physio.dephysio.de
  • Jobs
  • Kleinanzeigen
  • Ausbildung
    • Ausbildung
    • Schulen
    • Studium
    • Skripte
  • Selbstständig
    • Preislisten
    • Fortbildungen
    • Terminplan
    • Firmen und Produkte
    • Praxisbörse
  • Infothek
    • Infothek
    • Datenschutz (DSGVO)
    • News
    • Heilmittelrichtlinie
    • Skripte
    • Bücher
    • Praxisverzeichnis
  • Foren
    • Neue Beiträge
    • Corona
    • Physiotherapie
    • Heilmittelrichtlinie
    • Selbstständig
    • Ergotherapie
    • Logopädie
    • Datenschutz
    • Arbeit
    • Schüler
    • Therapiemethoden
    • Freie Mitarbeit
    • Recht & Steuern
    • Sonstiges
  • Anmelden

München

WIR SUCHEN DICH !
Gerne würden wir unser tolles Team
vergrößern :)

Du bist mit Begeisterung in deinem
Job und auf der Suche nach einem
sicheren Arbeitsplatz wo TEAM groß
geschrieben wird, dann freuen wir
uns, dich kennen zu lernen!

Wir arbeiten orthopädisch
sportmedizinisch orientiert.
Wenn du dich in die Praxis
einbringst unterstützen wir dich
bei :
- Fortbildungen mit Zusatzurlaub
und unterstützen dies auch
finanziell
- Bonuszahlungen
- Altersvorsorge
- Jobrad
- Gehalt be...
  1. Neue Beiträge Alle Foren Heilmittelrichtlinie und Abrechnung KG- ZNS- Kinder obwohl das 18. Lebensjahr erreicht wurde?

Neues Thema
KG- ZNS- Kinder obwohl das 18. Lebensjahr erreicht wurde?
Es gibt 5 Beiträge
abonnieren
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Physio-Goku
Vor 4 Monaten
Guten Abend meine Lieben ghost,

die Frage steht eig. bereits in der Überschrift.

Es sieht wie folgt aus: Ich habe mich vor nicht all zu langer Zeit selbstständig gemacht, nun sind einige meiner ''kleinen'' Pat.- Kinder mittlerweile 18 geworden und sind somit nicht mehr all zu klein. :D

Ist es, bei eindeutig gestellter Diagnose, z.B. einer Trisomie, weiterhin möglich das ganze als ZNS- Kinder abzurechnen?

Laut den Heilmittelrichtlinen sollte das, zumindest wenn man den Satz mit dem Erwerb der Problematik vor Abschluss der Hirnreife nicht vollkommen ausblendet, möglich sein, oder?

Könnte ich mir zumindest vorstellen, wenn die Diagnose eindeutig auf der VO vermerkt wurde.

Hier weiß sicherlich jemand Rat. :)

LG
1

Gefällt mir

Guten Abend meine Lieben [emoji]ghost[/emoji], die Frage steht eig. bereits in der Überschrift. Es sieht wie folgt aus: Ich habe mich vor nicht all zu langer Zeit selbstständig gemacht, nun sind einige meiner ''kleinen'' Pat.- Kinder mittlerweile 18 geworden und sind somit nicht mehr all zu klein. :D Ist es, bei eindeutig gestellter Diagnose, z.B. einer Trisomie, weiterhin möglich das ganze als ZNS- Kinder abzurechnen? Laut den Heilmittelrichtlinen sollte das, zumindest wenn man den Satz mit dem Erwerb der Problematik vor Abschluss der Hirnreife nicht vollkommen ausblendet, möglich sein, oder? Könnte ich mir zumindest vorstellen, wenn die Diagnose eindeutig auf der VO vermerkt wurde. Hier weiß sicherlich jemand Rat. :) LG
Gefällt mir
Antworten

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

Physio-Goku schrieb:

Guten Abend meine Lieben ghost,

die Frage steht eig. bereits in der Überschrift.

Es sieht wie folgt aus: Ich habe mich vor nicht all zu langer Zeit selbstständig gemacht, nun sind einige meiner ''kleinen'' Pat.- Kinder mittlerweile 18 geworden und sind somit nicht mehr all zu klein. :D

Ist es, bei eindeutig gestellter Diagnose, z.B. einer Trisomie, weiterhin möglich das ganze als ZNS- Kinder abzurechnen?

Laut den Heilmittelrichtlinen sollte das, zumindest wenn man den Satz mit dem Erwerb der Problematik vor Abschluss der Hirnreife nicht vollkommen ausblendet, möglich sein, oder?

Könnte ich mir zumindest vorstellen, wenn die Diagnose eindeutig auf der VO vermerkt wurde.

Hier weiß sicherlich jemand Rat. :)

LG

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Sabine Rabbel
Vor 4 Monaten
Nee, ab der ersten VO, die am oder nach dem 18. Geburtstag ausgestellt wird, ist es nur noch KG-ZNS für Erwachsene nebst schlechterem Tarif. Die Orientierung am Entstehungszeitpunkt der Krankheit hat sich schon vor Jahren erledigt, weiß nicht mehr wann, möglicherweise schon mit dem ersten HMK so um die Jahrtausendwende rum.
2

Gefällt mir

• Physio-Goku
• Ahn
Nee, ab der ersten VO, die am oder nach dem 18. Geburtstag ausgestellt wird, ist es nur noch KG-ZNS für Erwachsene nebst schlechterem Tarif. Die Orientierung am Entstehungszeitpunkt der Krankheit hat sich schon vor Jahren erledigt, weiß nicht mehr wann, möglicherweise schon mit dem ersten HMK so um die Jahrtausendwende rum.
Gefällt mir
Antworten
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
W. Stangner
Vor 4 Monaten
wenn ich mich recht erinnere, gab es mal Zeiten (im letzten Jahrhundert), da wurde der erhöhte Satz nur bis zur Vollendung des 14 Lj. bezahlt.
1

Gefällt mir

wenn ich mich recht erinnere, gab es mal Zeiten (im letzten Jahrhundert), da wurde der erhöhte Satz nur bis zur Vollendung des 14 Lj. bezahlt.
Gefällt mir
Antworten

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



W. Stangner schrieb:

wenn ich mich recht erinnere, gab es mal Zeiten (im letzten Jahrhundert), da wurde der erhöhte Satz nur bis zur Vollendung des 14 Lj. bezahlt.

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

Sabine Rabbel schrieb:

Nee, ab der ersten VO, die am oder nach dem 18. Geburtstag ausgestellt wird, ist es nur noch KG-ZNS für Erwachsene nebst schlechterem Tarif. Die Orientierung am Entstehungszeitpunkt der Krankheit hat sich schon vor Jahren erledigt, weiß nicht mehr wann, möglicherweise schon mit dem ersten HMK so um die Jahrtausendwende rum.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Wickie
Vor 4 Monaten
JA, ist völlig unlogisch und vom Arbeitsaufwand obendrein nicht erklärbar, aber ab 18 gilt eine kürzere Behandlungszeit und die Bezahlung wird schlechter. LG
1

Gefällt mir

• Physio-Goku
JA, ist völlig unlogisch und vom Arbeitsaufwand obendrein nicht erklärbar, aber ab 18 gilt eine kürzere Behandlungszeit und die Bezahlung wird schlechter. LG
Gefällt mir
Antworten

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

Wickie schrieb:

JA, ist völlig unlogisch und vom Arbeitsaufwand obendrein nicht erklärbar, aber ab 18 gilt eine kürzere Behandlungszeit und die Bezahlung wird schlechter. LG

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Physio-Goku
Vor 4 Monaten
Wasn Quark, aber gut, was will man machen.
Danke euch. :)
2

Gefällt mir

• Bernd Hollmann
• Papa Alpaka
Wasn Quark, aber gut, was will man machen. Danke euch. :)
Gefällt mir
Antworten

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

Physio-Goku schrieb:

Wasn Quark, aber gut, was will man machen.
Danke euch. :)



    Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.

  1. Neue Beiträge Alle Foren Heilmittelrichtlinie und Abrechnung KG- ZNS- Kinder obwohl das 18. Lebensjahr erreicht wurde?

Mein Profilbild bearbeiten

© 2022 physio.de - Physiotherapie in Deutschland  Impressum - Datenschutz - AGB - Diese Seite weiter empfehlen - Ihre E-Mail an uns