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Zur Erweiterung unseres Teams
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Physiotherapeut*In.
Die Praxis Hohagen Physio &
Ergo Therapie ist eine etablierte
Praxis im Westen Kölns. Sie liegt
in zentraler Lage mit
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ÖPNV.
Wir sind ein Team aus Physio- und
ErgotherapeutInnen, welches großen
Wert auf die interdisziplinäre
Zusammenarbeit legt. Neben der
engen individuellen Zusammenarbeit,
führen wir wöchentliche
interdisziplinäre Teammeetings
durch.
Seit J...
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Seit J...
Patient wird Ende des Monats 18...ich habe Bobath Erwachsene aber nicht Kinder.
Was wäre das beste Vorgehen? Innerhalb der Frist noch beginnen, Patient wäre dann 18 aber dann ist ja KG ZNS Kinder falsch?! Jetzt schon behandeln, obwohl "nur" Bobath Erwachsene vorhanden? In paar Wochen wird Patient ja 18.
Oder direkt neues Rezept? Rezept kommt aus einem SPZ, ist folglich immer so ne Sache mit dem ändern
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Wallny Ganz simpel: Du kannst die Patient/VO überhaupt nicht annehmeen. Du hast einfach die Zulassung nicht. Punkt.
Nach dem dem 18. Geburtstag dürfte ich die Verordnung ja auch nicht annehmen weil er dann "erwachsen" ist...
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Wallny schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij danke für Deine Antwort! Aber wenn er dann in ein paar Wochen 18 wird, (Bobath Erwachsene hab ich)dann ja theoretisch schon...und ob sich die Symptomatik mit Stichtag zum 18. Geburtstag ändert ist doch auch Augenwischerei meiner Meinung nach.
Nach dem dem 18. Geburtstag dürfte ich die Verordnung ja auch nicht annehmen weil er dann "erwachsen" ist...
Das Alter spielt für dich hier keine Rolle. Du hast die Zulassung dafür nicht. Du kannst nicht einfach KG ZNS Erwachsene stattdessen abgeben. Es benötigt eine andere VO, damit du legal abrechnen und behandeln kannst.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Wallny Nein, auch dann nicht! Die VO lautet auf KG ZNS Kinder.
Das Alter spielt für dich hier keine Rolle. Du hast die Zulassung dafür nicht. Du kannst nicht einfach KG ZNS Erwachsene stattdessen abgeben. Es benötigt eine andere VO, damit du legal abrechnen und behandeln kannst.
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Problem beschreiben
Wallny schrieb:
Hallo, haben heute ein Rezept bekommen mit Heilmittel KG ZNS Kinder.
Patient wird Ende des Monats 18...ich habe Bobath Erwachsene aber nicht Kinder.
Was wäre das beste Vorgehen? Innerhalb der Frist noch beginnen, Patient wäre dann 18 aber dann ist ja KG ZNS Kinder falsch?! Jetzt schon behandeln, obwohl "nur" Bobath Erwachsene vorhanden? In paar Wochen wird Patient ja 18.
Oder direkt neues Rezept? Rezept kommt aus einem SPZ, ist folglich immer so ne Sache mit dem ändern
Entweder der Patient geht jetzt zu einem Therapeuten mit der ZNS-Kinder-Zulassung oder er lässt sich, wenn er 18 ist, eine neue Verordnung über KG-ZNS ausstellen und kann damit zu Dir kommen.
Ich verstehe das Problem nicht, die Lösung liegt glasklar auf der Hand....
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Wallny schrieb:
@die neue hast Recht! Manchmal steht man auch völlig auf dem Schlauch!
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Papa Alpaka schrieb:
...abgesehen davon wäre in einem Monat eh 'ne KG-ZNS-Verordnung fällig, KG-ZNS-Kinder darf nicht an Erwachsene abgegeben werden...
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johannes687 schrieb:
Alternativ kann der (noch) minderjährige Patient dir jetzt eine KG Verordnung bringen. Mit erreichen den 18. Lebensjahres kann er sich dann eine KG-ZNS Verordnung holen.
mal rein Interessenshalber: Muss so eine Verordnung dann mit dem 18. Geburtstag abgebrochen werden oder darf man die dann noch zuende machen?
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Atheia schrieb:
@Papa Alpaka
mal rein Interessenshalber: Muss so eine Verordnung dann mit dem 18. Geburtstag abgebrochen werden oder darf man die dann noch zuende machen?
Die Vo wird dann gesplittet. KG ZNS Kinder und ab 18.Geburtstag KG-ZNS
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massu schrieb:
@Atheia ja, der Patient kann einfach weiter behandelt werden, da die KG ZNS Kinder Bobath auch die Erwachsenen Bobath beinhaltet.
Die Vo wird dann gesplittet. KG ZNS Kinder und ab 18.Geburtstag KG-ZNS
Nee, noch besser: ausschlaggebend ist laut Rahmenvertrag (Anlage 1 = Leistungsbeschreibung, dort S. 25, Pos. 20708 bzw. 20709: das Ausstellungsdatum, und da war Pat. ja noch minderjährig => KG-ZNS-Kinder bis zum Schluss der VO, allerdings mit 10 % Zuzahlung für die ab dem 18. Geburtstag erfolgenden Behandlungen.
Ist bei manchen Kassenprüfstellen allerdings noch nicht eingesickert.
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Sabine Rabbel schrieb:
@massu
Nee, noch besser: ausschlaggebend ist laut Rahmenvertrag (Anlage 1 = Leistungsbeschreibung, dort S. 25, Pos. 20708 bzw. 20709: das Ausstellungsdatum, und da war Pat. ja noch minderjährig => KG-ZNS-Kinder bis zum Schluss der VO, allerdings mit 10 % Zuzahlung für die ab dem 18. Geburtstag erfolgenden Behandlungen.
Ist bei manchen Kassenprüfstellen allerdings noch nicht eingesickert.
interessant, wieder was gelernt, ich spiele aktuell mit dem Gedanken mich entsprechend Fortzubilden, da macht es schon mal Sinn sich vorher mit sowas zu befassen
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Atheia schrieb:
@Sabine Rabbel
interessant, wieder was gelernt, ich spiele aktuell mit dem Gedanken mich entsprechend Fortzubilden, da macht es schon mal Sinn sich vorher mit sowas zu befassen
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Sabine Rabbel So isses. 😂
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Problem beschreiben
die neue schrieb:
Es ist doch ganz einfach: JETZT kannst Du die VO nicht annehmen, da Du die entsprechende Zulassung nicht hast.
Entweder der Patient geht jetzt zu einem Therapeuten mit der ZNS-Kinder-Zulassung oder er lässt sich, wenn er 18 ist, eine neue Verordnung über KG-ZNS ausstellen und kann damit zu Dir kommen.
Ich verstehe das Problem nicht, die Lösung liegt glasklar auf der Hand....
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