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  1. Neue Beiträge Alle Foren Heilmittelrichtlinie und Abrechnung KG ZNS Kinder

Neues Thema
KG ZNS Kinder
Es gibt 13 Beiträge
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Wallny
Vor 2 Wochen
Hallo, haben heute ein Rezept bekommen mit Heilmittel KG ZNS Kinder.
Patient wird Ende des Monats 18...ich habe Bobath Erwachsene aber nicht Kinder.

Was wäre das beste Vorgehen? Innerhalb der Frist noch beginnen, Patient wäre dann 18 aber dann ist ja KG ZNS Kinder falsch?! Jetzt schon behandeln, obwohl "nur" Bobath Erwachsene vorhanden? In paar Wochen wird Patient ja 18.

Oder direkt neues Rezept? Rezept kommt aus einem SPZ, ist folglich immer so ne Sache mit dem ändern
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Hallo, haben heute ein Rezept bekommen mit Heilmittel KG ZNS Kinder. Patient wird Ende des Monats 18...ich habe Bobath Erwachsene aber nicht Kinder. Was wäre das beste Vorgehen? Innerhalb der Frist noch beginnen, Patient wäre dann 18 aber dann ist ja KG ZNS Kinder falsch?! Jetzt schon behandeln, obwohl "nur" Bobath Erwachsene vorhanden? In paar Wochen wird Patient ja 18. Oder direkt neues Rezept? Rezept kommt aus einem SPZ, ist folglich immer so ne Sache mit dem ändern
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Lars van Ravenzwaaij
Vor 2 Wochen
@Wallny Ganz simpel: Du kannst die Patient/VO überhaupt nicht annehmeen. Du hast einfach die Zulassung nicht. Punkt.
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• JürgenK
• Leni C.
• die neue
• Papa Alpaka
• Physio2015
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• johannes687
[mention]Wallny[/mention] Ganz simpel: Du kannst die Patient/VO überhaupt nicht annehmeen. Du hast einfach die Zulassung nicht. Punkt.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@Wallny Ganz simpel: Du kannst die Patient/VO überhaupt nicht annehmeen. Du hast einfach die Zulassung nicht. Punkt.

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Wallny
Vor 2 Wochen
@Lars van Ravenzwaaij danke für Deine Antwort! Aber wenn er dann in ein paar Wochen 18 wird, (Bobath Erwachsene hab ich)dann ja theoretisch schon...und ob sich die Symptomatik mit Stichtag zum 18. Geburtstag ändert ist doch auch Augenwischerei meiner Meinung nach.
Nach dem dem 18. Geburtstag dürfte ich die Verordnung ja auch nicht annehmen weil er dann "erwachsen" ist...
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[mention]Lars van Ravenzwaaij[/mention] danke für Deine Antwort! Aber wenn er dann in ein paar Wochen 18 wird, (Bobath Erwachsene hab ich)dann ja theoretisch schon...und ob sich die Symptomatik mit Stichtag zum 18. Geburtstag ändert ist doch auch Augenwischerei meiner Meinung nach. Nach dem dem 18. Geburtstag dürfte ich die Verordnung ja auch nicht annehmen weil er dann "erwachsen" ist...
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Wallny schrieb:

@Lars van Ravenzwaaij danke für Deine Antwort! Aber wenn er dann in ein paar Wochen 18 wird, (Bobath Erwachsene hab ich)dann ja theoretisch schon...und ob sich die Symptomatik mit Stichtag zum 18. Geburtstag ändert ist doch auch Augenwischerei meiner Meinung nach.
Nach dem dem 18. Geburtstag dürfte ich die Verordnung ja auch nicht annehmen weil er dann "erwachsen" ist...

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Lars van Ravenzwaaij
Vor 2 Wochen
@Wallny Nein, auch dann nicht! Die VO lautet auf KG ZNS Kinder.

Das Alter spielt für dich hier keine Rolle. Du hast die Zulassung dafür nicht. Du kannst nicht einfach KG ZNS Erwachsene stattdessen abgeben. Es benötigt eine andere VO, damit du legal abrechnen und behandeln kannst.
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• Leni C.
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[mention]Wallny[/mention] Nein, auch dann nicht! Die VO lautet auf KG ZNS Kinder. Das Alter spielt für dich hier keine Rolle. Du hast die Zulassung dafür nicht. Du kannst nicht einfach KG ZNS Erwachsene stattdessen abgeben. Es benötigt eine andere VO, damit du legal abrechnen und behandeln kannst.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@Wallny Nein, auch dann nicht! Die VO lautet auf KG ZNS Kinder.

Das Alter spielt für dich hier keine Rolle. Du hast die Zulassung dafür nicht. Du kannst nicht einfach KG ZNS Erwachsene stattdessen abgeben. Es benötigt eine andere VO, damit du legal abrechnen und behandeln kannst.

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Wallny schrieb:

Hallo, haben heute ein Rezept bekommen mit Heilmittel KG ZNS Kinder.
Patient wird Ende des Monats 18...ich habe Bobath Erwachsene aber nicht Kinder.

Was wäre das beste Vorgehen? Innerhalb der Frist noch beginnen, Patient wäre dann 18 aber dann ist ja KG ZNS Kinder falsch?! Jetzt schon behandeln, obwohl "nur" Bobath Erwachsene vorhanden? In paar Wochen wird Patient ja 18.

Oder direkt neues Rezept? Rezept kommt aus einem SPZ, ist folglich immer so ne Sache mit dem ändern

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die neue
Vor 2 Wochen
Es ist doch ganz einfach: JETZT kannst Du die VO nicht annehmen, da Du die entsprechende Zulassung nicht hast.
Entweder der Patient geht jetzt zu einem Therapeuten mit der ZNS-Kinder-Zulassung oder er lässt sich, wenn er 18 ist, eine neue Verordnung über KG-ZNS ausstellen und kann damit zu Dir kommen.
Ich verstehe das Problem nicht, die Lösung liegt glasklar auf der Hand....
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• Lars van Ravenzwaaij
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Es ist doch ganz einfach: [b]JETZT [/b]kannst Du die VO nicht annehmen, da Du die entsprechende Zulassung nicht hast. Entweder der Patient geht jetzt zu einem Therapeuten mit der ZNS-Kinder-Zulassung oder er lässt sich, wenn er 18 ist, eine neue Verordnung über KG-ZNS ausstellen und kann damit zu Dir kommen. Ich verstehe das Problem nicht, die Lösung liegt glasklar auf der Hand....
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Wallny
Vor 2 Wochen
@die neue hast Recht! Manchmal steht man auch völlig auf dem Schlauch!
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• JürgenK
[mention]die neue[/mention] hast Recht! Manchmal steht man auch völlig auf dem Schlauch!
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Wallny schrieb:

@die neue hast Recht! Manchmal steht man auch völlig auf dem Schlauch!

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Papa Alpaka
Vor 2 Wochen
...abgesehen davon wäre in einem Monat eh 'ne KG-ZNS-Verordnung fällig, KG-ZNS-Kinder darf nicht an Erwachsene abgegeben werden...
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• johannes687
...abgesehen davon wäre in einem Monat eh 'ne KG-ZNS-Verordnung fällig, KG-ZNS-Kinder darf nicht an Erwachsene abgegeben werden...
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Papa Alpaka schrieb:

...abgesehen davon wäre in einem Monat eh 'ne KG-ZNS-Verordnung fällig, KG-ZNS-Kinder darf nicht an Erwachsene abgegeben werden...

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johannes687
Vor 2 Wochen
Alternativ kann der (noch) minderjährige Patient dir jetzt eine KG Verordnung bringen. Mit erreichen den 18. Lebensjahres kann er sich dann eine KG-ZNS Verordnung holen.
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Alternativ kann der (noch) minderjährige Patient dir jetzt eine KG Verordnung bringen. Mit erreichen den 18. Lebensjahres kann er sich dann eine KG-ZNS Verordnung holen.
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johannes687 schrieb:

Alternativ kann der (noch) minderjährige Patient dir jetzt eine KG Verordnung bringen. Mit erreichen den 18. Lebensjahres kann er sich dann eine KG-ZNS Verordnung holen.

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Atheia
Vor 2 Wochen
@Papa Alpaka
mal rein Interessenshalber: Muss so eine Verordnung dann mit dem 18. Geburtstag abgebrochen werden oder darf man die dann noch zuende machen?
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[mention]Papa Alpaka[/mention] mal rein Interessenshalber: Muss so eine Verordnung dann mit dem 18. Geburtstag abgebrochen werden oder darf man die dann noch zuende machen?
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Atheia schrieb:

@Papa Alpaka
mal rein Interessenshalber: Muss so eine Verordnung dann mit dem 18. Geburtstag abgebrochen werden oder darf man die dann noch zuende machen?

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massu
Vor 2 Wochen
@Atheia ja, der Patient kann einfach weiter behandelt werden, da die KG ZNS Kinder Bobath auch die Erwachsenen Bobath beinhaltet.
Die Vo wird dann gesplittet. KG ZNS Kinder und ab 18.Geburtstag KG-ZNS
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[mention]Atheia[/mention] ja, der Patient kann einfach weiter behandelt werden, da die KG ZNS Kinder Bobath auch die Erwachsenen Bobath beinhaltet. Die Vo wird dann gesplittet. KG ZNS Kinder und ab 18.Geburtstag KG-ZNS
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massu schrieb:

@Atheia ja, der Patient kann einfach weiter behandelt werden, da die KG ZNS Kinder Bobath auch die Erwachsenen Bobath beinhaltet.
Die Vo wird dann gesplittet. KG ZNS Kinder und ab 18.Geburtstag KG-ZNS

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Sabine Rabbel
Vor 2 Wochen
@massu
Nee, noch besser: ausschlaggebend ist laut Rahmenvertrag (Anlage 1 = Leistungsbeschreibung, dort S. 25, Pos. 20708 bzw. 20709: das Ausstellungsdatum, und da war Pat. ja noch minderjährig => KG-ZNS-Kinder bis zum Schluss der VO, allerdings mit 10 % Zuzahlung für die ab dem 18. Geburtstag erfolgenden Behandlungen.
Ist bei manchen Kassenprüfstellen allerdings noch nicht eingesickert.
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[mention]massu[/mention] Nee, noch besser: ausschlaggebend ist laut Rahmenvertrag (Anlage 1 = Leistungsbeschreibung, dort S. 25, Pos. 20708 bzw. 20709: das Ausstellungsdatum, und da war Pat. ja noch minderjährig => KG-ZNS-Kinder bis zum Schluss der VO, allerdings mit 10 % Zuzahlung für die ab dem 18. Geburtstag erfolgenden Behandlungen. Ist bei manchen Kassenprüfstellen allerdings noch nicht eingesickert.
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Sabine Rabbel schrieb:

@massu
Nee, noch besser: ausschlaggebend ist laut Rahmenvertrag (Anlage 1 = Leistungsbeschreibung, dort S. 25, Pos. 20708 bzw. 20709: das Ausstellungsdatum, und da war Pat. ja noch minderjährig => KG-ZNS-Kinder bis zum Schluss der VO, allerdings mit 10 % Zuzahlung für die ab dem 18. Geburtstag erfolgenden Behandlungen.
Ist bei manchen Kassenprüfstellen allerdings noch nicht eingesickert.

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Atheia
Vor 2 Wochen
@Sabine Rabbel
interessant, wieder was gelernt, ich spiele aktuell mit dem Gedanken mich entsprechend Fortzubilden, da macht es schon mal Sinn sich vorher mit sowas zu befassen
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• Papa Alpaka
[mention]Sabine Rabbel[/mention] interessant, wieder was gelernt, ich spiele aktuell mit dem Gedanken mich entsprechend Fortzubilden, da macht es schon mal Sinn sich vorher mit sowas zu befassen
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Atheia schrieb:

@Sabine Rabbel
interessant, wieder was gelernt, ich spiele aktuell mit dem Gedanken mich entsprechend Fortzubilden, da macht es schon mal Sinn sich vorher mit sowas zu befassen

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Lars van Ravenzwaaij
Vor 2 Wochen
@Sabine Rabbel So isses. 😂
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[mention]Sabine Rabbel[/mention] So isses. 😂
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@Sabine Rabbel So isses. 😂

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die neue schrieb:

Es ist doch ganz einfach: JETZT kannst Du die VO nicht annehmen, da Du die entsprechende Zulassung nicht hast.
Entweder der Patient geht jetzt zu einem Therapeuten mit der ZNS-Kinder-Zulassung oder er lässt sich, wenn er 18 ist, eine neue Verordnung über KG-ZNS ausstellen und kann damit zu Dir kommen.
Ich verstehe das Problem nicht, die Lösung liegt glasklar auf der Hand....



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