@Michael Woelky Ich dachte, der LHB muss nur beantragt werden, wenn die Diagnose nicht in der Liste aufgeführt ist?
Ich bin aber noch nicht ganz wach.. sleeping
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Alex Moro schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij
Lars van Ravenzwaaij schrieb am 31.10.2023 07:50 Uhr:So steht es in eine Info der KBV bezüglich der Wirtschaftlichkeitsprüfung der Ärzte. Betrifft uns aber nicht, weil wir das nicht kontrollieren müssen. selbst wenn der patient angibt, das ereignis vor über einem jahr gehabt zu haben und der arzt trotzdem, in dem fall, zns mit >10 einheiten ausstellt, die wiederum eeeeeeigentlich auf längstens ein jahr begrenzt sind?
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Alex Moro So isses. Wir brauchen nur die 70 oder 18 Lebensalterangaben bei LHB/BVB zu prüfen. Genau wegen solche Fallkonstellationen.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@pt ani Oder, wenn die Zusatzangaben denn LHB/BVB einschränken und der Arzt deswegen nicht mehr verordnen möchte.
war mir auch bis gerade unbekannt. danke :)
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Alex Moro schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij
war mir auch bis gerade unbekannt. danke :)
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Alex Moro Man lernt eben nie aus.joy
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Problem beschreiben
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo zusammen,
habe einen Pat. mit Schlaganfall.
Dieser hat nun KG als Doppelbehandlung verordnet bekommen. Nur KG keine KG ZNS da die Arztpraxis meint dieses wäre nur 1 Jahr nach Ereignis möglich?!
Die Bobath Fortbildung habe ich und würde natürlich auch gerne ein Rezept mit ZNS bekommen anstatt nur KG.
Was sage ich der Arztpraxis?
Freundliche Grüße
G81.0 schlaffe Hemiparese und Hemiplegie
G81.1 spastische Hemiparese oder Hemiplegie
oder LHB ICD Code
G82.0
G82.1-
G82.2-
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Danke Massu! Ist BVB nicht erst ab 70. Lebensjahr möglich? Patient ist Mitte 50...
Das Alter spielt bei diese ICDs keine Rolle.
Kann es sein, dass dir bezüglich der HMR und BRV noch einige PI-Basics fehlen?
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Anonymer Teilnehmer Lade dir diese PDF Link herunter. Diese solltest du einmal bestudieren, gehört zum kleinen PI-1x1.
Das Alter spielt bei diese ICDs keine Rolle.
Kann es sein, dass dir bezüglich der HMR und BRV noch einige PI-Basics fehlen?
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Michael Woelky schrieb:
Das ist mal wieder Korrekt.....grinning
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Problem beschreiben
massu schrieb:
Du kannst folgende BVB ICD Codes nehmen auf KG-ZNS
G81.0 schlaffe Hemiparese und Hemiplegie
G81.1 spastische Hemiparese oder Hemiplegie
oder LHB ICD Code
G82.0
G82.1-
G82.2-
mal ganz unabhängig vom LHB oder BVB ist KG Doppelbehandlung besser vergütet als KG-ZNS.
KG: Mindestbehandlungszeit 15 Minuten als Doppelbehandlung 30 Minuten
Minutenpreis: 1,74 EUR
KG-ZNS: Mindestbehandlungszeit 25 Minuten
Minutenpreis: 1,65 EUR
Also mach am Besten die Doppelbehandlung und freu Dich.
schöne Grüße
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Problem beschreiben
Irmi schrieb:
Hallo,
mal ganz unabhängig vom LHB oder BVB ist KG Doppelbehandlung besser vergütet als KG-ZNS.
KG: Mindestbehandlungszeit 15 Minuten als Doppelbehandlung 30 Minuten
Minutenpreis: 1,74 EUR
KG-ZNS: Mindestbehandlungszeit 25 Minuten
Minutenpreis: 1,65 EUR
Also mach am Besten die Doppelbehandlung und freu Dich.
schöne Grüße
Selbst im Leben halten wir uns ja nicht immer an alle Regeln die uns vorgegeben werden....
V.G
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Problem beschreiben
Michael Woelky schrieb:
Hallo.....mal ganz abgesehen von deiner Kostennutzenrechnung,man muss nicht immer das machen was irgendwo geschrieben steht.
Selbst im Leben halten wir uns ja nicht immer an alle Regeln die uns vorgegeben werden....
V.G
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