Stillstand ist nicht Ihr Ding?
Unseres auch nicht! Im Gegenteil.
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Menschen, sondern sehen jede
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sind Sie im Team unserer Ambulanten
Rehabilitation genau richtig.
Gemeinsam mit unserem familiären
Team sorgen Sie dafür, dass unsere
Patienten schnell Fortschritte
machen. Auch Sie wollen sich
weiterentwickeln? Mit unseren
zahlreichen Fort und
Weiterbildungsangeboten
unterstützen wir Sie gerne. Das
klingt nach einem Plan? Dann
sollten wir u...
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Kann es sein,dass KG-ZNS nur auf einem zahnarztrezept nicht spezifiziert werden muss,aber auf den anderen schon?
Seit Jahren rechne ich nur mit KG-ZNS auf normalen Verordnungen ab,optika(neue Abrechnungsfirma)will jetzt ne spezifizierzung.
Wer kann mir helfen?Ich finde auch keine Stelle im hmk.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
KG-ZNS muß nie spezifiziert werden, außer bei Abgabe verschiedener Varianten auf einer VO. Das ist ein eigene Erfindung deines Dienstleisters.
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katharina44 schrieb:
Danke.und wo finde ich das?optika will es spezifiziert haben.
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katharina44 schrieb:
KG-ZNS ist eine offiziell zugelassene Abkürzung. Und das findest du im BRV.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@katharina44 Das kannst du nirgendwo finden, eben weil es nicht vorgeschrieben ist. Haben sie sich selbst aus dem Daumen gezogen. Frage denen doch nach der rechtsverbindlichen Quelle. sweat_smile
KG-ZNS ist eine offiziell zugelassene Abkürzung. Und das findest du im BRV.
Arzt schreibt nur KG-ZNS vorne drauf und ICH muss hinten KG-ZNS-PNF dazuschreiben. Seit wann das?Ist es wirklich Willkür der Abrechnungsfirma?
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katharina44 schrieb:
Mmmmh, hab jetzt noch gesucht und gefunden:
Arzt schreibt nur KG-ZNS vorne drauf und ICH muss hinten KG-ZNS-PNF dazuschreiben. Seit wann das?Ist es wirklich Willkür der Abrechnungsfirma?
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@katharina44 Klar ist das Willkür.
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katharina44 schrieb:
Na bravoperseveredanke für die Info...
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@katharina44
Die abgegebene Leistung sowie ein durchgeführter Hausbesuch sind vom Leistungserbringer auf der Rückseite der Verordnung verständlich, d.h. im Wortlaut oder laut „Verzeichnis der gebräuchlichen Abkürzungen im Heilmittelkatalog“ (Abkürzungsverzeichnis) gemäß der HeilmittelRichtlinien und unter Angabe des Datums darzustellen und von der oder dem Versicherten durch Unterschrift auf dem Verordnungsblatt zu bestätigen.
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katharina44 schrieb:
Hallo!
Kann es sein,dass KG-ZNS nur auf einem zahnarztrezept nicht spezifiziert werden muss,aber auf den anderen schon?
Seit Jahren rechne ich nur mit KG-ZNS auf normalen Verordnungen ab,optika(neue Abrechnungsfirma)will jetzt ne spezifizierzung.
Wer kann mir helfen?Ich finde auch keine Stelle im hmk.
Es soll tatsächlich Praxen geben die Mitarbeiter mit verschiedenen Qualifikationen haben.
BTW Selbst abrechnen ist immer die bessere Lösung
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Im Übrigen haben wir alle 3 Zulassungen. Notieren trotzdem nur KG-ZNS (es sei denn, es kommen mehrere Varianten auf eine VO zur Anwendung).
Wenn ich ganz penibel bin, dann ist KG-ZNS-PNF etc. keine offizielle Abkürzung und müsste somit den Wortlaut der Leistungsbeschreibung nutzen flushed
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Quinto Das kann die Abrechnungsfirma auch anders lösen.
Im Übrigen haben wir alle 3 Zulassungen. Notieren trotzdem nur KG-ZNS (es sei denn, es kommen mehrere Varianten auf eine VO zur Anwendung).
Wenn ich ganz penibel bin, dann ist KG-ZNS-PNF etc. keine offizielle Abkürzung und müsste somit den Wortlaut der Leistungsbeschreibung nutzen flushed
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Sabine Rabbel schrieb:
Wie soll die Abrechnungsfirma das denn anders lösen? Würfeln?
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Sabine Rabbel Der vorherige Dienstleister von @katharina44 hatte da offensichtlich wohl eine andere Lösung. Möglich ist es also. 😉
Der RZH ist es egal. KG-ZNS reicht. Ich schreibe aber immer Bobath dazu.
…vielleicht sollte ich nachschauen, dass auch wirklich Bobath abgerechnet wird 🤔
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massu schrieb:
@Sabine Rabbel die AZH hat eine Aufschlüsselung verlangt. Im Wortlaut in der HM Zeile und beim Codieren.
Der RZH ist es egal. KG-ZNS reicht. Ich schreibe aber immer Bobath dazu.
…vielleicht sollte ich nachschauen, dass auch wirklich Bobath abgerechnet wird 🤔
Vermutlich hat die Vorgängerfirma schlicht der statistischen Wahrscheinlichkeit folgend bei vorne+hinten unspezifizierter KG-ZNS Bobath abgerechnet. Kann jahrelang gutgehen, aber irgendwann geht's schief, z.B. wenn die Bobath-Therapeutin weggeht und nur noch PNF- und/oder Vojta-Therapeutinnen übrig bleiben.
Ich finde die Forderung der Optica rundherum verständlich und gerechtfertigt - es geht hier nicht um Kassenwünsche, sondern der Optica soll die korrekte Abrechnung ermöglicht werden und das sollte auch in Katharinas Interesse sein.
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Sabine Rabbel schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij
Vermutlich hat die Vorgängerfirma schlicht der statistischen Wahrscheinlichkeit folgend bei vorne+hinten unspezifizierter KG-ZNS Bobath abgerechnet. Kann jahrelang gutgehen, aber irgendwann geht's schief, z.B. wenn die Bobath-Therapeutin weggeht und nur noch PNF- und/oder Vojta-Therapeutinnen übrig bleiben.
Ich finde die Forderung der Optica rundherum verständlich und gerechtfertigt - es geht hier nicht um Kassenwünsche, sondern der Optica soll die korrekte Abrechnung ermöglicht werden und das sollte auch in Katharinas Interesse sein.
Und wie gesagt, müsste man dann den Wortlaut nehmen, da es für Bobath und Co. keine offizielle Abkürzung gibt.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Sabine Rabbel Es geht darum, dass auch der Patient so quittieren soll. Und genau das wird eben nicht verlangt. Und für den Dienstleister müsste es mit ein wenig Kreativität ein bürokratisch entspannteren Lösung geben können. Schließlich verdienen die am Auftraggeber, also sollen die gefälligst auch kundenfreundlich handeln. Oder wieder mal ein Beispiel für "Servicewüste Deutschland"?
Und wie gesagt, müsste man dann den Wortlaut nehmen, da es für Bobath und Co. keine offizielle Abkürzung gibt.
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Quinto schrieb:
Ja KG-ZNS ist die offizielle Abkürzung. Nun muss die Abrechnungsfirma aber auch wissen, ob du 20710 (Bobath) 20711(Vojta)) oder20712 (PNF) abgerechnet werden willst.
Es soll tatsächlich Praxen geben die Mitarbeiter mit verschiedenen Qualifikationen haben.
BTW Selbst abrechnen ist immer die bessere Lösung
Mein früherer AG hat direkt ohne Abrechnungsfirma abgerechnet, da musste es nur über die Arge gehen. Es wurde bei mir PNF abgerechnet, bei der anderen bobath,weil es eben so hinterlegt wurde.
Wir haben soviel für weniger Bürokratie gekämpft,da finde ich es schon bemerkenswert, daß optika nun mehr Bürokratie einfordert. Außer für KG-ZNS Kinder ist der Betrag bei KG-ZNS gleich. Gerade das ist ja mit der Grund,warum es weniger Bürokratie gibt.
Nein,ich würde,wenn ich es selber entscheiden dürfte, von der Abrechnungsfirma abraten. Allerdings weiß ich nicht, ob es andere Abrechnungsfirmen genauso machen.
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johannes687 schrieb:
Wenn du in deiner Praxis "nur" die Zulassung für z.B. KG-ZNS Bobath hast, dann erübrigt sich die Spezifizierung. Hier könnte dein Dienstleister einen einfachen Vermerk für deine Praxis hinterlegen. Sollte deine Praxis über mehrere Zulassungen von KG-ZNS verfügen, dann kann der Dienstleister natürlich nur raten, welche Behandlung/Maßnahme tatsächlich durchgeführt wurde.
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katharina44 schrieb:
Stimmt auch wieder.wink
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katharina44 schrieb:
Hallo!
Mein früherer AG hat direkt ohne Abrechnungsfirma abgerechnet, da musste es nur über die Arge gehen. Es wurde bei mir PNF abgerechnet, bei der anderen bobath,weil es eben so hinterlegt wurde.
Wir haben soviel für weniger Bürokratie gekämpft,da finde ich es schon bemerkenswert, daß optika nun mehr Bürokratie einfordert. Außer für KG-ZNS Kinder ist der Betrag bei KG-ZNS gleich. Gerade das ist ja mit der Grund,warum es weniger Bürokratie gibt.
Nein,ich würde,wenn ich es selber entscheiden dürfte, von der Abrechnungsfirma abraten. Allerdings weiß ich nicht, ob es andere Abrechnungsfirmen genauso machen.
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katharina44 schrieb:
Na,das ist ja ganz komisch. Aber dann wird nur KG berechnet und nicht KG-ZNS, oder??
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die neue schrieb:
Leni C. schrieb am 10.05.2024 16:30 Uhr:Rechne seit über 30 Jahren über Optica ab und schreibe immer : KG PNF . Ist noch nie beanstandet worden . hmmmm @Leni C. .... da wäre ich vorsichtig. Nicht, dass das irgendwann böse nach hinten losgeht ! flushed
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johannes687 schrieb:
Bis irgendwann eine Kasse prüft und feststellt, dass die Maßnahme KG PNF nicht existiert und es eigentlich KG-ZNS PNF lauten müsste...
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Leni C. schrieb:
@johannes687 Dann haben die aber die letzten 22 Jahre geschlafen , solange schreibe ich das schon so .
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massu schrieb:
@Leni C. nur weil sie geschlafen haben, bedeutet es nicht, dass es stimmt….bis sie eines Tages vor lauter Langeweile aufwachen und dich dann wegen Betrug im Gesundheitswesen anzeigen.
Sorry , was betrüge ich denn ? Wir haben alle das neurologische Zertifikat PNF . Das ist auch so hinterlegt bei Optica .
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Leni C. schrieb:
@massu
Sorry , was betrüge ich denn ? Wir haben alle das neurologische Zertifikat PNF . Das ist auch so hinterlegt bei Optica .
das Heilmittel ist falsch aufgeschrieben. Du hast KG-ZNS bezahlt bekommen, obwohl es nur KG ist. Die GKV berechnet dir die falsch ausgeschriebenen Rezepte bis 4 Jahren zurück. Bei schwierigen Fällen, darf sie auch mehr in die Vergangenheit gehen.
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massu schrieb:
@Leni C. du hast echt keine Ahnung, wie die GKV arbeitet….
das Heilmittel ist falsch aufgeschrieben. Du hast KG-ZNS bezahlt bekommen, obwohl es nur KG ist. Die GKV berechnet dir die falsch ausgeschriebenen Rezepte bis 4 Jahren zurück. Bei schwierigen Fällen, darf sie auch mehr in die Vergangenheit gehen.
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Leni C. schrieb:
Rechne seit über 30 Jahren über Optica ab und schreibe immer : KG PNF . Ist noch nie beanstandet worden .
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